{"id":6087,"date":"2013-10-02T18:23:48","date_gmt":"2013-10-02T16:23:48","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=6087"},"modified":"2014-01-24T13:55:28","modified_gmt":"2014-01-24T12:55:28","slug":"stiftung-warentest-fuhrt-kostenpflichtige-werbelizenzen-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2013\/10\/02\/stiftung-warentest-fuhrt-kostenpflichtige-werbelizenzen-ein\/","title":{"rendered":"Stiftung Warentest f\u00fchrt kostenpflichtige Werbelizenzen ein"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6088\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2013\/10\/Jakob-Guhn.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6088\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6088\" alt=\"RA Dr. Jakob Guhn, Of Counsel, Jones Day, D\u00fcsseldorf\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2013\/10\/Jakob-Guhn-168x168.jpg\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6088\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Jakob Guhn, Of Counsel, Jones Day, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Die Testergebnisse der Stiftung Warentest haben einen hohen Stellenwert bei Verbrauchern. Bei gutem Abschneiden verwenden die Unternehmen entsprechend gerne die Testergebnisse in der Werbung. Bisher konnten diese gegen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 500 mitsamt der Testlogos verwendet werden. Dies ist nun Geschichte. Die Stiftung hat zum 1.\u00a07. 2013 ein Lizenzsystem eingef\u00fchrt: Die Verwendung des Testlogos kostet jetzt f\u00fcr Warenhersteller eine Lizenzgeb\u00fchr von mindestens 7.000 \u20ac, verbunden mit genauen Vorgaben zu Art und Dauer der Werbung mit ihnen. Die Einnahmen sollen dazu dienen, rechtliche Schritte gegen unlautere Werbung mit den Testlogos zu finanzieren. Etwaige \u00dcbersch\u00fcsse sollen der Stiftung zuflie\u00dfen.<\/p>\n<p>Das neue Vorgehen der Stiftung Warentest \u2013 sowohl in Bezug auf die Geb\u00fchren als auch im Hinblick auf die Rechtsverfolgung in eigener Sache \u2013 wirft allerdings einige rechtliche Fragen f\u00fcr Unternehmen auf, die von dieser Umstellung betroffen sind.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Durch die Einf\u00fchrung von Lizenzgeb\u00fchren macht sich die Stiftung Warentest ein St\u00fcck weit abh\u00e4ngig von den Unternehmen, deren Produkte getestet werden. Denn es liegt auf der Hand, dass nur gute Testergebnisse werbewirksam sind und auch nur dann die Lizenzgeb\u00fchr bezahlt wird. Infolgedessen sollte die Stiftung Warentest finanziell davon profitieren, wenn Tests gut ausfallen. Hierdurch entsteht ein unmittelbarer urs\u00e4chlicher Zusammenhang zwischen gutem Testergebnis und der finanziellen Verg\u00fctung durch das Unternehmen, das damit werben m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung f\u00fcr Waren- oder Dienstleistungstests bzw. deren G\u00fctesiegel durch die Unternehmen ist allerdings nichts Ungew\u00f6hnliches. Dies allein steht einer Lauterkeit von Testergebnissen und G\u00fctesiegeln auch nicht entgegen. Nach der Rechtsprechung sind die Interessen der Mitbewerber und Markteilnehmer jedenfalls dann hinreichend gewahrt, wenn der Test neutral, objektiv und repr\u00e4sentativ ist. Neutral ist ein Test auch dann, wenn ein Testinstitut von guten Ergebnissen und so den Einnahmen aus Lizenzgeb\u00fchren abh\u00e4ngig ist. Eine Neutralit\u00e4t sollte anzunehmen sein, sofern trotz unterschiedlicher Lizenzeinnahmen eine gleichberechtigte Behandlung erfolgt und die Bewertung objektiv gerechtfertigt ist. Objektivit\u00e4t und Repr\u00e4sentativit\u00e4t spielen gerade bei der Produktauswahl und der Festlegung der Testkriterien eine Rolle. In Bezug auf die Produktauswahl ist interessant, ob die Stiftung zuk\u00fcnftig ihre Auswahlkriterien offenlegt. Manche Unternehmen k\u00f6nnten bef\u00fcrchten, dass Wettbewerber bevorzugt werden, soweit sich die Tester von ihnen hohe Lizenzeinnahmen versprechen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Testkriterien gilt ferner, dass nur die relevanten Produkteigenschaften untersucht werden sollten und dass alle Tests gleich ablaufen m\u00fcssen, um ein objektives und repr\u00e4sentatives Ergebnis zu erhalten. Bei diesen Kriterien erfuhr die Stiftung Warentest gleich