{"id":6416,"date":"2014-04-08T14:06:58","date_gmt":"2014-04-08T12:06:58","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=6416"},"modified":"2014-04-09T13:10:51","modified_gmt":"2014-04-09T11:10:51","slug":"paukenschlag-aus-kassel-syndicus-anwalte-zahlen-in-die-deut-schen-rentenversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2014\/04\/08\/paukenschlag-aus-kassel-syndicus-anwalte-zahlen-in-die-deut-schen-rentenversicherung\/","title":{"rendered":"Paukenschlag aus Kassel: Syndicus-Anw\u00e4lte zahlen in die Deutschen Rentenversicherung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6418\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2014\/04\/Rupert-Felder_kl.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6418\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6418\" alt=\"Dr. Rupert Felder, Vice President Global HR, Heidelberger Druckmaschinen AG und Vizepr\u00e4s. des Bundesverbands der Arbeistrechtler in Unternehmen - BVAU\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2014\/04\/Rupert-Felder_kl-168x168.jpg\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6418\" class=\"wp-caption-text\">Dr. Rupert Felder, Vice President Global HR, Heidelberger Druckmaschinen AG und Vizepr\u00e4s. des Bundesverbands der Arbeistrechtler in Unternehmen &#8211; BVAU<\/p><\/div>\n<p>Das BSG hat zugelangt und das gro\u00dfe Beben wird noch einige Wellen schlagen: Der 5. Senat des BSG hat am 3. 4. 2014 in drei Revisionsverfahren (B 5 RE 3\/14 R; B 5 RE 9\/14 R und B 5 RE 13\/14 R) \u00fcber die Frage entschieden, ob abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigte Rechtsanw\u00e4lte (sog. &#8222;Syndikusanw\u00e4lte&#8220;) gem. \u00a7 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien sind. Der 5. Senat hat in allen drei Verfahren ein Befreiungsrecht verneint. Die Kl\u00e4gerin und die Kl\u00e4ger sind jeweils abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigt und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Denn nach Ansicht der Bundesrichter wird derjenige, der als st\u00e4ndiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverh\u00e4ltnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht (Syndikus), in dieser Eigenschaft <i>nicht<\/i> als Rechtsanwalt t\u00e4tig. Daran \u00e4ndert sich auch nichts dadurch, dass in den drei F\u00e4llen jeweils eine Anwaltszulassung mit Kammerzugeh\u00f6rigkeit und eine daraus abgeleitete Pflichtmitgliedschaft im berufsst\u00e4ndischen Versorgungswerk bestand. Denn, so die Kasseler Richter, die T\u00e4tigkeit wird gerade nicht als Rechtsanwalt und somit Organ der Rechtspflege erbracht, sondern als abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigter.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Entscheidung ist hart, aber klar. Sie stellt allein auf die T\u00e4tigkeit ab und vermeidet jede Hilfskonstruktion, vom jederzeit abk\u00f6mmlichen Nebent\u00e4tigkeitsanwalt bis hin zur heimischen Neben-Kanzlei. Die drei F\u00e4lle sind \u201eArbeitnehmer\u201c und keine \u201eRechtsanw\u00e4lte\u201c. Punkt aus und ab mit den Beitr\u00e4gen in die Rentenkasse des Bundes.<\/p>\n<p>Das Urteil f\u00fchrt zum Aufschrei bei den Unternehmen: personalpolitisch wird jeder mit einem auf die T\u00e4tigkeit aktuell ausgestellten Befreiungsbescheid nie mehr den Job wechseln wollen, denn dann ist es um die Befreiung geschehen. Bei jeder Neueinstellung ist der Auszug aus dem Versorgungswerk vorprogrammiert; ein neues Kapitel f\u00fcr Vertragsverhandlungen und das Ende jeder Personalrotation.<\/p>\n<p>Die Unternehmen trifft auch die Pflicht der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abf\u00fchrung der Altersversorgungsbeitr\u00e4ge \u2013 sch\u00f6n, wenn das bisher an das Versorgungswerk floss. Nach dem 3. 4. kann kein Unternehmen f\u00fcr seine angestellten Juristen mehr an die Versorgungswerke zahlen, wenn nicht ein konkreter Befreiungsbescheid vorliegt. Die Beitr\u00e4ge gehen nun an die DRV.<\/p>\n<p>Wenn die Zulassung zur Anwaltschaft und die damit verbundenen Kammerbeitr\u00e4ge nicht mehr den Einzug ins Versorgungswerk sichern, warum dann zahlen? Die Kammern werden reihenweise Mitglieder, die Versorgungswerke Beitragszahler verlieren \u2013 und die Syndicus-Anw\u00e4lte zeichnen sich sicherlich nicht durch kleine Beitragszahlungen aus.<\/p>\n<p>Und das Beben um das Kasseler Epizentrum wird weitergehen. Was f\u00fcr Juristen in Unternehmen gut und gerecht sein soll, das wird auch f\u00fcr Apotheker und \u00c4rzte gelten, die ebenfalls nicht im freiberuflichen Kern besch\u00e4ftigt sind. Auch sie werden in Pharmaunternehmen oder Medizinkonzernen wohl ebenso wenig als \u201eFreiberufler\u201c t\u00e4tig, sondern sind \u201eabh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigte\u201c mit der gleichen Folge, dass die Sozialversicherung an der Abzweigung Versorgungswerk vorbei direkt in die Kassen der DRV geht. Und \u2013 nicht zu vergessen \u2013 der angestellte Steuerberater im Unternehmen, der bisher ebenfalls der Auffassung war, dem Katalog der freien Berufe anzugeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts gibt es Versorgungswerke f\u00fcr freie Berufe \u2013 vom Mediziner \u00fcber den Apotheker und Steuerberater bis zum Rechtsanwalt. Als Antwort auf die versagte Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung \u00f6ffneten die Berufsst\u00e4nde eigene K\u00f6rperschaften des \u00d6ffentlichen Rechts, um f\u00fcr ihre Mitglieder eine Altersversorgung und eine Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunf\u00e4higkeit zu gestalten. Die Beitr\u00e4ge flossen \u00fcppig, viele gut verdienende Mitglieder zahlten ein und auch die Leistungen waren im Gegenzug \u2013 zumindest verglichen mit den Renten der gesetzlichen Kassen \u2013 beachtlich, bedingt durch den Ausschluss \u201esonstiger Kosten\u201c, die aus der gesetzlichen Rentenkasse immer wieder dem politischen Willen folgen. Verst\u00e4ndlich, dass die Mitgliedschaft attraktiv und erstrebenswert ist. Seit dem 3. 4. gilt: war.<\/p>\n<p>Jetzt haben die Bundessozialrichter das Entscheidende getan. Nur noch der alte, klassische Kern des Berufsstands kann im Versorgungswerk bleiben. Alle Grenzg\u00e4nger, die in einem Unternehmen als Arbeitsrechtler oder Unternehmensjurist gearbeitet haben, Recht gestaltet, Recht geschaffen und beraten haben, tun dies ohne Aussicht auf Befreiung. Der Kasseler Richterspruch hat die Altersversorgung f\u00fcr tausende Juristen \u2013 und die anderen werden folgen \u2013 ver\u00e4ndert. Das ist doch einmal eine historische Entscheidung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BSG hat zugelangt und das gro\u00dfe Beben wird noch einige Wellen schlagen: Der 5. 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