{"id":5201,"date":"2012-11-27T15:42:01","date_gmt":"2012-11-27T14:42:01","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5201"},"modified":"2012-11-27T15:45:53","modified_gmt":"2012-11-27T14:45:53","slug":"sanierungsplane-systemrelevanter-deutscher-banken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/11\/27\/sanierungsplane-systemrelevanter-deutscher-banken\/","title":{"rendered":"Sanierungspl\u00e4ne systemrelevanter deutscher Banken"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4629\" style=\"width: 173px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/07\/24\/crisis-management-directive-ein-letzter-wille-der-es-in-sich-hat\/kusserow\/\" rel=\"attachment wp-att-4629\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4629\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-4629\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/07\/Kusserow-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"163\" height=\"160\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4629\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Berthold Kusserow, LL.M. (McGill), Partner, Allen &amp; Overy LLP, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Bis zum 30. 11. 2012 konsultiert die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf eines Rundschreibens zu den \u201eMindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungspl\u00e4nen\u201c (MaSan). Das Schreiben richtet sich an systemrelevante deutsche Kreditinstitute und deutsche Tochterbanken ausl\u00e4ndischer systemrelevanter Institutsgruppen. Die betroffenen Institute erhalten (bzw. erhielten) von der BaFin eine Aufforderung, Sanierungspl\u00e4ne zu erstellen.<\/p>\n<p>Grundlage der Konsultation ist das am 4. 11. 2012 durch die Staats- und Regierungschefs der G20 verabschiedete und vom Financial Stability Board (FSB) erarbeitete Papier zu den Kernelementen f\u00fcr ein effizientes Abwicklungsregime. Es empfiehlt u. a., Sanierungspl\u00e4ne zu entwickeln und regelm\u00e4\u00dfig zu aktualisieren. Bislang war geplant, die Vorgaben des Papiers zum 1. 1. 2013 durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz in nationales Recht zu \u00fcberf\u00fchren. Im Vorfeld hierzu st\u00fctzt die BaFin ihre Konsultation nunmehr jedoch auf die seit langem im Kreditwesengesetz enthaltenen Anforderungen an eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsorganisation.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ziel des Sanierungsplans ist es, vor dem Hintergrund potenzieller Belastungsszenarien Handlungsoptionen zu identifizieren, um die Finanzkraft des Instituts aus eigener Kraft zu verbessern, d. h. ohne au\u00dferordentliche staatliche Unterst\u00fctzung.<\/p>\n<p>Dabei umfassen die im Sanierungsplan darzustellenden Handlungsoptionen eine Rekapitalisierung des Instituts, Kapitalerhaltungsma\u00dfnahmen (z. B. Aussetzung von Dividendenzahlungen), die Sicherstellung von Refinanzierungsquellen (z. B. durch Bewertung potenzieller Sicherheiten), Liquidit\u00e4tsma\u00dfnahmen, aber auch den Abbau von Aktiva, z. B. durch Verkauf risikogewichteter Aktiva. Die Handlungsoptionen sind anhand einer Belastungsanalyse zu validieren, die unternehmens- und gruppenspezifische Belastungsszenarien wie idiosynkratische und marktweise Stressszenarien umfasst. Voraussichtlich wird die BaFin jedem Institut bestimmte Belastungsszenarien vorgeben.<\/p>\n<p>Der Belastungsanalyse geht eine strategische Analyse der Unternehmensstruktur, der Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten sowie externer und interner Vernetzungen voraus. In diesem Zusammenhang sind alle wesentlichen und systemrelevanten Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten zu identifizieren. Systemrelevant ist eine Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4t, wenn deren Abbruch oder ungeordnete Abwicklung sich in erheblicher Weise negativ auf den Finanzsektor, die Finanzm\u00e4rkte oder das allgemeine Vertrauen der Einleger und Marktteilnehmer auswirkt. Wesentlich sind solche Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten, die die Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage des Instituts oder der Gruppe wesentlich beeinflussen k\u00f6nnen. Die Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten sind einzelnen Gruppenunternehmen bzw. Niederlassungen zuzuordnen (Mapping).<\/p>\n<p>Belastungsanalyse und Handlungsoptionen bilden die Grundlage der Ermittlung von Sanierungsindikatoren. Tritt ein Sanierungsindikator ein, soll dies nicht automatisch eine Sanierungsoption ausl\u00f6sen. Das Institut ist dann jedoch verpflichtet, sich f\u00fcr die Umsetzung einzelner oder mehrerer Optionen zu entscheiden. In die Entscheidung sind Gesch\u00e4ftsleiter und Aufsichtsrat einzubinden. Unklar erscheint, wie in diesem Zusammenhang auftretende Interessenkonflikte (z. B. zwischen Gruppen- und Institutsinteressen) haftungsneutral aufzul\u00f6sen sind.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind Sanierungsoptionen so zu legen, dass sie ganz am Anfang einer sich abzeichnenden Schieflage stehen. Nach Auffassung der BaFin sollen sie bereits dann eingreifen, wenn die Aufsicht noch nicht einschreiten darf.<\/p>\n<p>Inhalte und Erkenntnisse aus dem Sanierungsplan werden Grundlage des Abwicklungsplans, den die BaFin parallel erstellt. Dort legt die BaFin dar, wie ein Institut \u2013 dessen Sanierungsplan versagt hat \u2013 durch hoheitliche Ma\u00dfnahmen restrukturiert, d. h. im Wesentlichen zerschlagen werden kann. Der Abwicklungsplan wird daher die Vorgaben und Parameter f\u00fcr den Erlass einer \u00dcbertragungsanordnung enthalten. Somit erh\u00e4lt das Instrument der \u00dcbertragungsanordnung k\u00fcnftig voraussichtlich mehr Gewicht. Vor dem Hintergrund fehlender Erfahrungswerte und erheblicher rechtlicher Rechtsunsicherheiten beim Erlass von \u00dcbertragungsanordnungen erscheint es jedoch w\u00fcnschenswert, auch alternative Abwicklungsszenarien gegen\u00fcber der \u00dcbertragungsanordnung zu ber\u00fccksichtigen und diesen im Abwicklungsplan \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 Vorrang zu gew\u00e4hren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bis zum 30. 11. 2012 konsultiert die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf eines Rundschreibens zu den \u201eMindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungspl\u00e4nen\u201c (MaSan). Das Schreiben richtet sich an systemrelevante deutsche Kreditinstitute und deutsche Tochterbanken ausl\u00e4ndischer systemrelevanter Institutsgruppen. 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