{"id":3801,"date":"2012-04-30T10:40:19","date_gmt":"2012-04-30T08:40:19","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=3801"},"modified":"2012-05-04T14:38:17","modified_gmt":"2012-05-04T12:38:17","slug":"bgh-behindert-generationswechsel-in-unternehmensleitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/04\/30\/bgh-behindert-generationswechsel-in-unternehmensleitung\/","title":{"rendered":"BGH behindert Generationswechsel in Unternehmensleitung"},"content":{"rendered":"<p>Der II. Zivilsenat hat entschieden, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf die Bestellung eines GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers anzuwenden (Urt. v. 23.4.2012; II ZR 163\/10: \u201eKliniken K\u00f6ln\u201c, Urteilsgr\u00fcnde noch nicht ver\u00f6ffentlicht). Ein 62-J\u00e4hriger klagte erfolgreich, weil ihm ein 41-J\u00e4hriger vorgezogen wurde. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hatte erkl\u00e4rt, man wolle einen J\u00fcngeren \u201ein den Wind stellen\u201c. Dies wurde offenbar als Indiz f\u00fcr eine Altersdiskriminierung gewertet. Aber warum eigentlich? Denn umgekehrt w\u00e4re der J\u00fcngere \u201ediskriminiert\u201c, wenn man den \u00c4lteren nimmt. Ein anderes Beispiel: Wenn ein Unternehmen einen Frauenf\u00f6rderplan verk\u00fcndet und bei der Besetzung der F\u00fchrungspositionen beachtet, wird ein m\u00e4nnlicher Kandidat die Gerichte mit Blick auf das AGG erfolgreich anrufen (\u00a7\u00a7 1, 6, 22 AGG). Hier bei\u00dfen sich offenbar zwei gutgemeinte Linien des rechtspolitischen Zeitgeistes.<!--more--><\/p>\n<p>Ob und inwieweit auch die Besetzung der Gesch\u00e4ftsleitung dem AGG unterliegt ist seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2006 umstritten. \u00a7 6 AGG bestimmt, dass der \u201cSchutz der Besch\u00e4ftigten vor Benachteiligung\u201d (Verweis auf Abschnitt 2 des AGG) auch f\u00fcr GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Vorstandsmitglieder gelte, allerdings nur, \u201csoweit es die Bedingungen f\u00fcr den Zugang zur Erwerbst\u00e4tigkeit \u2026 betrifft\u201d. Die Erwerbst\u00e4tigkeit gr\u00fcndet auf dem Abschluss eines Dienstvertrags; diesem geht voran die korporative Bestellung als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bzw. Vorstand. Die restriktive Auslegung will nur den zweiten Akt (Erwerbst\u00e4tigkeit mittels Dienstvertrag) dem AGG unterstellen; wenn die Gesellschafter einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellt haben, k\u00f6nnen sie nicht anschlie\u00dfend wegen \u201eRasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identit\u00e4t\u201c (\u00a7 1 AGG) den Abschluss eines entgeltlichen Dienstvertrags verweigern. Dem gegen\u00fcber bezieht die extensive Auslegung auch die Gesch\u00e4ftsgrundlage f\u00fcr die Erwerbst\u00e4tigkeit, eben die Bestellung durch die zust\u00e4ndigen Gesellschaftsorgane, ein. Danach ist auch der Beschluss der Gesellschafter bzw. des Aufsichtsrats an den genannten Merkmalen zu messen mit der Folge, dass ein nicht bestellter Bewerber Schadensersatz verlangen kann (\u00a7 15 AGG).<\/p>\n<p>Der letztgenannten Auffassung folgt jetzt der BGH in der ersten h\u00f6chstrichterlichen Entscheidung zu diesem Problem. F\u00fcr die Praxis ist die Richtung dadurch zun\u00e4chst einmal vorgegeben. Manche Schlagzeile lautete nach Bekanntwerden des Urteils: &#8222;Karlsruhe verst\u00e4rkt Schutz vor Altersdiskriminierung&#8220;. Das mag f\u00fcr den \u00e4lteren Manager im Fall Klinikum K\u00f6ln erfreulich sein, doch wirkt sich der Spruch aus Karlsruhe im Sinne der hier gew\u00e4hlten \u00dcberschrift aus.\u00a0Zusammen mit dem \u201eDanosa\u201c-Diktum des EuGH (zur Arbeitnehmereigenschaft einer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin) bahnt sich hier ein einschneidender Wandel an.<\/p>\n<p>Die enge &#8211; zugegebenerma\u00dfen im Ergebnis das AGG weithin anwendungsfrei lassende &#8211; Gesetzesauslegung trifft m.E. das rechtspolitisch Richtige. Wer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH wird sollte in der Diskretion der Gesellschafter liegen, denn der Inhaber (m\/w) dieser Position verf\u00fcgt \u00fcber ihr unternehmerisches Verm\u00f6gen. Hier von Gerichts wegen einzugreifen ist ganz verkehrt, schlie\u00dflich muss der Richter auch nicht die Konsequenzen tragen. Ob ein Generationswechsel in der Unternehmensf\u00fchrung erforderlich ist sollen die Betroffenen entscheiden. Es geht also nicht nur um die Vermeidung des vorhin erw\u00e4hnten \u201eDiskriminierungs\u201c-Zirkels (alt-jung, Frau-Mann etc.), sondern grunds\u00e4tzlich um die Freiheit der Risikotr\u00e4ger, eine Person ihres Vertrauens zu bestimmen. Wenn jemand einen Verm\u00f6gensverwalter sucht, so darf er (bislang unbestritten) willk\u00fcrlich eine ihm genehme Person ausw\u00e4hlen; sachlich nicht anders liegt es, wenn das Verm\u00f6gen in einer GmbH gebunden und daf\u00fcr ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu bestellen ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der II. Zivilsenat hat entschieden, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf die Bestellung eines GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers anzuwenden (Urt. v. 23.4.2012; II ZR 163\/10: \u201eKliniken K\u00f6ln\u201c, Urteilsgr\u00fcnde noch nicht ver\u00f6ffentlicht). Ein 62-J\u00e4hriger klagte erfolgreich, weil ihm ein 41-J\u00e4hriger vorgezogen wurde. Der Vorsitzende des &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/04\/30\/bgh-behindert-generationswechsel-in-unternehmensleitung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304381,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[19809,2594,21872],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3801"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304381"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3801"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3801\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3805,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3801\/revisions\/3805"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3801"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3801"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3801"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}