{"id":7493,"date":"2016-05-13T13:45:17","date_gmt":"2016-05-13T11:45:17","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7493"},"modified":"2016-05-13T13:55:19","modified_gmt":"2016-05-13T11:55:19","slug":"werkvertrag-zeitarbeit-co-koalitionsausschuss-verstaendigt-sich-auf-weitere-aenderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/05\/13\/werkvertrag-zeitarbeit-co-koalitionsausschuss-verstaendigt-sich-auf-weitere-aenderungen\/","title":{"rendered":"Werkvertrag, Zeitarbeit &amp; Co.: Koalitionsausschuss verst\u00e4ndigt sich auf weitere \u00c4nderungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6865\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6865\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6865\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2014\/12\/Bissels-Alexander-168x168.jpg\" alt=\"RA\/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, K\u00f6ln\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-6865\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, K\u00f6ln<\/p><\/div>\n<p>\u00dcber die von Schwarz-Rot unternommenen \u201eAnstrengungen\u201c, das letzte im Koalitionsvertrag vorgesehene arbeitsrechtliche Gro\u00dfprojekt zur geplanten Re-Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes, insb. also Zeitarbeit und Werk-\/Dienstvertr\u00e4ge, umzusetzen, wurde zuletzt sehr medienwirksam berichtet. Dazu wurde zun\u00e4chst am 16.11.2015 ein Gesetzentwurf pr\u00e4sentiert, der nach einer deutlichen Kritik aus allen Lagern angepasst wurde. Die neue Fassung wurde sodann mit einigen Anpassungen am 17.02.2016 vorgelegt. Inhaltlich unver\u00e4ndert befasste sich der Koalitionsausschuss im April 2016 mit dem Gesetzesvorhaben. Am 10.05.2016 konnte schlie\u00dflich ein politischer (wenn auch inhaltlich nicht zufriedenstellender) Durchbruch erzielt werden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Einigung im Koalitionsausschuss erzielt<\/strong><\/p>\n<p>Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verst\u00e4ndigt, dass das Gesetz zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Bis zu dessen Beschluss sollen die in der Ressortabstimmung offen gebliebenen Punkte mit den nachfolgend dargestellten \u00c4nderungen angepasst werden. Im Ergebnis bedeutet dies f\u00fcr den Referentenentwurf (i.d.F. vom 14.04.2016) Folgendes:<\/p>\n<p><strong>H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer<\/strong><\/p>\n<p>Die Regelung zur \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer (Grundsatz: maximal 18 Monate) wird so modifiziert, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen (,,OT-Betriebe&#8220;) ohne zeitliche Begrenzung von tariflichen \u00d6ffnungsklauseln Gebrauch machen k\u00f6nnen. Von dem im Referentenentwurf noch enthaltenen \u201eDeckel\u201c von 24 Monaten kann abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag f\u00fcr Betriebsvereinbarungen eine abweichende H\u00f6chstgrenze ausdr\u00fccklich festlegt. Nur wenn der Tarifvertrag f\u00fcr Betriebsvereinbarungen keine eigene H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer vorsieht, k\u00f6nnen nicht tarifgebundene Unternehmen eines solche von maximal 24 Monaten vorsehen.<\/p>\n<p>Bei der Berechnung der H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer eines Arbeitnehmers wird die Unterbrechungszeit von 6 auf 3 Monate verk\u00fcrzt. Dies hat zur Folge, dass bei einer \u201eAussetzung\u201c des Einsatzes von bis zu 3 Monaten alle davor und danach liegenden \u00dcberlassungszeiten zur Bestimmung des Zeitpunktes, wann die jeweils ma\u00dfgebliche H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer erreicht ist, zusammengerechnet werden.