{"id":7277,"date":"2015-10-27T18:18:00","date_gmt":"2015-10-27T17:18:00","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7277"},"modified":"2015-10-27T18:20:41","modified_gmt":"2015-10-27T17:20:41","slug":"kammergericht-berlin-vorlage-an-den-eugh-in-sachen-unternehmensmitbestimmung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2015\/10\/27\/kammergericht-berlin-vorlage-an-den-eugh-in-sachen-unternehmensmitbestimmung\/","title":{"rendered":"Kammergericht Berlin: Vorlage an den EuGH in Sachen Unternehmensmitbestimmung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6944\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/02\/Gennert.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6944\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6944\" alt=\"RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will &amp; Emery Rechtsanw\u00e4lte Steuerberater LLP, D\u00fcsseldorf\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/02\/Gennert-168x168.jpg\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-6944\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will &amp; Emery Rechtsanw\u00e4lte Steuerberater LLP, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Der Entscheidung des Kammergericht Berlins im Statusverfahren der TUI AG vom<i> <\/i>26. Oktober 2015 (14 W 89\/15) wurde in den Medien kaum Beachtung geschenkt. Dabei ist die Entscheidung f\u00fcr eine Vielzahl von grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tigen Unternehmen h\u00f6chst brisant.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Ein Aktion\u00e4r strengte gegen die TUI AG ein sog. Statusverfahren an, weil er der Ansicht ist, deren Aufsichtsrat sei nicht ordnungsgem\u00e4\u00df zusammengesetzt. Die TUI AG besch\u00e4ftigt in Deutschland etwa 10.000, innerhalb der EU aber fast 40.000 Arbeitnehmer. Der Antragsteller ist der Auffassung, das MitbestG versto\u00dfe gegen Unionsrecht, weil die im europ\u00e4ischen Ausland besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer des TUI Konzerns aus Gr\u00fcnden der Staatsangeh\u00f6rigkeit diskriminiert werden. Denn im Gegensatz zu in Deutschland lebenden Arbeitnehmern k\u00f6nnen sie weder die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats der TUI AG w\u00e4hlen, noch selbst in den Aufsichtsrat gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>In erster Instanz entschied das LG Berlin am 1. Juni 2015 (102 O 65\/14, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=635815664665541191&amp;url=rn%3aroex^^file%3a%2f%2fR|%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2f6b%2f8%2f6b86bda39a251dd5f399baeb6c52a912.xml&amp;ref=hitlist_hl\">DB 2015 S. 1588<\/a>) u.a., dass in Bezug auf die im Unionsausland Besch\u00e4ftigten keine Diskriminierung vorliege, sondern lediglich eine \u201eReflexwirkung\u201c, welche aber unterhalb der Eingriffsschwelle f\u00fcr einen Unionsrechtsversto\u00df zur\u00fcckbleibe.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung des Kammergerichts \u2013 Versto\u00df gegen Unionsrecht m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>Das Kammergericht Berlin hat das Verfahren nun ausgesetzt und dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob mit Unionsrecht zu vereinbaren sei, dass ein Mitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht f\u00fcr die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens nur solchen Arbeitnehmern einr\u00e4umt, die in Betrieben des Unternehmens oder in Konzernunternehmen im Inland besch\u00e4ftigt sind. Seiner Ansicht nach ist es durchaus vorstellbar, dass im Unionsausland besch\u00e4ftige Arbeitnehmer aus Gr\u00fcnden der Staatsangeh\u00f6rigkeit diskriminiert und in ihrer Freiz\u00fcgigkeit beschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p><strong>Weitreichende Folgen f\u00fcr eine Vielzahl von Unternehmen denkbar<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung kann weitreichende Folgen f\u00fcr die Unternehmensmitbestimmung