{"id":7171,"date":"2015-07-30T13:24:48","date_gmt":"2015-07-30T11:24:48","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7171"},"modified":"2015-07-30T13:24:48","modified_gmt":"2015-07-30T11:24:48","slug":"richter-ohne-unrechtsbewusstsein-wie-eine-kundigung-fur-ein-gericht-zum-desaster-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2015\/07\/30\/richter-ohne-unrechtsbewusstsein-wie-eine-kundigung-fur-ein-gericht-zum-desaster-wird\/","title":{"rendered":"Richter ohne Unrechtsbewusstsein? \u2013 Wie eine K\u00fcndigung f\u00fcr ein Gericht zum Desaster wird"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7170\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/Diringer_Arnd.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7170\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7170\" alt=\"Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle f\u00fcr Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg und Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/Diringer_Arnd-168x168.jpg\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-7170\" class=\"wp-caption-text\">Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle f\u00fcr Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg und Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.<\/p><\/div>\n<p>Dass es schwierig ist, verhaltensbedingte K\u00fcndigungen erfolgreich vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen, wei\u00df jeder Jurist. Sie sollten daher besonders gut vorbereitet werden. Auch dass k\u00fcndigende Arbeitgeber schnell ins Visier der Medien geraten k\u00f6nnen, sollte seit dem Fall \u201eEmmely\u201c (BAG, Urteil vom 10.06.2010 \u2013 2 AZR 541\/09, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,391246,\">DB 2010 S.\u00a02395<\/a>) jedem bewusst sein. Was passiert, wenn man all das ignoriert, zeigt ein j\u00fcngst vom BAG entschiedener Fall (BAG, Urteil vom 16.07.2015 \u2013 <a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2015&amp;nr=18120&amp;pos=2&amp;anz=38&amp;titel=Au%DFerordentliche_K%FCndigung_-_Nutzung_dienstlicher_Ressourcen_zur_Herstellung_privater_%84Raubkopien%93\">2 AZR 85\/15<\/a>).<!--more--><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Dem \u201eIT-Verantwortlichen\u201c des OLG Naumburg wurde au\u00dferordentlich, hilfsweise ordentlich gek\u00fcndigt, nachdem auf seinem Dienstrechner und weiteren Festplatten mehrere tausend E-Books, Bild-, Audio- und Videodateien sowie ein Programm zur Umgehung des Kopierschutzes gesicherter Dateien gefunden wurden. Allein innerhalb eines Zeitraums von ca. 2,5 Jahren wurden \u00fcber 1.000 DVDs bearbeitet. Der auch f\u00fcr die Materialbestellung zust\u00e4ndige \u201eIT-Verantwortliche\u201c hatte in dieser Zeit ungef\u00e4hr die gleiche Menge DVDs \u00fcber das Gericht bestellt \u2013 ohne dass dies dienstlich erkl\u00e4rbar war.<\/p>\n<p>Ein klarer Fall also? Nach dem in der <a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2015&amp;nr=18120&amp;pos=2&amp;anz=38&amp;titel=Au%DFerordentliche_K%FCndigung_-_Nutzung_dienstlicher_Ressourcen_zur_Herstellung_privater_%84Raubkopien%93\">PM des BAG vom 16.07.2015<\/a> (2 AZR 85\/15) geschilderten Sachverhalt kann man schnell diesen Eindruck gewinnen. Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn nach dem von den Vorinstanzen, dem ArbG Halle (Urteil vom 04.12.2104 \u2013 3 Ca 1303\/3) und dem LAG Sachsen Anhalt (Urteil vom 19.12.2014 \u2013 4 Sa 10\/14), festgestellten Sachverhalt gab es einige Besonderheiten. Und bei denen reibt man sich verwundert die Augen.<\/p>\n<p>\u201eM\u00f6glicherweise\u201c, so f\u00fchren die Gerichte \u00fcbereinstimmend aus, wurden im vorliegenden Fall \u201ebestimmte Dinge toleriert und geduldet, wohl weil eine Anzahl von Mitarbeitern des Hauses hiervon in unterschiedlicher Weise profitiert hat. Nachdem jedoch bestimmte Sachverhalte und Verhaltensweisen offiziell festgestellt, gemeldet und damit nachweislich bekannt wurden, wurde sogleich ein Exempel statuiert.\u201c Nicht nur m\u00f6glicherweise, sondern unbestritten war es dem gek\u00fcndigten Arbeitnehmer sogar erlaubt, \u201esich um die Privatrechner von Mitarbeitern des Hauses \u201ezu k\u00fcmmern\u201c, wenn ein Problem auftrat. Hier durfte er also w\u00e4hrend der Arbeitszeit nicht dienstliche Dinge erledigen\u201c, so die Feststellung des ArbG.