{"id":4689,"date":"2012-08-02T17:26:00","date_gmt":"2012-08-02T15:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=4689"},"modified":"2012-08-16T11:07:30","modified_gmt":"2012-08-16T09:07:30","slug":"grundungsgesellschafter-geschlossener-immobilienfonds-haften-fur-vertrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/08\/02\/grundungsgesellschafter-geschlossener-immobilienfonds-haften-fur-vertrieb\/","title":{"rendered":"Gr\u00fcndungsgesellschafter geschlossener Immobilienfonds haften f\u00fcr Vertrieb"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4690\" style=\"width: 148px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/08\/02\/grundungsgesellschafter-geschlossener-immobilienfonds-haften-fur-vertrieb\/holger-weis\/\" rel=\"attachment wp-att-4690\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4690\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-4690\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/08\/Holger-Wei\u00df-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"138\" height=\"138\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4690\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Holger Wei\u00df, Partner, McDermott Will &amp; Emery, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Der BGH hat mit Urteil vom 14. 5. 2012 &#8211; II ZR 69\/12, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,482703,\">DB 2012 S. 1565<\/a>) entschieden, dass Gr\u00fcndungsgesellschafter, die sich zu den vertraglichen Verhandlungen \u00fcber den Beitritt von Anlegern zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedienen und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufkl\u00e4rung der Beitrittsinteressenten \u00fcberlassen, f\u00fcr deren unrichtige oder unzureichende Angaben haften. Dies gilt auch dann, wenn der Prospekt eine hinreichende Aufkl\u00e4rung der Beitrittsinteressenten enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>Im entschiedenen Fall hatte der Anlagevermittler gegen\u00fcber den Beitrittsinteressenten erkl\u00e4rt, dass die Anlage eine gute Rentenanlage sei, die todsicher eine gute Rendite erwirtschaften w\u00fcrde und keinerlei Risiken aufweise. Dass diese Information fehlerhaft war, war unbestritten.<\/p>\n<p>\u00a0Das OLG M\u00fcnchen hatte die Haftung der Gr\u00fcndungsgesellschafter noch mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, dass der Vermittler nicht Erf\u00fcllungsgehilfe der Gr\u00fcndungsgesellschafter gewesen sei, da sich dessen T\u00e4tigkeit nicht als eine von ihnen gewollte Mitwirkung bei der Vertragserf\u00fcllung dargestellt habe.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Zudem h\u00e4tten die Gr\u00fcndungsgesellschafter zwar irref\u00fchrende Angaben von Mitarbeitern des Vertriebs richtigzustellen; dies setze jedoch voraus, dass ihnen ein solcher Umstand bekannt gewesen sei, was im entschiedenen Fall nicht vorgelegen habe.<\/p>\n<p>Beide Begr\u00fcndungen hat der BGH nicht gelten lassen. Zun\u00e4chst stellte er noch einmal klar, dass Gr\u00fcndungsgesellschafter die Pflicht haben, Beitrittsinteressenten f\u00fcr ihre Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild \u00fcber das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und sie \u00fcber alle Umst\u00e4nde, die f\u00fcr ihre Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein k\u00f6nnen, insbesondere \u00fcber die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verst\u00e4ndlich und vollst\u00e4ndig aufzukl\u00e4ren. Sodann f\u00fchrte der BGH fort, dass Gr\u00fcndungsgesellschafter, die sich zu den vertraglichen Verhandlungen \u00fcber einen Beitritt eines Vertriebs bedienen und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufkl\u00e4rung der Beitrittsinteressenten \u00fcberlassen, \u00fcber \u00a7 278 BGB f\u00fcr deren unrichtige oder unzureichende Angaben haften.<\/p>\n<p>Nach dem Urteil des BGH schlie\u00dft insbesondere die Verwendung eines Prospekts zur Aufkl\u00e4rung der Beitrittsinteressenten es nicht aus, unzutreffende Angaben des Vermittlers den Gr\u00fcndungsgesellschaftern zuzurechnen. Ein hinreichend aufkl\u00e4render Prospekt sei n\u00e4mlich kein Freibrief, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit Erkl\u00e4rungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt f\u00fcr die Entscheidung des Anlegers entwerte oder mindere. Das Berufungsgericht hatte insbesondere verkannt, dass nicht nur f\u00fcr vom Vermittler verschuldete Aufkl\u00e4rungsm\u00e4ngel in Bezug auf etwaige Prospektfehler oder f\u00fcr eine unterlassene Richtigstellung bekannt gewordener irref\u00fchrender Angaben des Vermittlers gehaftet wird, sondern auch f\u00fcr Pflichtverletzungen eines Vermittlers, wenn dieser von den Weisungen abweicht, solange sein Handeln noch im Zusammenhang mit den ihm \u00fcbertragenen Aufgaben steht. Wichtig ist, dass dies nicht nur f\u00fcr unmittelbar eingeschaltete Vermittler gelten soll, sondern auch f\u00fcr Untervermittler, solange mit ihrem Einsatz gerechnet werden muss.<\/p>\n<p>Nicht zuletzt ist hervorzuheben, dass der BGH erneut best\u00e4tigt hat, dass in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsf\u00e4llen eine grob fahrl\u00e4ssige Unkenntnis i. S. von \u00a7\u00a0199 Abs.\u00a01 Nr.\u00a02 BGB im Allgemeinen nicht schon dann vorliegt, wenn sich die f\u00fcr die Kenntnis der anspruchsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nde einer Aufkl\u00e4rungs- oder Beratungspflichtverletzung notwendigen Informationen aus dem Anlageprospekt ergeben, der Anleger es aber unterlassen hat, durch die Lekt\u00fcre des Prospekts die Ratschl\u00e4ge und Ausk\u00fcnfte des Anlageberaters oder \u2011vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.<\/p>\n<p>Den Gr\u00fcndungsgesellschaftern kann daher nur empfohlen werden, bei der Auswahl und \u00dcberwachung ihrer Anlagevermittler \u2013 auch im Hinblick auf etwaige Untervermittler \u2013 h\u00f6chste Sorgfalt walten zu lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BGH hat mit Urteil vom 14. 5. 2012 &#8211; II ZR 69\/12, DB 2012 S. 1565) entschieden, dass Gr\u00fcndungsgesellschafter, die sich zu den vertraglichen Verhandlungen \u00fcber den Beitritt von Anlegern zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedienen und diesem oder &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/08\/02\/grundungsgesellschafter-geschlossener-immobilienfonds-haften-fur-vertrieb\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,21973],"tags":[262,7697,2595],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4689"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4689"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4689\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4698,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4689\/revisions\/4698"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4689"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4689"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4689"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}