<\/p>\n<p><strong>Equal pay<\/strong><\/p>\n<p>Bisher sah der Gesetzentwurf vor, dass auch bei der Einsatzdauer von 9 Monaten, die grunds\u00e4tzlich. ma\u00dfgeblich f\u00fcr den zwingenden Anspruch des Zeitarbeitnehmers auf equal pay ist, \u00dcberlassungszeitr\u00e4ume mitber\u00fccksichtigt werden, die vor dem vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes (hier: 01.01.2017) liegen. Der Entwurf wird nun in der Weise ge\u00e4ndert, dass nur \u00dcberlassungszeiten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mitz\u00e4hlen sollen. Die Arbeitgeber erhalten \u2013 wie auch bei der H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer \u2013 also eine \u00dcbergangsfrist, sodass der Anspruch auf ein zwingendes equal pay fr\u00fchestens ab dem 01.10.2017 entstehen kann.<\/p>\n<p>Dieser Zeitpunkt kann sich noch weiter nach hinten schieben, da noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt zu sein scheint, ob die geplanten gesetzlichen \u00c4nderungen tats\u00e4chlich schon zum 01.01.2017 oder doch erst zum 01.07.2017 in Kraft treten werden. Hier scheint es noch Diskussionsbedarf zu geben. Es bleibt abzuwarten, welches Datum sich in dem noch vorzulegenden Gesetzesentwurf wiederfinden wird.<\/p>\n<p>Die Unterbrechungszeiten zur Errechnung des f\u00fcr den Anspruch auf equal pay ma\u00dfgeblichen Zeitraums (im Grundsatz: 9 Monate) werden \u2013 wie bei der H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer \u2013 von 6 auf 3 Monate verk\u00fcrzt. Bei einer Unterbrechung des Einsatzes von mehr als 3 Monaten bedarf es also einer erneuten, mindestens 9 Monate andauernden \u00dcberlassung in den Einsatzbetrieb, bevor ein zwingender equal pay-Anspruch entstehen kann.<\/p>\n<p><strong>Streikbruch<\/strong><\/p>\n<p>Das Kundenunternehmen darf Zeitarbeitnehmer nicht einsetzen, wenn dessen Betrieb unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist, also bestreikt wird. Es wird klargestellt, dass Zeitarbeitnehmer dann weiter \u00fcberlassen werden d\u00fcrfen, wenn sichergestellt ist, dass diese nicht (ggf. in der Kette) Aufgaben wahrnehmen, die bisher von streikenden Stammbesch\u00e4ftigten verrichtet wurden. Das Konzernprivileg soll dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p><strong>Schwellenwerte der unternehmerischen Mitbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>Zeitarbeitnehmern sollen bei der Bestimmung der Schwellenwerte bei der Unternehmensmitbestimmung beim Einsatzunternehmen mitz\u00e4hlen, wenn die Gesamtdauer der \u00dcberlassung 6 Monate \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong>Zoll<\/strong><\/p>\n<p>Bisher sieht der Gesetzentwurf eine \u00c4nderung des Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetzes (SchwarzArbG) dahingehend vor, dass der Zoll den Arbeitsschutzbeh\u00f6rden eine Mitteilung machen muss, wenn dieser Verst\u00f6\u00dfe gegen den Arbeitsschutz feststellt. Diese Erg\u00e4nzung entf\u00e4llt ersatzlos.<\/p>\n<p><strong>Bewertung<\/strong><\/p>\n<p>In der wohl letzten Diskussionsrunde innerhalb der Gro\u00dfen Koalition vor Einleitung des formellen Gesetzgebungsverfahrens hat die Union der SPD mit Blick auf die geplante Re-Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes noch einige Punkte abringen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wesentlich ist dabei insbesondere, dass es bei der Berechnung der Einsatzdauer f\u00fcr die Entstehung eines zwingenden equal pay-Anspruchs nun eine \u00dcbergangsfrist gibt. Nicht nachvollziehbar war, warum die vor dem 01.01.2017 im Kundenbetrieb absolvierten Zeiten nur bei H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer, nicht aber beim