{"id":4934,"date":"2012-09-14T12:24:46","date_gmt":"2012-09-14T10:24:46","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=4934"},"modified":"2012-09-14T15:55:45","modified_gmt":"2012-09-14T13:55:45","slug":"unterstutzung-der-npd-in-der-freizeit-kann-eine-kundigung-rechtfertigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/09\/14\/unterstutzung-der-npd-in-der-freizeit-kann-eine-kundigung-rechtfertigen\/","title":{"rendered":"Unterst\u00fctzung der NPD in der Freizeit kann eine K\u00fcndigung rechtfertigen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3306\" style=\"width: 170px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/02\/21\/betriebsubergang-und-informationsschreiben-%e2%80%93-verwirkung-oft-die-letzte-rettung-des-arbeitgebers\/schmid_cornelia\/\" rel=\"attachment wp-att-3306\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3306\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-3306\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/02\/Schmid_Cornelia-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"160\" height=\"156\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3306\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAinArbR Cornelia Schmid, Attorney at Law, Associate Partner, R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Das BAG hat mit Urteil vom 06.09.2012 (Az.: 2 AZR 479\/09 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,417372,\" target=\"_blank\">DB0417372<\/a>) entschieden, dass eine personenbedingte K\u00fcndigung eines Arbeitnehmers des \u00f6ffentlichen Diensts gerechtfertigt ist, wenn sich der Arbeitnehmer in seiner Freizeit aktiv f\u00fcr eine verfassungsfeindliche Partei einsetzt und dadurch zum Ausdruck kommt, dass ihm die Eignung f\u00fcr die vertraglich geschuldete Leistung fehlt. Dies gilt selbst dann, wenn die Partei nicht durch das Bundesverfassungsgericht f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt worden ist. Das beklagte Land kann nicht verpflichtet werden, einen Arbeitnehmer zu besch\u00e4ftigen, der aktiv dessen Abschaffung anstrebt, so das BAG.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann eine personenbedingte K\u00fcndigung wegen fehlender Eignung in Folge begr\u00fcndeter Zweifel an der Verfassungstreue des Arbeitnehmers bei einer au\u00dferdienstlichen politischen Bet\u00e4tigung nur dann eine ordentliche K\u00fcndigung rechtfertigen, wenn sie entweder die allgemeine Aufgabenstellung des (\u00f6ffentlichen) Arbeitgebers oder das konkrete Aufgabengebiet des Arbeitnehmers ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des BAG, deren Gr\u00fcnde bislang nur in einer Pressemitteilung vorliegen, beruht auf folgendem Sachverhalt:<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Mitglied der NPD und war in der Finanzverwaltung des beklagten Landes t\u00e4tig. Zu seinem Aufgabenbereich geh\u00f6rte die Planung, Steuerung und \u00dcberwachung von Druckauftr\u00e4gen. In seiner Freizeit verbreitete er Informationen zu Treffen und Veranstaltungen eines NPD-Kreisverbands und der JN (Jugendorganisation der NPD). Im Jahr 2009 verschickte er einen Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration. Unter der \u00dcberschrift \u201e17. Juni \u2013 Ein Volk steht auf und k\u00e4mpft sich frei \u2013 Zeit einen neuen Aufstand zu wagen!\u201c hei\u00dft es beispielsweise, auch die \u201eBRD\u201c k\u00f6nnte \u201eAngst davor haben\u201c, das Volk k\u00f6nne sich eines Tages erneut \u201egegen den Alles \u00fcber Alles raffenden und volksverratenden Staat erheben\u201c. Daneben enthielt der Demonstrationsaufruf nach Auffassung des BAG weitere \u00c4u\u00dferungen f\u00fcr einen gewaltsamen Umsturz. F\u00fcr diese \u00c4u\u00dferungen m\u00fcsse der Kl\u00e4ger auch einstehen, da er sie weiterverbreitete. Das beklagte Land k\u00fcndigte nach diesem Aufruf das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Kl\u00e4ger ordentlich aus personenbedingten Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz hatte der Kl\u00e4ger keinen Erfolg. Beide Instanzen haben die K\u00fcndigungsschutzklage des Kl\u00e4gers abgewiesen und damit begr\u00fcndet, dass die K\u00fcndigung aus Gr\u00fcnden in der Person des Kl\u00e4gers sozial gerechtfertigt sei, weil der Kl\u00e4ger aufgrund seiner verfassungsfeindlichen