{"id":7689,"date":"2016-10-31T14:58:35","date_gmt":"2016-10-31T13:58:35","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7689"},"modified":"2016-10-31T15:03:23","modified_gmt":"2016-10-31T14:03:23","slug":"zur-hv-saison-2016-das-hybridmodell-entwickelt-sich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2016\/10\/31\/zur-hv-saison-2016-das-hybridmodell-entwickelt-sich\/","title":{"rendered":"HV-Saison 2016: Hybridmodell entwickelt sich"},"content":{"rendered":"<p>Die Hauptversammlungssaison 2016 ist zu Ende. Die meisten b\u00f6rsennotierten Aktiengesellschaften haben zwischen April und Juli zum Aktion\u00e4rstreffen gebeten. Die gro\u00dfen DAX30-Gesellschaften nutzten in weitem Umfang die gesetzlich er\u00f6ffneten M\u00f6glichkeiten, die Hauptversammlung zu \u201edigitalisieren\u201c. Eine kluge Satzungsgestaltung erlaubt den Einsatz vielf\u00e4ltiger elektronische Elemente bei der Vorbereitung, Durchf\u00fchrung und Nachbereitung der Pr\u00e4senzversammlung im Saal. Sie ist nach wie vor gesetzliche Pflicht und herk\u00f6mmlich Fixpunkt der Organisation. Die Digitalisierung der Vorg\u00e4nge rund um dieses Ereignis schreitet indes kr\u00e4ftig voran, wie ein Blick auf die Zahlen der HV-Saison 2016 zeigt:<!--more--><\/p>\n<p>Die Internetseite der Gesellschaft hat alle relevanten Informationen geboten (\u00a7\u00a7 124a, 130 VI AktG). Gesellschaften mit Namensaktien k\u00f6nnen ihre Aktion\u00e4re per E-Mail einladen (s. \u00a7 125 II 2 AktG); 11 DAX-Werte haben dies so gehandhabt. Das sog. Online-Proxy-Voting (= die Bevollm\u00e4chtigung und Weisungserteilung an den gesellschaftsbenannten Vertreter via Internet) haben 27 der drei\u00dfig DAX-Unternehmen angeboten; dieses Verfahren hat sich also breit durchgesetzt. Im Kommen ist der moderne Nachfolger, n\u00e4mlich die Online-\u201eBriefwahl\u201c (= die Direktabstimmung via Internet; s. \u00a7 118 II AktG): 18 DAX-Gesellschaften haben diese M\u00f6glichkeit offeriert. Die Vorstandsrede wird bis auf eine Ausnahme von allen \u00fcbertragen, die Generaldebatte immerhin noch von zehn Gesellschaften (wobei die H\u00e4lfte davon sie nur den Aktion\u00e4ren zug\u00e4nglich macht). Eine kleine Optimierung bedeutet das Vermeiden eines Medienbruchs durch die Handy-Eintrittskarte (2 Gesellschaften). Quelle: HV-Magazin 3\/2016.<\/p>\n<p>Man sieht, es tut sich etwas. Die Hauptversammlung wird zum Hybrid-Modell. Sowohl Saal (mit Buffet!), als auch Online (zu Hause!). Die Gesellschaften haben es weithin in der Hand, durch kluge Gestaltung beide Welten zu bedienen. Bedenken aus dem letzten Jahrzehnt, das Neuland Internet sei dem Aktion\u00e4r nicht zug\u00e4nglich, haben sich erledigt. Ebenso wenig wird in diesem Jahrzehnt die HV komplett in das Netz verlegt, dies aus Rechtsgr\u00fcnden nicht und auch wegen der \u00d6ffentlichkeitswirkung nicht. Die medienwirksamen Effekte einer guten Pr\u00e4senzshow werden gerne mitgenommen (es sei denn, man hat gerade einen Skandal aufzuarbeiten &#8230;).<\/p>\n<p>Wie k\u00f6nnte es weitergehen? Das Gesetz erlaubt auch die komplette Online-Teilnahme (\u00a7 118 I 2 AktG), wobei allerdings nicht alle Teilnehmerrechte zugestanden werden m\u00fcssen. Wenn lediglich das Stimmrecht online ausge\u00fcbt wird, unterscheidet sich das Ganze nicht von der Online-Briefwahl. Nur Siemens und M\u00fcnchenerR\u00fcck haben bislang diese Option gew\u00e4hlt. Insbesondere die Aus\u00fcbung des Fragerechts bereitet den Verantwortlichen erhebliche Kopfschmerzen. Praxistaugliche L\u00f6sungen stehen hier noch ganz am Anfang.<\/p>\n<p>Hinweis: \u201eNachlese zur Hauptversammlungssaison 2016 und Ausblick auf 2017\u201c bietet <em>Rieckers<\/em> DB 2016, 2526 ff (Heft 43\/2016), auf rechtliche Fragen konzentriert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Hauptversammlungssaison 2016 ist zu Ende. Die meisten b\u00f6rsennotierten Aktiengesellschaften haben zwischen April und Juli zum Aktion\u00e4rstreffen gebeten. Die gro\u00dfen DAX30-Gesellschaften nutzten in weitem Umfang die gesetzlich er\u00f6ffneten M\u00f6glichkeiten, die Hauptversammlung zu \u201edigitalisieren\u201c. 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