haben. Mag es im Falle von TUI noch um die Anzahl der Arbeitnehmervertreter im unternehmensmitbestimmten, parit\u00e4tisch besetzten Aufsichtsrat gehen und im ung\u00fcnstigsten Fall (erhebliche) Kosten f\u00fcr unionsweite Wahlen f\u00fcr die Betriebe und Konzernunternehmen nach sich ziehen, birgt die Vorlage f\u00fcr andere Unternehmen ein weiteres Risiko:<\/p>\n<p>Das Kammergericht bezieht sich in seiner Begr\u00fcndung auf die Auslegung des Begriffes der \u201eArbeitnehmer\u201c i.S.d. MitbestG. Dies sind nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur aber allein die Arbeitnehmer solcher Betriebe, die im Inland liegen. Kommt der EuGH nun zu dem Ergebnis, dass hierin eine Diskriminierung von in anderen Mitgliedstaaten besch\u00e4ftigten Arbeitnehmern liegt, k\u00f6nnte dies f\u00fcr eine Vielzahl von Unternehmen die erstmalige Einf\u00fchrung der parit\u00e4tischen Unternehmensmitbestimmung nach dem MitbestG bedeuten.<\/p>\n<p>In j\u00fcngster Zeit haben das OLG Zweibr\u00fccken (Beschluss vom 20. Februar 2014 \u2013 3 W 150\/13) und das LG M\u00fcnchen I (Beschluss vom 27. August 2015 \u2013 5 HKO 2285\/14) gleichgerichtete Begehren mit einer Verneinung eines Unionsrechtsversto\u00dfes abgewiesen. Das LG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 16. Februar 2015 \u2013 3-16 O 1\/14) entschied im Statusverfahren der Deutschen B\u00f6rse AG demgegen\u00fcber, im Ausland Besch\u00e4ftigte seien nicht von der Unternehmensmitbestimmung ausgeschlossen und daher an der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat zu beteiligen (und entsprechend bei der Berechnung der Schwellen des MitbestG zu ber\u00fccksichtigen!).<\/p>\n<p>Unklar ist, warum das Kammergericht diese Frage dem EuGH \u00fcberhaupt vorlegt, denn das MitbestG selbst enth\u00e4lt dem Wortlaut nach keine Inlandsbeschr\u00e4nkung des Begriffs der Arbeitnehmer. Soweit die herk\u00f6mmliche Begr\u00fcndung hier auf das sog. \u201eTerritorialit\u00e4tsprinzip\u201c abstellt, sah sich offenkundig das LG Frankfurt a.M. nicht daran gehindert, diesen Rechtsgrundsatz unangewendet zu lassen, bzw. insoweit zu verwerfen.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist in mehrfacher Hinsicht brisant. Insbesondere Unternehmen, die bisher der parit\u00e4tischen Mitbestimmung nicht unterfallen, aber Betriebe in Mitgliedstaaten der Union unterhalten, sollten den weiteren Verfahrensgang mit gro\u00dfer Aufmerksamkeit verfolgen. Wenn die bisher als gefestigt geltende herrschende Auffassung weiter br\u00f6ckelt, d\u00fcrfte eine Welle von Statusverfahren anstehen, zumal bei Aktiengesellschaften Aktion\u00e4re antragsberechtigt sind, auch wenn sie nur eine einzige Aktie halten: So hat das Statusverfahren gegen die Deutsche B\u00f6rse AG vor dem LG Frankfurt ein M\u00fcnchener Rechtsprofessor eingeleitet. Aber auch unternehmensmitbestimmten Unternehmen droht Ungemach, wenn sie ihre Aufsichtsratswahlen \u2013 nunmehr unionsweit \u2013 wiederholen m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Entscheidung des Kammergericht Berlins im Statusverfahren der TUI AG vom 26. Oktober 2015 (14 W 89\/15) wurde in den Medien kaum Beachtung geschenkt. Dabei ist die Entscheidung f\u00fcr eine Vielzahl von grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tigen Unternehmen h\u00f6chst brisant.<\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,39615],"tags":[3461,2040,2812,21810,39776,39667],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7277"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7277"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7277\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7279,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7277\/revisions\/7279"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7277"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7277"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7277"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}