{"id":7611,"date":"2016-08-15T09:17:00","date_gmt":"2016-08-15T07:17:00","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7611"},"modified":"2016-08-15T09:17:00","modified_gmt":"2016-08-15T07:17:00","slug":"happy-birthday-agg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/08\/15\/happy-birthday-agg\/","title":{"rendered":"Happy Birthday AGG?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6944\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6944\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6944\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/02\/Gennert-168x168.jpg\" alt=\"RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will &amp; Emery Rechtsanw\u00e4lte Steuerberater LLP, D\u00fcsseldorf\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-6944\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will &amp; Emery Rechtsanw\u00e4lte Steuerberater LLP, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Das AGG feiert am kommenden Donnerstag seinen 10. Geburtstag. P\u00fcnktlich zum Jubil\u00e4um hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Evaluierung beauftragt und spricht sich nun auf deren Grundlage f\u00fcr Reformen des Gesetzes aus.<\/p>\n<p>Am 18. August 2006 trat das \u201eAllgemeine Gleichbehandlungsgesetz\u201c \u2013 kurz AGG \u2013 in Kraft. Der Gesetzgeber setzte damit verschiedene unionsrechtliche Vorgaben aus insgesamt vier Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrichtlinien um. Das Besondere an den Bestimmungen des AGG ist die Ausdehnung eines Gleichbehandlungsgebots und Diskriminierungsschutzes auf (bestimmte) Privatrechtsbeziehungen. <!--more-->Das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot (Art.\u00a03\u00a0GG) bindet zun\u00e4chst nur den Staat im Verh\u00e4ltnis zum B\u00fcrger. Gleichwohl war auch vor Einf\u00fchrung des AGG die Ausstrahlungswirkung des Art. 3 GG ins Zivilrecht anerkannt. Neben dem Grundsatz der sog. \u201emittelbaren Drittwirkung\u201c der Grundrechte, wonach grunds\u00e4tzliche Wertungen des Grundgesetzes in unbestimmte Rechtsbegriffe \u201egelesen\u201c werden (z.B. \u201eTreu und Glauben\u201c, vgl. \u00a7 242 BGB), ist jedoch insbesondere im Arbeitsrecht ein \u201eallgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz\u201c inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannt und wird in verschiedenen einfachgesetzlichen Bestimmungen erw\u00e4hnt (z.B. \u00a7\u00a075 BetrVG). Das AGG ging hier jedoch noch einen Schritt weiter und erstreckte Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsschutz auch auf (Massen-)Rechtsgesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Rechtsverkehrs (z.B. der Einlass in eine Bar oder Diskothek).<\/p>\n<p>Aus juristischer Sicht gewann das AGG besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Diskriminierung von Kandidaten im Bewerbungsverfahren. Auch wenn die gerade in diesem Zusammenhang bef\u00fcrchtete Klageflut wohl ausgeblieben ist, fanden doch zahlreiche F\u00e4lle ihren Weg durch die Instanzen. Inzwischen kann man hier auf eine ganze Reihe h\u00f6chstrichterlicher Entscheidungen zur\u00fcckblicken. Genau auf diesem Feld tummelten sich dann leider auch sog. \u201eAGG-Hopper\u201c, vornehmlich Rechtsanw\u00e4lte, die Stellenanzeigen auf vermeintlich diskriminierenden Inhalt hin durchsuchten und sich dann mit der Absicht, eine Entsch\u00e4digung zu verlangen, auf die jeweilige Stelle bewarben.<\/p>\n<p>Gerade im Bereich der Stellenanzeigen ist es aufgrund des Umstands, dass der vermeintliche Bewerber f\u00fcr einen Entsch\u00e4digungsanspruch lediglich Indizien, die auf eine Diskriminierung hindeuten (\u201e<em>B\u00e4ckereifachverk\u00e4ufer<u>in<\/u><\/em>\u201c, \u201e<em><u>Junges<\/u> dynamische Team<\/em>\u201c) darlegen muss, f\u00fcr die Hopper recht einfach: Sie schauen sich die meist online ver\u00f6ffentlichten Stellenanzeigen an und k\u00f6nnen jene mit vermeintlich diskriminierenden Inhalt dann f\u00fcr eine \u201eBewerbung\u201c nutzen.<\/p>\n<p><strong>Evaluation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes<\/strong><\/p>\n<p>Die Evaluation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt nun zu dem Ergebnis, dass nach 10 Jahren AGG weitere Schutzl\u00fccken bestehen, die es nun durch den Gesetzgeber zu schlie\u00dfen gelte. Unter anderem spricht sie sich f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der Ausschlussfristen f\u00fcr die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen nach dem AGG aus. Die Beratungspraxis zeige, dass an den Zwei-Monatsfristen des AGG viele Betroffene scheiterten. Diese Fristen seien daher auf sechs Monate zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>Zum anderen sollten auch Verb\u00e4nde die M\u00f6glichkeit erhalten, stellvertretend f\u00fcr (potentiell) Betroffene zu klagen. Daneben erfasse das AGG keine der klassischen Leiharbeit vergleichbare Formen von Fremdpersonaleinsatz, d.h. gelte insbesondere nicht bei den ber\u00fcchtigten Werkvertr\u00e4gen. Dar\u00fcber hinaus sollten auch Dritte, wie etwa vom Arbeitgeber eingeschaltete Personalvermittler, neben dem Arbeitgeber f\u00fcr diskriminierende Bewerbungsverfahren haften.