{"id":5072,"date":"2012-10-23T15:28:10","date_gmt":"2012-10-23T13:28:10","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5072"},"modified":"2012-10-23T22:37:47","modified_gmt":"2012-10-23T20:37:47","slug":"zehn-antithesen-zu-den-thesen-von-peer-steinbruck-zur-bandigung-der-finanzmarkte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/10\/23\/zehn-antithesen-zu-den-thesen-von-peer-steinbruck-zur-bandigung-der-finanzmarkte\/","title":{"rendered":"Zehn Antithesen zu den Thesen von Peer Steinbr\u00fcck zur \u201eB\u00e4ndigung der Finanzm\u00e4rkte\u201c"},"content":{"rendered":"<p>\u201e[E]ntgrenzte Finanzm\u00e4rkte getrieben von anonymen Managern, die unter weitgehender Haftungsfreistellung mit unvorstellbaren Summen auf Renditejagd gehen,\u201c bed\u00fcrfen der Regulierung. Das fordert Peer Steinbr\u00fcck, nunmehr Kanzlerkandidat der SPD, in einem am 26. September 2012 ver\u00f6ffentlichten Papier (S. 1). Die Finanzm\u00e4rkte h\u00e4tten \u201eMa\u00df und Mitte verloren\u201c (S. 2) und dieses \u201eSystem der kurzfristigen Renditemaximierung unter einer ausgepr\u00e4gten Risikoignoranz\u201c stelle sich nicht einmal selbst in Frage (S. 2), sondern einige Banken f\u00f6rderten mit dem Ziel zus\u00e4tzlicher Gewinne sogar den Steuerbetrug oder z\u00e4hlten kriminelle Organisationen oder politisch fragw\u00fcrdige Regime zu ihren Gesch\u00e4ftspartnern (S.\u00a02).<\/p>\n<p>Was ist von diesen \u00dcberlegungen zu halten? Dieser Frage soll hier nach\u00adgegan\u00adgen werden \u2013 wobei nicht jeder einzelne seiner Vorschl\u00e4ge aufgegriffen werden soll. Denn manche seiner \u00dcberlegungen sind \u2013 das sei ausdr\u00fccklich gesagt \u2013 nicht kontrovers oder befinden sich gar schon in der Phase der gesetzgeberischen Regulierung. Andere \u2013 wie sein (bekannter) Hinweis auf die Mitwirkung von Banken an Steuerhinterziehung und anderen kriminellen Aktivit\u00e4ten \u2013 tauchen demgegen\u00fcber in seinen einzelnen Vorschl\u00e4gen gar nicht mehr auf.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>I. Finanztransaktionssteuer<\/p>\n<p>Hervorgehoben als ersten Vorschlag untermauert Steinbr\u00fcck die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer. Das ist nicht neu \u2013 und wird sogar von gro\u00dfen Teilen der Bundesregierung geteilt, im \u00dcbrigen nicht nur \u2013 wie er sagt \u2013 \u201edank sozialdemokratischer Beharrlichkeit\u201c (S. 7).<\/p>\n<p>Allerdings hat dies alles mit der B\u00e4ndigung der Finanzm\u00e4rkte nicht viel zu tun, was Steinbr\u00fcck sogar erstaunlich offen zugibt: Denn bei der Einf\u00fchrung der neuen Steuer stehe der \u201eFinanzierungseffekt\u201c im Vordergrund, w\u00e4hrend der Lenkungseffekt (Disziplinierung des Risikoverhaltens) n\u00fcchtern betrachtet werden sollte\u201c (S. 7). Die Krise der Finanzm\u00e4rkte soll also gar nicht beseitigt werden, sondern wird \u2013 und das in erster Linie \u2013 dazu gebraucht, den B\u00fcrgern eine neue Steuer schmackhaft zu machen. Denn die vorgeschlagene Steuer wird, wovon selbst Steinbr\u00fcck ausgeht, \u00fcber den Preis an die Letztverbraucher im Kapitalmarkt weitergegeben und damit die eigentlich Verantwortlichen f\u00fcr die Finanzkrise (so man von einer solchen Verantwortung \u00fcberhaupt sprechen kann) \u00fcberhaupt nicht treffen (und hat deshalb keinen \u201eLenkungseffekt\u201c); sie trifft aber \u00fcber geringere Renditen f\u00fcr Kapitalanlagen diejenigen, die eine private Altersvorsorge aufgebaut haben. Mit anderen Worten: Steinbr\u00fcck bittet die Sparer doppelt zur Kasse.<\/p>\n<p>Aber auch Steinbr\u00fccks Detailkritik an den bislang vorgelegten Vorschl\u00e4gen einer Finanztrans\u00adaktions\u00adsteuer ist erschreckend. So sollen auch die ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften europ\u00e4ischer Banken sowie der au\u00dfereurop\u00e4ische Handel mit Wertpapieren europ\u00e4ischer Emittenten erfasst werden (S. 7). Den Effekt verschweigt er: Wenn nur die T\u00f6chter europ\u00e4ischer Banken im Ausland zur Transaktionssteuer herangezogen werden, nicht aber \u2013 daf\u00fcr hat Deutschland bzw. Europa trotz Steinbr\u00fcckschem Wunschdenken (\u201eKavallerie\u201c) keine M\u00f6glichkeit \u2013 deren ausl\u00e4ndische Konkurrenten, wird es ein Wertpapiergesch\u00e4ft mit den T\u00f6chtern europ\u00e4ischer Banken nicht mehr geben. Dramatische Gewinneinbu\u00dfen deutscher Banken und Kapitalverluste sind vorgezeichnet \u2013 und damit genau das, was er angeblich vermeiden will.