{"id":7443,"date":"2016-04-05T10:12:55","date_gmt":"2016-04-05T08:12:55","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7443"},"modified":"2016-04-05T10:12:55","modified_gmt":"2016-04-05T08:12:55","slug":"betriebliches-eingliederungsmanagement-chancen-und-risiken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/04\/05\/betriebliches-eingliederungsmanagement-chancen-und-risiken\/","title":{"rendered":"Betriebliches Eingliederungsmanagement \u2013 Chancen und Risiken"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7442\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7442\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7442\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2016\/04\/Kuehnreich_Mathias-168x168.jpg\" alt=\"RA\/FAArbR Dr. Mathias K\u00fchnreich, Buse Heberer Fromm, D\u00fcsseldorf\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-7442\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Dr. Mathias K\u00fchnreich, Buse Heberer Fromm, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Langzeiterkrankungen aber auch h\u00e4ufige Kurzerkrankungen von Arbeitnehmern k\u00f6nnen zu zahlreichen Problemen f\u00fchren: W\u00e4hrend der Arbeitgeber infolge von notwendigen Vertretungen erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, f\u00fcrchtet der Arbeitnehmer oftmals um den Fortbestand seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Aus diesem Grund verpflichtet das Gesetz jeden Arbeitgeber \u2013 unabh\u00e4ngig von der Gr\u00f6\u00dfe des Betriebs \u2013 zu einem sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), wenn ein Arbeitnehmer in dem letzten Jahr \u2013 d.h. die letzten 365 Tage ab dem Beurteilungszeitpunkt \u2013 l\u00e4nger als sechs Wochen arbeitsunf\u00e4hig erkrankt gewesen ist.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Sinn und Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem BEM wird das Ziel verfolgt, den Arbeitsplatz des langzeiterkrankten Arbeitnehmers zu sichern. Dem wiedergenesenen Arbeitnehmer soll zum einen der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden. Zum anderen sollen im Rahmen des BEM die Ursachen f\u00fcr die Erkrankung herausgefunden werden. Liegen diese Ursachen im Betrieb, so soll der Arbeitgeber Ma\u00dfnahmen treffen, um einer erneuten Erkrankung des Arbeitnehmers vorzubeugen.<\/p>\n<p>Doch nicht nur der Arbeitnehmer profitiert von dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, denn durch\u00a0 den Erhalt der Gesundheit seiner Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Produktivit\u00e4t steigern und Lohnfortzahlungskosten reduzieren. Der Arbeitgeber kann daher den wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens nachhaltig f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><strong>Folgen bei Nichtdurchf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Wurde ein gesetzlich gefordertes BEM nicht durchgef\u00fchrt, muss zum einen unterschieden werden, ob der Arbeitgeber das BEM \u00fcberhaupt angeboten hat und zum anderen, ob der Arbeitnehmer an dem BEM teilnahm. W\u00e4hrend es f\u00fcr den Arbeitgeber n\u00e4mlich verpflichtend ist, einem lang erkrankten Arbeitnehmer ein BEM anzubieten, ist es f\u00fcr den Arbeitnehmer freiwillig, daran teilzunehmen.<\/p>\n<p>Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kein BEM angeboten, so stellt dies keine Ordnungswidrigkeit seitens des Arbeitsgebers dar. Es droht insofern keine Strafe. Es kann jedoch eine etwaige sp\u00e4tere K\u00fcndigung, die sich auf die wiederholte Krankheit des Arbeitnehmers st\u00fctzt, an einem fehlenden BEM scheitern.<\/p>\n<p>Nimmt der Arbeitnehmer demgegen\u00fcber an einem ihm angebotenen BEM nicht teil, so kann dieser sich in einem etwaigen K\u00fcndigungsschutzprozess nicht darauf berufen, dass kein BEM durchgef\u00fchrt worden sei.<\/p>\n<p>Arbeitgeber sind daher gut beraten, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Arbeitnehmer sollten sich demgegen\u00fcber gut \u00fcberlegen, ob sie auf die Teilnahme verzichten.<\/p>\n<p><strong>Gestaltungsm\u00f6glichkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Der Erfolg eines durchzuf\u00fchrenden BEM ist abh\u00e4ngig von der Kooperation von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie gegebenenfalls weiteren Beteiligten wie dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsarzt.<\/p>\n<p>Da \u00a7 84 Abs. 2 SGB IX keine bestimmte Vorgehensweise f\u00fcr das betriebliche Eingliederungsmanagement vorschreibt, stellt sich f\u00fcr viele Arbeitgeber die Frage, wie ein solches durchzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>In einem ersten Schritt ist es empfehlenswert, den lang erkrankten Arbeitnehmer schriftlich zu dem BEM einzuladen. In dieser Einladung sollte dem Arbeitnehmer die Ausgangslage (Fehlzeiten) und der Sinn und Zweck f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des BEM mitgeteilt werden. Zudem sollte der Arbeitnehmer auf die Freiwilligkeit und auf die Verwendung seiner Daten im Rahmen des BEM hingewiesen werden. Hierbei ist zu beachten, dass gem\u00e4\u00df dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine schriftliche Zustimmung zur Verwendung der Daten erforderlich ist.<\/p>\n<p>Stimmt der Arbeitnehmer der Durchf\u00fchrung des BEM zu, so w\u00e4re eine m\u00f6gliche Variante, mit dem Arbeitnehmer zwei Gespr\u00e4che durchzuf\u00fchren. In einem ersten Gespr\u00e4ch k\u00f6nnte der Arbeitnehmer nach den Ursachen seiner Erkrankung befragt werden und ob diese ihren Ursprung im Betrieb haben w\u00e4hrend in einem zweiten Gespr\u00e4ch die Eingliederung des Arbeitnehmers im Vordergrund stehen k\u00f6nnte, insbesondere wie den betrieblichen Ursachen f\u00fcr die Erkrankung abgeholfen werden kann. Da keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, k\u00f6nnen aber auch beide Aspekte in einem Gespr\u00e4ch behandelt werden.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich hat der Arbeitgeber in einem n\u00e4chsten Schritt auch erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu treffen, um die Ursache f\u00fcr die Erkrankung aus dem Weg zu r\u00e4umen, wenn es solche betrieblichen Gr\u00fcnde gibt. Im Anschluss daran k\u00f6nnte mit dem Arbeitnehmer noch ein Abschlussgespr\u00e4ch stattfinden. Aber auch dies ist nicht zwingend.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das BEM bietet sowohl f\u00fcr den Arbeitnehmer als auch f\u00fcr den Arbeitgeber gro\u00dfe Vorteile. Innovative Unternehmen haben dies erkannt und nutzen dieses Mittel ganz bewusst zum Nutzen aller Beteiligten und insbesondere auch zum Imagegewinn und zur Steigerung der Profitabilit\u00e4t der Unternehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Langzeiterkrankungen aber auch h\u00e4ufige Kurzerkrankungen von Arbeitnehmern k\u00f6nnen zu zahlreichen Problemen f\u00fchren: W\u00e4hrend der Arbeitgeber infolge von notwendigen Vertretungen erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, f\u00fcrchtet der Arbeitnehmer oftmals um den Fortbestand seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. 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