{"id":5496,"date":"2013-03-07T14:46:48","date_gmt":"2013-03-07T13:46:48","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5496"},"modified":"2013-03-15T10:41:09","modified_gmt":"2013-03-15T09:41:09","slug":"managervergutung-jetzt-in-die-hande-der-aktionare-legen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/03\/07\/managervergutung-jetzt-in-die-hande-der-aktionare-legen\/","title":{"rendered":"Managerverg\u00fctung jetzt in die H\u00e4nde der Aktion\u00e4re legen!"},"content":{"rendered":"<p>Die Verg\u00fctungsstruktur von Managern &#8211; insbesondere von Banken &#8211; provoziert. Das zeigen die mit gro\u00dfer Mehrheit angenommene \u201eAbzocker-Inititative\u201c in der Schweiz und die auf dem Fu\u00dfe folgende Reaktion der EU-Kommission, Banker-Boni zu begrenzen. Dabei spielt kaum (noch) eine Rolle, ob die Verg\u00fctungsgestaltung wirklich einen urs\u00e4chlichen Beitrag zur Finanzkrise geleistet hat und dass die Zahlungen selbst in ihrer Summe weit hinter dem zur\u00fcckbleiben, was etwa f\u00fcr die Rettung maroder Staaten aufgebracht wurde.<\/p>\n<p>Volkes Stimme hat hier durchaus zu Recht das Gef\u00fchl, dass nicht nur Leistung entgolten wird und dass das System zum Missbrauch an manchen Stellen geradezu einl\u00e4dt. Denn schlie\u00dflich geht es in den meisten F\u00e4llen um die Bezahlung von \u201eAngestellten\u201c und nicht von Menschen, die &#8211; wie Bill Gates &#8211; ihren Reichtum durch eigener H\u00e4nde Arbeit geschaffen haben.<\/p>\n<p>Auch der deutsche Gesetzgeber sollte daher handeln &#8211; und zwar schnell. Dabei dr\u00e4ngt sich in erster Linie auf, die Vers\u00e4umnisse zu korrigieren, die bei der Einf\u00fchrung des <strong>\u201eVerg\u00fctungsvotums\u201c<\/strong> in \u00a7 120 Abs. 4 AktG durch das das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsverg\u00fctung (VorstAG) im Jahre 2009 gemacht wurden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Es ist zun\u00e4chst <strong>verbindlich auszugestalten<\/strong>. Denn Aktion\u00e4re &#8211; und dies nicht nur bei Banken &#8211; m\u00fcssen als Eigent\u00fcmer endlich das Letzt-Entscheidungsrecht \u00fcber die Verg\u00fctung \u201eihrer Manager\u201c bekommen. Deshalb darf es auch nicht nur &#8211; wie jetzt &#8211; auf Antrag erfolgen, sondern geh\u00f6rt regelm\u00e4\u00dfig auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung.<\/p>\n<p>Zum zweiten ist der <strong>Rechtsschutz der Aktion\u00e4re<\/strong> bei Entscheidungen \u00fcber diese Fragen an das \u00fcbrige Aktienrecht anzupassen. Denn ein besonderer \u201eSchutz\u201c vor Kontrolle durch die Aktion\u00e4re (wie er sich gegenw\u00e4rtig aus \u00a7 120 Abs. 4 Satz 3 AktG ergibt) ist hier noch weniger angezeigt als in anderen F\u00e4llen (dass das Beschlussm\u00e4ngelrecht zu reformieren ist, wird damit nicht in Abrede gestellt; aber das sollte einheitlich f\u00fcr alle Beschl\u00fcsse erfolgen).<\/p>\n<p>Und schlie\u00dflich sollte drittens klargestellt werden, dass das Letzt-Entscheidungsrecht der Eigent\u00fcmer auch bei <strong>anderen als b\u00f6rsennotierten Gesellschaften<\/strong> gilt.<br \/>\nDie genannten \u00c4nderungen k\u00f6nnten ohne Weiteres auch noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Denn mit der &#8222;Aktienrechtsnovelle&#8220; befindet sich zur Zeit ein Gesetz in der parlamentarischen Beratung, das noch entsprechend erg\u00e4nzt werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verg\u00fctungsstruktur von Managern &#8211; insbesondere von Banken &#8211; provoziert. Das zeigen die mit gro\u00dfer Mehrheit angenommene \u201eAbzocker-Inititative\u201c in der Schweiz und die auf dem Fu\u00dfe folgende Reaktion der EU-Kommission, Banker-Boni zu begrenzen. 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