{"id":7412,"date":"2016-03-21T14:57:20","date_gmt":"2016-03-21T13:57:20","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7412"},"modified":"2016-03-21T14:58:10","modified_gmt":"2016-03-21T13:58:10","slug":"zeitarbeit-arbeitszeitkonten-zur-vermeidung-witterungsbedingter-kuendigungen-bei-ueberlassung-in-das-maler-und-lackiererhandwerk","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/03\/21\/zeitarbeit-arbeitszeitkonten-zur-vermeidung-witterungsbedingter-kuendigungen-bei-ueberlassung-in-das-maler-und-lackiererhandwerk\/","title":{"rendered":"Arbeitszeitkonten zur Vermeidung witterungsbedingter K\u00fcndigungen bei Arbeitnehmer\u00fcberlassung in das Maler- und Lackiererhandwerk"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7415\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7415\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7415\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2016\/03\/Falter_Huetwohl-168x116.png\" alt=\"RAin Kira Falter, CMS Hasche Sigle und RAin Maren H\u00fctwohl, Director HR Advisory, Legal &amp; Contract Management, ManpowerGroup\" width=\"168\" height=\"116\" \/><p id=\"caption-attachment-7415\" class=\"wp-caption-text\">RAin Kira Falter, CMS Hasche Sigle und Maren H\u00fctwohl, ManpowerGroup<\/p><\/div>\n<p>Das ArbG D\u00fcsseldorf hat sich k\u00fcrzlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob ein Personaldienstleister, der seine Mitarbeiter bei Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerks einsetzt, berechtigt ist ein Arbeitszeitkonto f\u00fcr diese Mitarbeiter zu f\u00fchren, um den Ausspruch witterungsbedingter K\u00fcndigungen zu vermeiden. Dies hat das Gericht im Ergebnis bejaht und sich damit der Auffassung des BMAS und der Zollverwaltung entgegengestellt.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Einem als Maler eingesetzten Zeitarbeitnehmer mussten bis zum 16.08.2014 nur die Mindestarbeitsbedingen nach der RVO Maler, \u00a7 4 Ziff. 2 TV Mindestlohn gew\u00e4hrt werden, wenn es sich bei dem Kundenbetrieb um einen solchen des Maler- und Lackiererhandwerks handelte. Durch die Erg\u00e4nzung von \u00a7 8 Abs. 3 letzter Halbsatz AEntG m\u00fcssen die Mindestarbeitsbedingungen nunmehr bereits beachtet werden, wenn der Zeitarbeiter bei dem Kunden \u00fcberwiegend mit Maler- und Lackiererarbeiten besch\u00e4ftigt wird. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob es sich bei dem Kundenbetrieb um einen solchen handelt, der selbst dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzuordnen ist.<\/p>\n<p>Unklar ist dabei, ob und \u2013 bejahendenfalls \u2013 auf welcher Rechtsgrundlage in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Zeitarbeitnehmer Arbeitszeitkonten eingerichtet und gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Kann sich der Personaldienstleister auf die recht weit geschnittenen und damit auf die aus Arbeitgebersicht g\u00fcnstigen Vorschriften der Verordnung \u00fcber eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmer\u00fcberlassung vom 21.03.2014 (LohnUGA\u00dcV) i.V.m. MTV iGZ\/DGB bzw. MTV BAP\/DGB berufen oder sind die engen Bestimmungen nach der RVO Maler, \u00a7 4 Ziff. 2 des TV Mindestlohn i.V.m. RTV Maler ma\u00dfgeblich? \u00a7 9 Nr. 1 RTV Maler beschr\u00e4nkt die Errichtung eines Arbeitszeitkontos erheblich: danach kann vereinbart werden, dass zur Vermeidung von witterungsbedingten K\u00fcndigungen (\u00a7 46 RTV Maler) ein Arbeitszeitkonto gef\u00fchrt wird; sind diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, ist die Errichtung eines Arbeitszeitkontos nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Das BMAS und der Zoll vertreten dabei die Auffassung, dass bei der \u00dcberlassung von Zeitarbeitnehmern in das Maler- und Lackiererhandwerk \u00fcberhaupt kein Arbeitszeitkonto gef\u00fchrt werden d\u00fcrfe, weil es in der Zeitarbeit keine witterungsbedingten K\u00fcndigungen gebe. W\u00e4re dies tats\u00e4chlich richtig, h\u00e4tte das f\u00fcr Personaldienstleister, die Zeitarbeitnehmer als Maler- und Lackierer einsetzen, erhebliche Auswirkungen, da ein flexibler Einsatz \u2013 gerade in den auftragsarmen Monaten im Winter \u2013 nicht mehr erfolgen k\u00f6nnte. In der Praxis wird diese Zeit bislang \u00fcber die im Arbeitszeitkonto w\u00e4hrend der auftragsreichen Monate angesparten Plusstunden \u00fcberbr\u00fcckt.<\/p>\n<p><strong>ArbG D\u00fcsseldorf: Personaldienstleister sind berechtigt, Arbeitszeitkonten f\u00fcr Zeitarbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk zur Vermeidung witterungsbedingter K\u00fcndigungen zu f\u00fchren<\/strong><\/p>\n<p>Das ArbG D\u00fcsseldorf hat j\u00fcngst die vom BMAS und Zoll vertretene Ansicht abgelehnt (Urteil vom 30.11.2015 \u2013 4 Ca 4402\/15) und die Klage eines als Maler bei Kunden eingesetzten Zeitarbeitnehmers auf Auszahlung der im Arbeitszeitkonto angesammelten Plusstunden abgewiesen. Der Personaldienstleister sei berechtigt, f\u00fcr Zeitarbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto zu f\u00fchren, um witterungsbedingte K\u00fcndigungen zu vermeiden, wenn und soweit seine Zeitarbeitnehmer in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks eingesetzt oder \u00fcberwiegend mit T\u00e4tigkeiten besch\u00e4ftigt w\u00fcrden, die dem Maler- und Lackiererhandwerks zuzuordnen werden k\u00f6nnten. Unter den Begriff der witterungsbedingten K\u00fcndigung i.S.v. \u00a7 9 RTV Maler seien im Hinblick auf Sinn und Zweck der tarifvertraglichen Regelungen des RTV Maler auch solche betriebsbedingten K\u00fcndigungen zu subsumieren, die die Beklagte aussprechen m\u00fcsste, wenn sie das Instrument des Arbeitszeitkontos nicht nutzen k\u00f6nnte. Die Unanwendbarkeit der Regelungen zum Arbeitszeitkonto aus der LohnUGA\u00dcV aufgrund einer Verdr\u00e4ngung durch die Regelungen der RVO Maler w\u00fcrde zu dem schwer zu vereinbarenden Ergebnis f\u00fchren, dass ein Arbeitszeitkonto f\u00fcr im Maler und Lackiererbereich eingesetzte Zeitarbeitnehmer von vornherein auch nicht nach den einschr\u00e4nkenden M\u00f6glichkeiten der RVO Maler i.V.m. \u00a7 4 Nr. 2 TV Mindestlohn und \u00a7 9 RTV Maler gef\u00fchrt werden k\u00f6nnte.<br \/>\nDas ArbG D\u00fcsseldorf hat eine Sprungrevision zugelassen, die beim BAG unter dem Aktenzeichen 5 AZR 140\/15 gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p><strong>Bewertung: Schlechterstellung von Personaldienstleistern nicht gerechtfertigt<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Das ArbG D\u00fcsseldorf widerspricht mit \u00fcberzeugenden Gr\u00fcnden der von BMAS und Zoll vertretenen Rechtsauffassung, die letztlich zu einer nicht zu rechtfertigenden Benachteiligung von Zeitarbeitsunternehmen gegen\u00fcber Maler- und Lackierbetrieben f\u00fchrt, ohne dass ein sachlicher Grund hierf\u00fcr ersichtlich ist. Unter Ber\u00fccksichtigung von Sinn und Zweck der \u00a7\u00a7 9, 46 RTV Maler ist es geboten, dass Personaldienstleister mit Blick auf die Nutzung von Arbeitszeitkonten