{"id":7046,"date":"2015-04-17T09:00:03","date_gmt":"2015-04-17T07:00:03","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7046"},"modified":"2015-04-16T17:27:37","modified_gmt":"2015-04-16T15:27:37","slug":"einschrankung-des-insolvenzanfechtungsrechts-ante-portas","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2015\/04\/17\/einschrankung-des-insolvenzanfechtungsrechts-ante-portas\/","title":{"rendered":"Einschr\u00e4nkung des Insolvenzanfechtungsrechts ante portas"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3954\" style=\"width: 130px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/05\/debrap.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3954\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-3954\" alt=\"RA Dr. Peter de Bra, Partner, Schultze &amp; Braun, Achern \" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/05\/debrap.jpg\" width=\"120\" height=\"150\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3954\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Peter de Bra, Partner, Schultze &amp; Braun, Achern<\/p><\/div>\n<p>In den letzten Jahren hat der BGH den Anwendungsbereich der Vorsatzanfechtung (\u00a7 133 InsO) durch seine Rechtsprechung stark ausgedehnt, indem er den Gl\u00e4ubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Gl\u00e4ubigers davon bereits aus einer Vielzahl verschiedener Indizien folgerte. Ein solches Indiz ist etwa der Umstand, dass der Schuldner Verbindlichkeiten bei dem sp\u00e4teren Anfechtungsgegner \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinweg in betr\u00e4chtlichem Umfang nicht ausgeglichen hat (siehe etwa BGH vom 27.05.2003 &#8211; IX ZR 169\/02, BGHZ 155 S.\u00a085 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,28530,\">DB 2003 S. 2171<\/a>).<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Dies f\u00fchrte dazu, dass Lieferanten, die der Schuldner nur stockend bezahlt hat und\/oder die dem Schuldner Ratenzahlungen bewilligt hatten.unter Umst\u00e4nden bei Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens nicht nur einen betr\u00e4chtlichen Ausfall zu verzeichnen hatten, sondern dar\u00fcber hinaus dann vom Verwalter auch noch auf R\u00fcckzahlung der erhaltenen (Teil-)Zahlungen in Anspruch genommen wurden. Dies hat in der Wirtschaft (siehe etwa Positionspapier des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), ZInsO 2013, 2312) und teilweise auch der Wissenschaft (siehe etwa Bork, ZIP 2008, 1041) zu erheblicher Kritik gef\u00fchrt.<\/p>\n<p><b><strong>Referentenentwurf des Bundesjustizministerium<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Nunmehr hat das Bundesjustizministerium k\u00fcrzlich einen Referentenent-<br \/>\nwurf \u201e<a href=\"http:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/pdfs\/Gesetze\/RefE_Reform_Insolvenzanfechtung.pdf?__blob=publicationFile\">eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/pdfs\/Gesetze\/RefE_Reform_Insolvenzanfechtung.pdf?__blob=publicationFile\"> der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz<\/a>\u201c vorgelegt, der das Anfechtungsrisiko f\u00fcr die Gesch\u00e4ftspartner in gewissen F\u00e4llen einschr\u00e4nken soll. Insbesondere handelt es sich dabei um folgende F\u00e4lle:<\/p>\n<p><b><strong>Befriedigung durch Zwangsvollstreckung als kongruente Deckung<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Die Rechtsprechung hatte bislang durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheiten oder Befriedigungen als \u201einkongruent\u201c und damit als erleichtert anfechtbar angesehen. Das Bundesjustizministerium will f\u00fcr die Zukunft nunmehr ausdr\u00fccklich festschreiben, dass allein die Tatsache, dass der Gl\u00e4ubiger die Befriedigung durch Zwangsvollstreckung auf der Grundlage eines in einem gerichtlichen Verfahren erlangten vollstreckbaren Titels erwirkt hat, keine erleichterte Anfechtung als \u201einkongruent\u201c begr\u00fcndet. Der Verweis auf den \u201ein einem gerichtlichen Verfahren erlangten Titel\u201c f\u00fchrt dabei dazu, dass die Finanz\u00e4mter und Sozialversicherungstr\u00e4ger, die in der Lage sind, selbst vollstreckbare Titel ohne gerichtliches Verfahren zu schaffen, von dieser Privilegierung nicht betroffen sind.