zwingenden equal pay au\u00dfen vor bleiben sollten. Insoweit erfolgt eine konsequente Gleichbehandlung der im Gesetzentwurf vorgesehenen zwei \u201eharten\u201c Fristen von 9 und 18 Monaten. Auch die Verk\u00fcrzung der Unterbrechungszeitr\u00e4ume bei der Fristenbestimmung ist zu begr\u00fc\u00dfen; gleiches gilt f\u00fcr die erweiterten Gestaltungsspielr\u00e4ume von nicht tarifgebundenen Unternehmen mit Blick auf die Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer durch eine Betriebsvereinbarung oder aber die Klarstellung bei dem Einsatz von Zeitarbeitnehmern in bestreikten Betrieben.<\/p>\n<p>Die wesentlichen Probleme hat der Koalitionsausschluss aber auch mit den neuerlichen Anpassungen nicht beseitigt, n\u00e4mlich dass \u00fcber die ma\u00dfgebliche H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer grunds\u00e4tzlich. nur in Tarifvertr\u00e4gen der Kundenunternehmen, nicht aber der sachn\u00e4heren Zeitarbeitsbranche disponiert werden darf. Zudem verh\u00e4lt sich der Gesetzgeber nicht zu einer genauen Definition, was letztlich equal pay sein soll. Die nach 9 Monaten Einsatzdauer durchzuf\u00fchrende Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern und Stammbesch\u00e4ftigten bei der Verg\u00fctung wird vor diesem Hintergrund f\u00fcr die Personaldienstleister \u2013\u00a0um es vorsichtlich zu formulieren\u00a0\u2013 erhebliche organisatorische und administrative Herausforderungen nach sich ziehen. Hier sollte der Gesetzgeber klarere Vorgaben machen, die f\u00fcr die Praxis eine taugliche Orientierung darstellen. Auch die (leidvolle) Kombination einer H\u00f6chst\u00fcberlassungsdauer und einem zwingenden equal pay wird beibehalten, obwohl diese f\u00fcr Zeitarbeitnehmer durchaus nachteilig wirken kann, wenn diese nach 9 Monaten monet\u00e4r mit Stammbesch\u00e4ftigten im Einsatzbetrieb gleichgestellt, aber nach 18 Monaten abgemeldet werden m\u00fcssen, um sodann bei einem anderen Kunden des Personaldienstleisters f\u00fcr im Zweifel weniger Geld weiterbesch\u00e4ftigt zu werden. Dass dieses \u201eKonzept\u201c nicht sinnvoll sein kann, liegt auf der Hand.<\/p>\n<p>Abgesehen davon werden auch durch die aktuellen Anpassungen nicht die \u00fcber die im Koalitionsvertrag getroffenen Festlegungen \u00fcbersch\u00fcssigen Tendenzen beseitigt. Dies gilt insb. f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei der Bestimmung der Schwellenwerte bei der unternehmerischen Mitbestimmung beim Kunden. Zwar ist jetzt vorgesehen, dass dies erst ab einer \u00dcberlassung von mehr als 6 Monaten erfolgen soll. Im Koalitionsvertrag ist aber nur die Rede von den Schwellenwerten der Betriebsverfassung.<\/p>\n<p>\u201eWas lange w\u00e4hrt, wird endlich gut\u201c \u2013 so hei\u00dft es in einem Sprichwort. Davon ist der Referentenentwurf \u2013 auch unter Ber\u00fccksichtigung der j\u00fcngeren \u00c4nderungen \u2013 noch weit entfernt. Im Vergleich zum Erstvorschlag aus November 2016 sind zwar einige Verbesserungen vorgenommen worden \u2013 von \u201egut\u201c kann aber nach wie vor keine Rede sein. Es bleibt abzuwarten, ob im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren weitere \u2013 aus Sicht der Zeitarbeitsbranche dringend notwendige \u2013 Anpassungen durchgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die von Schwarz-Rot unternommenen \u201eAnstrengungen\u201c, das letzte im Koalitionsvertrag vorgesehene arbeitsrechtliche Gro\u00dfprojekt zur geplanten Re-Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes, insb. also Zeitarbeit und Werk-\/Dienstvertr\u00e4ge, umzusetzen, wurde zuletzt sehr medienwirksam berichtet. 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