{"id":3514,"date":"2012-03-21T12:50:28","date_gmt":"2012-03-21T11:50:28","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=3514"},"modified":"2012-06-15T10:18:50","modified_gmt":"2012-06-15T08:18:50","slug":"selbststandige-in-der-insolvenz-gestaltungsspielraum-durch-freigabe-ihrer-tatigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/03\/21\/selbststandige-in-der-insolvenz-gestaltungsspielraum-durch-freigabe-ihrer-tatigkeit\/","title":{"rendered":"Selbstst\u00e4ndige in der Insolvenz &#8211; Gestaltungsspielraum durch Freigabe ihrer T\u00e4tigkeit"},"content":{"rendered":"<div class=\"mceTemp\">\n<div id=\"attachment_3515\" style=\"width: 130px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-3515\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/03\/21\/selbststandige-in-der-insolvenz-gestaltungsspielraum-durch-freigabe-ihrer-tatigkeit\/riess\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3515\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-3515\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/03\/riess.jpg\" alt=\"\" width=\"120\" height=\"150\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3515\" class=\"wp-caption-text\">RA Stephan Ries, Insolvenzverwalter, Schultze &amp; Braun, Wuppertal<\/p><\/div>\n<p>Wer bisher schon beruflich selbstst\u00e4ndig gewesen ist oder es k\u00fcnftig sein m\u00f6chte, aber derzeit ein pers\u00f6nliches Insolvenz\u00adverfahren durchl\u00e4uft, hat oftmals keine andere Wahl: zur k\u00fcnftigen Sicherung der eigenen Existenz, d. h. zur Beschaffung notwendiger Einnahmen, aber auch zur Erlangung der Wohltat einer Restschuldbefreiung, muss er weiterhin beruflich aktiv sein. Insoweit obliegt es dem Schuldner, durch angemessene Anstren\u00adgungen der Insol\u00adven\u00adzmasse pf\u00e4ndbare Betr\u00e4ge zuzuf\u00fchren. Hierzu bieten sich in der wirtschaftlichen Krise sichere neue Berufsperspektiven in fester Anstellung als abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigter eher selten. Das klassische Existenzsicherungskonzept der Zivil\u00adpro\u00adzess\u00ad\u00adordnung gibt zwar f\u00fcr insolvent gewordene Arbeitnehmer eine feste Orientierung\u00a0 mittels klar definierter Tabellenwerte (\u00a7 850c ZPO). Bei beruflich selbstst\u00e4ndigen Personen\u00a0 wird es dagegen schwierig (\u00a7 850i ZPO). Mit Beschluss vom 20. 3. 2003 &#8211; IX ZB 388\/02, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,26907,\" target=\"_blank\">DB 2003 S. 1507 <\/a>hatte der BGH festgestellt, der Insolvenzbeschlag erfasse sehr weitgehend <em>alle<\/em> bereits entstandenen wie auch k\u00fcnftigen Einnahmen, insbesondere s\u00e4mtliche Forderungen des Schuldners gegen\u00fcber Dritten. Diese fallen somit ohne Abzug voll in die Masse. Zur Erlangung eines existenzsichernden Pf\u00e4ndungsschutzes muss der Schuldner einen gesonderten Antrag stellen und diesen sachgerecht begr\u00fcnden. Das Gesetz spricht insoweit von \u201efreier Sch\u00e4tzung des Gerichts\u201c, also letztlich von einer Frage richtiger Ermessens\u00adbe\u00adt\u00e4tigung.<!--more--><\/p>\n<p>Diese Betrachtung sch\u00fcrte nicht nur \u00c4ngste bei beruflich selbstst\u00e4ndig t\u00e4tigen Schuldnern, sondern auch bei deren Insolvenzverwaltern. Mit ihrem Recht auf Erstzugriff auf s\u00e4mtliche Einnahmen war zugleich die Verpflichtung verbunden, im Betrieb des Schuldners f\u00fcr alle laufenden berufs\u00adbedingten Ausgaben einstehen und schlim\u00admstenfalls f\u00fcr betriebswirtschaftliche Fehl\u00adkalkulationen pers\u00f6nlich haften zu m\u00fcssen (\u00a7\u00a7 60, 61 InsO). Bei unzu\u00adreichenden Einnahmen konnten unrentable Betriebs\u00adfort\u00adf\u00fchrungen somit f\u00fcr den Verwalter sehr schnell zu einem wahren Alptraum werden.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber sah fr\u00fchzeitig diese widerstreitende Interessenlage. Er \u00e4nderte \u00a7 35 InsO f\u00fcr Insolvenzverfahren, die ab dem 1. 7. 2007 neu er\u00f6ffnet wurden, und gestattete den Verwaltern, dass sie beruflich selbstst\u00e4ndige Bet\u00e4ti\u00adgungen den Schuldnern komplett zu deren freier Verf\u00fcgung \u00fcberlassen. Die beruflich selbstst\u00e4ndigen Aktivit\u00e4ten werden durch eine Freigabe\u00aderkl\u00e4rung vollst\u00e4ndig aus dem Insolvenzverfahren herausgel\u00f6st. Im Gegenzug m\u00fcssen die Schuldner allerdings\u00a0 &#8211; insoweit den Arbeitnehmern vergleichbar &#8211; Betr\u00e4ge in die Masse entrichten, die den Pf\u00e4ndungsschranken entsprechen, welche bei einem vergleichbaren Einkommen in beruflicher Abh\u00e4ngigkeit (Festan\u00adstellung) gelten w\u00fcrden.