<\/p>\n<p><b><strong>Begrenzung der Anfechtung bei vereinbarungsgem\u00e4\u00dfer Leistungserbringung<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Soweit kongruente Deckungshandlungen betroffen sind \u2013 also Handlungen, durch die ein Gl\u00e4ubiger f\u00fcr eine bestehende Forderung eine Sicherheit oder eine Befriedigung erlangt \u2013 soll die Vorsatzanfechtung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0133 InsO im Regelfall nur dann durchgreifen k\u00f6nnen, wenn der Gl\u00e4ubiger zur Zeit der Rechtshandlung positiv wusste, dass der Schuldner zahlungsunf\u00e4hig war. F\u00fcr s\u00e4mtliche Deckungshandlungen wird der Anfechtungszeitraum auf die letzten vier Jahre vor Insolvenzantragstellung reduziert. Bei sonstigen (nicht Deckungs-)Rechtshandlungen verbleibt es hingegen bei dem Zehnjahreszeitraum der bisherigen Fassung des \u00a7\u00a0133 Abs. 1 InsO.\u00a0\u00a0Zudem hat bereits\u00a0die \u00a0\u201edrohenden Zahlungsunf\u00e4higkeit\u201c\u00a0 indizielle Bedeutung f\u00fcr die Kenntnis vom Gl\u00e4ubigerbenachteiligungsvorsatz.<\/p>\n<p><b><strong>Benachteiligungsvorsatz und Ratenzahlungsvereinbarung<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklich festgeschrieben werden soll ferner, dass die Kenntnis des anderen Teils vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht allein daraus abgeleitet werden kann, dass der Schuldner den anderen Teil im Rahmen der Gepflogenheiten des Gesch\u00e4ftsverkehrs um eine Zahlungserleichterung gebeten hat oder der andere Teil mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung nach \u00a7\u00a0802b Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung abgeschlossen hat.<\/p>\n<p>Hinsichtlich jeglicher Rechtshandlung, die gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0133 InsO angefochten werden soll, wird festgeschrieben, dass dies nur dann m\u00f6glich ist, wenn der Schuldner versucht, durch die Rechtshandlung seine Gl\u00e4ubiger \u201eunangemessen\u201c zu benachteiligen. Eine solche Benachteiligung liegt dabei nach Vorstellung des Referentenentwurfes dann nicht vor, wenn f\u00fcr eine Leistung des Schuldners unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Verm\u00f6gen gelangt ist, die zur Fortf\u00fchrung seines Unternehmens oder zur Sicherung seines Lebensbedarf erforderlich ist oder die Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften Sanierungsversuchs ist.<\/p>\n<p><b><strong>Bargesch\u00e4ftsprivileg bei der Verg\u00fctung von Arbeitnehmern<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der Verg\u00fctung von Arbeitnehmern soll die (umstrittene, s. etwa BGH vom 10.07.2014 &#8211; IX ZR 192\/13,\u00a0<a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,665423,\">DB 2014 S. 1731<\/a>) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu Zwanziger in <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,672089,\">DB 2014 S. 2391<\/a> und Klinck in\u00a0<a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,674618,\">DB 2014 S. 2455<\/a>) gesetzlich festgeschrieben werden. Die Entgeltzahlung wird k\u00fcnftig ein die Anfechtung ausschlie\u00dfendes Bargesch\u00e4ft sein, wenn der Zeitraum zwischen Arbeitsleistung und Gew\u00e4hrung des Arbeitsentgeltes drei Monate nicht \u00fcbersteigt. Der BGH hat demgegen\u00fcber einen Zeitraum von maximal 30 Tagen f\u00fcr tolerabel gehalten (s. etwa zuletzt 10.07.2014 &#8211; IX ZR 192\/13, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,665423,\">DB 2014 S. 1731<\/a>, Rz. 71). Es wird aber auch allgemein bestimmt, dass bei der Beurteilung des f\u00fcr das Bargesch\u00e4ft erforderlichen engen zeitlichen Zusammenhangs