<\/p>\n<p>Gleiches gilt, wenn man den Handel in Wertpapieren europ\u00e4ischer Emittenten auch im Ausland mit der Steuer belegen will. Daran ist zwar richtig, dass nur auf diesem Wege ein Abwandern des Handels in Titeln dieser Emittenten ins Ausland vermieden werden kann. Aber deutsche Unternehmen werden im Vergleich zu ihren ausl\u00e4ndischen oder nicht-europ\u00e4ischen Konkurrenten einen h\u00f6heren Preis f\u00fcr die Kapitalbeschaffung zahlen m\u00fcssen. <em>Geringere<\/em> Kapitalausstattung, <em>mehr<\/em> Insolvenzen und der <em>Verlust von Arbeitspl\u00e4tzen<\/em> werden die Folge sein \u2013 und damit genau das, was er angeblich vermeiden will, n\u00e4mlich dass die Realwirtschaft den Preis f\u00fcr die Finanzkrise zu zahlen hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>II. Keine Staatshaftung f\u00fcr Banken<\/p>\n<p>Aufbauend auf der plakativen Forderung, dass \u201eHaftung und Risiko zusammengeh\u00f6ren\u201c, dass private Gewinne nur realisieren kann, wer nicht zugleich die Verluste sozialisiert, fordert Steinbr\u00fcck, dass auch Banken die Gefahr des Scheiterns sp\u00fcren k\u00f6nnen m\u00fcssten (S. 7 f. und S. 30 in der Zusammenfassung).<\/p>\n<p>Gerade weil es sich so nett anh\u00f6rt, bedarf es des Widerspruchs: Anders als Steinbr\u00fcck suggeriert, leben wir gerade nicht in einem System, in dem <em>jedes<\/em> Fehlverhalten eine Haftung f\u00fcr <em>alle<\/em> durch den (nachtr\u00e4glich festgestellten \u2026) Fehler angerichteten Sch\u00e4den nach sich zieht. W\u00e4re dies anders, m\u00fcssten m\u00f6glicherweise alle Besitzer von Heizungen und erst recht alle Autofahrer nach heutigem Erkenntnisstand f\u00fcr die Folgen der Erderw\u00e4rmung heran\u00adgezogen werden. Das aber ist gerade nicht so \u2013 weil wir manche riskante Aktivit\u00e4ten trotz der damit verbundenen Risiken erlauben, weil sie gesellschaftlich n\u00fctzlich sind. Mit Banken ist dies nicht anders \u2013 mag man hier auch \u00fcber klarere Grenzen f\u00fcr den gesellschaftlich tolerablen Nutzen nachdenken.<\/p>\n<p>Vor allem aber sind die Regeln, die Steinbr\u00fcck jetzt kritisiert, von der (deutschen) Politik gesetzt worden. Das gibt Steinbr\u00fcck zwar zu, allerdings eher in einem Nebensatz (S. 2). Dass er selbst sich in seiner Zeit als Bundesfinanzminister vehement f\u00fcr den Finanzplatz Deutschland eingesetzt hat \u2013 und damit eine entscheidende Mitverantwortung f\u00fcr eben diese Regeln tr\u00e4gt, verschweigt er. Zwar geht die Einrichtung des \u201eRefinanzierungsregisters\u201c in \u00a7\u00a7 22a ff. des Kreditwesengesetzes im Jahre 2005, mit der das \u201eVerbriefungsgesch\u00e4ft\u201c &#8211; eine der Hauptursachen der Finanzkrise &#8211; deutlich erleichtert wurde, noch auf seinen Vorg\u00e4nger Eichel zur\u00fcck; er selbst trat aber mit der Einf\u00fchrung von REITS (Real Estate Investment Trusts) gleich in seine Fu\u00dfstapfen. Steinbr\u00fcck war damit Mitspieler \u201ein dem Wald aus Standortinteressen von Finanzzentren, dem Einfluss von Lobbies, der Komplexit\u00e4t von Bankgesch\u00e4ften, der Vielzahl von Akteuren und Finanz\u00adprodukten\u201c, den er anprangert (S. 3).<\/p>\n<p>Mit seinem Vorschlag, einen bankenfinanzierten europ\u00e4ischen Restrukturierungsfonds zu schaffen, setzt sich Steinbr\u00fcck aber zu seiner eigenen Forderung \u2013 Banken m\u00fcssten die Gefahr des Scheiterns sp\u00fcren k\u00f6nnen \u2013 in Widerspruch. Denn was er will, ist nichts anderes als die Einf\u00fchrung eines Zwangsversicherungssystems, innerhalb dessen dann eine Insolvenz keine Folgen mehr h\u00e4tte. Denn die anderen Banken h\u00e4tten die Folgen des Scheiterns eines Instituts zu tragen \u2013 ohne dass sie die M\u00f6glichkeit einer Einflussnahme auf oder gar Kontrolle ihres Konkurrenten h\u00e4tten. Marktwirtschaftliche Mechanismen werden \u2013 das \u00fcberrascht nicht wirklich \u2013 au\u00dfer Kraft gesetzt und durch eine L\u00f6sung \u201eim Kollektiv\u201c ersetzt. Innerhalb dieses Systems ist es dann nicht nur m\u00f6glich, sondern sogar nahe liegend, was Steinbr\u00fcck angeblich verhindern will \u2013 n\u00e4mlich riskante Gesch\u00e4fte zu t\u00e4tigen, ohne daf\u00fcr Verantwortung tragen zu m\u00fcssen, also \u201eTrittbrett zu fahren\u201c.