{"id":7681,"date":"2016-10-20T14:01:13","date_gmt":"2016-10-20T12:01:13","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7681"},"modified":"2016-10-20T14:01:13","modified_gmt":"2016-10-20T12:01:13","slug":"aueg-reform-kommt-erst-zum-1-april-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/10\/20\/aueg-reform-kommt-erst-zum-1-april-2017\/","title":{"rendered":"A\u00dcG-Reform kommt (erst) zum 1. April 2017"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7159\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7159\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7159\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/zimmermann_a-168x168.jpg\" alt=\"RA\/FAArbR Dr. Andr\u00e9 Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington &amp; Sutcliffe LLP, D\u00fcsseldorf\/M\u00fcnchen\" width=\"168\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/zimmermann_a-168x168.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/zimmermann_a-300x300.jpg 300w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/zimmermann_a.jpg 400w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-7159\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Dr. Andr\u00e9 Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington &amp; Sutcliffe LLP, D\u00fcsseldorf\/M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Die Re-Regulierung der Leiharbeit steht bevor: Der Ausschuss f\u00fcr Arbeit und Soziales hat \u2013 nach Anh\u00f6rung zahlreicher Sachverst\u00e4ndiger \u2013 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/18\/092\/1809232.pdf\">18\/9232<\/a>) zur A\u00dcG-Reform (vgl. dazu und zu fr\u00fcheren Entw\u00fcrfen schon die Blogbeitr\u00e4ge von <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/02\/23\/aug-reform-201617-der-referentenentwurf-ist-da\/\">Zimmermann<\/a>, <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/05\/13\/werkvertrag-zeitarbeit-co-koalitionsausschuss-verstaendigt-sich-auf-weitere-aenderungen\/\">Bissels<\/a> und <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/05\/31\/aenderungen-des-aueg-handlungsoptionen-beim-einsatz-von-fremdpersonal\/\">Kuhn<\/a>) gestern in ge\u00e4nderter Fassung zugestimmt. Die zweite und dritte Beratung im Bundestag sind f\u00fcr diesen Freitag angesetzt.<!--more--><\/p>\n<p><strong><b>Unver\u00e4ndert: \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer, Equal Pay und Streikbrechereinsatz<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Aus Sicht der Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen hat es gegen\u00fcber dem Regierungsentwurf keine wesentlichen \u00c4nderungen mehr gegeben. Das von einigen als Schlupfloch kritisierte Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers bei illegaler \u00dcberlassung wurde als \u201eFesthaltenserkl\u00e4rung\u201c allerdings umfassend neu geregelt. Das Inkrafttreten ist vom 1. Januar 2017 verschoben auf den 1. April 2017, was Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen zus\u00e4tzliche Vorbereitungszeit verschafft.<\/p>\n<p><strong><b>\u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer<\/b><\/strong> <strong><b>von 18 Monaten<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Es bleibt bei der grunds\u00e4tzlichen arbeitnehmerbezogenen \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer von 18 Monaten. Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages der Einsatzbranche, der die \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer verl\u00e4ngert, k\u00f6nnen die tarifvertraglichen Regelungen zur \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer durch Betriebsvereinbarung \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<p>Sofern der Tarifvertrag eine \u00d6ffnungsklausel f\u00fcr Betriebsvereinbarungen enth\u00e4lt, k\u00f6nnen auch nicht tarifgebundene Einsatzunternehmen davon Gebrauch machen, allerdings nur bis zu einer \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer von 24 Monaten. F\u00fcr tarifgebundene Einsatzunternehmen gilt diese zeitliche Grenze nicht.