die \u201eGepflogenheiten des Gesch\u00e4ftsverkehrs\u201c zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n<p><b><strong>Verzinsungspflicht des R\u00fcckgew\u00e4hranspruchs<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich soll festgeschrieben werden, dass entgegen der bisherigen Rechtsprechung eine Verzinsungspflicht der durch den Insolvenzverwalter im Anfechtungswege eingeforderten Geldsumme nur nach allgemeinen Verzugsgrunds\u00e4tzen besteht. Der Gl\u00e4ubiger hat daher die vom Insolvenzverwalter zur\u00fcckgeforderte Summe in aller Regel erst ab dem Zeitpunkt einer entsprechenden Mahnung des Verwalters bzw. der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu verzinsen. Bislang bestand nach der Rechtsprechung des BGH ein Verzinsungsanspruch bereits seit dem Zeitpunkt der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens, ohne dass es auf einen Verzugseintritt ankam.<\/p>\n<p>Konsequenterweise will der Referentenentwurf die entsprechenden Vorschriften des Anfechtungsgesetzes, die die Anfechtung durch einen Gl\u00e4ubiger au\u00dferhalb eines Insolvenzverfahrens regeln, entsprechend \u00e4ndern.<\/p>\n<p><b><strong>Auswirkungen f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Sollte der Referentenentwurf in dieser Form umgesetzt werden, so wird dies f\u00fcr die Gesch\u00e4ftspartner eines insolventen Unternehmens die Gefahren der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter jedenfalls mindern. Vor zu gro\u00dfen Hoffnungen ist jedoch zu warnen. Die Insolvenzanfechtungsvorschriften enthalten weiterhin gen\u00fcgend durch die Rechtsprechung zu f\u00fcllende unbestimmte Rechtsbegriffe, sodass gen\u00fcgend streitige F\u00e4lle \u00fcbrigbleiben werden.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen sollte bei einer W\u00fcrdigung der gesetzgeberischen Initiative immer bedacht werden, dass sich die Neuregelungen zwar zugunsten des einzelnen Gl\u00e4ubigers auswirken werden, der vor Insolvenzer\u00f6ffnung noch eine Leistung seitens des Schuldners erhalten hat. Auf der anderen Seite wird genau dies sich naturgem\u00e4\u00df zulasten s\u00e4mtlicher anderer Gl\u00e4ubiger auswirken, zu deren gleichm\u00e4\u00dfigen Befriedigung dann diese dem einzelnen Gl\u00e4ubiger zugute gekommene Leistung gerade nicht mehr zur Verf\u00fcgung stehen wird.<\/p>\n<p>So oder so werden die Gesetzes\u00e4nderungen erst f\u00fcr die Zukunft gelten. Der derzeitige Referentenentwurf stellt dabei auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzes\u00e4nderung ab. Die neuen Bestimmungen \u2013 so sie denn kommen sollten \u2013 werden f\u00fcr diejenigen Insolvenzverfahren gelten, die am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes oder sp\u00e4ter er\u00f6ffnet werden. F\u00fcr die vorher er\u00f6ffneten Insolvenzverfahren bleibt es bei den bisherigen Regelungen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren hat der BGH den Anwendungsbereich der Vorsatzanfechtung (\u00a7 133 InsO) durch seine Rechtsprechung stark ausgedehnt, indem er den Gl\u00e4ubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Gl\u00e4ubigers davon bereits aus einer Vielzahl verschiedener Indizien folgerte. Ein solches &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2015\/04\/17\/einschrankung-des-insolvenzanfechtungsrechts-ante-portas\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,21887],"tags":[2082,3665,39676],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7046"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7046"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7046\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7049,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7046\/revisions\/7049"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7046"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7046"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7046"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}