{"id":5406,"date":"2013-02-04T11:33:48","date_gmt":"2013-02-04T10:33:48","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5406"},"modified":"2013-02-04T14:08:25","modified_gmt":"2013-02-04T13:08:25","slug":"rechtsrahmen-fur-konzerninsolvenzen-diskussionsentwurf-des-bmj","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/02\/04\/rechtsrahmen-fur-konzerninsolvenzen-diskussionsentwurf-des-bmj\/","title":{"rendered":"Rechtsrahmen f\u00fcr Konzerninsolvenzen &#8211; Diskussionsentwurf des BMJ"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5407\" style=\"width: 165px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/02\/04\/rechtsrahmen-fur-konzerninsolvenzen-diskussionsentwurf-des-bmj\/nicht\/\" rel=\"attachment wp-att-5407\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-5407\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-5407\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2013\/02\/Nicht-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"155\" height=\"153\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-5407\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Matthias Nicht, Senior Associate, CMS Hasche Sigle, Frankfurt am Main<\/p><\/div>\n<p>Die unkoordinierte Er\u00f6ffnung und Durchf\u00fchrung einer Mehrzahl von Insolvenzverfahren im Konzern kann dazu f\u00fchren, dass \u201ewertmaximierende Verwertungsstrategien\u201c behindert oder unterbunden werden, weil eine Mehrzahl von Gerichten und Insolvenzverwaltern \u2212 jeweils auf das eigene Insolvenzverfahren und dessen richtige Durchf\u00fchrung fokussiert \u2013 das Gesamtbild des Konzerns aus dem Auge verliert. Es wurde bereits hervorgehoben, dass \u201eReibungs- und Wertverluste\u201c zu bef\u00fcrchten sind, vor allem aber der Verlust der Synergien, die den Konzernaufbau ehemals gekennzeichnet haben.<\/p>\n<p>Bislang hat sich die Praxis bei (grenz\u00fcberschreitenden) Konzerninsolvenzen durch den Einsatz informeller Koordinationsmittel beholfen. So haben etwa Gerichte sich bei mehreren Insolvenzantr\u00e4gen verschiedener Konzerngesellschaften abgestimmt. Waren die Insolvenzantr\u00e4ge bei einem Insolvenzgericht oder in der Hand eines Insolvenzrichters geb\u00fcndelt, konnte ein einheitlicher Insolvenzverwalter bestellt werden oder zumindest Sozien aus einer Verwalterkanzlei, was dazu f\u00fchrt, dass in Anlehnung an die ehemals vorhandene einheitliche Leitung im Konzern wenigstens eine personell koordinierte Insolvenzverwaltung stattfinden konnte. Hierdurch konnte der Verbundwert gesichert werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nun liegt der Diskussionsentwurf f\u00fcr ein nationales Konzerninsolvenzrecht vor.<\/p>\n<p>Zutreffend wird im Diskussionsentwurf die Zusammenlegung der verschiedenen Insolvenzmassen im Konzern nach dem Vorbild der US-amerikanischen substantive consolidation nicht vorgesehen. Es kommt nicht zur Verschmelzung von Verbindlichkeiten und Anspr\u00fcchen im Konzern.<\/p>\n<p>Verfahrensrechtlich sollen die Konzern-Insolvenzverfahren bei einem Insolvenzgericht zusammengef\u00fchrt werden (\u201eGerichtsstandskonzentration\u201c). Dies kann das Insolvenzgericht sein, bei dem der erste Antrag auf Verfahrenser\u00f6ffnung gestellt wird, wenn die Konzentration im gemeinsamen Interesse der Gl\u00e4ubiger liegt und wenn die Antragstellerin f\u00fcr den Konzern eine wesentliche Funktion innehatte. Bei abweichenden Antragstellungen kommt die Verweisung an das \u201eKonzerninsolvenzgericht\u201c in Betracht.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf \u00fcbernimmt das aus der Praxis bekannte Modell des einheitlichen Konzerninsolvenzverwalters, der in mehreren Verfahren zugleich bestellt werden soll. Hierzu sollen sich die beteiligten Gerichte abstimmen.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf \u00fcbernimmt das aus der EuInsVO bekannte Modell der Kooperation von Verfahrensorganen. Hiernach sollen Insolvenzverwalter, Insolvenzgerichte und Gl\u00e4ubigeraussch\u00fcsse in der Konzerninsolvenz zusammenarbeiten und Informationen austauschen, was zu einer Verfahrensabstimmung im operativen Betrieb f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Einf\u00fchrung eines in dieser Form noch nicht bekannten Koordinationsverfahrens, welches vom Insolvenzgericht eingeleitet werden kann, das f\u00fcr die Konzerninsolvenz zust\u00e4ndig ist. Das Koordinationsverfahren ist gepr\u00e4gt durch die Figur des sog. Koordinationsverwalters, der aus dem Kreis der Insolvenzverwalter zu bestimmen ist. Seine Aufgabe wird es sein, die verschiedenen Verfahren der Konzernunternehmen inhaltlich abzustimmen, um den Verbundwert zu sichern. Die anderen Insolvenzverwalter im Konzern sind zur Zusammenarbeit mit ihm gesetzlich verpflichtet. Ob dies in der Praxis reibungslos funktionieren wird, bleibt abzuwarten. Zumindest sind in dem Gesetzentwurf keine Weisungsbefugnisse vorgesehen, mit denen der Koordinationsverwalter seine Bestrebungen durchsetzen kann. Der Gesetzentwurf sieht hierf\u00fcr das Mittel des Koordinationsplans vor, welcher dem Koordinationsgericht zur Best\u00e4tigung vorzulegen ist und der von einem sog. Gruppen-Gl\u00e4ubigerausschuss genehmigt werden muss. Der Koordinationsplan ist ein Lenkungsinstrument f\u00fcr die Konzerninsolvenz, in dem niedergelegt werden kann, welche Ma\u00dfnahmen zur Abstimmung in der Konzerninsolvenz ergriffen werden sollen, insbesondere wie die wirtschaftliche Leistungskraft des Konzerns f\u00fcr eine eventuelle Sanierung wiederhergestellt werden kann.<\/p>\n<p>Insgesamt liegt mit dem Gesetzentwurf ein grunds\u00e4tzlich praktikabler Vorschlag vor, der die in der Verwaltungspraxis gelebten Abstimmungsinstrumente gesetzlich verankert und mit dem Koordinationsverfahren sinnvoll erg\u00e4nzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die unkoordinierte Er\u00f6ffnung und Durchf\u00fchrung einer Mehrzahl von Insolvenzverfahren im Konzern kann dazu f\u00fchren, dass \u201ewertmaximierende Verwertungsstrategien\u201c behindert oder unterbunden werden, weil eine Mehrzahl von Gerichten und Insolvenzverwaltern \u2212 jeweils auf das eigene Insolvenzverfahren und dessen richtige Durchf\u00fchrung fokussiert \u2013 &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/02\/04\/rechtsrahmen-fur-konzerninsolvenzen-diskussionsentwurf-des-bmj\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,26326],"tags":[19865,22020],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5406"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5406"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5406\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5410,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5406\/revisions\/5410"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5406"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5406"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5406"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}