im Vergleich zu den unmittelbar an die Bestimmungen der RVO Maler gebundenen Maler- und Lackiererbetrieben mindestens gleichbehandelt werden mit dem Ergebnis, dass Zeitarbeitsunternehmen auch ohne (unmittelbare) Bindung an \u00a7 46 RTV im Arbeitszeitkonto angesammelte Plusstunden in auftragsarmen Zeiten anrechnen k\u00f6nnen, wenn dies der Vermeidung von witterungsbedingten und in diesem Sinne betriebsbedingten K\u00fcndigungen dient (dazu: BAG vom 07.03.1996 &#8211;<a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=635941677828497190&amp;url=rn%3aroex^^file%3a%2f%2fR|%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2fbc%2f9%2fbc929a78f878902dabaa64e7fdb697e1.xml&amp;ref=hitlist_hl\"> 2 AZR 180\/95<\/a>). Eine Schlechterstellung von Personaldienstleistern durch einen g\u00e4nzlichen Ausschluss der Errichtung von Arbeitszeitkonten ist mit Sinn und Zweck von \u00a7\u00a7 9, 46 RTV Maler nicht vereinbar.<\/p>\n<p>Letztlich sprechen dar\u00fcber hinaus \u00fcberzeugende Gr\u00fcnde daf\u00fcr, dass \u2013 \u00fcber die vom ArbG D\u00fcsseldorf vorgenommene Auslegung des RTV Maler hinaus \u2013 Personaldienstleister berechtigt sind, Arbeitszeitkonten auch bei dem Einsatz von Zeitarbeitnehmern als Maler und\/oder Lackierer nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 2 Abs. 4 LohnUGA\u00dcV i.V.m. den Vorschriften des Tarifwerks iGZ\/DGB oder BAP\/DGB und nicht lediglich nach den beschr\u00e4nkenden Bestimmungen der \u00a7\u00a7 9, 46 RTV Maler zu f\u00fchren. Dies folgt daraus, dass nicht \u2013 wie es das ArbG D\u00fcsseldorf annimmt \u2013 das G\u00fcnstigkeits-, sondern vielmehr das Spezialit\u00e4tsprinzip anzuwenden ist (mit der Folge der Anwendung der zeitarbeitstypischen Regelungen zum Arbeitszeitkonto nach \u00a7 2 Abs. 4 LohnUGA\u00dcV i.V.m. den Tarifwerken iGZ\/DGB oder BAP\/DGB).<\/p>\n<p><strong>Erfurt entscheidet: Verfahren vor dem BAG anh\u00e4ngig<\/strong><\/p>\n<p>Das letzte Wort wird in dieser Angelegenheit Erfurt haben \u2013 es bleibt spannend, was der 5. Senat im Rahmen der anh\u00e4ngigen Sprungrevision mit Blick auf die Errichtung und Nutzung von Arbeitszeitkoten bei einer Arbeitnehmer\u00fcberlassung in das Maler- und Lackiererhandwerk daraus machen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das ArbG D\u00fcsseldorf hat sich k\u00fcrzlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob ein Personaldienstleister, der seine Mitarbeiter bei Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerks einsetzt, berechtigt ist ein Arbeitszeitkonto f\u00fcr diese Mitarbeiter zu f\u00fchren, um den Ausspruch witterungsbedingter K\u00fcndigungen zu vermeiden. &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/03\/21\/zeitarbeit-arbeitszeitkonten-zur-vermeidung-witterungsbedingter-kuendigungen-bei-ueberlassung-in-das-maler-und-lackiererhandwerk\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[34529,2241,45252],"tags":[15447,1856,39707,45253,31877,7705],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7412"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7412"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7412\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7417,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7412\/revisions\/7417"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7412"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7412"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7412"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}