{"id":4567,"date":"2012-07-11T19:58:49","date_gmt":"2012-07-11T17:58:49","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=4567"},"modified":"2012-07-11T20:02:46","modified_gmt":"2012-07-11T18:02:46","slug":"unwirksame-auslagenersatzklausel-bei-sparkassen-und-banken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/07\/11\/unwirksame-auslagenersatzklausel-bei-sparkassen-und-banken\/","title":{"rendered":"Unwirksame Auslagenersatzklausel bei Sparkassen und Banken"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3770\" style=\"width: 164px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/04\/19\/tilgung-eines-abgetretenen-gesellschafterdarlehen-ruckerstattung-in-der-insolvenz\/schneider\/\" rel=\"attachment wp-att-3770\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3770\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-3770\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/04\/schneider-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"154\" height=\"154\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3770\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FA f. GesellR Michael K. Schneider, Partner, Raupach &amp; Wollert-Elmendorff, Stuttgart<\/p><\/div>\n<p>Erneut hatte sich der BGH mit der AGB-Inhaltskontrolle zu befassen und hat am 8. 5. 2012 entschieden, dass die inhaltsgleichen Klauseln in Nr. 18 AGB-Sparkassen und Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam sind und nicht verwendet werden d\u00fcrfen (BGH, Urteile vom 8. 5. 2012 \u2013 XI ZR 61\/11, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,480945,\">DB0480945<\/a> und XI ZR 437\/11, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,483137,\">DB0483137<\/a>).<\/p>\n<p>\u00a0Den Entscheidungen des unter anderem f\u00fcr Bankrecht zust\u00e4ndigen XI. Zivilsenats des BGH lagen zwei Unterlassungsklagen eines Verbraucherschutzvereins auf Grundlage des UKlaG gegen eine Sparkasse und eine Bank zugrunde. Das UKlaG (Gesetz \u00fcber Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verst\u00f6\u00dfen) gew\u00e4hrt Verbrauchersch\u00fctzern ein im deutschen Verfahrensrecht nur ausnahmsweise zul\u00e4ssiges Verbandsklagerecht, von welchem diese in den letzten Jahren regen Gebrauch gemacht haben.<\/p>\n<p>Die Instanzgerichte hatten den Verbandsklagen jeweils stattgegeben. Die von den Beklagten eingelegte Revision hat der BGH nunmehr zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>\u00a0Gestritten wurde in den Verfahren um eine Auslagenersatzklausel, welche die Sparkasse bzw. Bank jeweils berechtigte, \u201edem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die [Sparkasse\/Bank] in seinem Auftrag oder seinem mutma\u00dflichem Interesse t\u00e4tig wird (insbesondere f\u00fcr Ferngespr\u00e4che, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)\u201c.<\/p>\n<p>\u00a0Nach Auffassung des BGH unterliegt diese Klausel der AGB-Inhaltskontrolle, der sie im Ergebnis nicht standh\u00e4lt:<\/p>\n<p>\u00a0Der erste Regelungsabschnitt der Klausel erfasse Auslagenersatzanspr\u00fcche f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Rahmen eines Auftrages (\u00a7\u00a7 662 ff. BGB) oder einer berechtigten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag (\u00a7\u00a7 677, 682 BGB), die jeweils eine unentgeltliche Gesch\u00e4ftsbesorgung zum Gegenstand haben. Es handele sich deshalb nicht etwa um eine Preisabrede f\u00fcr eine von der Sparkasse bzw. Bank entgeltlich zu erbringende Dienstleistung. Nach der sowohl beim Auftrag als auch bei der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag ma\u00dfgeblichen Regelung des \u00a7 670 BGB sind indes nur solche Aufwendungen ersatzf\u00e4hig, die der Beauftragte den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich halten darf. Der nach \u00a7 670 BGB Beauftrage hat folglich jedes zum Zwecke der Auftragsausf\u00fchrung veranlasste Verm\u00f6gensopfer sorgf\u00e4ltig auf seine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu pr\u00fcfen. Eine solche Einschr\u00e4nkung sehe der erste