<\/p>\n<p><strong><b>Equal Pay nach neun Monaten<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Auch bei Equal Pay hat es keine \u00c4nderungen gegeben: Grunds\u00e4tzlich kann nur in den ersten neun Monaten der \u00dcberlassung von Equal Pay abgewichen werden. Der urspr\u00fcngliche Diskussionsentwurf hatte f\u00fcr Branchenzuschlagstarifvertr\u00e4ge, die eine stufenweise Angleichung der Verg\u00fctung regeln, eine Ausnahme vorgesehen: Sie sollten bis zu zw\u00f6lf Monate von Equal Pay befreien.<\/p>\n<p>Der Regierungsentwurf verl\u00e4ngert diesen Zeitraum auf 15 Monate. Sp\u00e4testens nach diesem Zeitraum muss dieselbe Entgelth\u00f6he erreicht sein. Die Ausnutzung der l\u00e4ngeren Abweichung ist aber nur m\u00f6glich, wenn die stufenweise Heranf\u00fchrung an das Entgelt der Stammbelegschaft sp\u00e4testens nach einer Einarbeitungszeit von sechs Wochen beginnt.<\/p>\n<p>Nach wie vor fehlt im Gesetz eine Definition der Gehaltsbestandteile, die zu Equal Pay geh\u00f6ren. Der Anwendungsbereich der Neuregelung wird in der Praxis aber wohl eher gering bleiben. Nur wenige Leiharbeitnehmer erreichen eine Einsatzdauer von neun Monaten<\/p>\n<p><strong><b>Streikbrecherverbot<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Das umstrittene und verfassungsrechtlich bedenkliche Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher blieb ebenfalls unangetastet. K\u00fcnftig darf der Entleiher Leiharbeitnehmer in einem Streik nicht mehr mit T\u00e4tigkeiten von streikenden Stammarbeitnehmern besch\u00e4ftigen, unabh\u00e4ngig davon, ob die Leiharbeitnehmer dem zustimmen. Bei Versto\u00df soll eine Geldbu\u00dfe je Einzelfall in H\u00f6he von bis zu 500\u00a0000 (!) Euro zu zahlen sein<\/p>\n<p><strong><b>Neugestaltung des Widerspruchsrechts<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Neu geregelt wurde das Widerspruchsrecht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass bei Arbeitnehmer\u00fcberlassung ohne Erlaubnis, fehlender Kenntlichmachung der \u00dcberlassung im \u00dcberlassungsvertrag und \u00dcberschreiten der neuen \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer von 18 Monaten das Arbeitsverh\u00e4ltnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam ist. Kraft Gesetzes entsteht in all diesen F\u00e4llen ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer.<\/p>\n<p>Diese Rechtsfolgen treten nach dem Regierungsentwurf allerdings nicht ein, wenn der Leiharbeitnehmer dem \u00dcbergang des Arbeitsvertrages innerhalb eines Monats nach dem f\u00fcr den Beginn der \u00dcberlassung vorgesehenen Zeitpunkt bzw. dem \u00dcberschreiten der \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer widerspricht und erkl\u00e4rt, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festh\u00e4lt. Ein fr\u00fcher erkl\u00e4rter Widerspruch ist unwirksam.<\/p>\n<p><strong><b>Widerspruchsrecht als Hintert\u00fcr<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Dieses Widerspruchsrecht war fr\u00fch kritisiert worden mit dem Hinweis darauf, dass sich Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen vom Leiharbeitnehmer formularm\u00e4\u00dfige Widerspr\u00fcche unterschreiben lassen \u2013 mit der Folge, dass gefahrlos illegal \u00fcberlassen werden k\u00f6nnte (vgl. vor allem Sch\u00fcren\/Fasholz, NZA 2015 S. 1473 (1475) und Brors, NZA 2016 S. 672). Hier wurde eine Hintert\u00fcr gesehen, um sich bei illegaler \u00dcberlassung vor Sanktionen zu sch\u00fctzen. Solche bef\u00fcrchteten Gestaltungen sollen nun durch die Neuregelung unterbunden werden.<\/p>\n<p><strong><b>Hohe H\u00fcrden f\u00fcr die neue Festhaltenserkl\u00e4rung<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Nach \u00a7 9 Abs. 2 A\u00dcG n.F. ist die Festhaltenserkl\u00e4rung des Leiharbeitnehmers nur wirksam, wenn der Leiharbeitnehmer diese vor ihrer Abgabe pers\u00f6nlich in einer Agentur f\u00fcr Arbeit vorlegt, die Agentur f\u00fcr Arbeit die Erkl\u00e4rung mit dem Datum des Tages der Vorlage und dem Hinweis versieht, dass sie die Identit\u00e4t des Leiharbeitnehmers festgestellt hat und die Erkl\u00e4rung sp\u00e4testens am dritten Tag nach der Vorlage in der Agentur f\u00fcr Arbeit dem Ver- oder Entleiher zugeht. Durch Aufnahme des Datums soll nach der Begr\u00fcndung des \u00c4nderungsantrags ausgeschlossen werden, dass der Leiharbeitnehmer eine Widerspruchserkl\u00e4rung unterschreibt, in die nachtr\u00e4glich etwa durch den Verleiher oder Entleiher ein Datum eingetragen wird, das nicht dem tats\u00e4chlichen Tag der Erkl\u00e4rung entspricht.