{"id":574,"date":"2011-03-01T11:03:28","date_gmt":"2011-03-01T11:03:28","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=574"},"modified":"2012-06-15T11:31:38","modified_gmt":"2012-06-15T09:31:38","slug":"doktortitel-im-in-und-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/03\/01\/doktortitel-im-in-und-ausland\/","title":{"rendered":"Doktortitel im In- und Ausland"},"content":{"rendered":"<div class=\"mceTemp\">\n<div id=\"attachment_214\" style=\"width: 105px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-214\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2010\/12\/14\/insolvenzantragspflicht-und-fortfuhrungsprognose\/roemermann_01-2\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-214\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-214\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2010\/12\/Roemermann_011-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"95\" height=\"109\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-214\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Volker R\u00f6mermann, R\u00f6mermann Rechtsanw\u00e4lte AG, Hamburg\/Hannover<\/p><\/div>\n<\/div>\n<p>Wie erlangt man eigentlich einen Doktortitel und wie verliert man ihn wieder? Derzeit bewegt die Medien ein spektakul\u00e4rer Fall, der Anlass gibt, einmal die einschl\u00e4gigen rechtlichen Vorschriften und M\u00f6glichkeiten Revue passieren zu lassen \u2026<!--more--><\/p>\n<p>Jede deutsche Fakult\u00e4t verf\u00fcgt \u00fcber eine selbst gegebene Promotionsordnung; als Beispiel sei genannt die Promotionsordnung f\u00fcr die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Bayreuth. Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt danach unter anderem voraus: Die Vorlage einer Dissertation; dass der Kandidat nicht diese oder eine gleichartige Doktorpr\u00fcfung an einer anderen Hochschule endg\u00fcltig nicht bestanden hat; dass sich der Bewerber nicht durch sein Verhalten als zur F\u00fchrung des Doktorgrades unw\u00fcrdig erwiesen hat.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Promotion im Fach Rechtswissenschaft ist zus\u00e4tzlich grunds\u00e4tzlich erforderlich, dass der Bewerber das Referendarexamen oder das Assessorexamen mindestens mit \u201evoll befriedigend\u201c bestanden hat. Die Dissertation muss eine selbstst\u00e4ndige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur L\u00f6sung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen f\u00fchren \u2013 was in der Praxis gro\u00dfz\u00fcgig interpretiert wird; kaum eine Dissertation birgt echte wissenschaftliche Revolutionen. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollst\u00e4ndig anzugeben; w\u00f6rtlich oder nahezu w\u00f6rtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen, so statuiert explizit <a href=\"http:\/\/www.uni-bayreuth.de\/universitaet\/leitung_und_organe\/Universitaetsverwaltung\/abt1\/amtliche-bekanntmachungen\/konsolidierteFassungen\/2010\/2010-058-kF.pdf\" target=\"_blank\">\u00a7 7 Abs. 3 der PromO<\/a>. Dem Antrag auf Zulassung zur Promotion ist eine ehrenw\u00f6rtliche Erkl\u00e4rung des Bewerbers dar\u00fcber beizuf\u00fcgen, dass er die Dissertation selbstst\u00e4ndig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat (Ehrenworte sind aus der \u00e4lteren Politikergeneration einschl\u00e4gig bekannt; damals Kiel). Ergibt sich nach Aush\u00e4ndigung der Urkunde, dass sich der Bewerber im Promotionsverfahren einer T\u00e4uschung schuldig gemacht hat, so kann nachtr\u00e4glich die Doktorpr\u00fcfung f\u00fcr nicht bestanden erkl\u00e4rt werden; die Promotionsurkunde ist dann einzuziehen. Erleichterungen in der Zitierweise f\u00fcr Berufst\u00e4tige und junge Familienv\u00e4ter\/-m\u00fctter sieht die PromO nicht vor.<\/p>\n<p>Wer sich nicht dieser m\u00fchevollen Arbeit unterziehen m\u00f6chte, wird Hilfe suchen. Daf\u00fcr gibt es Beratungsunternehmen, die sich auf Titelerlangung spezialisiert haben. Doktor, Professor, Konsul, Adelsbezeichnungen sind erh\u00e4ltlich und werden offensiv beworben. Dabei ist zuweilen Vorsicht geboten. An der juristischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Hannover hatte vor einigen Jahren ein Fall die Aufmerksamkeit der \u00d6ffentlichkeit erlangt, bei dem Doktor-Aspiranten eine \u201ePromotionsberatung\u201c eingeschaltet und an sie bis zu 20.000 \u20ac gezahlt hatten. Die Promotionsberatung wiederum hat an der Universit\u00e4t Hannover einen Jura-Professor gefunden, der f\u00fcr etwa 2.000 \u20ac und im Erfolgsfall weitere 2.000 \u20ac die Betreuung \u00fcbernahm. Im Jahre 2008 wurden sowohl der Professor als auch der Promotionsberater zu mehrj\u00e4hrigen Haftstrafen verurteilt. Auch der Dekan der Fakult\u00e4t musste fr\u00fchere Kontakte zum Promotionsberater einr\u00e4umen. Es scheint sich nicht um einen Einzelfall gehandelt zu haben.<\/p>\n<p>Ein anderer Hilfsdienst mit der Abk\u00fcrzung IAAD (nicht zu verwechseln mit dem DAAD; die Namensgleichheit d\u00fcrfte rein zuf\u00e4llig sein) vermittelt Doctores in spe gerne in das Ausland. Ob dort erworbene Titel in Deutschland gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen und \u2013 wenn ja \u2013 wie, ist eine Frage des Einzelfalls. F\u00fcr einen vom IAAD vermittelten Doktortitel aus der Slowakischen Republik vertritt das OLG Naumburg in einer j\u00fcngeren Entscheidung (Urteil vom 27. 10. 2010 \u2013 5 U 91\/10) die Ansicht, wer den Titel \u201eJUDr.\u201c Bzw. \u201eDr. pr\u00e1v.\u201c erworben h\u00e4tte, d\u00fcrfe ihn nicht einfach zu \u201eDr.\u201c verk\u00fcrzen. Anderes ergebe sich auch nicht aus dem Landesrecht des Landes Sachsen-Anhalt (Titelf\u00fchrung ist L\u00e4ndersache!) oder aus europ\u00e4ischen Normen. Der betroffene Rechtsanwalt wird seine Titelf\u00fchrung in Zukunft also ver\u00e4ndern m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Nicht nur die jeweiligen Landesbeh\u00f6rden, sondern auch Wettbewerber k\u00f6nnen die Unterlassung einer unbefugten Titelf\u00fchrung erzwingen. So sieht es jedenfalls das OLG Naumburg: Irref\u00fchrung des Publikums sei gleichzeitig ein Versto\u00df gegen das (hier: anwaltliche) Berufsrecht und damit auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Insoweit herrscht unter den Gerichten allerdings keine Einigkeit. So hatte das LG Kiel \u2013 ebenfalls zum slowakischen Doktortitel \u2013 in der Sache eines Steuerberaters entschieden, dass sich das deutsche Publikum dar\u00fcber keine Gedanken mache und demgem\u00e4\u00df auch nicht irregef\u00fchrt werden k\u00f6nne (Urteil vom 18.\u00a012.\u00a02009 \u2013 14 O 70\/09).<\/p>\n<p>Im Ergebnis bleibt f\u00fcr den Original-\u201eDr.\u201c derzeit wohl kein anderer Weg als den des in Deutschland vergossenen akademischen Schwei\u00dfes.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie erlangt man eigentlich einen Doktortitel und wie verliert man ihn wieder? 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