{"id":5861,"date":"2013-07-02T18:46:16","date_gmt":"2013-07-02T16:46:16","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5861"},"modified":"2013-07-15T11:26:14","modified_gmt":"2013-07-15T09:26:14","slug":"neue-busgeldleitlinien-des-bundeskartellamtes-verlierer-und-vielleicht-auch-gewinner","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/07\/02\/neue-busgeldleitlinien-des-bundeskartellamtes-verlierer-und-vielleicht-auch-gewinner\/","title":{"rendered":"Neue Bu\u00dfgeldleitlinien des Bundeskartellamtes: Verlierer \u2013 und vielleicht auch Gewinner?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4507\" style=\"width: 171px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/06\/Grave3.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4507\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-4507\" alt=\"RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, D\u00fcsseldorf\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/06\/Grave3-168x168.jpg\" width=\"161\" height=\"156\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4507\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 25.\u00a06. 2013 neue Leitlinien f\u00fcr die Bu\u00dfgeldzumessung bei Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen erlassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung <i>Grauzementkartell <\/i>die bisherigen Leitlinien des BKartA praktisch f\u00fcr unanwendbar erkl\u00e4rt hatte (Beschluss vom 26.\u00a02. 2013 &#8211; KRB 20\/12, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,588199,\">DB0588199<\/a>).<\/p>\n<p>Nach den bisherigen Leitlinien von 2006 baute das BKartA die Bu\u00dfgeldberechnung auf dem tatbezogenen Umsatz auf, d.\u00a0h. dem Umsatz mit den kartellierten Produkten; dies entspricht im Wesentlichen dem Ansatz der Europ\u00e4ischen Kommission (nach deren Leitlinien von 2006):<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<ol>\n<li>Im ersten Schritt wurde der \u201eGrundbetrag\u201c festgesetzt, der \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der Schwere des Versto\u00dfes \u2013 bis zu 30% des tatbezogenen Umsatzes w\u00e4hrend der Dauer des Versto\u00dfes betrug. Bei Preis- oder Gebietsabsprachen waren das regelm\u00e4\u00dfig 20-25\u00a0%, bei Preisbindung der zweiten Hand weniger (z.\u00a0B. 15%).<\/li>\n<li>Der Grundbetrag wurde ggf. durch den \u201eAbschreckungszuschlag\u201c f\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen erh\u00f6ht (daher auch \u201eKonzernzuschlag\u201c); er konnte bis zu 100% betragen und lag in der Praxis h\u00e4ufig bei 20%. Auch erschwerende oder mildernde Umst\u00e4nde (z.\u00a0B. Wiederholungstat bzw. nur passive Teilnahme an der Zuwiderhandlung) f\u00fchrten zu in Prozent ausgedr\u00fcckten Zu- oder Abschl\u00e4gen vom Grundbetrag.<\/li>\n<li>\u00dcberstieg das so errechnete Bu\u00dfgeld 10% des konzernweiten Umsatzes, wurde das Bu\u00dfgeld auf letzteren Betrag \u201egekappt\u201c.<\/li>\n<li>Schlie\u00dflich wurde das Bu\u00dfgeld um Abschl\u00e4ge f\u00fcr eine Kooperation mit dem BKartA gem\u00e4\u00df der Bonusregelung (\u201eKronzeugenregelung\u201c) oder f\u00fcr eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (engl. <i>settlement<\/i>) gek\u00fcrzt.<\/li>\n<li>Das BKartA konnte dar\u00fcber hinaus den wirtschaftlichen Vorteil absch\u00f6pfen. Von dieser M\u00f6glichkeit hat es allerdings wegen praktischer Schwierigkeiten bei der Bestimmung des kartellbedingten Mehrerl\u00f6ses keinen Gebrauch (mehr) gemacht.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Anders als die Europ\u00e4ische Kommission und der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) versteht der BGH die gesetzliche 10%-Grenze nicht als Kappungsgrenze und damit als typisierte maximale Leistungsf\u00e4higkeit eines Unternehmens, sondern als Sanktion f\u00fcr den denkbar schwersten Fall eines Versto\u00dfes durch ein Unternehmen. Das machte eine Neukonzeption der Bu\u00dfgeldberechnung erforderlich. Das Bu\u00dfgeld wird nun \u2013 vereinfacht \u2013 durch Vergleich mit und Abschl\u00e4ge von der \u201eBu\u00dfgeldobergrenze\u201c bestimmt, welche den gedachten schwerstm\u00f6glichen Fall abbildet.<\/p>\n<ol>\n<li>Zun\u00e4chst wird die gesetzliche Bu\u00dfgeldobergrenze ermittelt, n\u00e4mlich 10% (bei fahrl\u00e4ssigem Versto\u00df 5%) des Konzernumsatzes im Jahr vor der beh\u00f6rdlichen Entscheidung. Im Anschluss errechnet das BKartA die individuelle Bu\u00dfgeldobergrenze. Diese ergibt sich aus der Multiplikation zweier Faktoren: (a) des \u201eGewinn- und Schadenspotentials\u201c in H\u00f6he von 10% des Inlandsumsatzes mit den kartellierten Produkten im Tatzeitraum; (b) ein degressiv ansteigender Unternehmensfaktor, der sich nach dem Konzernumsatz bemisst und von 2 (weniger als \u20ac 100 Mio. Umsatz) bis \u00fcber 6 (bei mehr als \u20ac 100 Mrd.) reicht. Liegt die individuelle unter der gesetzlichen Bu\u00dfgeldobergrenze, so engt sie den Bu\u00dfgeldrahmen ein.