<\/p>\n<p><strong><b>Keine Festhaltenserkl\u00e4rung \u201eauf Vorrat\u201c<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Damit die Erkl\u00e4rung nicht auf \u201eVorrat\u201c zu Beginn der \u00dcberlassung der Agentur f\u00fcr Arbeit vorgelegt wird, ist sie nur wirksam, wenn sie sp\u00e4testens am dritten Tag nach der Vorlage in der Agentur f\u00fcr Arbeit dem Ver- oder Entleiher zugeht. Geht sie nicht sp\u00e4testens am dritten Tag zu, ist die Erkl\u00e4rung unwirksam, so dass ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Entleiher entsteht.<\/p>\n<p>Der Leiharbeitnehmer bleibt auch nach der \u00c4nderung weiterhin f\u00fcr die \u00dcbermittlung der Erkl\u00e4rung an Ver- oder Entleiher verantwortlich. Es obliegt ihm, die Monatsfrist zu wahren, indem die Erkl\u00e4rung innerhalb dieser Frist dem Ver- oder Entleiher zugeht. Der erforderliche fristgerechte Zugang wird nicht durch die Datumsangabe der Agentur f\u00fcr Arbeit ersetzt.<\/p>\n<p>In \u00a7 9 Abs. 3 A\u00dcG n.F. wird klargestellt, dass es bei der Fortf\u00fchrung der rechtswidrigen \u00dcberlassung trotz Festhaltenserkl\u00e4rung zur erneuten Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer kommt. In diesen F\u00e4llen entsteht daher nach \u00a7 10 Abs. 1 A\u00dcG ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Entleiher. Der erg\u00e4nzte \u00a7 9 Absatz 3 Satz 4 A\u00dcG n.F. stellt sicher, dass eine Festhaltenserkl\u00e4rung sozialversicherungsrechtlich nicht zum Wegfall der gesamtschuldnerischen Haftung von Verleiher und Entleiher f\u00fcr die Zahlung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge (\u00a7 28e Abs. 2 Satz 4 SGB IV) f\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong><b>Inkrafttreten und \u00dcbergangsvorschrift<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Abweichend vom Regierungsentwurf sollen die Neuregelungen nun erst zum 1. April 2017 in Kraft treten. Dementsprechend werden \u00dcberlassungszeiten vor dem 1. April 2017 weder bei der Berechnung der neuen \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer noch der Dauer der zul\u00e4ssigen Abweichung von Equal Pay auf Grundlage eines Tarifvertrags ber\u00fccksichtigt. Die Unternehmen erhalten damit eine \u00dcbergangsfrist. Anspruch auf zwingendes Equal Pay kann daher fr\u00fchestens ab dem 1. Januar 2018 entstehen.<\/p>\n<p><strong><b>Fazit<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Die Neuregelungen verlangen von Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen umfangreiche \u00c4nderungen ihrer Vertr\u00e4ge. Da k\u00fcnftig allein die Vorratserlaubnis als \u201eFallschirm\u201c nicht mehr helfen wird, wird man sich Gestaltungen, die schon nach der Papierform gef\u00e4hrlich nah an der \u00dcberlassung sind, anschauen und gegebenenfalls auch die tats\u00e4chlichen Abl\u00e4ufe umstellen m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Re-Regulierung der Leiharbeit steht bevor: Der Ausschuss f\u00fcr Arbeit und Soziales hat \u2013 nach Anh\u00f6rung zahlreicher Sachverst\u00e4ndiger \u2013 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18\/9232) zur A\u00dcG-Reform (vgl. dazu und zu fr\u00fcheren Entw\u00fcrfen schon die Blogbeitr\u00e4ge von Zimmermann, Bissels und Kuhn) &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/10\/20\/aueg-reform-kommt-erst-zum-1-april-2017\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,26305],"tags":[15447,1856,19722,46278,45285,34479,19721,46277,46276,45210,34528],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7681"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7681"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7681\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7682,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7681\/revisions\/7682"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7681"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7681"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7681"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}