{"id":3866,"date":"2012-05-09T09:08:59","date_gmt":"2012-05-09T07:08:59","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=3866"},"modified":"2012-05-09T12:38:41","modified_gmt":"2012-05-09T10:38:41","slug":"stalking-kann-auserordentliche-kundigung-rechtfertigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/05\/09\/stalking-kann-auserordentliche-kundigung-rechtfertigen\/","title":{"rendered":"Stalking kann au\u00dferordentliche K\u00fcndigung rechtfertigen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3306\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-3306\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/02\/21\/betriebsubergang-und-informationsschreiben-%e2%80%93-verwirkung-oft-die-letzte-rettung-des-arbeitgebers\/schmid_cornelia\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3306\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-3306\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/02\/Schmid_Cornelia-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3306\" class=\"wp-caption-text\">Cornelia Schmid, Rechtsanw\u00e4ltin, Attorney at Law, FAinArbR, Associate Partner, R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Das BAG hat klargestellt, dass Stalking grunds\u00e4tzlich einen wichtigen Grund im Sinne des \u00a7\u00a0626\u00a0Abs.\u00a01\u00a0BGB darstellt, der eine au\u00dferordentliche fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen kann (<a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,470836,2%2bAZR%2b258%252f11\" target=\"_blank\">BAG vom 19. 4. 2012 &#8211; 2 AZR 258\/11, DB0470836<\/a>)<\/p>\n<p>\u00a0Wer einer bestimmten Person bewusst und wiederholt nachstellt, verwirklicht im Rahmen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht nur den Straftatbestand der Nachstellung \u00a7\u00a0238 StGB. Der T\u00e4ter verletzt dadurch auch seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, indem er durch die Bel\u00e4stigungen beharrlich den Betriebsfrieden st\u00f6rt.<\/p>\n<p>\u00a0In der Regel wird allerdings ein solches Verhalten zuvor vom Arbeitgeber erfolglos abgemahnt werden m\u00fcssen. Die Abmahnung hat die Funktion, den Arbeitnehmer zu warnen und ihm unmissverst\u00e4ndlich klar zu machen, dass im Wiederholungsfall eine K\u00fcndigung droht. Gleichwohl bedarf es nach der Entscheidung des BAG nicht unbedingt einer f\u00f6rmlichen Abmahnung. Die Warnfunktion k\u00f6nne im Falle von Stalking auch in anderer Art und Weise gen\u00fcge getan werden.<!--more--><\/p>\n<p>\u00a0Die Entscheidung des BAG, deren Gr\u00fcnde bislang nur in einer <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,470836,2%2bAZR%2b258%252f11\">Pressemitteilung<\/a> vorliegen, beruht auf folgendem Sachverhalt:<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war bei dem Beklagten seit 1989 als Verwaltungsangestellter besch\u00e4ftigt. Bereits im Jahr 2007 war der Kl\u00e4ger dem Vorwurf von Stalking gegen\u00fcber einer anderen Person ausgesetzt gewesen. Damals kam es nur zu einem Beschwerdeverfahren nach \u00a7\u00a013 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Im Rahmen dessen teilte der Arbeitgeber dem Kl\u00e4ger mit, dass eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin \u201eauf jeden Fall zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen\u201c unterbleiben m\u00fcsse. Eine f\u00f6rmliche Abmahnung unterblieb. Im Oktober 2009 wandte sich nun eine andere, als Leiharbeiterin besch\u00e4ftigte Mitarbeiterin, an das beklagte Land. Der Kl\u00e4ger habe sie in unertr\u00e4gliche Art und Weise bel\u00e4stigt und bedr\u00e4ngt. Er habe ihr gegen ihren Willen zahlreiche Kurznachrichten geschickt und sie mehrmals ohne dienstlichen Anlass im B\u00fcro angerufen beziehungsweise sogar dort aufgesucht. Um sie zu weiterem Kontakt zu bewegen, habe er ihr sogar angedroht, er k\u00f6nne daf\u00fcr sorgen, dass sie keine Festanstellung bei dem beklagten Land erhalte. Nach einer Tagung der betroffenen Mitarbeiterin und nach Anh\u00f6rung des Kl\u00e4gers k\u00fcndigte das Land das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Kl\u00e4ger au\u00dferordentlich fristlos.<\/p>\n<p>\u00a0Das Arbeitsgericht hat die K\u00fcndigungsschutzklage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision des beklagten Landes hatte vor dem BAG Erfolg. Das BAG hat die Sache allerdings zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcckverwiesen, da nach Ansicht des BAG im vorliegenden Fall noch nicht feststehe, ob ein wichtiger Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung im Sinne von \u00a7\u00a0626\u00a0Abs.\u00a01\u00a0BGB vorliegt. Das BAG f\u00fchrt aber aus, dass ein schwerwiegender Versto\u00df eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsph\u00e4re und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses rechtfertigen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>\u00a0Das Landesarbeitsgericht habe aber nicht ausreichend gepr\u00fcft, ob im vorliegenden Fall eine vorherige einschl\u00e4gige Abmahnung entbehrlich gewesen ist. Nach Auffassung des BAG h\u00e4tte die Vorinstanz bei der Vorgeschichte des Kl\u00e4gers pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob der Kl\u00e4ger bereits ausreichend gewarnt war und im Falle von Stalking gegen\u00fcber weiteren Personen ohne weitere Abmahnung mit einer K\u00fcndigung rechnen musste. Da das BAG mangels hinreichender Sachverhaltsfeststellungen nicht selbst \u00fcber die Wirksamkeit der au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung entscheiden k\u00f6nne, hat es die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n<p>\u00a0Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Arbeitgeber nach Auffassung des BAG grunds\u00e4tzlich berechtigt sein k\u00f6nnen, im Fall einer Bel\u00e4stigung eines Mitarbeiters durch einen anderen Mitarbeiter w\u00e4hrend der Arbeitszeit eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung auszusprechen. Der Ausspruch einer K\u00fcndigung ohne vorherige einschl\u00e4gige Abmahnung ist allerdings &#8211; selbst im Vertrauensbereich &#8211; mit erh\u00f6hten Risiken verbunden. Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn der betroffene Arbeitnehmer \u00fcber sein verbotswidriges Verhalten hinreichend im Klaren ist und sich auch bewusst ist, dass durch sein Verhalten sein Arbeitsverh\u00e4ltnis auf dem Spiel steht.<\/p>\n<p>\u00a0Es kommt demzufolge immer auf den jeweiligen Einzelfall und auf die Schwere der begangenen Pflichtverletzung an. Es empfiehlt sich daher f\u00fcr den Arbeitgeber, auch bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, vor einer verhaltensbedingten (au\u00dferordentlichen) K\u00fcndigung, den Arbeitnehmer zun\u00e4chst einschl\u00e4gig f\u00f6rmlich abzumahnen, so dass f\u00fcr den Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns eindeutig erkennbar wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BAG hat klargestellt, dass Stalking grunds\u00e4tzlich einen wichtigen Grund im Sinne des \u00a7\u00a0626\u00a0Abs.\u00a01\u00a0BGB darstellt, der eine au\u00dferordentliche fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen kann (BAG vom 19. 4. 2012 &#8211; 2 AZR 258\/11, DB0470836) \u00a0Wer einer bestimmten Person bewusst und wiederholt nachstellt, &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/05\/09\/stalking-kann-auserordentliche-kundigung-rechtfertigen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,21770],"tags":[2076,21874,2396],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3866"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3866"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3866\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3874,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3866\/revisions\/3874"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3866"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3866"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3866"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}