<\/li>\n<li>An die Ermittlung des Bu\u00dfgeldrahmens schlie\u00dft sich innerhalb desselben die eigentliche Bu\u00dfgeldzumessung auf Grundlage verschiedener tat- und t\u00e4terbezogener Kriterien an. Zu ersteren geh\u00f6ren Art und Dauer der Zuwiderhandlung, die Auswirkungen der Tat und die volkswirtschaftliche Bedeutung der betroffenen M\u00e4rkte; zu letzteren geh\u00f6ren u.a. die Rolle des Unternehmens als \u201eAnf\u00fchrer\u201c eines Kartells. Insbesondere durch den Vergleich mit dem schwerstm\u00f6glichen Fall, dargestellt durch die niedrigere der beiden Bu\u00dfgeldobergrenzen, soll sich die angemessene Sanktion ergeben. Bei Preis- und Gebietsabsprachen, also vergleichsweise schweren Verst\u00f6\u00dfen, wird die Geldbu\u00dfe im oberen Drittel des Bu\u00dfgeldrahmens bleiben (wie bisher solche Verst\u00f6\u00dfe im oberen Drittel der Spanne 0-30\u00a0% eingeordnet waren); andere Arten von Verst\u00f6\u00dfen, z.B. Preisbindung der zweiten Hand, werden niedriger eingestuft.<\/li>\n<li>Schlie\u00dflich werden Abschl\u00e4ge wegen eines Bonusantrages oder wegen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung vorgenommen.<\/li>\n<li>Das Bundeskartellamt kann (wie bisher) die kartellbedingten Vorteile absch\u00f6pfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Wirkungen der neuen Leitlinien bleiben abzuwarten. Das Bundeskartellamt hat angek\u00fcndigt, die Bu\u00dfgelder f\u00fcr Einproduktunternehmen w\u00fcrden sinken, f\u00fcr gro\u00dfe und diversifizierte Konzerne k\u00f6nnten sie steigen. Im Durchschnitt jedoch w\u00fcrden die Geldbu\u00dfen unver\u00e4ndert bleiben (vgl. Pressemitteilung des BKartA vom 25.\u00a06. 2013). Das ist f\u00fcr individuell betroffene Unternehmen ein schwacher Trost und beruht auf der Annahme, das Bundeskartellamt werde in Zukunft die gleichen (Arten von) Verst\u00f6\u00dfen verfolgen wie bisher. In der Praxis k\u00f6nnte die Erwartung h\u00f6herer Bu\u00dfgelder (verstanden als Indikator f\u00fcr die volkswirtschaftliche Sch\u00e4dlichkeit eines Kartells) eine gewisse Sogwirkung aus\u00fcben und es mag zu einer H\u00e4ufung von F\u00e4llen kommen, bei denen die Bu\u00dfgelder \u2013 gegen\u00fcber fr\u00fcher \u2013 ansteigen.<\/p>\n<p>Zu begr\u00fc\u00dfen ist in der Tat, dass die Bu\u00dfgeldbemessung f\u00fcr Einproduktunternehmen neu geordnet wird. Die bisherige Berechnungsweise hatte h\u00e4ufig untragbar hohe Bu\u00dfgelder ausgeworfen, die mit anderen Rechtsfiguren korrigiert werden mussten. Vielen dieser Unternehmen mag jedoch auch zuk\u00fcnftig die Entlastung versagt bleiben. Nach den neuen Leitlinien beruht die individuelle Bu\u00dfgeldobergrenze n\u00e4mlich auf dem <i><span style=\"text-decoration: underline\">Inlands<\/span><\/i>umsatz mit den kartellierten Produkten. Das ist aus Sicht des BKartA verst\u00e4ndlich und geradezu zwingend. Aber in der Sache werden damit gerade die auf wenige Produkte fokussierten, exportstarken mittelst\u00e4ndischen Unternehmen wie Mehrproduktunternehmen behandelt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Handelsunternehmen sind die neuen Leitlinien ein Hoffnungsschimmer \u2013 wenn auch nicht mehr. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr andere Unternehmen, die den gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Ums\u00e4tze auf die Beschaffung von Vorleistungen verwenden m\u00fcssen. Nach den bisherigen Leitlinien wurde n\u00e4mlich bei der Berechnung des tatbezogenen Umsatzes nicht danach unterschieden, in welchem Umfang diesem eine eigene Wertsch\u00f6pfung zugrunde lag. Nach den neuen Leitlinien sollen \u201eBesonderheiten bei der Wertsch\u00f6pfungstiefe\u201c ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Dem BKartA muss man zugutehalten, dass es sich \u00fcberhaupt mit Leitlinien vorwagt, und nicht die weitere Kl\u00e4rung der Rechtsprechung \u00fcberl\u00e4sst \u2013 die ja die bisherige Anlehnung an die europ\u00e4ische Praxis nicht mehr tolerierte. Aber nur mit ver\u00f6ffentlichten Leitlinien bewahrt sich das BKartA die Aussicht auf eine konstant hohe Zahl einvernehmlicher Verfahrensbeendigungen. Auf eine solche wollen sich Unternehmen nur bei Transparenz und Klarheit der Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr die Bu\u00dfgeldbemessung einlassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 25.\u00a06. 2013 neue Leitlinien f\u00fcr die Bu\u00dfgeldzumessung bei Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen erlassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung Grauzementkartell die bisherigen Leitlinien des BKartA praktisch f\u00fcr unanwendbar erkl\u00e4rt hatte (Beschluss vom 26.\u00a02. 2013 &#8211; KRB 20\/12, &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/07\/02\/neue-busgeldleitlinien-des-bundeskartellamtes-verlierer-und-vielleicht-auch-gewinner\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,19893],"tags":[2915,19912,19714,30445],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5861"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5861"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5861\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5937,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5861\/revisions\/5937"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5861"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5861"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5861"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}