<\/p>\n<p><strong>Handlungsbedarf des Gesetzgebers zweifelhaft<\/strong><\/p>\n<p>Die auf Basis der Evaluierung erhobenen Forderungen und ihre Begr\u00fcndung sind bemerkenswert, aus juristischer Sicht aber teilweise fragw\u00fcrdig. Schaltet der Arbeitgeber beispielsweise einen Personalvermittler ein, der ein diskriminierendes Bewerbungsverfahren durchf\u00fchrt, stehen dem potentiellen Kandidaten gleichwohl Anspr\u00fcche gegen den Arbeitgeber zu. Diesem steht es dann im Innenverh\u00e4ltnis frei, seinerseits Ersatzanspr\u00fcche gegen den Vermittler geltend zu machen. Inwieweit Bewerbern hier damit geholfen ist, auch den Vermittler f\u00fcr Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche heranziehen zu k\u00f6nnen \u2013 wo doch ein Verschulden gerade nicht Tatbestandsvoraussetzung f\u00fcr einen Entsch\u00e4digungsanspruch ist \u2013 ist f\u00fcr mich nicht nachvollziehbar. Ein weiterer Schuldner n\u00fctzt Gl\u00e4ubigern zwar, um das allgemeine Insolvenzrisiko zu verringern, im Hinblick auf die geltend gemachten Summen ist diese Angst aber lebensfremd. Daneben entspricht dies aber auch nicht den Zielen des AGG: Potentielle Arbeitnehmer sollen nicht vor Diskriminierung vor jedermann bewahrt werden, sondern nur davor, dass der potentielle Arbeitgeber sie im Bewerbungsverfahren benachteiligt. Wen er hierf\u00fcr einsetzt, ist aus Sicht des Bewerbers wenig relevant.<\/p>\n<p>Die L\u00e4nge der Frist zur Geltendmachung von Entsch\u00e4digungs- und Schadenersatzanspr\u00fcchen ist letztlich eine gesetzgeberische Entscheidung. Zu beachten ist allerdings, dass derartigen Ausschlussfristen auch eine Befriedungsfunktion zukommt und verhindert werden soll, dass sich Rechtssubjekte \u00fcber das Bestehen bestimmter Anspr\u00fcche jahrelang im Unklaren sind.<\/p>\n<p><strong>Brauchen wir ein Verbandsklagerecht?<\/strong><\/p>\n<p>Die Forderung nach einem Verbandsklagerecht ist allerdings durchaus kritisch zu sehen. Eine solche Art der gesetzlichen Prozessstandschaft ist dem deutschen Recht zwar nicht unbekannt und existiert z.B. im Natur- und Tierschutzrecht, wo entsprechenden Zweckverb\u00e4nden eine Klagebefugnis im Verwaltungsverfahren einger\u00e4umt wird. Auch im Zivilrecht gibt es Verbandsklagerechte der Verbraucherzentralen im Bereich der Kontrolle von Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (eingef\u00fchrt durch das Unterlassungsklagengesetz). Hier k\u00f6nnen Verbraucherschutzverb\u00e4nde Klagen wegen unlauteren AGB erheben. Ein solches Recht auch im AGG zu installieren ist mit den o.g. Ausnahmen jedoch kaum vergleichbar, weil dort jeweils aufgrund kollektiven Bezugs ein Bed\u00fcrfnis f\u00fcr ein Klagerecht nicht unmittelbar betroffener Verb\u00e4nde besteht, w\u00e4hrend eine Diskriminierung stets im Einzelfall und unter Ansehung der jeweiligen Person erfolgt. Auch k\u00f6nnte ein Verbandsklagrecht dazu f\u00fchren, dass k\u00fcnftig Verb\u00e4nde anstelle von AGG-Hoppern Stellenanzeigen durchsuchen und dann jeweils die inserierenden Unternehmen verklagen. Ob dies dann dem Einzelnen tats\u00e4chlich hilft, ist \u00e4u\u00dferst fraglich. Jedenfalls verkomplizierte dies den Ausschreibungsprozess f\u00fcr die Arbeitgeber, die hierdurch gehalten werden, Stellenbeschreibungen m\u00f6glichst allgemein und neutral zu formulieren, was im Ergebnis wiederum dazu f\u00fchrt, dass die passgenaue Suche nach Bewerbern weiter erschwert wird.<\/p>\n<p>Auch zum Thema (Schein-)Werkvertr\u00e4ge sind die Forderungen der Antidiskriminierungsstelle rechtlich kaum nachvollziehbar: Dass das AGG ausdr\u00fccklich Anwendung im Arbeitsverh\u00e4ltnis findet, ist der besonderen N\u00e4he und dem Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis der Arbeitsvertragsparteien geschuldet. \u201eEchte\u201c Werkvertr\u00e4ge weisen diese Elemente aber nicht auf. Bei Scheinwerkvertr\u00e4gen handelt es sich demgegen\u00fcber um illegale Arbeitnehmer\u00fcberlassung, die im Ergebnis u.a. zur Fiktion eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses und damit zu einer Anwendbarkeit des AGG f\u00fchrt. Schutzl\u00fccken sind mithin auch hier nicht zu erkennen.<\/p>\n<p>Kurz zusammengefasst sind die Mehrzahl der Forderungen der Antidiskriminierungsstelle in juristischer Hinsicht kaum nachvollziehbar und haben eher den Charakter politischer Statements. Deswegen: Happy Birthday AGG!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das AGG feiert am kommenden Donnerstag seinen 10. Geburtstag. P\u00fcnktlich zum Jubil\u00e4um hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Evaluierung beauftragt und spricht sich nun auf deren Grundlage f\u00fcr Reformen des Gesetzes aus. Am 18. August 2006 trat das \u201eAllgemeine Gleichbehandlungsgesetz\u201c &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/08\/15\/happy-birthday-agg\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,39615],"tags":[1945,45341,45346,1856,2226,45345],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7611"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7611"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7611\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7613,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7611\/revisions\/7613"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7611"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7611"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7611"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}