{"id":7757,"date":"2017-01-27T10:14:28","date_gmt":"2017-01-27T09:14:28","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7757"},"modified":"2017-02-03T09:37:46","modified_gmt":"2017-02-03T08:37:46","slug":"bag-11-stuendige-ruhezeit-fuer-betriebsraete","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2017\/01\/27\/bag-11-stuendige-ruhezeit-fuer-betriebsraete\/","title":{"rendered":"BAG: 11-st\u00fcndige Ruhezeit f\u00fcr Betriebsr\u00e4te"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7759\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7759\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7759\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/01\/BerndWeller_2017-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-7759\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING K\u00dcHN L\u00dcER WOJTEK, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Schon seit langem (siehe dazu <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2015\/08\/07\/betriebsratstatigkeit-ist-keine-arbeitszeit-im-sinne-des-arbeitszeitgesetzes\/\">bereits den Beitrag des Autors<\/a>) wird zwischen Betriebsratsmitgliedern und Arbeitgebern dar\u00fcber gestritten,<\/p>\n<p>1. ob Betriebsratst\u00e4tigkeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist,<\/br><br \/>\n2. ob f\u00fcr Betriebsratst\u00e4tigkeit damit die H\u00f6chstgrenzen des ArbZG gelten,<\/br><br \/>\n3. ob der Arbeitgeber f\u00fcr die Einhaltung dieser H\u00f6chstgrenzen \u2013 trotz fehlender Weisungsbefugnis gegen\u00fcber den Betriebsratsmitgliedern in Bezug auf deren Betriebsratst\u00e4tigkeit \u2013 verantwortlich ist,<\/br><br \/>\n4. ob Betriebsratst\u00e4tigkeiten bei der Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsantritt zu ber\u00fccksichtigen ist<\/br><br \/>\n5. und ob daraus resultierende Arbeitsausf\u00e4lle zu verg\u00fcten sind.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nach wie vor gibt es zu den drei erstgenannten Fragen keine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Die Praxis erkennt allerdings die in einem fr\u00fcheren <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2015\/08\/07\/betriebsratstatigkeit-ist-keine-arbeitszeit-im-sinne-des-arbeitszeitgesetzes\/\">Blogbeitrag<\/a> besprochene Entscheidung des LAG Niedersachsen als ma\u00dfgeblich an.<\/p>\n<p>Danach ist Betriebsratst\u00e4tigkeit keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und insbesondere kann der Arbeitgeber damit nicht f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe gegen das ArbZG \u2013 wegen bspw. mehr als zehnst\u00fcndiger Betriebsratsarbeit \u2013 verantwortlich gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>BAG-Entscheidung vom 18. Januar 2017<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend es die Frage nach der Einordnung der Betriebsratst\u00e4tigkeit als Arbeitszeit offen l\u00e4sst, \u00e4u\u00dfert sich das BAG in einer aktuellen Entscheidung vom 18. Januar 2017 (7 AZR 224\/15) zumindest zu den letzten beiden Themenkomplexen und sorgt hier f\u00fcr (vorl\u00e4ufige?) Klarheit.<\/p>\n<p>Ein Betriebsratsmitglied war in einem Dreischichtbetrieb in der Nach vom 16. auf den 17.\u00a0Juli 2013 f\u00fcr die Nachtschicht \u2013 von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (mit Pause von 2.30 bis 3.00 Uhr) eingeteilt. Am 17. Juli 2013 war er f\u00fcr eine Betriebsratssitzung f\u00fcr die Zeit von 13.00 bis 15.30 Uhr geladen \u2013 und nahm auch teil. Das Betriebsratsmitglied brach um 2.30 Uhr seine Arbeit ab und ging nach Hause, um dann p\u00fcnktlich zur Betriebsratssitzung zu erscheinen. Es berief sich darauf, es h\u00e4tte ansonsten keine elfst\u00fcndige Ruhezeit mehr beachten k\u00f6nnen. Es verlangte vom Arbeitgeber, dass die ausgefallenen Arbeitsstunden seinem Stundenkonto gutgeschrieben werden.<\/p>\n<p>Das BAG gab dieser Klage statt. Es verwies dabei auf \u00a7\u00a037 Abs.\u00a02 BetrVG, der wie folgt lautet:<\/p>\n<blockquote><p>\u201e<em>Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung ihrer Aufgaben erforderlich ist.