<\/p>\n<p>Auf den ersten Blick einleuchtend scheint es, dass Steinbr\u00fcck seine Vorschl\u00e4ge nur auf \u201esystemrelevante Banken\u201c bezieht (S. 8 oben). Die kleine Sparkasse oder Raiffeisenbank vor Ort solle sich also nicht an den \u201eKosten der Systemsicherung&#8220; beteiligen m\u00fcssen. Das ist hier aber \u2013 schon wegen der sonst bestehenden Umgehungsm\u00f6glichkeiten \u2013 genauso wenig \u00fcberzeugend wie bei seinem Vorschlag zur Beschr\u00e4nkung der europ\u00e4ischen Bankenaufsicht auf grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige systemrelevante Banken (dazu n\u00e4her sogleich VIII.). Letztlich geht es darum, dem Staat (und seinen Untergliederungen) die M\u00f6glichkeiten des grenzenlosen und unbesicherten Schuldenmachens zu erhalten, die er privaten Banken verbieten will.<\/p>\n<p>Freilich soll ein Eintreten des Restrukturierungsfonds erst in Betracht kommen, wenn zuvor die Gesellschafter und auch die Gl\u00e4ubiger an den Verlusten beteiligt wurden (S. 9). Das ist in einer Insolvenz eigentlich selbstverst\u00e4ndlich \u2013 und Steinbr\u00fcck fordert deshalb hier auch nichts Neues, sondern nur technische M\u00f6glichkeiten, diese Beteiligung zu beschleunigen. Er \u00fcber\u00adsieht aber, dass diese M\u00f6glichkeiten l\u00e4ngst geltendes Recht sind (so im Falle des Debt-Equity-Swap, der durch das Gesetz zur weiteren Er\u00adleich\u00adterung der Sanierung von Unternehmen [ESUG] eingef\u00fchrt bzw. erleichtert wurde) oder schon von der aktuellen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden (so im Falle der Pflichtumwandlung von Fremd- und Eigenkapital durch die Aktienrechtsnovelle 2012). <em><\/em><\/p>\n<p>Steinbr\u00fcck weist darauf hin, dass die (systemrelevanten) Banken durch die Erwartung des Marktes, der Staat werde f\u00fcr sie haften, einen Finanzierungsvorteil haben, weil der Markt dies als eine \u201eimplizite Staatsgarantie\u201c qualifiziert (S. 9). Das ist richtig \u2013 und dieser (der Sache nach) Avalkredit \u00e4hnelt im \u00dcbrigen den Vorteilen aus der fr\u00fcheren Gew\u00e4hrtr\u00e4gerhaftung des Staates gegen\u00fcber den \u00f6ffentlichen Banken. Den Vorteil \u201eabzusch\u00f6pfen\u201c, insbesondere durch Besteuerung, ist aber nicht ganz einfach (abgesehen, dass die \u201enormalen\u201c Steuern ohnehin schon den Gewinn teilweise \u201eabsch\u00f6pfen\u201c): Denn dann m\u00fcsste man entweder im Vorhinein klar sagen, welche Banken man gegebenenfalls retten w\u00fcrde \u2013 und damit letztlich die verbindliche Staatsgarantie \u00fcbernehmen, die man gerade vermeiden will. Belastete man demgegen\u00fcber alle Banken im Hinblick auf den nur m\u00f6glichen Vorteil, w\u00e4re eine solche Steuer zu Lasten kleinerer Banken nicht zu rechtfertigen, weil sie gar nicht den entsprechenden Vorteil haben. Die Erhebung einer Steuer mit dieser Begr\u00fcn\u00addung \u2013 gleich wie weit man den Rahmen der Pflichtigen z\u00f6ge \u2013 w\u00e4re im \u00dcbrigen das offene Eingest\u00e4ndnis einer dauerhaften Banken\u00adsubventionierung; sie d\u00fcrfte \u2013 ebenso wie die fr\u00fchere Gew\u00e4hrtr\u00e4gerhaftung zugunsten der \u00f6ffentlichrechtlichen Kreditinstitute \u2013 kaum mit europ\u00e4ischem Recht zu vereinbaren sein. Vor allem aber w\u00fcrde Steinbr\u00fcck damit die Staats\u00adhaftung f\u00fcr Banken festschreiben, die er gerade ablehnt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>III. Trennung von Gesch\u00e4fts- und Investmentbanking<\/p>\n<p>Kern von Steinbr\u00fccks Forderungen \u2013 jedenfalls in der bisherigen \u00f6ffentlichen Reaktion \u2013 ist seine Forderung, den \u201espekulativen Eigenhandel\u201c der Banken zu verbieten bzw. ihn von anderen Gesch\u00e4ftsbereichen mit \u201eklassischem Bankgesch\u00e4ft\u201c zu trennen.