{"id":5169,"date":"2012-11-20T18:30:00","date_gmt":"2012-11-20T17:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5169"},"modified":"2013-06-12T12:56:28","modified_gmt":"2013-06-12T10:56:28","slug":"eu-kommission-kann-fur-die-eu-gegen-mitglieder-von-kartellen-auf-schadensersatz-vor-nationalen-gerichten-klagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/11\/20\/eu-kommission-kann-fur-die-eu-gegen-mitglieder-von-kartellen-auf-schadensersatz-vor-nationalen-gerichten-klagen\/","title":{"rendered":"EU-Kommission kann EU bei Schadensersatzklagen gegen Kartellmitglieder vertreten"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1824\" style=\"width: 166px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/11\/12\/eugh-kein-absoluter-gebietsschutz-fur-exklusivlizenzen-im-satellitenfernsehen\/werner-11843-2\/\" rel=\"attachment wp-att-1824\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1824\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-1824\" alt=\"\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/09\/Werner-11843-168x168.jpg\" width=\"156\" height=\"154\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1824\" class=\"wp-caption-text\">Philipp Werner, Partner, McDermott Will &amp; Emery Belgium LLP, Br\u00fcssel<\/p><\/div>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. 11. 2012 entschieden, dass die Europ\u00e4ische Kommission (Kommission) die Europ\u00e4ische Union (EU) in einer Schadensersatzklage gegen Mitglieder von Kartellen vor nationalen Gerichten vertreten kann. Au\u00dferdem steht nach Auffassung des EuGH die Charta der Grundrechte der EU einer solchen Klage nicht entgegen, auch wenn die Klage auf einer Kartellentscheidung der Kommission beruht. Unternehmen sollten daher bedenken, dass die Kommission nicht nur als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde \u00fcber einen Wettbewerbsversto\u00df entscheidet, sondern in derselben Sache auch potenzieller Kl\u00e4gervertreter in einem Schadensersatzprozess ist.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Entscheidung geht auf ein Verfahren der Kommission zur\u00fcck. Im Februar 2007 verh\u00e4ngte die Kommission Geldbu\u00dfen i. H. von knapp 1 Mrd. \u20ac gegen vier Unternehmen wegen Teilnahme an dem sog. Fahrstuhlkartell. Die Kommissionsentscheidung wurde vom Gericht der Europ\u00e4ischen Union (EuG) best\u00e4tigt. Derzeit sind dagegen Rechtsmittelverfahren beim EuGH anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Im Juni 2008 verklagte die Kommission alle vier Unternehmen vor einem belgischen Gericht auf Schadensersatz f\u00fcr Sch\u00e4den, die den EU-Institutionen als Kunden des Kartells entstanden waren. Das belgische Gericht legte in diesem Verfahren dem EuGH folgende Fragen zur Vorabendscheidung vor:<\/p>\n<ul>\n<li>War die Kommission befugt, die EU vor einem nationalen Gericht\u00a0in diesem Fall zu vertreten?<\/li>\n<li>Hindert die Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union die Kommission daran, eine Schadensersatzklage vor dem nationalen Richter vorzubereiten und einzureichen, wenn die Kommission zuvor \u00fcber den streitgegenst\u00e4ndlichen Wettbewerbsversto\u00df in ihrer Funktion als Wettbewerbsbeh\u00f6rde entschieden hat?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der EuGH bejahte zun\u00e4chst die Klagebefugnis der Kommission nach Art. 282 des EG-Vertrags (jetzt Art. 335 Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union &#8211; AEUV). Die EU muss wie jede andere juristische Person behandelt werden, wenn sie als Partei in einem Zivilprozess auftritt. Zu diesem Zweck k\u00f6nnen die EU-Institutionen von der Kommission vertreten werden.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des EuGH steht auch die Grundrechtscharta einer Schadensersatzklage nicht entgegen. Die EU m\u00fcsse wie jedes andere Opfer von Kartellen behandelt werden. Jedoch m\u00fcssen dabei aber auch die Rechte der Beklagten gewahrt bleiben.<\/p>\n<p>Dazu stellte der EuGH zun\u00e4chst fest, dass den Beklagten das Recht auf Zugang zu einem Gericht nicht dadurch entzogen wird, dass ein nationales Gericht bez\u00fcglich der Frage, ob ein wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt, an die Entscheidung der Kommission im Kartellverfahren gebunden ist. Denn die Beklagten k\u00f6nnen gegen Entscheidungen der Kommission vor den europ\u00e4ischen Gerichten klagen. In Bezug auf den Grundsatz der Waffengleichheit stellt der EuGH fest, dass jede Partei eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme haben sollte, ohne gegen\u00fcber der anderen Partei benachteiligt zu werden. Da sich die Kommission f\u00fcr die Klage nur auf die Informationen aus der nichtvertraulichen Fassung ihrer Entscheidung st\u00fctzte, also auf die Informationen, die auch jedem anderen Kl\u00e4ger zur Verf\u00fcgung standen, schloss der EuGH einen Versto\u00df gegen den Grundsatz der Waffengleichheit aus. Offensichtlich scheint eine Trennung zwischen den einzelnen Dienststellen ausreichend zu sein, damit die Waffengleichheit zwischen Kommission und Beklagten vor den nationalen Gerichten gewahrt ist. Die Kommission kann aber nicht auf weitergehende Informationen aus dem Kartellverfahren zur\u00fcckgreifen, sonst w\u00e4re der Grundsatz der Waffengleichheit verletzt.<\/p>\n<p>Nach diesem Urteil kann eine Kartellentscheidung der Kommission zu Schadensersatzklagen nicht nur von Unternehmen und Verbrauchern, sondern auch von der EU selbst f\u00fchren. Das Urteil ist deshalb besonders relevant f\u00fcr jene Unternehmen, die EU-Institutionen beliefern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. 11. 2012 entschieden, dass die Europ\u00e4ische Kommission (Kommission) die Europ\u00e4ische Union (EU) in einer Schadensersatzklage gegen Mitglieder von Kartellen vor nationalen Gerichten vertreten kann. 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