<\/em>\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Das BAG liest aus dieser Norm jedoch zugleich, dass dasselbe gilt, \u201e<em>wenn eine au\u00dferhalb der Arbeitszeit liegende erforderliche Betriebsratst\u00e4tigkeit die Arbeitsleistung unm\u00f6glich oder unzumutbar gemacht hat<\/em>\u201c. Ohne die Frage \u201eBetriebsratst\u00e4tigkeit = Arbeitszeit\u201c beantworten zu m\u00fcssen, definierte das BAG \u2013 wie schon einige Landesarbeitsgerichte zuvor \u2013 es f\u00fcr unzumutbar, wenn das Betriebsratsmitglied infolge der Kombination aus \u201enormaler\u201c und Betriebsratsarbeit gegen wesentliche Bestimmungen des ArbZG verstie\u00dfe, namentlich keine Ruhezeit mehr in hinreichendem Umfang genie\u00dfen k\u00f6nne. Erg\u00e4nzend ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Ruhezeit tarifvertraglich auf neun oder zehn Stunden herabgesetzt werden kann. Ist dies, wie in vielen Branchen \u00fcblich, f\u00fcr den betroffenen Betrieb erfolgt, muss dies nat\u00fcrlich auch f\u00fcr die Frage der Unzumutbarkeit bei Betriebsratsmitgliedern gelten.<\/p>\n<p>Naturgem\u00e4\u00df mag diese Entscheidung manchem Arbeitgeber \u201enicht schmecken\u201c. Sie birgt die Missbrauchsgefahr in sich, dass Betriebsratsmitglieder \u2013 gerade in (d\u00fcnn besetzten) Schichtbetrieben \u2013 in ihrer eigenen Schicht (bzw. ggf. auch ihren eigenen Schichten) wegen der Ruhezeiten nicht arbeiten m\u00fcssen, aber gleichwohl verg\u00fctet werden und zus\u00e4tzlich noch Verg\u00fctung f\u00fcr die reine Betriebsratst\u00e4tigkeit (Sitzung) erhalten k\u00f6nnen. Um es anders auszudr\u00fccken: Das Betriebsratsmitglied ist ggf. nur einmal anwesend, erh\u00e4lt aber Verg\u00fctung f\u00fcr zwei Schichten und die Betriebsratst\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>Dem BAG ist gleichwohl, was die Unzumutbarkeit angeht, unumwunden zuzustimmen. Es kann \u2013 auch wenn Betriebsratst\u00e4tigkeit keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist \u2013 nicht sein, dass Betriebsratsmitglieder zum \u201eDurcharbeiten\u201c gezwungen werden k\u00f6nnen. Hier verdienen Amt und Amtstr\u00e4ger den Schutz des \u00a7\u00a037 BetrVG.<\/p>\n<p>Diskutieren kann und muss man aber ggf. \u00fcber die Frage der Verg\u00fctung. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt, das nicht verg\u00fctet wird. Folgerichtig wird man als Grenze der Betriebsratsverg\u00fctung im Auge behalten m\u00fcssen, dass dadurch keine Besserstellung gegen\u00fcber den \u201enormalen\u201c Kollegen erfolgt. Eine allzu \u201eoptimierte\u201c Ansetzung und Dauer von Betriebsratssitzungen wird man daher im Einzelfall \u00fcber die Frage der Erforderlichkeit kritisch hinterfragen m\u00fcssen. Generell jedoch, auch hier muss man dem BAG Recht geben, ist die Verg\u00fctung \/ Gutschrift von erforderlicher Betriebsratst\u00e4tigkeit zus\u00e4tzlich zur Verg\u00fctung von nur wegen der Betriebsratst\u00e4tigkeit ausgefallener \/ unzumutbarer \u201enormaler\u201c Arbeitsleistung richtig.<\/p>\n<p>Festzuhalten ist \u2013 auch nach dem Schweigen des BAG dazu \u2013 dar\u00fcber hinaus, dass Betriebsratst\u00e4tigkeit keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist und damit Betriebsratsmitglieder zum einen mehr als zehn Stunden Betriebsratst\u00e4tigkeit pro Tag leisten d\u00fcrfen und der Arbeitgeber daf\u00fcr umgekehrt nicht (mit Ordnungsgeldern oder gar Haft) geradestehen muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schon seit langem (siehe dazu bereits den Beitrag des Autors) wird zwischen Betriebsratsmitgliedern und Arbeitgebern dar\u00fcber gestritten, 1. ob Betriebsratst\u00e4tigkeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist, 2. ob f\u00fcr Betriebsratst\u00e4tigkeit damit die H\u00f6chstgrenzen des ArbZG gelten, 3. ob der &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2017\/01\/27\/bag-11-stuendige-ruhezeit-fuer-betriebsraete\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,30457],"tags":[46321,1856,2489,39732,46318,39617,26318,39731,30369,46320],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7757"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7757"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7757\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7762,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7757\/revisions\/7762"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7757"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7757"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7757"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}