<\/p>\n<p>Damit will er ein Modell wieder installieren, das in den USA unter dem Glass-Steagall Act lange Zeit galt und erst 1999 abgeschafft wurde (dort diente es im \u00dcbrigen prim\u00e4r der Ver\u00admeidung von Interessenkonflikten zwischen Kredit- und Emissionsgesch\u00e4ft). Steinbr\u00fccks Annahme, dies k\u00f6nne zur Stabilisierung der Finanzm\u00e4rkte beitragen, ist aber widerlegt: Denn Lehman Brothers war eine solche (reine) Investmentbank \u2013 und hat gleichwohl die bekannten Konsequenzen hervorgerufen. Andererseits: W\u00e4ren seine \u00dcberlegungen richtig, w\u00fcrden die Kapitalgeber f\u00fcr die \u00dcberlassung von Eigen- oder Fremdkapital an eine Universalbank eine h\u00f6here Risikopr\u00e4mie (sprich: h\u00f6here Zinsen) verlangen als bei einer Kapital\u00fcberlassung an eine Nicht-Universalbank (also Nur-Investment- oder Nur-Gesch\u00e4fts\u00adbank). Das ist aber offensichtlich nicht der Fall \u2013 weil sonst bereits der \u201eDruck des Marktes\u201c eine solche Aufspaltung erzwungen h\u00e4tte (wie dies durchaus in vielen anderen Bereichen zu beobachten ist). Allenfalls w\u00e4re denkbar, dass dies darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dass der Markt hier die f\u00fcr einen Teil des Bankgesch\u00e4fts bestehende Einlagengarantie als g\u00fcnstig f\u00fcr das Gesamtgesch\u00e4ft ansieht &#8211; was dann aber auch anders als durch Aufspaltung der Gesch\u00e4fte korrigierbar w\u00e4re.<\/p>\n<p>Steinbr\u00fcck wei\u00df auch hier, wovon er spricht. Denn es war genau das Gesch\u00e4ftsmodell, das die deutschen \u00f6ffentlichen Landesbanken praktiziert haben, insbesondere auch die Westdeutsche Landesbank. Nach ihrer Umstrukturierung im Jahre 2002 verfolgte diese n\u00e4mlich eine immer riskantere, hoch spekulative Gesch\u00e4ftspolitik, die in Presseberichten als \u201eZockerei\u201c und \u201eWild\u00adwest-Methoden\u201c bezeichnet wurde. Vor allem die Landesbanken investierten in kom\u00adplexe Finanzprodukte, deren Risiken sie nicht mehr verstanden; statt die nach dem Auslaufen der Staatsgarantien frei gewordene Liquidit\u00e4t zur Kreditvergabe im Inland zu nutzen, wurde es zu attraktiven Konditionen abseits der Bilanz investiert \u2013 urteilte die Presse dar\u00fcber.<\/p>\n<p>Steinbr\u00fcck spricht dies alles nur mit merkw\u00fcrdiger Akzentsetzung an, wenn er sagt, der \u201eWegfall der Gew\u00e4hrtr\u00e4gerhaftung im Jahr 2001 [habe] das traditionelle Gesch\u00e4ftsmodell der Landesbanken in Frage [gestellt]. Als Antwort [h\u00e4tten] sich viele Landesbanken in risikoreiche Gesch\u00e4ftsbereiche wie den Eigenhandel [gefl\u00fcchtet]\u201c (S. 13, \u00e4hnlich auch S. 14 f.): Denn <em>er<\/em> war von 2002 bis 2005 Ministerpr\u00e4sident von Nordrhein-Westfalen. Vor allem verschweigt er den entscheidenden Punkt: Was er als \u201eFlucht\u201c in ein neues Gesch\u00e4ftsmodell bezeichnet, war von den die Landesbanken in den Aufsichtsgremien tragenden Politikern geduldet, wenn nicht sogar gef\u00f6rdert. Denn die (anfangs) satten Gewinne aus den Investmentbanking-Aktivit\u00e4ten der Landesbanken waren ein willkommenes Zubrot f\u00fcr die staatlichen Haushalte, sie konnten also \u2013 mit anderen Worten \u2013 gut genutzt werden, um eigentlich vorhandene Haushaltsdefizite zu verschleiern. Oder nochmals anders gewendet: Die Investmentbanking-Aktivit\u00e4ten der Landesbanken waren ein angenehmer Ausweg, Steuererh\u00f6hungen zu vermeiden und die Budgethoheit des Parlaments zu unterlaufen \u2013 weil die Kosten in Form von Risiken an anderer Stelle entstanden. Wenn Steinbr\u00fcck also heute die \u201eKonsolidierung\u201c der Landesbanken fordert, verschweigt er, dass der Steuerzahler hier heute f\u00fcr Kosten herangezogen werden soll, \u00fcber die eigentlich schon fr\u00fcher das Parlament Beschluss h\u00e4tte fassen m\u00fcssen. Und abgesehen davon: Wieso \u201emusste\u201c eigentlich eine Landesbank sich in ein risikoreiches Gesch\u00e4ftsmodell \u201efl\u00fcchten\u201c? Steinbr\u00fcck verschweigt, dass die Landesbanken seinerzeit dieselben unternehmerischen Entscheidungen wie die Gesch\u00e4ftsbanken getroffen haben \u2013 freiwillig (!), und in der Hoffnung auf satte Gewinne, nur weniger erfolgreich als die Gesch\u00e4ftsbanken. Steinbr\u00fcck verdreht also Ursache und Wirkung! F\u00fcr seinen Vorschlag einer Aufspaltung des Gesch\u00e4fts- und Investmentbankings folgt daraus eigentlich nur, dass er sich nur f\u00fcr die Landesbanken halten l\u00e4sst \u2013 und hierf\u00fcr auch schon fr\u00fcher von den in den Leitungsgremien sitzenden Politikern h\u00e4tte durchgesetzt werden k\u00f6nnen \u2013 aber nicht wurde, auch von Steinbr\u00fcck nicht.