{"id":5231,"date":"2012-12-07T15:55:58","date_gmt":"2012-12-07T14:55:58","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5231"},"modified":"2012-12-07T15:59:52","modified_gmt":"2012-12-07T14:59:52","slug":"insolvenzantrag-untaugliches-mittel-zum-forderungseinzug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/12\/07\/insolvenzantrag-untaugliches-mittel-zum-forderungseinzug\/","title":{"rendered":"Insolvenzantrag &#8211; untaugliches Mittel zum Forderungseinzug"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3687\" style=\"width: 163px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/04\/06\/insolvenzfestigkeit-der-pfandung-von-versicherungsforderungen\/baier\/\" rel=\"attachment wp-att-3687\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3687\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-3687\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/04\/Baier-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"153\" height=\"148\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3687\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Maximilian Baier, Associate, Hogan Lovells, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>In seiner Entscheidung vom 25. 10. 2012 &#8211; <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,556772,\">IX ZR 117\/11 <\/a>hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung best\u00e4tigt. Das Urteil, dem vollumf\u00e4nglich zuzustimmen ist, ist u. a. f\u00fcr Gl\u00e4ubiger interessant, die aufgrund einer r\u00fcckst\u00e4ndigen Forderung Insolvenzantrag gestellt haben. Schuldner versuchen h\u00e4ufig, die Insolvenzer\u00f6ffnung durch die Befriedigung des antragstellenden Gl\u00e4ubigers abzuwenden. Die Freude des Gl\u00e4ubigers \u00fcber die Befriedigung d\u00fcrfte jedoch h\u00e4ufig nicht lange w\u00e4hren. Denn kommt es sp\u00e4ter doch noch zu einem Insolvenzverfahren, muss er \u2013 wie das Urteil anschaulich zeigt \u2013 mit der Anfechtung der Zahlung durch den Insolvenzverwalter rechnen, es sei denn er hatte ausnahmsweise keinen Anlass, an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Schuldners zu zweifeln.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im vom BGH entschiedenen Fall war der sp\u00e4tere Insolvenzschuldner bei der beklagten Krankenkasse mit der Beitragszahlung in R\u00fcckstand geraten. 7 Monate nachdem die Beklagte Insolvenzantrag gestellt hatte, beglich der Schuldner im Juni 2006 mit dem Hinweis, nun alle seiner Gl\u00e4ubiger befriedigt zu haben, alle f\u00e4lligen Beitragsforderungen der Beklagten. Daraufhin erkl\u00e4rte die Beklagte ihren Insolvenzantrag f\u00fcr erledigt. Kurz darauf geriet der Schuldner gegen\u00fcber einem anderen Gl\u00e4ubiger in Zahlungsr\u00fcckstand. Ende 2009 beantragte der Schuldner letztlich selbst Insolvenz. Der Insolvenzverwalter nahm die Beklagte auf Erstattung der im Juni 2006 geleisteten Zahlungen in Anspruch.<\/p>\n<p>Der BGH sah die Voraussetzungen einer Vorsatzanfechtung nach \u00a7 133 Abs.\u00a01 InsO, f\u00fcr gegeben an. Diese erfordert u.a., dass der Schuldner mit dem Vorsatz, seine Gl\u00e4ubiger zu benachteiligen gehandelt hat, und der Anfechtungsgegner diesen Vorsatz kannte.<\/p>\n<p>Bei der Zahlung im Juni 2006 handelte es sich um eine sog. inkongruente Deckung, da der Schuldner damit nicht prim\u00e4r die Erf\u00fcllung seiner Zahlungspflicht, sondern das Ziel verfolgte, die Beklagte zur R\u00fccknahme des Insolvenzantrags zu bewegen. Diese Inkongruenz ist nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung sowohl ein Indiz f\u00fcr den Gl\u00e4ubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners als auch f\u00fcr die Kenntnis des Anfechtungsgegners, wenn aus dessen Sicht zumindest an der Liquidit\u00e4t des Schuldners gezweifelt werden musste.<\/p>\n<p>Dies war hier trotz der anderslautenden Erkl\u00e4rung des Schuldners der Fall. Schon wegen des Zeitraums von 7 Monaten seit der Antragstellung musste die Beklagte erkennen, dass der Schuldner unf\u00e4hig war, seine f\u00e4lligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Da der Schuldner \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum Forderungsr\u00fcckst\u00e4nde vor sich herschob und sich die liquidit\u00e4tsbestimmenden Rahmenbedingungen nicht ge\u00e4ndert hatten, konnte die Befriedigung aller Gl\u00e4ubiger Anfang Juni 2006 die Zweifel an der (fortdauernden) Zahlungsf\u00e4higkeit des Schuldners nicht zerstreuen. Die einmal eingetretene Zahlungseinstellung des Schuldners, aufgrund derer seine Zahlungsunf\u00e4higkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 17 Abs. 2 S. 2 InsO anzunehmen ist, wirkt nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung fort und kann nur durch die Wiederaufnahme der Zahlungen im Allgemeinen beseitigt werden. Diese konnte die Beklagte nicht nachweisen. Zwar hatte der Schuldner zu einem bestimmten Stichtag im Juni 2006 (fast) alle seiner Gl\u00e4ubiger befriedigt. Gleichwohl war er nicht auf Dauer in der Lage, seine alsbald f\u00e4lligen Verbindlichkeiten zu befriedigen. Vielmehr musste der Schuldner im Rahmen der R\u00fcckf\u00fchrung der Beklagten Mittel einsetzen, die er zur Befriedigung k\u00fcnftiger alsbald f\u00e4lliger Verbindlichkeiten ben\u00f6tigt h\u00e4tte, weshalb der BGH entschied, dass trotz der punktuellen R\u00fcckf\u00fchrung (fast) aller Verbindlichkeiten von einer fortwirkenden Zahlungsunf\u00e4higkeit des Schuldners auszugehen sei.<\/p>\n<p>Die Verteidigungsm\u00f6glichkeiten des antragstellenden Gl\u00e4ubigers gegen die Anfechtung der Befriedigung einer dem Antrag zugrunde liegenden Forderung sind begrenzt. Es ist dem Gl\u00e4ubiger in diesem Zusammenhang vor allem zu raten, alle Hinweise, die f\u00fcr die Wiedererlangung der Zahlungsf\u00e4higkeit des Schuldners zum Zeitpunkt der Zahlung sprechen, sorgsam zu dokumentieren, um im Anfechtungsstreit darlegen zu k\u00f6nnen, warum er (zu Recht) nicht an der Liquidit\u00e4t des Schuldners zweifeln musste.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In seiner Entscheidung vom 25. 10. 2012 &#8211; IX ZR 117\/11 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung best\u00e4tigt. Das Urteil, dem vollumf\u00e4nglich zuzustimmen ist, ist u. a. f\u00fcr Gl\u00e4ubiger interessant, die aufgrund einer r\u00fcckst\u00e4ndigen Forderung Insolvenzantrag gestellt &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2012\/12\/07\/insolvenzantrag-untaugliches-mittel-zum-forderungseinzug\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[26303,2241],"tags":[3665,24156,19650,24155],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5231"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5231"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5231\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5235,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5231\/revisions\/5235"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5231"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5231"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5231"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}