<\/p>\n<p>An diese Neuregelung schloss sich die &#8211; im eigentlichen Gesetzeswortlaut nicht eindeutig geregelte &#8211; Anschlussfrage an, ob damit auch Dauer\u00adschuldverh\u00e4ltnisse i. S. von \u00a7 108 InsO (also Gesch\u00e4ftsraummietvertr\u00e4ge und Arbeitsverh\u00e4ltnisse) wieder auf den Schuldner zur\u00fcckfallen oder ob diese noch beim Verwalter in der Masse verbleiben, der sie alsdann k\u00fcndigen m\u00fcsste &#8211; mit dem daran h\u00e4ngenden Risiko, dass \u00fcberhaupt erst durch diese K\u00fcndigung dem Schuldner wichtige Vertragspartner verloren gehen und er nicht mehr an Ort und Stelle weiterarbeiten kann, w\u00e4hrend die Masse noch mit unrentablen Auslaufverbindlichkeiten belastet bleibt.<\/p>\n<p>Diese Grundsatzfrage hat der BGH nunmehr durch Urteil vom 9. 2. 2012 &#8211; IX ZR 75\/11, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,469193,\" target=\"_blank\">DB 2012 S. 628 <\/a>&#8211; weitgehend gest\u00fctzt auf die Motive des Gesetzgebers zur Ver\u00adfahrens\u00aderleichterung &#8211; gekl\u00e4rt. Die auf die selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit bezogenen vertraglichen Anspr\u00fcche der Gl\u00e4ubiger, soweit sie nach dem Zugang der Freigabeerkl\u00e4rung des Verwalters beim Schuldner entstehen, k\u00f6nnen nicht gegen die Masse verfolgt und von den betroffenen Gl\u00e4ubigern nur noch beim Schuldner erhoben werden. Das bewirkt, dass die Masse keine \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Risiken und der Schuldner keine existenzvernichtenden Eingriffe des Ver\u00adwalters mehr bef\u00fcrchten muss. Dem Schuldner bleibt lediglich auferlegt, sich in dem Ma\u00dfe aktiv in die Schuldenbereinigung einzubringen, wie man es auch einem abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer vergleichbar abverlangen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Obwohl es im konkreten Fall f\u00fcr die Entscheidung unerheblich war, beantwortet das BGH-Urteil zudem eine weitere Grundsatzfrage: Wenn die der Masse aufoktroyierten Verbind\u00adlichkeiten ausschlie\u00dflich die auslaufende K\u00fcndi\u00adgungs\u00adphase betreffen, in der der Insolvenzverwalter nach \u00a7 108 InsO ohnehin noch an den Vertrag gebunden blieb, trifft ihn insoweit keine Schadensersatzpflicht, mag er nach Verfahrenser\u00f6ffnung auch die K\u00fcndigung eines vom Schuldner begr\u00fcndeten Dauerschuldverh\u00e4ltnisses vers\u00e4umt haben.<\/p>\n<p>Der BGH verwirklicht mit dieser Entscheidung das angestrebte Ziel des Gesetzgebers, in Insolvenzverfahren nat\u00fcrlicher Personen die Abwicklung sp\u00fcrbar zu erleichtern, wesentliche Haftungsrisiken von der Masse zu nehmen und durch die pf\u00e4ndungsrechtliche Gleichstellungsl\u00f6sung mit Arbeitnehmern eine klare Richtschnur vorzugeben. Die Entscheidung ist uneingeschr\u00e4nkt zu begr\u00fc\u00dfen. Den Schuldnern ist jedoch dringend zu raten, w\u00e4hrend eines laufenden Verfahrens wirklich nur solche T\u00e4tigkeiten auszu\u00fcben, die eintr\u00e4glich sind und ihnen keine neuen Verluste bescheren. Denn von Neuverbindlichkeiten befreit sie das laufende Insolvenz\u00adverfahren nicht (\u00a7 38 InsO). Anderenfalls bliebe das Darben unter den Pf\u00e4ndungsbeschr\u00e4nkungen des Erstverfahrens weitgehend vergeblich (zur M\u00f6glichkeit einer Zweitinsol\u00advenz wegen zwischenzeitlicher Neuverbindlichkeiten s. BGH-Beschluss vom 9. 6. 2011 &#8211; IX ZB 175\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,425902,\" target=\"_blank\">DB 2011 S. 1690<\/a>).<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer bisher schon beruflich selbstst\u00e4ndig gewesen ist oder es k\u00fcnftig sein m\u00f6chte, aber derzeit ein pers\u00f6nliches Insolvenz\u00adverfahren durchl\u00e4uft, hat oftmals keine andere Wahl: zur k\u00fcnftigen Sicherung der eigenen Existenz, d. h. zur Beschaffung notwendiger Einnahmen, aber auch zur Erlangung der &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/03\/21\/selbststandige-in-der-insolvenz-gestaltungsspielraum-durch-freigabe-ihrer-tatigkeit\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,29524],"tags":[21808,21807,2082,21806],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3514"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3514"}],"version-history":[{"count":17,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3514\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4177,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3514\/revisions\/4177"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3514"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3514"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3514"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}