{"id":4453,"date":"2012-06-25T09:00:09","date_gmt":"2012-06-25T07:00:09","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=4453"},"modified":"2013-01-29T12:11:13","modified_gmt":"2013-01-29T11:11:13","slug":"4453","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/06\/25\/4453\/","title":{"rendered":"BGH versch\u00e4rft Anfechtungsrisiken im Zahlungsverkehr"},"content":{"rendered":"<div class=\"mceTemp\">\n<div id=\"attachment_4454\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-4454\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/06\/25\/4453\/hoffmann-thomas-aktuell-2008\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4454\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-4454\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/06\/Hoffmann-Thomas-AKTUELL-2008-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4454\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Dr. Thomas Hoffmann, Partner, Noerr LLP, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Zu den besonderen Rechtsfolgen von Unternehmensinsolvenzen geh\u00f6rt es, dass der Insolvenzverwalter auch berechtigte Zahlungen an Gl\u00e4ubiger, die noch vor der Insolvenz erfolgt sind, anfechten und vom Zahlungsempf\u00e4nger zur\u00fcckverlangen kann. Das geht zwar nicht ohne Weiteres und erfordert neben der Insolvenz des Schuldners weitere Umst\u00e4nde, jedoch hat die Rechtsprechung diese H\u00fcrden immer weiter abgesenkt.\u00a0 Besonders weitgehend ist dabei die Rechtsprechung zur sog. Vorsatzanfechtung, die statt der bekannten 3 Monate vor Insolvenzantragstellung 10 Jahre zur\u00fcckreicht. Der Vergleich zur 3-j\u00e4hrigen Regelverj\u00e4hrung zeigt, welche au\u00dfergew\u00f6hnlichen Risiken dahinterstecken. Wer bildet\u00a0 schon R\u00fcckstellungen f\u00fcr Zahlungen, die er vor Jahren vereinnahmt hat?<\/p>\n<\/div>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Freilich scheinen die gesetzlichen Voraussetzungen\u00a0 f\u00fcr die Vorsatzanfechtung auch besonders hoch: Der Schuldner muss die Zahlung mit dem Vorsatz veranlasst haben, seine (\u00fcbrigen) Gl\u00e4ubiger zu benachteiligen, und der andere Teil muss diesen Vorsatz gekannt haben. Allerdings wird die Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes von der Rechtsprechung bereits dann angenommen, wenn dem Anfechtungsgegner bekannt ist, dass die Zahlungsunf\u00e4higkeit des Schuldners droht und die Handlung die Gl\u00e4ubiger benachteiligt. \u00a0\u00a0<\/p>\n<p>In seinem neuen Urteil vom 26. 4. 2012 \u2013 IX ZR 74\/11, DB 2012 S. 1199 hat der BGH den Anwendungsbereich f\u00fcr Vorsatzanfechtungen nun erneut erweitert. \u00a0Nicht nur der Zahlungsempf\u00e4nger, auch der Zahlungsmittler \u2013 z. B. die kontof\u00fchrende Bank \u2013 kann unter Umst\u00e4nden f\u00fcr die R\u00fcckzahlung der anfechtbar erfolgten Zahlung mithaften. In dem entschiedenen Fall handelte es sich allerdings nicht um eine Bank, sondern um einen mit Treuhandvertrag eingesetzten Treuh\u00e4nder, der angewiesen war, treuh\u00e4nderisch erhaltene Gelder an bestimmte Gl\u00e4ubiger weiterzuleiten. Weil der Treuh\u00e4nder aber h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, dass die Zahlung dazu diente, die Insolvenzgl\u00e4ubiger zu benachteiligen, h\u00e4tte er den Treuhandauftrag nach dem Urteil des BGH nicht mehr annehmen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Den konkreten Fall nimmt der BGH zum Anlass, weitgehende Vergleiche zu kontof\u00fchrenden Banken als Zahlungsmittler anzustellen. Zun\u00e4chst stellt er klar, dass eine Vorsatzanfechtung gegen eine Bank, die als blo\u00dfe Zahlstelle des Schuldners fungiert, also die erteilten Zahlungsauftr\u00e4ge lediglich rein zahlungstechnisch umsetzt, in der Regel nicht in Betracht komme. Es gebe aber, so der BGH, vielf\u00e4ltigen Gestaltungen, in denen eine Gl\u00e4ubigerbenachteiligung auf kollusives Zusammenwirken des Schuldners mit der zahlungsvermittelnden Bank zur\u00fcckgehe. Beispielhaft sei die Bank, die mangels insgesamt hinreichender Kontodeckung in Absprache mit dem Schuldner bestimmte Gl\u00e4ubiger durch Zahlung befriedigt, andere aber nicht. Gibt also der Schuldner einige Lastschriften zur\u00fcck, l\u00e4sst andere aber unwidersprochen passieren, kann demnach schon dieses Verhalten eine Haftung der Bank begr\u00fcnden. F\u00e4llt der Kunde in Insolvenz, l\u00e4uft die Bank dann das Risiko, die ausgef\u00fchrten Lastschriften an den Insolvenzverwalter erstatten zu m\u00fcssen. Ein Trost bleibt ihr: Die Bank darf ihrerseits die Zahlung vom Zahlungsempf\u00e4nger zur\u00fcckfordern. Ob dieser dann allerdings noch erreichbar ist und welche Schwierigkeiten die Rechtsverfolgung bereitet, z. B. wenn der Empf\u00e4nger im Ausland sitzt, ist allerdings allein Sache der Bank.<\/p>\n<p>Das nun ergangene Urteil l\u00e4sst viele Fragen offen. Klar ist aber die Tendenz, das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters weiter auszudehnen, dieses Mal hinsichtlich der m\u00f6glichen Anfechtungsgegner. Angesichts der erheblichen Unsicherheiten ist der Gesetzgeber dringend aufgefordert, bei der n\u00e4chsten Insolvenznovelle dem Anfechtungsrecht und insbesondere der zeitlich uferlosen Vorsatzanfechtung klare Konturen zu geben und Rechtssicherheit zu schaffen, wobei an erster Stelle der un\u00fcberschaubare zeitliche Rahmen von 10 Jahren verk\u00fcrzt werden sollte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu den besonderen Rechtsfolgen von Unternehmensinsolvenzen geh\u00f6rt es, dass der Insolvenzverwalter auch berechtigte Zahlungen an Gl\u00e4ubiger, die noch vor der Insolvenz erfolgt sind, anfechten und vom Zahlungsempf\u00e4nger zur\u00fcckverlangen kann. Das geht zwar nicht ohne Weiteres und erfordert neben der Insolvenz &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/06\/25\/4453\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,29234],"tags":[19978,2082,3665,21937],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4453"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4453"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4453\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5375,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4453\/revisions\/5375"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4453"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4453"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4453"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}