Regelungsabschnitt der streitigen Klausel jedoch nicht vor, sondern erweitere vielmehr die gesetzliche Regelung dahingehend, dass die Sparkasse bzw. Bank alle ihr bei der Gesch\u00e4ftsbesorgung im Auftrag oder im mutma\u00dflichen Interesse des Kunden entstandenen Aufwendungen unabh\u00e4ngig von deren Erforderlichkeit ersetzt verlangen kann. Die Verwendung des Begriffs \u201eAuslage\u201c erlaube keinen anderen Schluss, da diesem nicht entnommen werden k\u00f6nne, dass die erstattungspflichtigen Positionen auch dem Grundsatz der Erforderlichkeit entsprechen. Ebenso wenig lasse die Ankn\u00fcpfung an einen \u201eAuftrag\u201c oder das \u201emutma\u00dflichen Interesse\u201c des Kunden darauf schlie\u00dfen, dass die get\u00e4tigten Aufwendungen erforderlich sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>\u00a0Die hiernach er\u00f6ffnete Inhaltskontrolle des ersten Regelungsabschnitts der streitigen Klausel ergebe einen Versto\u00df gegen \u00a7 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da diese mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des \u00a7 670 BGB nicht zu vereinbaren sei und die Kunden der Sparkasse bzw. Bank entgegen den Geboten von Treu und Glauben in unangemessener Weise benachteilige.<\/p>\n<p>\u00a0Auch der zweite Regelungsabschnitt der AGB-Klausel unterliege der Inhaltskontrolle gem. \u00a7\u00a0307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und halte dieser nicht stand. Denn hinsichtlich der im zweiten Regelungsabschnitt genannten T\u00e4tigkeiten (Bestellung, Verwaltung, Freigabe oder Verwertung von Sicherheiten) sei die Sparkasse bzw. Bank berechtigt, Auslagenersatz auch f\u00fcr solche T\u00e4tigkeiten zu verlangen, die sie nicht im Kundeninteresse sondern im eigenen Interesse durchf\u00fchrt. F\u00fcr derartige T\u00e4tigkeiten komme jedoch ein Aufwendungsersatzanspruch grunds\u00e4tzlich nicht in Betracht, da dieser gem. \u00a7\u00a0670 BGB grds. nur demjenigen zustehe, der eine fremdn\u00fctzige T\u00e4tigkeit ausf\u00fchrt. Eine solche Auslagenerstattung k\u00f6nne nur dann in Betracht kommen, wenn und soweit ein Kostenersatz im Zusammenhang mit der Bestellung, Verwaltung, Freigabe oder Verwertung von Sicherheiten f\u00fcr den jeweiligen Gl\u00e4ubiger au\u00dferhalb von \u00a7 670 BGB gesetzlich vorgesehen sei. Dies sei aber nicht allgemein der Fall. Ferner enthalte die streitige Klausel keine Einschr\u00e4nkung dahingehend, dass die Aufwendungen erforderlich sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>\u00a0Der hiernach er\u00f6ffneten Inhaltskontrolle halte auch der zweite Regelungsabschnitt der AGB-Klausel nicht stand. Denn ein Ersatzanspruch f\u00fcr im eigenen Interesse der Sparkasse bzw. Bank get\u00e4tigte Aufwendungen sei ebenfalls mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren und benachteilige den Verbraucher unangemessen.<\/p>\n<p>\u00a0Nach alledem ist die AGB-Klausel im Bankverkehr mit Verbrauchern insgesamt unwirksam und darf nicht weiter verwendet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erneut hatte sich der BGH mit der AGB-Inhaltskontrolle zu befassen und hat am 8. 5. 2012 entschieden, dass die inhaltsgleichen Klauseln in Nr. 18 AGB-Sparkassen und Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam sind und nicht verwendet &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/07\/11\/unwirksame-auslagenersatzklausel-bei-sparkassen-und-banken\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,21863],"tags":[21820,21953,2537,21952],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4567"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4567"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4567\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4578,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4567\/revisions\/4578"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4567"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4567"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4567"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}