{"id":6432,"date":"2014-04-14T09:04:20","date_gmt":"2014-04-14T07:04:20","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=6432"},"modified":"2014-04-14T09:05:56","modified_gmt":"2014-04-14T07:05:56","slug":"ist-die-sup-super","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2014\/04\/14\/ist-die-sup-super\/","title":{"rendered":"Ist die SUP super?"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoNormal\">Das Akronym SUP steht bislang f\u00fcr eine Trendsportart \u2013 und k\u00fcnftig auch f\u00fcr eine Gesellschaftsrechtsform: \u201eSocietas Unius Personae\u201c. So wird die Einpersonengesellschaft hei\u00dfen, die nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 9.4.2014 in den Mitgliedstaaten eingef\u00fchrt werden soll. Die SUP hat das Zeug, das Gesellschaftsrecht (nach deutschem Verst\u00e4ndnis) kr\u00e4ftig umzukrempeln.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Die SUP wird eine rechtsf\u00e4hige Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter sein. Eine SUP kann von einer nat\u00fcrlichen oder einer juristischen Person gegr\u00fcndet werden. Der Gr\u00fcnder hat die freie Wahl unter den 28 Mitgliedstaaten; eine Bindung von Satzungs- und Verwaltungssitz besteht nicht. Die Gr\u00fcndung soll ganz einfach sein: Es gibt eine offizielle elektronische Vorlage (Art. 11), die online in das ausgew\u00e4hlte Handelsregister eingetragen wird (Art. 14 III). Nach sp\u00e4testens drei Tagen ist eine Eintragungsbescheinigung auszustellen. Ein Notar (wie bei der GmbH und UG-haftungsbeschr\u00e4nkt) ist nicht beteiligt.\u00a0Der einzige Gesellschafter haftet nicht den Gl\u00e4ubigern. Er haftet seiner SUP in H\u00f6he des gezeichneten Stammkapitals (Art. 7 II). Der Mindestbetrag ist lediglich 1 Euro (Art. 16 I 1).<!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Eine gesetzliche R\u00fccklagenbildung darf es nicht geben (Art. 16 IV; anders \u00a7 5a III GmbHG f\u00fcr die Unternehmergesellschaft). Vielmehr dient ein Solvenztest mittelbar dem Gl\u00e4ubigerschutz. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat eine Bescheinigung zu erstellen (und zu ver\u00f6ffentlichen), wonach die SUP in dem auf die Gewinnaussch\u00fcttung folgenden Jahr in der Lage sein wird, ihre Schulden bei F\u00e4lligkeit im normalen Gesch\u00e4ftsgang zu begleichen (Art. 18 III). Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Gesellschafter (was identisch sein kann) haften f\u00fcr die Gewinnaussch\u00fcttung, wenn sie wussten oder h\u00e4tten wissen m\u00fcssen, dass diese mit Blick auf die Solvenz fehlsam war (Art. 18 V).<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Einen Binnenmarktbezug braucht die SUP nicht aufzuweisen. Es w\u00e4re also auch m\u00f6glich, dass ein Gastwirt seine Kneipe in der D\u00fcsseldorfer Altstadt als SUP betreibt.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Die geschilderten Kernelemente des RL-Vorschlags lassen aufhorchen. Am Anfang nur digitale Registrierung, kein Notar und kein Kapitaleinsatz, daf\u00fcr die m\u00f6gliche Haftung bei Insolvenz im Jahr nach der Gewinnaussch\u00fcttung. Einige im Zuge der MoMiG-Reform des Jahres 2008 diskutierten Konzepte tauchen in europ\u00e4ischem Gewand wieder auf. Seinerzeit wurde nur, aber immerhin, die Ein-Euro-Unternehmergesellschaft umgesetzt. Eine gesetzlich angeordnete Haftung f\u00fcr Solvenz gef\u00e4hrdende Entnahmen gibt es dort nicht. Insofern ist die SUP strenger zu ihrem Inhaber. Kommt es zu einer Liquidit\u00e4tskrise im Folgejahr, muss der Gesellschafter zur\u00fcckzahlen, wenn diese Krise f\u00fcr ihn absehbar war. Um Letzteres werden sich die Prozesse drehen und es wird dauern, bis (in 28 Mitgliedstaaten) die n\u00f6tige Rechtssicherheit erreicht ist.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Die SUP ist eine \u201ehalbe\u201c neue Rechtsform. Neu ist das geschilderte Gr\u00fcndungs- und Haftungsregime, w\u00e4hrend im \u00dcbrigen das mitgliedstaatliche Recht gilt. Das ist hierzulande das GmbH-Gesetz. Danach w\u00e4re eine Gesellschafterliste zu f\u00fchren und die Ver\u00e4u\u00dferung des Anteils w\u00e4re notariell zu beurkunden. Die SUP w\u00fcrde als Handelsgesellschaft (\u00a7 13 III GmbHG) und damit als Formkaufmann einzuordnen sein. Bei einer hinreichenden Arbeitnehmerzahl ist ein mitbestimmter Aufsichtsrat zu bilden (DrittelbG, MitbestG). Damit kann von einer EU-einheitlichen Rechtsform nicht die Rede sein, sondern von 28 verschiedenen Auspr\u00e4gungen der als SUP verfassten Einpersonengesellschaft.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Ein aus Sicht der Kommission und der \u00fcbrigen Promotoren des RL-Vorschlags gro\u00dfer Charme liegt darin, dass eine Mehrheit im Ministerrat gen\u00fcgt, w\u00e4hrend bei dem (gescheiterten und zur\u00fcckgezogenen) SPE-Vorhaben (\u201eEuro-GmbH\u201c) Einstimmigkeit vonn\u00f6ten gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Ein Stehpaddler kann ins Wasser fallen (<a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Stand_Up_Paddling\">Stand Up Paddling<\/a>) \u2013 wie mag es der SUP der EU ergehen?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Akronym SUP steht bislang f\u00fcr eine Trendsportart \u2013 und k\u00fcnftig auch f\u00fcr eine Gesellschaftsrechtsform: \u201eSocietas Unius Personae\u201c. 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