<\/p>\n<p>Prek\u00e4r ist auch hier, dass die vorgeschlagene Aufspaltung nicht gelten soll f\u00fcr den Handel mit Anleihen \u00f6ffentlicher Schuldner (S. 11). Das bedeutet \u2013 wegen der damit verbundenen Kreditverbilligung f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Schuldner \u2013 im Ergeb\u00adnis eine (weitere) Subventionierung der \u00f6ffentlichen Haushalte durch den Bankensektor. Oder anders ausgedr\u00fcckt: Investmentbanking ist gef\u00e4hrlich \u2013 au\u00dfer es dient dem Staat. Das erinnert an die Argumentation, mit der Lottogesellschaften als volksgef\u00e4hrdend verboten wurden, au\u00dfer sie befinden sich in staatlicher Hand und generieren auf diese Weise staatliche Ein\u00adnahmen.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen werden auch sonst zahlreiche Folgefragen offen gelassen: Wie ist es etwa mit dem Verh\u00e4ltnis zum Versicherungsgesch\u00e4ft (bzw. zum Vertrieb von Versicherungen), das in den USA schon vor der Aufhebung des Glass-Steagall-Act eine Streifrage bildete? Und: Wie ist es mit der in Deutschland vor allem im Rahmen von Unternehmenssanierungen \u00fcblichen Beteiligung von Banken an ihren Kreditnehmern? Wer diese M\u00f6glichkeit abschaffen will, wird die Kreditbeschaffungskosten gerade der mittelst\u00e4ndischen Industrie dramatisch erh\u00f6\u00adhen. Wer sie andererseits nur f\u00fcr gro\u00dfe Banken beseitigen will, legt die Kreditfinan\u00adzierung der deutschen Wirtschaft in die H\u00e4nde der \u2013 stark politisch dominierten \u2013 \u00f6ffentlichen Kreditinstitute.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>IV. Regulierung von Schattenbanken und bestimmten Handelsaktivit\u00e4ten<\/p>\n<p>Mit einer ganzen Reihe von Ma\u00dfnahmen will Steinbr\u00fcck \u201eGrauzonen\u201c des Finanzmarktes beseitigen. Das ist im Kern durchaus richtig; schwierig ist aber die Durchsetzung. Denn die meisten Handelsaktivit\u00e4ten k\u00f6nnten, selbst wenn sie in Deutschland oder in Europa oder gar in allen Industriel\u00e4ndern verboten w\u00e4ren, noch immer irgendwo auf der Welt mit Effekt auch f\u00fcr Deutschland ausge\u00fcbt werden \u2013 und man muss kein Prophet sein, wenn man annimmt, dass es L\u00e4nder geben wird, die genau daraus ein Gesch\u00e4ftsmodell machen werden. Steinbr\u00fcck deutet diese Schwierigkeiten mit seinem Hinweis auf das Problem der Drittstaatenerfassung (S. 14) zwar an, verschweigt aber, dass hier das zentrale Problem liegt. Damit streut er dem B\u00fcrger Sand in die Augen:<\/p>\n<p>Das gilt etwa f\u00fcr den OTC-Handel mit Derivaten (S. 16 f.), der \u2013 wenn er nicht mehr in Deutschland oder Europa zul\u00e4ssig w\u00e4re \u2013 ebenso gut auf einer kleinen Pazifikinsel durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnte. Gleiches gilt f\u00fcr den durchaus plausiblen Vorschlag, die Nutzung fremder Verm\u00f6genswerte, insbesondere von Wertpapieren, im Rahmen von Pensionsgesch\u00e4ften zu verbieten bzw. zu beschr\u00e4nken (S. 16).<\/p>\n<p>Von dieser \u2013 entscheidenden \u2013 Erfassungsfrage abgesehen, ist aber sein Vorschlag zu hinterfragen, \u201eHandelsalgorithmen\u201c einem Zulassungsverfahren zu unterwerfen (S. 18) oder den Hochfrequenzhandel zu entschleunigen (S. 18 f.). Denn was zun\u00e4chst die Handels\u00adalgorithmen angeht, stehen dahinter unternehmerische Entscheidungen und Einsch\u00e4tzungen, die in Computerprogramme \u00fcbersetzt wurden. Diese unter Umst\u00e4nden zu verbieten, ist nicht ganz leicht: Schlie\u00dflich geht es den Staat auch sonst grunds\u00e4tzlich nichts an, zu welchem Zweck seine B\u00fcrger ein Gut kaufen. Dass all\u2019 dies ziemlich schnell vonstatten geht, ist klar: Aber es ist schon etwas widerspr\u00fcchlich, wenn man denselben B\u00fcrger vor \u201eentfesselten\u201c Finanzm\u00e4rkten sch\u00fctzen will, der seinerseits mit denselben technischen Hilfsmitteln von jedem Ort der Welt aus kommunizieren will oder seinerseits Gesch\u00e4fte t\u00e4tigen will.<\/p>\n<p>Deutschland kann also nur versuchen, die <em>Einfl\u00fcsse<\/em> solcher Handelsaktivit\u00e4ten auf Deutsch\u00adland und deutsche Unternehmen auszuschlie\u00dfen oder zu begrenzen. Genau das hat der Gesetz\u00adgeber aber bereits mit Normen wie \u00a7 27a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) getan, nach denen jedweder Erwerber von ma\u00dfgeblichen Beteiligungen an einer deutschen Aktiengesell\u00adschaft \u2013 gleich, wo er wohnt oder seinen Sitz hat \u2013 die damit verfolgten Ziele und die Herkunft der f\u00fcr den Erwerb verwendeten Mittel mitteilen muss.