{"id":6815,"date":"2014-12-24T08:25:19","date_gmt":"2014-12-24T07:25:19","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=6815"},"modified":"2014-12-30T10:37:48","modified_gmt":"2014-12-30T09:37:48","slug":"urlaub-zu-weihnachten-und-silvester","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2014\/12\/24\/urlaub-zu-weihnachten-und-silvester\/","title":{"rendered":"Urlaub zu Weihnachten und Silvester"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6363\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2014\/03\/Ludwig_Dr-Gero.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6363\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6363\" alt=\"RA, FAArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Br\u00e4utigam, Berlin\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2014\/03\/Ludwig_Dr-Gero-168x168.jpg\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6363\" class=\"wp-caption-text\">RA, FAArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Br\u00e4utigam, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Alle Jahre wieder stellt sich vielfach die Frage, wie eigentlich die Feiertage liegen und wieviel Urlaubstage ein Arbeitnehmer aufwenden muss, um \u201ezwischen den Jahren\u201c m\u00f6glichst lange frei zu haben. Wie verh\u00e4lt es sich mit Heiligabend und Silvester selbst, muss f\u00fcr den 24. und\/oder 31. Dezember ein Urlaubstag genommen werden oder je ein halber oder sind diese Tage ohnehin frei?<!--more--><\/p>\n<p><strong>Was sagt das Gesetz? <\/strong><\/p>\n<p>Das Arbeitszeitgesetz verbietet (von Ausnahmen abgesehen) die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Die Festlegung der Feiertage obliegt den Landesgesetzgebern und unterscheidet sich teilweise von Bundesland zu Bundesland. Der erste und zweite Weihnachtsfeiertag und auch der 1. Januar (Neujahr) sind aber in der ganzen Republik grunds\u00e4tzlich arbeitsfrei. Heiligabend hingegen ist dem Gesetzgeber nicht heilig und ebenso wenig Silvester, diese Tage sind keine gesetzlichen Feiertage.<\/p>\n<p>Zwar folgen die Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesl\u00e4nder dem allj\u00e4hrlichen musikalischen Aufruf zur \u201eStillen Nacht\u201c und bestimmen so genannte stille (Feier-)Tage, an denen besondere Einschr\u00e4nkungen zu beachten sind. Dies gilt aber vor allem f\u00fcr \u00f6ffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die z.B. nur dann erlaubt sind, wenn sie dem Charakter des jeweiligen Tages nicht widersprechen. Arbeitsrechtlich hat dies indes keine Bedeutung.<\/p>\n<p><strong>Dennoch frei an Weihnachten?<\/strong><\/p>\n<p>Vielfach haben allerdings die Tarifvertragsparteien die Rolle des Weihnachtsmannes \u00fcbernommen und beschenken die Arbeitnehmer mit freien Tagen am 24. und 31. Dezember (oder mit Feiertagszuschl\u00e4gen), wenn f\u00fcr sie ein Tarifvertrag gilt.<\/p>\n<p>Oder der Arbeitgeber gibt von sich aus (anteilig) frei. Tut er dies drei Mal in Folge ohne Einschr\u00e4nkung begr\u00fcndet er u.U. eine so genannte betriebliche \u00dcbung, aus der ein Anspruch der Arbeitnehmer erw\u00e4chst, an diesen Tagen auch k\u00fcnftig entsprechend frei zu haben.<\/p>\n<p><strong>Keine halben Sachen<\/strong><\/p>\n<p>Muss an Heiligabend und Silvester nur bis mittags gearbeitet werden, weil die zweite Tagesh\u00e4lfte freigegeben wird, liegt es praktisch nahe, einen Urlaubstag aufzuteilen und je einen halben zu nehmen, um so mit nur einem Urlaubstag zwei Tage frei zu bekommen. Rechtlich ist dies allerdings gar nicht m\u00f6glich. Befreit der Arbeitgeber Arbeitnehmer nur stundenweise bzw. f\u00fcr einen halben Tag von der Arbeitspflicht, stellt dies grunds\u00e4tzlich keine Urlaubsgew\u00e4hrung dar, selbst wenn der Arbeitnehmer zustimmt oder es beantragt. (Die \u201ehalben Urlaubstage\u201c werden auch nicht etwa auf je einen Urlaubstag aufgerundet, \u00a7 5 Abs. 2 BUrlG gilt hierf\u00fcr nicht.) Das hat zur Folge, dass mit den zwei freien Tagen rechtlich gar kein Urlaubstag gew\u00e4hrt wird. Ob es segensbringend w\u00e4re, diesen Urlaubstag noch einmal geltend zu machen, nachdem der Arbeitgeber bereits die zweite Tagesh\u00e4lfte von sich aus freigegeben hat, ist indes eine andere Frage. Zu Silvester l\u00f6st sich dies im Zweifel aber auch in Rauch auf, wenn der Urlaub zum Jahresende verf\u00e4llt.<\/p>\n<p><strong>Widerwillige Weihnachtsferien?<\/strong><\/p>\n<p>Manch ein Arbeitnehmer denkt aber auch gar nicht daran, ausgerechnet in der besinnlichen Jahreszeit Urlaubstage zu \u201everbraten\u201c, wenn doch im B\u00fcro ohnehin nicht viel los ist (und der ein oder andere sogar ganz gerne dem heimischen Weihnachtstrubel entflieht). M\u00f6glicherweise hat aber umgekehrt der Arbeitgeber ein Interesse daran, \u201eden Laden dicht zu machen\u201c und damit zugleich einen Teil der Urlaubsanspr\u00fcche zu tilgen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz legt der Arbeitgeber die zeitliche Lage des Urlaubs fest. Dabei muss er die Urlaubsw\u00fcnsche der Arbeitnehmer ber\u00fccksichtigen, sofern dringende betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Ber\u00fccksichtigt er die Arbeitnehmerinteressen angemessen bzw. wahrt er das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, so vorhanden, kann er auch sog. Betriebsferien anordnen. Dringender betrieblicher Belange bedarf es hierf\u00fcr nicht. Vielmehr stellt die rechtswirksame Einf\u00fchrung von Betriebsferien einen solchen Belang dar, den der Arbeitgeber abweichenden individuellen Urlaubsw\u00fcnschen entgegenhalten kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alle Jahre wieder stellt sich vielfach die Frage, wie eigentlich die Feiertage liegen und wieviel Urlaubstage ein Arbeitnehmer aufwenden muss, um \u201ezwischen den Jahren\u201c m\u00f6glichst lange frei zu haben. 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