{"id":5871,"date":"2013-07-03T12:05:06","date_gmt":"2013-07-03T10:05:06","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=5871"},"modified":"2013-07-03T12:46:13","modified_gmt":"2013-07-03T10:46:13","slug":"die-partg-mbb-haftungsprivilegien-fur-die-wirtschaftsnahen-beratungsberufe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/07\/03\/die-partg-mbb-haftungsprivilegien-fur-die-wirtschaftsnahen-beratungsberufe\/","title":{"rendered":"Die PartG mbB &#8211; Haftungsprivilegien f\u00fcr die wirtschaftsnahen Beratungsberufe"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat in dritter Lesung das \u201eGesetz zur Einf\u00fchrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung\u201c in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 12. 6. 2013 (BT-Drucks. 17\/13944) gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und B\u00fcndnis 90\/DIE GR\u00dcNEN beschlossen. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 5. 7. 2013 mit dem Gesetz befassen. Im Falle der allgemein erwarteten Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft treten.<\/p>\n<p><!--more-->Kurz vor Ende der Legislaturperiode ist damit ein mit dem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vom 15.2.2012 eingeleitetes Reformprojekt nach fast 1 1\/2 Jahren doch noch zum Abschluss gebracht worden. Zwischendurch hatte es innerhalb der Koalition sehr kontroverse Debatten \u00fcber dieses zus\u00e4tzliche Haftungsprivileg gegeben. Obwohl das Gesetz gerade von den Berufsverb\u00e4nden der Rechtsanw\u00e4lte angeschoben wurde, wurden von Teilen der Koalitionsfraktionen Bedenken gegen weitere Haftungserleichterungen f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte ge\u00e4u\u00dfert. Letztlich konnten sich indes die Reformkr\u00e4fte durchsetzen. Ziel des Reformgesetzes ist es, der zunehmend auch in Deutschland beliebten LLP englischen Rechts eine deutsche Alternative gegen\u00fcberzustellen. Das ist grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fc\u00dfen. Auch wenn der Gesetzesentwurf Schw\u00e4chen aufweist, so ist die Regelung doch weit besser als ein weiterer Stillstand im Recht der Personengesellschaften. Den Kritikern und den gegen den Entwurf stimmenden Mitgliedern der Fraktionen der SPD und B\u00fcndnis 90\/DIE GR\u00dcNEN ist entgegenzuhalten, dass eine klar geregelte und mit einem hohen Versicherungsschutz versehene PartG mbB aus Sicht der Verbraucher allemal besser ist als das vermehrte Auftreten der LLP, bei der ein solcher Schutz f\u00fcr Mandanten, Klienten und Patienten nicht besteht. Deren T\u00e4tigwerden in Deutschland l\u00e4sst sich aufgrund der europ\u00e4ischen Niederlassungsfreiheit indes nicht verhindern.<\/p>\n<p>Um in den Genuss des Haftungsprivilegs zu kommen, m\u00fcssen nach dem neu eingef\u00fcgten \u00a7 8 Abs. 4 PartGG zwei Voraussetzungen erf\u00fcllt sein: Zum einen muss die Gesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten und zum zweiten muss sie einen auf die Haftungsbeschr\u00e4nkung hinweisenden Zusatz in ihren Namen aufnehmen (Zusatz \u201emit beschr\u00e4nkter Berufshaftung\u201c oder \u201embB\u201c). Die H\u00f6he der Berufshaftpflichtversicherung ist im PartGG nicht fixiert, vielmehr ist die Regelung im jeweiligen Berufsgesetz ma\u00dfgeblich. Damit beginnen freilich auch die Probleme der neuen Gesellschaftsform: W\u00e4hrend der neue \u00a7 51a BRAO f\u00fcr die anwaltliche PartG mbB einen Haftpflichtschutz von 2,5 Mio. \u20ac verlangt (ebenso \u00a7 45a Abs. 2 PAO), begn\u00fcgt sich das StBerG in \u00a7 67 Abs. 2 mit einem Versicherungsschutz von 1 Mio. \u20ac. Die unterschiedlichen Anforderungen sind schwer zu begr\u00fcnden und erschweren zudem erneut die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanw\u00e4lten und Steuerberatern. Noch schwerer wiegt, dass den meisten Angeh\u00f6rigen der Freien Berufe die neue Sonderform der PartG \u00fcberhaupt nicht zugutekommt, weil ihre Berufsgesetze keine entsprechende Versicherung vorsehen. Warum bleibt aber etwa gr\u00f6\u00dferen Architekturb\u00fcros dieser Vorteil verwehrt? Auch sie haben vereinzelt schon die LLP als Rechtsform gew\u00e4hlt, um ihr Haftungsrisiko zu begrenzen. Hauptprofiteure der Regelung sind damit die Rechtsanw\u00e4lte, die nunmehr eine Art Kompensation daf\u00fcr erhalten, dass ihnen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung die GmbH &amp; Co. KG verwehren.<\/p>\n<p>Noch ein weiterer Regelungsverzicht gibt Anlass zu Bedenken: Die englische LLP ist auch k\u00fcnftig bei ihrem Auftreten in Deutschland keiner Versicherungspflicht unterworfen. Damit stellt sich die Frage, ob die Angeh\u00f6rigen der Freien Berufe \u00fcber diese Gesellschaftsform weiterhin jegliche pers\u00f6nliche Haftung vermeiden k\u00f6nnen, ohne sich dem kostspieligen Versicherungsschutz auszusetzen. Jedenfalls f\u00fcr ausl\u00e4ndische Anwaltsgesellschaften sollte in das Gesetz, etwa in das EuRAG, eine klare Regelung aufgenommen werden, welche Berufspflichten von solchen Gesellschaften zu beachten sind.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Neuregelung zum Anlass nimmt, in der n\u00e4chsten Legislaturperiode die l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llige Neuregelung des Personengesellschaftsrechts in Angriff zu nehmen. Deutschland ben\u00f6tigt dringend eine neue Architektur des Personengesellschaftsrechts, mit der allen \u2013 gewerblichen wie freiberuflichen &#8211; Unternehmern in einem schl\u00fcssigen und in sich stimmigen Gesamtkonzept eine Palette von Personengesellschaften zur Verf\u00fcgung gestellt wird, die den Bed\u00fcrfnissen der Praxis entspricht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat in dritter Lesung das \u201eGesetz zur Einf\u00fchrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung\u201c in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 12. 6. 2013 (BT-Drucks. 17\/13944) gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und B\u00fcndnis 90\/DIE GR\u00dcNEN beschlossen. &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/07\/03\/die-partg-mbb-haftungsprivilegien-fur-die-wirtschaftsnahen-beratungsberufe\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304385,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3618,30447,30446],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5871"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304385"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5871"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5871\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5883,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5871\/revisions\/5883"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5871"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5871"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5871"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}