{"id":6394,"date":"2014-03-31T09:38:52","date_gmt":"2014-03-31T07:38:52","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=6394"},"modified":"2014-04-01T12:14:34","modified_gmt":"2014-04-01T10:14:34","slug":"weltbank-ranking-zum-investorenschutz-deutschland-nur-mittelmas","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2014\/03\/31\/weltbank-ranking-zum-investorenschutz-deutschland-nur-mittelmas\/","title":{"rendered":"Weltbank-Ranking zum Investorenschutz: Deutschland nur Mittelma\u00df?"},"content":{"rendered":"<p>Was haben Lesotho, Libanon, Deutschland, Tansania, Wei\u00dfrussland und Uruguay gemeinsam?<\/p>\n<p>Sie zieren Platz 98 eines Rankings der Weltbank (doingbusiness.org\/rankings)\u00a0im Bereich \u201eInvestorenschutz\u201c (Neuseeland: 1; Afghanistan: 189). Nach diesem Ranking w\u00e4re es unter Schutzaspekten besser, sich an Gesellschaften in Mazedonien (Rang 16) oder Ruanda (Rang 22) zu beteiligen. Dass in Deutschland mehr als in den genannten Staaten investiert wird mag mit anderen Spitzenwerten zu tun haben: Zugang zu Elektrizit\u00e4t Rang 3, Durchsetzung von Vertr\u00e4gen Rang 5.<\/p>\n<p>Wie kommt die Weltbank zu der f\u00fcr Deutschland wenig schmeichelhaften Einstufung?<!--more--><\/p>\n<p>Die Studie legt diesen Fall zugrunde: Dem Unternehmer James geh\u00f6ren 60% der Aktien einer b\u00f6rsennotierten Gesellschaft; er ist einer der 5 Vorstandsmitglieder und hat zwei weitere ernannt. Diese Gesellschaft kauft auf Anregung von Herrn James eine Lastwagenflotte von einem Unternehmen, das zu 90% Herrn James geh\u00f6rt. Der Kaufpreis ist h\u00f6her als der Marktpreis; er entspricht 10% des Betriebsverm\u00f6gens der Gesellschaft. Die Transaktion verursacht einen Schaden bei der Gesellschaft. Aktion\u00e4re gehen gegen Herrn James und die anderen Beteiligten vor.<\/p>\n<p>Dann wird bewertet, wie die Rechtsordnung reagiert. Drei Kategorien werden gebildet: Transparenz, Haftung des Vorstands und Aktion\u00e4rsklage. Von den m\u00f6glichen 30 Punkten werden hier 15 vergeben. Ohne Punkt bleibt das deutsche Recht in der Frage, ob ein unabh\u00e4ngiger Dritter den Kauf vorab zu begutachten hat. Ohne Punkt bleibt das deutsche Recht in der Frage, ob ein Gericht den Kauf annullieren kann. Ohne Punkt bleibt das deutsche Recht in der Frage, ob Herr James den Gewinn aus dem Kauf herauszugeben hat. Ohne Punkt bleibt das deutsche Recht in der Frage, ob der Aktion\u00e4r die Kaufdokumente vor der Klage einsehen kann.<\/p>\n<p>Eine Studie, die 189 Staaten vergleicht, kann nicht alle Eigenheiten ber\u00fccksichtigen. Es erscheint aber nicht richtig, nur den Sachverhalt einer \u201eRelated Party Transaction\u201c als Pr\u00fcfstein zu nehmen. Zum Investorenschutz geh\u00f6rt etwa auch die M\u00f6glichkeit, auf der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand zu stellen. Und bei unzureichender Antwort bzw. bei jedem Fehler schon mit einer Aktie die Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung gerichtlich anfechten zu k\u00f6nnen. Das deutsche Recht setzt m.E. zu sehr auf diese Hauptversammlungs-L\u00f6sung, deren Schneidigkeit vom Freigabeverfahren wiederum konterkariert wird. Diese Besonderheiten (pro et contra) und zahlreiche andere Minderheitsrechte werden in dem Weltbank-Szenario nicht abgebildet. Das geht auch nicht, pauschale Ans\u00e4tze sind jedem Ranking immanent. Freilich sollte man sich der begrenzten Aussagekraft dieser Einstufungen bewusst sein.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: \u201eRelated Party Transactions\u201c sind ein Regelungsfeld, dem sich die EU-Kommission laut Aktionsplan widmen wird. Wird hier vereinheitlicht, kann die Weltbank die 28 EU-Staaten \u00fcber einen Kamm scheren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was haben Lesotho, Libanon, Deutschland, Tansania, Wei\u00dfrussland und Uruguay gemeinsam? Sie zieren Platz 98 eines Rankings der Weltbank (doingbusiness.org\/rankings)\u00a0im Bereich \u201eInvestorenschutz\u201c (Neuseeland: 1; Afghanistan: 189). 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