{"id":4702,"date":"2012-08-06T09:11:09","date_gmt":"2012-08-06T07:11:09","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=4702"},"modified":"2012-08-08T11:14:41","modified_gmt":"2012-08-08T09:14:41","slug":"kommissionsvorhaben-bringen-bewegung-in-das-europaischen-unternehmensrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/08\/06\/kommissionsvorhaben-bringen-bewegung-in-das-europaischen-unternehmensrecht\/","title":{"rendered":"Kommissionsvorhaben bringen Bewegung in das europ\u00e4ische Unternehmensrecht"},"content":{"rendered":"<p>Im europ\u00e4ischen Unternehmensrecht zeichnet sich f\u00fcr den Herbst 2012 einige legislatorische Bewegung ab. F\u00fcr das Gesellschaftsrecht k\u00fcndigt die EU-Kommission einen neuen Aktionsplan an (der letzte stammt aus dem Jahr 2003). Im \u00dcbernahmerecht soll insbesondere das \u201egemeinsame Handeln\u201c der Aktion\u00e4re pr\u00e4zisiert werden.<br \/>\nDie Vorhaben im europ\u00e4ischen Gesellschaftsrecht beruhen auf den Ergebnissen der Konsultation, die im Fr\u00fchjahr 2012 abgehalten wurde. Soeben ist dazu das \u201cFeedback Statement\u201d der Generaldirektion Binnenmarkt ver\u00f6ffentlich worden. Die Auswertung der Generaldirektion ergibt, dass von den 500 Stellungnahmen am meisten die Verbesserung der &#8222;corporate mobility&#8220; angeregt wurde. Mit dem neuesten EuGH-Urteil (\u201eVALE\u201c) ist wieder ein Mosaikstein hinzugef\u00fcgt worden, der allerdings das Bed\u00fcrfnis nach einer Richtlinie \u00fcber die Sitzverlegung nicht mindert. Es ist daher zu erwarten, dass der Aktionsplan einen Schwerpunkt bei grenz\u00fcberschreitenden Sitzverlegungen\/Transaktionen haben d\u00fcrfte. Geht man von dem Report aus, dann ist die vor Jahren intensiv gef\u00fchrte Diskussion \u00fcber die Kapitalrichtlinie (Beibehaltung oder Aufgabe des Systems eines festen Grundkapitals f\u00fcr AG) kein relevantes Thema mehr. Neu sind \u00dcberlegungen einer \u201eEU intervention in the area of groups of companies.&#8220;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Revision bzw. Erg\u00e4nzung der aus dem Jahr 2004 stammenden \u00dcbernahmerichtlinie ist der zweite Gegenstand. Die Kommission hat dazu einen Bericht an das Europ\u00e4ische Parlament und den Rat erstattet, der sich mit einigen Reformfragen befasst. Insgesamt wird ein positives Bild gezeichnet, eine General\u00fcberholung der Richtlinie nach 8 Jahren wird nicht als notwendig erachtet. Was den Begriff des \u201egemeinsamen Handelns\u201c (acting in concert) anbelangt, denkt man an die \u201eEntwicklung von Leitlinien\u201c durch die Kommission und\/oder die ESMA. Ein weiterer Gegenstand der Richtlinien-\u00dcberpr\u00fcfung sind verschiedene nationale Ausnahmen von der Pflichtangebotsvorschrift. Hier sei nicht immer klar, ob und wie einer der allgemeinen Grunds\u00e4tze der Richtlinie, n\u00e4mlich der Schutz von Minderheitsaktion\u00e4ren im Falle eines Kontrollwechsels, eingehalten werde. Die Kommission droht insoweit mit Vertragsverletzungs-verfahren.<\/p>\n<p>\u00dcber eine Regulierung des \u201eCreeping in\u201c soll weiter verhandelt werden; am Ende k\u00f6nnte eine Empfehlung stehen. Die (fakultative) Durchgriffsvorschrift (Art. 11 RL) sei nur z\u00f6gerlich umgesetzt worden, allerdings habe sich dies nicht als gr\u00f6\u00dferes Hindernis f\u00fcr \u00dcbernahmeangebote in der EU erwiesen. Was die Arbeitnehmerrechte anbelangt, so hei\u00dft es viel- bzw. nichtssagend, dass der Dialog mit den Arbeitnehmervertretern fortgesetzt werde.<br \/>\nDem Bericht liegt eine externe Studie zugrunde, die Marccus Partners in Zusammenarbeit mit dem Zentrum f\u00fcr Europ\u00e4ische Politische Studien im Juni 2012 im Auftrag der Kommission vorgelegt hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im europ\u00e4ischen Unternehmensrecht zeichnet sich f\u00fcr den Herbst 2012 einige legislatorische Bewegung ab. F\u00fcr das Gesellschaftsrecht k\u00fcndigt die EU-Kommission einen neuen Aktionsplan an (der letzte stammt aus dem Jahr 2003). 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