{"id":7057,"date":"2015-04-30T16:30:39","date_gmt":"2015-04-30T14:30:39","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7057"},"modified":"2015-05-05T15:48:14","modified_gmt":"2015-05-05T13:48:14","slug":"corporate-governance-hohere-haftungsrisiken-in-spanien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2015\/04\/30\/corporate-governance-hohere-haftungsrisiken-in-spanien\/","title":{"rendered":"Corporate Governance: H\u00f6here Haftungsrisiken in Spanien"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7068\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/04\/Tepper_Roca.png\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7068\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-7068\" alt=\"RA Frank Tepper-Sawicki, RA, PwC Legal, D\u00fcsseldorf\/Gerardo Roca Idelberger, Abogado, Landwell-PricewaterhouseCoopers Barcelona \" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/04\/Tepper_Roca.png\" width=\"168\" height=\"121\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-7068\" class=\"wp-caption-text\">RA Frank Tepper-Sawicki, PwC Legal, D\u00fcsseldorf\/Gerardo Roca Idelberger, Abogado, Landwell-PricewaterhouseCoopers Barcelona<\/p><\/div>\n<p>In Spanien gelten neue Corporate-Governance-Richtlinien. Mit dem Gesetz \u201e31\/2014\u201c reformiert der spanische Gesetzgeber das bisherige Gesetz \u00fcber Kapitalgesellschaften und weitet die Haftung f\u00fcr riskante Entscheidungen von Mitgliedern des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsorgans (\u201eBoard of Directors\u201c und in einigen F\u00e4llen f\u00fcr die \u201eManaging Directors\u201c) deutlich aus. Zugleich erh\u00f6ht sich die Verantwortung dieser f\u00fcr die Kontrolle von F\u00fchrungskr\u00e4ften . Dies ist eine Reaktion auf die Finanz- und Schuldenkrise, die nach Ansicht der politisch Verantwortlichen auch auf eine \u00fcberh\u00f6hte Risikobereitschaft und unzureichende Kontrollen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das Regelwerk, das das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz (\u201eLey de Sociedades de Capital\u201c) erg\u00e4nzt, ist auch f\u00fcr deutsche Unternehmen mit spanischen Tochtergesellschaften und deren F\u00fchrungskr\u00e4fte von gro\u00dfer Bedeutung. Denn vielfach m\u00fcssen nun Richtlinien und Empfehlungen f\u00fcr Tochtergesellschaften angepasst werden, sogar neue Strukturen bis hin zu einer \u00c4nderung der Gesellschaftsorganisation k\u00f6nnen erforderlich sein.<\/p>\n<p><strong>Pflichten der Directors<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesetzgeber erweitert zun\u00e4chst den Kreis der Pflichtaufgaben des Board of Directors, die nicht an andere delegiert werden d\u00fcrfen. Dazu geh\u00f6ren neuerdings beispielsweise die Kontrolle von Managern und leitenden Angestellten sowie die Festlegung zentraler Leitlinien.<\/p>\n<p>Bei b\u00f6rsennotierten Unternehmen ist die Liste noch deutlich l\u00e4nger: Die Mitglieder des Board of Directors m\u00fcssen hier auch \u00fcber Zielvorgaben, Budgetpl\u00e4ne sowie \u00fcber Finanzierungs-, Investitions- und Steuerstrategien eigenst\u00e4ndig entscheiden. Auch das Risikomanagement und die \u00dcberwachung der internen Informations- und Kontrollmechanismen d\u00fcrfen sie nicht mehr delegieren.<\/p>\n<p>Mit der Zahl der Aufgaben ist auch das Haftungsrisiko gestiegen. So haften die Managing Directors gegen\u00fcber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Gl\u00e4ubigern der Gesellschaft f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die sie aufgrund gesetzes- oder satzungswidriger Handlungen oder Unterlassungen sowie aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen gegen ihre Sorgfaltspflichten verursacht haben, sofern Vorsatz oder Verschulden vorliegt.<\/p>\n<p><b><strong>Haftungsrisiken reduzieren<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Um eine sp\u00e4tere Haftung auszuschlie\u00dfen, m\u00fcssen Directors \u201enach Treu und Glauben\u201c handeln \u2013 und dies im Ernstfall auch nachweisen k\u00f6nnen. Das bedeutet: Sie m\u00fcssen unabh\u00e4ngig entscheiden, Interessenkonflikte vermeiden, sich im Zweifel der Stimme enthalten und ihre Verschwiegenheitspflicht einhalten. Nur in Einzelf\u00e4llen k\u00f6nnen sie von einzelnen dieser Pflichten entbunden werden.<\/p>\n<p>Zudem m\u00fcssen sie ihre Entscheidungen auf Basis eines strukturierten Prozesses und ausreichender Informationen treffen, was im Ernstfall ebenfalls nachzuweisen ist. Sie d\u00fcrfen sich in diesem Zusammenhang nicht mehr darauf berufen, dass sie sich bei ihrer Entscheidung auf einen anderen Director verlassen haben. Auf diese Weise wird ein \u201eVier-Augen-Prinzip\u201c statuiert.<\/p>\n<p>Die Sorgfaltspflichten gelten laut Gesetz ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr Personen, die faktisch als Director handeln. Dadurch will der spanische Gesetzgeber verhindern, dass Anspr\u00fcche ins Leere laufen, weil F\u00fchrungskr\u00e4fte nicht formal als Director berufen waren.<\/p>\n<p><b><strong>Verg\u00fctungsexzesse verhindern <\/strong><\/b><\/p>\n<p>Die Verg\u00fctungen der Directors sollen \u201enachhaltig der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienen\u201c. Um unangemessene Verg\u00fctungen zu verhindern, m\u00fcssen insoweit zwei Drittel des Board of Directors den Verg\u00fctungen von exekutiv wirkenden Managing Directors zustimmen. Dabei sollen sie nicht nur die Position und den Aufgabenbereich des Betreffenden, sondern auch die Markposition und die Finanzlage des Unternehmens ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Was die Verg\u00fctung der Directors von b\u00f6rsennotierten Unternehmen angeht, erhalten die Aktion\u00e4re mehr Mitspracherechte: Die Hauptversammlung muss neuerdings alle drei Jahre eine Richtlinie dazu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Auch dar\u00fcber hinaus st\u00e4rkt der spanische Gesetzgeber die Aktion\u00e4rsrechte. So m\u00fcssen Anteilseigner einer Aktiengesellschaft (Sociedad An\u00f3nima) seit Inkrafttreten der Neuregelung stets zustimmen, wenn es um das \u201eKernverm\u00f6gen\u201c der Gesellschaft geht. Das betrifft zumindest alle Entscheidungen \u00fcber Transfers von Aktiva an anderen Gesellschaften oder deren Einbringung, wenn das Transaktionsvolumen mehr als 25 Prozent der Bilanzsumme ausmacht.<\/p>\n<p>Eine weitere wichtige \u00c4nderung in diesem Zusammenhang ist, dass auch Minderheitseigner, die aber wenigstens ein Prozent des Grundkapitals halten m\u00fcssen, Beschl\u00fcsse des Board of Directors anfechten d\u00fcrfen. Diese M\u00f6glichkeit besteht innerhalb eines Jahres ab Beschlussfassung innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung durch den Anteilseigner.<br \/>\nUnternehmen m\u00fcssen also nicht nur Strukturen und Prozesse ver\u00e4ndern, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch Hauptversammlungen akribischer vorbereiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Spanien gelten neue Corporate-Governance-Richtlinien. 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