{"id":439,"date":"2011-02-08T17:50:03","date_gmt":"2011-02-08T17:50:03","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=439"},"modified":"2012-05-15T15:01:51","modified_gmt":"2012-05-15T13:01:51","slug":"richter-und-praxis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/02\/08\/richter-und-praxis\/","title":{"rendered":"Richter und Praxis"},"content":{"rendered":"<p>Die bisherige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Hohmann-Dennhardt wechselt in den Vorstand der Daim\u00ad\u00adler AG, der fr\u00fchere Vorsitzende des f\u00fcr das Gesellschaftsrecht zust\u00e4ndigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Wulf Goette, wird of counsel einer gr\u00f6\u00dferen Wirtschaftskanzlei. Manch einer fragt sich, ob dies nicht Vorzeichen einer unguten Entwicklung sind &#8211; einer zu starken Verflechtung von Wirtschaftsinteressen und Justiz.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Bei solchen pauschalen Verurteilungen ist aber Vorsicht geboten. Denn im Ansatzpunkt ist es zun\u00e4chst einmal zu begr\u00fc\u00dfen, wenn Richter \u201edie Nase in den Wind stecken\u201c und versuchen, das \u201ereale Leben\u201c aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Solange der typische Richter die anwaltliche Praxis nur w\u00e4hrend weniger Monate im Referendariat erlebt hat, besteht gerade f\u00fcr wirtschaftsnahe Sachverhalte eine erhebliche Anschauungsl\u00fccke in der Justiz. Daher ist es eher bedauerlich, wenn solche Kontakte mit der Realit\u00e4t erst nach &#8211; und nicht w\u00e4hrend &#8211; der Dienstzeit m\u00f6glich sind.<\/p>\n<p>Vorsicht geboten ist nur, wenn die Gefahr einseitiger Beeinflussung droht. Auch hier aber muss man sich zun\u00e4chst der Tatsache bewusst sein, dass auch Richter Menschen sind &#8211; mit pers\u00f6nlichen Meinungen, Einsch\u00e4tzungen und \u00dcberzeugungen. Mit diesen Eigenschaften sind sie ins Amt gekommen, und das Grundgesetz sch\u00fctzt den Richter auch in dieser seiner \u201eEinzigartigkeit\u201c durch Art. 97 GG. Zu gro\u00dfer Einseitigkeit beugen der Begr\u00fcndungszwang f\u00fcr richterliche Entscheidungen ebenso vor wie die Tatsache, dass letztinstanzliche Gerichte Kollegialgerichte sind, in denen Alleing\u00e4ngen Einzelner verschiedene Richterkollegen im Weg stehen, die zudem faktisch im Wege eines Allparteienkonsenses erst vom Deutschen Bundestag gew\u00e4hlt werden mussten.<\/p>\n<p>Einseitige Beeinflussung eines Richters wird deshalb kaum dadurch erfolgen k\u00f6nnen, dass er eine Tagung besucht und sich dort mit Praktikern austauscht. Tendenzen in der Justizverwaltung, den Dialog von Richtern mit der Praxis zu erschweren, verbessern daher weder die Unabh\u00e4ngigkeit noch die Qualit\u00e4t der Justiz. Viel wichtiger ist demgegen\u00fcber Transparenz: Solange die Parteien &#8211; und die \u00d6ffentlichkeit &#8211; wisssen, auf welchen Tagungen und mit wem ein Richter spricht, in welchen Vereinigungen er Mitglied ist, was er ver\u00f6ffentlicht hat und &#8211; vor allem &#8211; wie er in fr\u00fcheren Verfahren entschieden hat, besteht keine Besorgnis der Befangenheit (was f\u00fcr Hochschullehrer zwar \u00e4hnlich ist, aber insoweit anders, als sie nur mit Worten \u00fcberzeugen k\u00f6nnen und d\u00fcrfen). Wer sich in allen diesen Punkten freilich auf den Datenschutz beruft und damit die er\u00adforderliche \u00d6ffentlichkeit behindert, wird irgendwann damit rechnen m\u00fcssen, dass Richter jedes Bier, das Ihnen ausgegeben wird, als Geschenk gegen\u00fcber Ihrem \u201eDienstherrn\u201c anzeigen, solange es nicht gepanscht ist &#8211; und damit nicht eindeutig einem Schenker zugeordnet werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die bisherige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Hohmann-Dennhardt wechselt in den Vorstand der Daim\u00ad\u00adler AG, der fr\u00fchere Vorsitzende des f\u00fcr das Gesellschaftsrecht zust\u00e4ndigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Wulf Goette, wird of counsel einer gr\u00f6\u00dferen Wirtschaftskanzlei. 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