<\/p>\n<p>Von der T\u00e4tigkeit des IT-Verantwortlichen profitiert haben nach den Darlegungen des LAG \u201efast alle Besch\u00e4ftigten einschlie\u00dflich der Richterschaft\u201c. \u201eF\u00fcr seine Handlungen\u201c, so das Gericht, \u201efehlte dem Kl\u00e4ger deshalb m\u00f6glicherweise wie vielen anderen (auch richterlichen) Bediensteten (\u2026) ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein.\u201c<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass die Vorinstanzen der K\u00fcndigungsschutzklage stattgegeben haben.<\/p>\n<p>Das LAG hat sich zur Begr\u00fcndung vor allem darauf gest\u00fctzt, dass unklar sei, welchen Tatbeitrag der gek\u00fcndigte Mitarbeiter \u00fcberhaupt geleistet habe. Es geht dar\u00fcber hinaus davon aus, dass die Zwei-Wochen-Frist f\u00fcr eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung nicht gewahrt wurde. Das beklagte Land habe durch lediglich eigene Ermittlungen \u2013 ohne Einschaltung der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden \u2013 weder eine umfassende Aufkl\u00e4rung leisten noch den Beginn der Frist des \u00a7\u00a0626 Abs.\u00a02 BGB hemmen k\u00f6nnen. Zudem habe es gegen andere Besch\u00e4ftigte keine vergleichbaren Ma\u00dfnahmen getroffen und den Personalrat nicht ordnungsgem\u00e4\u00df unterrichtet.<\/p>\n<p>Die obersten Arbeitsrichter folgten dieser Einsch\u00e4tzung nicht. Nach ihrer Meinung kommt eine (au\u00dferordentliche) K\u00fcndigung auch dann in Betracht, wenn der Angestellte nicht alle fraglichen Handlungen selbst vorgenommen hat. Die Frist des \u00a7\u00a0626 Abs.\u00a02 BGB werde gewahrt, solange der Arbeitgeber die Ermittlungen z\u00fcgig durchf\u00fchrt. Ob das beklagte Land auch gegen andere Bedienstete Ma\u00dfnahmen ergriffen hat sei irrelevant, da der Gleichbehandlungsgrundsatz bei verhaltensbedingten K\u00fcndigungen grds. keine Anwendung findet. Und da auch der Personalrat nach Einsch\u00e4tzung der Erfurter Richter ordnungsgem\u00e4\u00df angeh\u00f6rt wurde, hat das BAG das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufkl\u00e4rung an das LAG zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n<p><strong>Auswirkungen<\/strong><\/p>\n<p>Damit ist weiterhin unklar, ob die K\u00fcndigung Bestand haben wird. Es spricht aber viel dagegen.<\/p>\n<p>Zwar muss das LAG die Rechtsauffassung der Erfurter Richter ber\u00fccksichtigen, dass eine K\u00fcndigung auch dann in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer nicht alle fraglichen Handlungen selbst vorgenommen hat. Ob und ggf. in welchem Umfang ihm konkrete Tathandlungen nachgewiesen werden k\u00f6nnen, ist aber offen. Geht man wie das ArbG Halle davon aus, dass nur eine \u201ePrivatnutzung in geringem Umfang\u201c zu belegen ist, wird die K\u00fcndigung des zum K\u00fcndigungszeitpunkt seit \u00fcber 20 Jahren beim Land besch\u00e4ftigten, 59-j\u00e4hrigen Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung wohl keinen Bestand haben.<\/p>\n<p>Ein Unterliegen im K\u00fcndigungsrechtstreit d\u00fcrfte aber wohl bald zu den kleineren Problemen des OLG Naumburg geh\u00f6ren, nachdem der Fall auch ins mediale Blickfeld geraten ist. Der Steuerzahler wird nicht gerade begeistert sein, wenn er erf\u00e4hrt, dass sich der \u201eIT-Verantwortliche\u201c eines OLG w\u00e4hrend seiner Arbeitszeit um die privaten PC-Probleme von Justizbesch\u00e4ftigten k\u00fcmmern darf. Und es st\u00e4rkt sicherlich nicht das Vertrauen in die Justiz, wenn in einem Urteil festgestellt wird, dass Richtern an einem OLG bei eigenen Verfehlungen das Unrechtsbewusstsein fehlt.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.mdr.de\/exakt\/aktuell-raubkopien100.html\">Medienberichten<\/a> zufolge ermittelt mittlerweile sogar die Staatsanwaltschaft wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Urheberrechtsgesetz und auch der Rechtsausschuss des Landtags hat sich, ebenso wie das Justizministerium, bereits mit den Vorg\u00e4ngen befasst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass es schwierig ist, verhaltensbedingte K\u00fcndigungen erfolgreich vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen, wei\u00df jeder Jurist. Sie sollten daher besonders gut vorbereitet werden. 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