Aktivit\u00e4ten nicht geeignet sei, die Funktion eines Verwaltungsangestellten wahrzunehmen. Ihm fehle es an Loyalit\u00e4t gegen\u00fcber seinem Vertragspartner. Auch vor dem BAG hatte der Kl\u00e4ger keinen Erfolg. Ein Arbeitnehmer des \u00f6ffentlichen Diensts m\u00fcsse ein bestimmtes Ma\u00df an Verfassungstreue aufbringen. Zwar stehe nicht schon die Mitgliedschaft in der NPD einer Besch\u00e4ftigung im \u00f6ffentlichen Dienst entgegen und der Arbeitnehmer unterliegt auch nicht der gesteigerten Loyalit\u00e4tspflicht eines Beamten. Dennoch muss die Loyalit\u00e4t gegen\u00fcber dem beklagten Land soweit gehen, dass durch die au\u00dferdienstlichen Aktivit\u00e4ten die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht aktiv bek\u00e4mpft werde. Der Kl\u00e4ger k\u00f6nne sich auch nicht auf seine Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG berufen.<\/p>\n<p>Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es f\u00fcr eine personenbedingte K\u00fcndigung nicht allein ausreichend sein wird, dass ein Arbeitnehmer Mitglied und \u00fcberzeugter Anh\u00e4nger einer verfassungsfeindlichen Partei ist. Sobald ein Arbeitnehmer des \u00f6ffentlichen Diensts allerdings durch seine Aktivit\u00e4ten versucht, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung zu bek\u00e4mpfen, dessen Teil auch sein Arbeitgeber ist, kann nicht verlangt werden, dass dieser Arbeitnehmer weiterbesch\u00e4ftigt wird.<\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass der Entscheidung ein Anstellungsverh\u00e4ltnis im \u00f6ffentlichen Dienst zugrunde lag. Differenziert werden muss aber im Rahmen von K\u00fcndigungen in diesem Bereich zwischen Arbeitnehmern der Privatwirtschaft und Arbeitnehmern oder Beamten des \u00f6ffentlichen Diensts, die aufgrund ihres Vertragspartners eine gesteigerte Loyalit\u00e4tspflicht haben, sowie zwischen inner- und au\u00dferbetrieblichem Verhalten. Au\u00dferbetriebliches Verhalten eines Arbeitnehmers in der Privatwirtschaft d\u00fcrfte grunds\u00e4tzlich nicht dazu geeignet sein, eine K\u00fcndigung zu rechtfertigen, es sei denn, das Arbeitsverh\u00e4ltnis wird dadurch konkret ber\u00fchrt. Die Rechtsprechung des BAG zum Arbeitnehmer im \u00f6ffentlichen Dienst kann also nicht ohne Weiteres auf Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft \u00fcbertragen werden. Arbeitgeber haben bei rechtsextremen Auff\u00e4lligkeiten des Arbeitnehmers im Privatbereich au\u00dferhalb des \u00f6ffentlichen Diensts jedoch durchaus K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeiten. Die K\u00fcndigung eines Arbeitnehmers kann aus verhaltensbedingten Gr\u00fcnden \u2013 in der Regel nach dem vorherigen Erfordernis einer Abmahnung \u2013 dann gerechtfertigt sein, wenn eine Straftat oder eine St\u00f6rung des Betriebsfriedens vorliegt. Hier sind vielf\u00e4ltige Fallkonstellationen denkbar; so kann es auch im Rahmen der immer vorzunehmenden Interessenabw\u00e4gung eine erhebliche Rolle spielen, ob durch das Verhalten der Ruf des Arbeitgebers oder gar er selbst gesch\u00e4digt wird. Erleichterte Anforderungen gelten nat\u00fcrlich au\u00dferhalb des Anwendungsbereichs des K\u00fcndigungsschutzgesetzes.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BAG hat mit Urteil vom 06.09.2012 (Az.: 2 AZR 479\/09 = DB0417372) entschieden, dass eine personenbedingte K\u00fcndigung eines Arbeitnehmers des \u00f6ffentlichen Diensts gerechtfertigt ist, wenn sich der Arbeitnehmer in seiner Freizeit aktiv f\u00fcr eine verfassungsfeindliche Partei einsetzt und dadurch &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/09\/14\/unterstutzung-der-npd-in-der-freizeit-kann-eine-kundigung-rechtfertigen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,21770],"tags":[22015,22016,1864,21821],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4934"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4934"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4934\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4960,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4934\/revisions\/4960"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4934"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4934"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4934"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}