{"id":5586,"date":"2013-04-08T09:29:36","date_gmt":"2013-04-08T07:29:36","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5586"},"modified":"2013-04-08T09:31:43","modified_gmt":"2013-04-08T07:31:43","slug":"sollte-jedes-ubernahmeangebot-eine-hauptversammlung-auslosen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/04\/08\/sollte-jedes-ubernahmeangebot-eine-hauptversammlung-auslosen\/","title":{"rendered":"Sollte jedes \u00dcbernahmeangebot eine Hauptversammlung ausl\u00f6sen?"},"content":{"rendered":"<p>Sollte der Vorstand im Falle eines \u00dcbernahmeangebots eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktion\u00e4re \u00fcber das \u00dcbernahmeangebot lediglich beraten? Wenn es nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) geht, wird die Frage k\u00fcnftig stets mit ja zu beantworten sein. Eine entsprechende \u00c4nderung der Anregung Nr. 3.7 DCGK ist f\u00fcr Sommer 2013 vorgesehen. Nun erm\u00f6glicht \u00a7 16 Wp\u00dcG eine Hauptversammlung (HV) im Zusammenhang mit dem \u00dcbernahmeangebot und erleichtert deren Einberufung durch Abk\u00fcrzung von Fristen und anderen Regularien. Eine HV wird notwendig sein, wenn \u201egesellschaftsrechtliche Ma\u00dfnahmen\u201c (Kodex, a.a.O.) zur Beschlussfassung stehen. Aber es ist doch sehr fraglich, ob eine HV nur zur Unterhaltung \u00fcber das Angebot geboten sein kann. Gut, dass wir dar\u00fcber gesprochen haben \u2013 das darf \u00a0doch nicht das HV-Motto sein. Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Angebot erfahren Aktion\u00e4re au\u00dferhalb der HV durch Bekanntgabe im Internet (\u00a7\u00a7 27, 13 Abs. 3 Wp\u00dcG). F\u00fcr eine abermalige Pr\u00e4sentation und ggf. m\u00fcndliche Erl\u00e4uterung w\u00e4re die HV ein teuer bezahlter Ort. Die Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung einer b\u00f6rsennotierten Gesellschaft ist keine Kleinigkeit, sondern bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen.<!--more--><\/p>\n<p>Wenn schon die Zusatzinformation kein zugkr\u00e4ftiges Argument ist, dann vielleicht die Kommunikation der Angebotsadressaten? Doch es ist naiv anzunehmen, dass auf der HV eine mehr oder weniger feste Verk\u00e4uferfront zu schmieden w\u00e4re. Institutionelle Investoren warten meistens bis zum Fristende des Angebots, bevor sie sich entscheiden. Das Gespr\u00e4ch mit anderen Aktion\u00e4ren, zumal auf offener B\u00fchne, ist f\u00fcr sie \u00fcberhaupt kein Thema. Die Kleinaktion\u00e4re k\u00f6nnen allenfalls ein Stimmungsbild einfangen, aber ohne Nutzen, wenn es um die Frage geht, ob sie annehmen sollen oder nicht. Schlie\u00dflich ist der Verkauf von Aktien, sei es an einen Bieter, sei es \u00fcber die B\u00f6rse, eigentlich kein Gegenstand f\u00fcr das Mitgliederorgan Hauptversammlung.<\/p>\n<p>Nicht zu verkennen ist allerdings, dass ein \u00dcbernahmeangebot f\u00fcr Gespr\u00e4chsstoff sorgt und oft Gegenstand eines regen Meinungsaustauschs ist. Freilich ist die Hauptversammlung mit ihrem Aufwand und ihren Formalien daf\u00fcr nicht der richtige Rahmen (es sei denn, das Ganze soll in eine Beschlussfassung einm\u00fcnden). F\u00fcr die blo\u00dfe Beratung untereinander sollte die Gesellschaft auf ihrer Internetseite ein Forum einrichten, das eine moderierte Diskussion \u00fcber das Angebot erm\u00f6glicht. Daher schlage ich folgende Anregung f\u00fcr den DCGK vor (Neufassung Nr. 3.7. dritter Absatz): \u201eDer Vorstand sollte im Falle eines \u00dcbernahmeangebots ein Forum auf der Internetseite der Gesellschaft einrichten, in dem die Aktion\u00e4re \u00fcber das \u00dcbernahmeangebot beraten. In angezeigten F\u00e4llen sollte er eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen, um gegebenenfalls \u00fcber gesellschaftsrechtliche Ma\u00dfnahmen zu beschlie\u00dfen.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sollte der Vorstand im Falle eines \u00dcbernahmeangebots eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktion\u00e4re \u00fcber das \u00dcbernahmeangebot lediglich beraten? 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