{"id":6306,"date":"2014-02-03T09:10:41","date_gmt":"2014-02-03T08:10:41","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=6306"},"modified":"2014-02-03T09:11:44","modified_gmt":"2014-02-03T08:11:44","slug":"das-europaische-gesellschaftsrecht-und-die-ketchupflasche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2014\/02\/03\/das-europaische-gesellschaftsrecht-und-die-ketchupflasche\/","title":{"rendered":"Das europ\u00e4ische Gesellschaftsrecht und die Ketchupflasche"},"content":{"rendered":"<p>Erst kommt lange nichts, dann alles auf einmal. So wie man es mit der Ketchupflasche kennt, k\u00f6nnte es mit dem EU-Gesellschaftsrecht kommen. Im Sp\u00e4therbst 2012 wurde der \u201eAktionsplan zur \u201eModernisierung des europ\u00e4ischen Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance\u201c vorgelegt. Die Kommission hat im vergangenen Jahr nur zwei Konsultationen durchgef\u00fchrt. Die eine betraf Einpersonen-Kapitalgesellschaften, die andere die grenz\u00fcberschreitende Sitzverlegung. Seit Juni 2013 sind auf der Internetseite der EU-Kommission (Abteilung Binnenmarkt) keine neuen Nachrichten f\u00fcr das Gesellschaftsrecht mehr vorhanden. Einen Legislativakt gab es letztmals im Jahr 2010. Dass die EU nicht hyperaktiv das Gesellschaftsrecht ummodelt ist begr\u00fc\u00dfenswert. Aber was braut sich da zusammen?<!--more--><\/p>\n<p>Eines jedenfalls nicht: die Euro-GmbH. Diese als Europ\u00e4ische Privatgesellschaft angek\u00fcndigte Rechtsform im GmbH-Stil ist vor drei Jahren gescheitert \u2013 und die Kommission hat vor einigen Monaten erkl\u00e4rt, sie ziehe den Verordnungsvorschlag zur\u00fcck. Nur die Gro\u00dfkoalition\u00e4re in Berlin haben den Schuss nicht geh\u00f6rt, wenn sie in ihrem Vertrag schreiben, sie wollten das Projekt weiter unterst\u00fctzen. Am Veto Deutschlands wegen Bedenken betreffs der Mitbestimmung und der Besteuerung ist die EPG schlie\u00dflich im Ministerrat aufgehalten worden.<\/p>\n<p>Auf dem Wege zur baldigen Ver\u00f6ffentlichung ist ein Entwurf zur Erg\u00e4nzung der aus dem Jahr 2007 stammenden Aktion\u00e4rsrechterichtlinie. Dieser Entwurf hat es in sich. Er betrifft drei wesentliche Bereiche: die Vorstandsverg\u00fctung, die institutionellen Investoren (sollen Anlagestrategie darlegen) und die professionellen Stimmrechtsvertreter (sollen Entscheidungskriterien offenlegen).<\/p>\n<p>Zur Verg\u00fctung des Vorstands: Die Aktion\u00e4re sollen auf der Hauptversammlung \u00fcber die Verg\u00fctung verbindlich abstimmen. Dabei soll eine Obergrenze festgelegt werden und die Relation zum durchschnittlichen Einkommen der Unternehmensmitarbeiter festgelegt werden. Wird der Verg\u00fctungsplan abgelehnt, muss auf einer au\u00dferordentlichen Hauptversammlung \u00fcber einen neuen Antrag abgestimmt werden.<\/p>\n<p>Die Zuweisung an die HV sah ein Gesetzesvorhaben der alten Bundesregierung vor, das im September 2013 im Bundesrat scheiterte. Die Gro\u00dfe Koalition will die Regelung wieder in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Die Br\u00fcsseler Richtlinie w\u00fcrde dieses Verfahren quasi \u00fcberholen. Insbesondere die Festlegung eines Verh\u00e4ltnisses zum Durchschnittsverdienst ist in den deutschen Planungen bislang nicht enthalten.<\/p>\n<p>Kritisch sei angemerkt, dass die EU mit dieser Direktive einen scharfen Eingriff vorhat, der sich keineswegs von selbst versteht. Die Kompetenz zur Rechtssetzung beruht auf Art. 50 AEUV, wonach \u201eSchutzbestimmungen \u2026 im Interesse der Gesellschafter\u201c koordiniert werden k\u00f6nnen. Ob die ausschlie\u00dfliche Zuweisung an die Hauptversammlung verbunden mit einer inhaltlichen Einschr\u00e4nkung (Relation) eine solche \u201eSchutzbestimmung\u201c ist, die unbedingt einheitlich zu sein hat, darf nicht nur unter dem Aspekt der Subsidiarit\u00e4t f\u00fcglich bezweifelt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erst kommt lange nichts, dann alles auf einmal. So wie man es mit der Ketchupflasche kennt, k\u00f6nnte es mit dem EU-Gesellschaftsrecht kommen. Im Sp\u00e4therbst 2012 wurde der \u201eAktionsplan zur \u201eModernisierung des europ\u00e4ischen Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance\u201c vorgelegt. 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