bei der ersten Ausgabe nach der Einf\u00fchrung der Lizenz heftige Kritik bez\u00fcglich des Finanztests zur Berufsunf\u00e4higkeitsversicherung. (vgl. Bericht im <a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/finanzen\/vorsorge-versicherung\/nachrichten\/berufsunfaehigkeitsversicherungen-versicherungsmakler-blamiert-finanztest\/8481862.html\">Handelsblatt<\/a>). Ferner wurde bei diesem Test bem\u00e4ngelt, dass drei Viertel aller Versicherungsangebote ein \u201esehr gut\u201c erhalten haben. Der zeitliche Zusammenfall mit der Einf\u00fchrung der Werbelizenz ist zumindest bemerkenswert. Diese Erfolgsquote war bei Tests der Stiftung \u2013 insbesondere im Vergleich zu G\u00fctesiegeln \u2013 bisher unbekannt. Die neue Abh\u00e4ngigkeit der Stiftung von Lizenzgeldern mag dazu f\u00fchren, dass die vermeintlich benachteiligten Unternehmen die nach der Rechtsprechung erforderlichen Testkriterien auf den Pr\u00fcfstand stellen.<\/p>\n<p>Die Stiftung hat die Einf\u00fchrung der Lizenz mit der Erforderlichkeit begr\u00fcndet, gegen vermeintlich unlautere Werbungen mit den Testergebnissen vorzugehen. Diese M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet sich die Stiftung mit einem Vertrag, der den Lizenznehmern dezidierte Vorgaben macht, wie lange und in welcher Art und Weise die Werbung mit Testergebnissen geschaltet werden darf. Der Lizenzvertrag schafft damit eine Anspruchsgrundlage, die es der Stiftung erm\u00f6glichen soll, im Falle der Nichtbeachtung gegen den Lizenznehmer gerichtlich vorzugehen. Dieses Konstrukt macht die Stiftung Warentest selbst zum \u201eH\u00fcter des Wettbewerbsrechts\u201c gegen\u00fcber ihren Lizenznehmern.<\/p>\n<p>Eine solche Kontrolle bringt aber eine Vielzahl rechtlicher Fragen mit sich. So ist zun\u00e4chst auff\u00e4llig, dass die Stiftung ihren Lizenznehmern Vorgaben zur Werbung macht, die in manchen Aspekten strenger sind als das Gesetz. Beispielsweise muss nach der Rechtsprechung ein Test nicht grunds\u00e4tzlich ein Jahr oder zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung veraltet sein. Zudem kann die Stiftung nur gegen solche Unternehmen umfassend vorgehen, die die Lizenzvereinbarung unterschrieben haben. Gegen\u00fcber Unternehmen, die keinen Lizenzvertrag haben, muss sich die Stiftung auf die Geltendmachung ihrer Markenrechte beschr\u00e4nken. Inwieweit das Markenrecht eine geeignete Anspruchsgrundlage bildet, eine \u201elizenzfreie\u201c Werbung mit den Testergebnissen zu verbieten, ist in vielerlei Hinsicht offen und h\u00e4ngt zudem von der konkreten Werbegestaltung ab. Wenn ein Unternehmen ein tats\u00e4chlich getestetes Produkt mit einem Testlogo von Stiftung Warentest bewirbt, ist zun\u00e4chst keine Irref\u00fchrung ersichtlich. Der Verbraucher wird dann lediglich annehmen, dass das Produkt am beworbenen Test teilgenommen und wie beworben abgeschnitten hat. Entspricht dies der Wahrheit, liegt keine Irref\u00fchrung vor. Die Stiftung Warentest m\u00fcsste insoweit eine Markenverletzung damit begr\u00fcnden, dass eine Benutzung der Testlogos unlauter ist, weil man f\u00fcr die Verwendung nicht gezahlt hat. Auch eine Bewerbung der Testergebnisse mit eigenen Worten der Hersteller getesteter Produkte stellt die Rechtsverfolgung auf Grundlage des Markenrechts vor Probleme.<\/p>\n<p>Die Frage eines effektiven juristischen Vorgehens stellt sich zudem in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. Denn die Logos sind auch im Ausland beliebte Werbetr\u00e4ger und das Markenrecht ist in Bezug auf Schutzf\u00e4higkeit und -umfang von Testlogos nicht europaweit harmonisiert. Insoweit ist es fraglich, ob und inwieweit die Stiftung eine Rechtsverfolgung im Ausland betreiben m\u00f6chte. Die Stiftung Warentest hat daher ein System zur Lizenzkontrolle entwickelt, das f\u00fcr sie mit gewissen Unw\u00e4gbarkeiten verbunden ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Testergebnisse der Stiftung Warentest haben einen hohen Stellenwert bei Verbrauchern. Bei gutem Abschneiden verwenden die Unternehmen entsprechend gerne die Testergebnisse in der Werbung. Bisher konnten diese gegen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 500 mitsamt der Testlogos verwendet werden. 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