<\/p>\n<p>Auch das Verbot ungedeckter Leerverk\u00e4ufe von Staatstiteln \u2013 inzwischen auf europ\u00e4ischer Ebene verankert \u2013 war ein solcher Schritt. Richtig ist es in diesem Zusammenhang auch, wenn Steinbr\u00fcck das Verbot ungedeckter Leerverk\u00e4ufe auf Derivate ausweiten will, die sich auf Unternehmen, insbesondere Banken, beziehen (S. 17). Denn damit k\u00f6nnen \u201eUmwegs\u00adpressionen\u201c vermieden werden \u2013 weil sich eine Negativspekulation statt gegen einen Staat (was nicht mehr m\u00f6glich ist) gegen die in diesem Staat ans\u00e4ssigen Unternehmen richtet \u2013 mit indirektem negativem Effekt f\u00fcr denselben Staat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>V. St\u00e4rkere Eigenkapitalunterlegung<\/p>\n<p>Zur besseren Risikoabsicherung insbesondere der Investmentbank-Aktivit\u00e4ten fordert Steinbr\u00fcck eine Unterlegung dieser Aktivit\u00e4ten mit mehr Eigenkapital (S.15, und zu Einzelheiten S. 21 f. sowie S. 24 f.). Das ist im Grundsatz durchaus richtig. Was er aber nicht sagt: Dieses zus\u00e4tzliche Eigenkapital kann entweder von den Gesellschaftern kommen oder dadurch aufgebracht werden, dass die Ausgaben\/Kosten minimiert werden. Sehen wir uns zun\u00e4chst die Kostenreduktion an: Sie bedeutet geringere Zinsen f\u00fcr Sparer und Anleger, also noch weniger, als jetzt schon gezahlt wird. Alternativ m\u00f6glich ist auch eine Erh\u00f6hung der Kreditzinsen: Als Folge wird die Kreditaufnahme \u2013 vom Verbraucherkredit bis hin zum Unternehmenskredit \u2013 teurer. Eigenkapitalerh\u00f6hung ist von den Gesellschaftern zu leisten; das aber sind \u2013 bei privaten Banken \u2013 keineswegs irgend\u00adwelche anonymen \u201eFinanzmarktakteure\u201c, sondern deren Eigent\u00fcmer \u2013 hinter denen, wenn nicht direkt, so jedenfalls \u00fcber Kapitalanlagegesellschaften und Lebensversicherungen \u2013 der kleine Sparer steht. Bei den \u00f6ffentlichen Banken ist es demgegen\u00fcber direkt der Staat \u2013 und damit der Steuerzahler.<\/p>\n<p>Letztlich kann man es drehen oder wenden, wie man will: Die Zeche zahlt der B\u00fcrger, oder: Eine bessere Eigenkapitalausstattung f\u00fcr Banken gibt es nicht zum Nulltarif. Das sollte Steinbr\u00fcck ehrlicherweise sagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>VI. Regulierung von Ratingagenturen<\/p>\n<p>Mit starken Worten greift Steinbr\u00fcck die Macht der Ratingagenturen an: Der Markt werde hier von drei amerikanischen Unternehmen beherrscht, die \u201ediese unglaubliche Machtf\u00fclle nutz[t]en, um immer gr\u00f6\u00dfere Gewinne zu erzielen. Senk[t]en sie den Daumen, [k\u00f6nne] das das Ende des Kapitalmarktzugangs von Unternehmen und ganzen Volkswirtschaften bedeuten.\u201c (S. 19).<\/p>\n<p>Es ist sicher richtig, dass das Rating einen erheblichen Einfluss auf den Kapitalmarktzugang von Emittenten hat, und richtig ist auch, dass die (falsche) Bewertung mancher Kapital\u00admarkt\u00adprodukte durch die Ratingagenturen (Stichwort: Immobilienkredite) zur Versch\u00e4rfung der Finanzkrise beigetragen hat. Das aber will Steinbr\u00fcck gar nicht regeln!<\/p>\n<p>Er st\u00f6\u00dft sich vielmehr ausschlie\u00dflich an den <em>Staaten<\/em>ratings der Ratingagenturen, mit denen die Kreditw\u00fcrdigkeit \u00f6ffentlicher Kreditnehmer bewertet werden soll. Ihre Ratings sollten durch eine \u201eunabh\u00e4ngige Beh\u00f6rde\u201c wie den IWF oder die OECD \u00fcberwacht werden; besser noch sei die Gr\u00fcndung einer am \u201eGemeinwohl\u201c orientierten unabh\u00e4ngigen (europ\u00e4ischen) Agentur in der Form der Stiftung, weil die bestehenden Ratingagenturen in einem Interessen\u00adkonflikt st\u00fcnden, da sie von denjenigen bezahlt w\u00fcrden, die sie zu bewerten haben.<\/p>\n<p>Das ist zun\u00e4chst einmal <em>falsch<\/em>: Staaten zahlen gerade nicht f\u00fcr ihre Ratings, sondern diese Ratings werden schon jetzt in besonders neutraler Weise verfasst. Entscheidend aber ist das Ziel dieser \u00dcberlegungen: Negative Meinungen \u00fcber Staaten sollen vermieden werden, um deren wirtschaftlich schlechte Verfassung nicht \u00f6ffentlich zu machen. Das ist so, als wenn sich in der Schule die Sch\u00fcler einen neuen Lehrer ausw\u00e4hlen k\u00f6nnten, weil der bisherige zu schlechte Noten vergeben hat! Ganz abgesehen davon, dass niemand den von Steinbr\u00fcck gew\u00fcnschten \u201eunabh\u00e4ngigen\u201c \u2013 sprich staatlich kontrollierten \u2013 Ratings glauben wird und es schwer sein wird, Meinungs\u00e4u\u00dferungen zu verbieten, nur weil sie unangenehm sind: Letztlich geht es bei diesen \u00dcberlegungen nur darum, eine Politik des Schuldenmachens zu erleichtern, indem sie auch noch verschleiert wird.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen wollen (externe) Ratings genau das, was Steinbr\u00fcck an anderer Stelle (S. 23) fordert \u2013 n\u00e4mlich \u201eRisiken sichtbar machen\u201c. Deshalb ist es widerspr\u00fcchlich, wenn er einerseits f\u00fcr Staatenratings die Alternative bankinterner Ratings f\u00f6rdern will (S. 20), anderer\u00adseits aber zugibt, dass solche Ratings mangels Vergleichbarkeit ihr Ziel nicht erf\u00fcllen (S. 23). Im Ergebnis steht hinter dieser Frage auch diejenige, ob sich der Staat den freien Marktkr\u00e4ften stel\u00adlen will (oder sollte).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>VII. Anreiz- und Verg\u00fctungsstrukturen<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich sollen die Anreiz- und Verg\u00fctungsstrukturen bei Banken (Stichwort: Boni) so ge\u00ad\u00e4ndert werden, dass Fehlanreize, insbesondere kurzfristige Gewinnmaximierung, vermie\u00adden werden.<\/p>\n<p>Was Steinbr\u00fcck verschweigt: Schon die fr\u00fchere rot-gr\u00fcne Bundesregierung \u2013 und zwar gerade auch mit den Stimmen der Union \u2013 hatte dieses Problem schon lange und zu Recht durch Gesetzes\u00e4nderungen adressiert (zuerst im \u201eGesetz \u00fcber die Offenlegung der Vorstands\u00adverg\u00fc\u00adtungen [Vor\u00adstands\u00adverg\u00fctungs-Offenlegungs\u00adgesetz]\u201c aus dem Jahre 2005). Das wirksamste Kontrollinstrument f\u00fcr unangemessene Verg\u00fctungen, die (verbindliche) Entscheidung \u00fcber die Verg\u00fctung den Eigent\u00fcmern zu \u00fcberlassen, hat aber (auch) sie verhindert. Der Grund liegt auf der Hand: Aufsichtsr\u00e4te \u2013 und damit auch die Arbeitnehmervertreter im mitbestimmten Aufsichtsrat \u2013 profitieren indirekt von hohen Vorstandsverg\u00fctungen; da die Arbeitnehmer\u00advertreter aber den gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Verg\u00fctung an die Gewerkschaften abf\u00fchren m\u00fcssen, besteht bei ihnen \u00fcberhaupt kein Interesse an einer \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Beschr\u00e4nkung von Vor\u00adstands\u00adverg\u00fctungen! Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einer Beschr\u00e4nkung der Abzugsf\u00e4higkeit von Vorstandsgeh\u00e4ltern widerspr\u00fcchlich: Wer den \u2013 hier tats\u00e4chlich vorhandenen \u2013 Missbrauch ernsthaft eind\u00e4mmen will, m\u00fcsste die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit auch bei der Aufsichtsratsverg\u00fctung (weiter) beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Ganz \u00e4hnlich ist es mit der Forderung, dass die Verg\u00fctung nicht nur f\u00fcr Vorstandsmitglieder, sondern f\u00fcr alle Top-Verdiener einer Bank offen gelegt werden m\u00fcsse: Diese \u2013 in den USA schon lange vorgeschriebene \u2013 Publizit\u00e4t ist (auch) von der SPD fr\u00fcher verhindert worden, weil man meinte, dem Arbeitnehmer \u2013 der nicht Vorstands- bzw. Organmitglied ist \u2013 sei sie nicht zuzumuten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>VIII. Europ\u00e4ische Bankenaufsicht<\/p>\n<p>Steinbr\u00fcck spricht sich im Ansatz \u2013 durchaus zu Recht \u2013 f\u00fcr eine st\u00e4rkere Europ\u00e4isierung der Bankenaufsicht aus. Er will aber \u2013 dem Grundsatz der Subsidiarit\u00e4t entsprechend \u2013 verhin\u00addern, dass die europ\u00e4ische Bankenaufsicht alle \u2013 auch die kleinen und mittleren \u2013 Banken der Eurozone \u00fcberwacht; sie solle vielmehr nur die grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tigen systemrelevanten Institute erfassen (S. 26 f.).<\/p>\n<p>Das \u00fcberzeugt nicht: Denn einmal ist es keineswegs so, dass sich die \u201elokalen\u201c Banken nicht etwa auch in riskanten Gesch\u00e4ften engagiert h\u00e4tten. Das Gegenteil ist der Fall, und die Gemeinschaftsinstitutionen der (\u00f6ffentlichen) lokalen Banken, allen voran die Landesbanken, spielten hier sogar eine negative Vorreiterrolle. Es ist zum zweiten nicht so, dass der Zusammenbruch eines solchen \u201elokalen\u201c Instituts keine weit \u00fcber die Landesgrenzen hinauswirkenden Folgen haben kann (wie der Fall der Hypo Real Estate zeigt). Vor allem l\u00fcde eine solche Ausgrenzung zu Umgehungen geradezu ein: Die nach Vorabeinsch\u00e4tzung nicht systemrelevanten Institute w\u00fcrden sich genau in den Gesch\u00e4ften engagieren, bei denen die anderen Banken sch\u00e4rfer \u00fcberwacht werden. Es liegt auf der Hand, dass hinter diesen Forderungen nach \u201eSubsidiarit\u00e4t\u201c bei der Ausgestaltung einer europ\u00e4ischen Bankaufsicht auch das Interesse steht, die Kreditaufnahme f\u00fcr (lokale) staatliche und kommunale Haushalte zu verbilligen \u2013 also im Ergebnis <em>Schatten<\/em>kreditaufnahme nach dem Motto \u201eWasch\u2019 mich aber mach\u2019 mich nicht nass\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>IX. Bessere Qualifikation der nationalen Banken- und Kapitalmarktaufsicht<\/p>\n<p>Zu Recht fordert Steinbr\u00fcck eine bessere Qualifikation der Mitarbeiter der deutschen Banken- und Kapitalmarktaufsichtsbeh\u00f6rde, der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba\u00adFin) (S. 29).<\/p>\n<p>Seine \u00dcberlegungen greifen allerdings zu kurz, was die Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Beseitigung des Problems angeht. Denn es ist nicht (allein) die Verg\u00fctung und die Verg\u00fctungsstruktur, die hier der Reform bedarf. Entscheidend(er) sind vielmehr die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Mitarbeiter der BaFin, die notwendige <em>Sachkenntnis<\/em> zur Bew\u00e4ltigung ihrer Aufgaben zu erlangen. Bessere Bezahlung ist insoweit hilfreich, aber nicht alleine: Zu nennen sind neben der M\u00f6glichkeit des Laufbahnwechsels zwischen bank- und kapitalmarktrechtlicher Praxis einerseits und Aufsichtsbeh\u00f6rde andererseits auch Nebent\u00e4tigkeiten in Form von Vortrags- und Ver\u00f6ffent\u00adlichungs\u00adt\u00e4tigkeit, weil sie die Basis zum (gerade auch informellen) Dialog zwischen den Beteiligten er\u00f6ffnen. Steinbr\u00fcck selbst liefert hier gerade \u201eAnschauungsmaterial\u201c, und es bleibt abzuwarten, wie die \u00d6ffentlichkeit auf seinen h\u00f6chstpers\u00f6nlichen Dialog mit der Praxis \u2013 aus dem sicher auch manche der hier besprochenen Vorschl\u00e4ge hervorgegangen sind \u2013 auf lange Sicht reagiert. Die bisherigen Reaktionen sprechen jedenfalls eher gegen einen produktiven Dialog von Aufsicht und Praxis \u2013 ganz im Sinne des klassischen deutschen Obrigkeitsdenkens. Umgekehrt ist aber auch klar: Fehlende Distanz zwischen Aufsicht und Praxis beg\u00fcnstigt eine Kultur des \u201eSich-nicht-Wehtuns\u201c <em>(\u201eregulatory capture\u201c)<\/em>; Erfahrungen dieser Art gibt es in allen Bereichen der staatlichen Aufsicht von der Bauordnung \u00fcber die Lebensmittelaufsicht bis zum Ausl\u00e4nderamt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>X. Zusammenfassung<\/p>\n<p>Steinbr\u00fcck hat mit manchen seiner Forderungen zur Regulierung der Finanzm\u00e4rkte recht. Das gilt etwa \u2013 neben den schon erw\u00e4hnten Punkten \u2013 auch f\u00fcr seine Forderung nach einem europaweit einheitlichen Abwicklungsregime f\u00fcr Banken (S. 10) und einem \u201eBanken\u00adtestament\u201c (S. 10).<\/p>\n<p>Aber praktisch alle Vorschl\u00e4ge laufen auf Steuererh\u00f6hungen oder h\u00f6here Lasten f\u00fcr den B\u00fcrger und auf ein (im Vergleich zu privaten Schuldnern) leichteres Schuldenmachen f\u00fcr den Staat hinaus. Dass hierauf der Hauptakzent seiner \u00dcberlegungen liegt, wird auch dadurch verschleiert, dass behauptet wird, die aktuelle Finanzkrise habe sich \u201e[a]us einem verh\u00e4ltnis\u00adm\u00e4\u00dfig kleinen Problem mit US-Immobilien\u00adkrediten entwickelt\u201c (S. 1). Richtig ist vielmehr: Die aktuelle europ\u00e4ische Finanzkrise ist eine <em>Staats<\/em>-Schuldenkrise und hat mit der US-Immobilienkrise des Jahres 2007 allenfalls begrenzt zu tun.<\/p>\n<p><em>\u00a0In summa<\/em>: Steinbr\u00fcck nutzt die Finanzkrise geschickt als Vorwand f\u00fcr Steuererh\u00f6hungen und staatliches Schuldenmachen. Das ist eigentlich nicht \u00fcberraschend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201e[E]ntgrenzte Finanzm\u00e4rkte getrieben von anonymen Managern, die unter weitgehender Haftungsfreistellung mit unvorstellbaren Summen auf Renditejagd gehen,\u201c bed\u00fcrfen der Regulierung. Das fordert Peer Steinbr\u00fcck, nunmehr Kanzlerkandidat der SPD, in einem am 26. 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