{"id":7818,"date":"2017-03-29T14:31:21","date_gmt":"2017-03-29T12:31:21","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7818"},"modified":"2017-03-29T14:34:23","modified_gmt":"2017-03-29T12:34:23","slug":"kuendigung-auf-verlangen-des-betriebsrats","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2017\/03\/29\/kuendigung-auf-verlangen-des-betriebsrats\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigung auf Verlangen des Betriebsrats"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7817\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7817\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7817\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/03\/Kossakowski_Alexander-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-7817\" class=\"wp-caption-text\">RA Alexander Maximilian Kossakowski, Buse Heberer Fromm, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.03.2017 (<a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;nr=19193\">2 AZR 551\/16<\/a>) entschieden, dass wenn einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats im Verfahren nach \u00a7 104 BetrVG rechtskr\u00e4ftig aufgegeben worden ist, einen Arbeitnehmer zu entlassen, f\u00fcr eine ordentliche K\u00fcndigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des \u00a7 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vorliegt. Damit bindet die kollektivrechtliche Entscheidung das Arbeitsgericht im individualrechtlichen K\u00fcndigungschutzprozess, wenn sich der Arbeitnehmer gegen die ausgesprochene K\u00fcndigung wehrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Fall: &#8222;Betriebsst\u00f6rendes Verhalten&#8220; der Arbeitnehmerin<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die klagende Arbeitnehmerin war beim beklagten Versicherungsunternehmen langj\u00e4hrig als Sachbearbeiterin besch\u00e4ftigt. Aufgrund von \u201eZwischenf\u00e4llen\u201c mit Mitarbeitern \u2013 welche nicht n\u00e4her erl\u00e4utert werden, das Arbeitsverh\u00e4ltnis jedoch erheblich gest\u00f6rt haben m\u00fcssen \u2013 mahnte die beklagte Arbeitgeberin die Kl\u00e4gerin zun\u00e4chst ab und k\u00fcndigte daraufhin das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit der Kl\u00e4gerin fristlos.<\/p>\n<p>Im Rahmen des darauf folgenden K\u00fcndigungsschutzverfahrens nahm die Beklagte die K\u00fcndigung zur\u00fcck, woraufhin das Arbeitsverh\u00e4ltnis fortgesetzt wurde.<\/p>\n<p><strong>Intervention des Betriebsrats nach \u00a7 104 BetrVG<\/strong><\/p>\n<p>Da sich der Betriebsrat hiermit nicht zufrieden gab, forderte er die Beklagte auf, die Kl\u00e4gerin zu entlassen, hilfsweise sie zu versetzen. Die Beklagte kam dem Verlangen zun\u00e4chst nicht nach, woraufhin der Betriebsrat das Arbeitsgericht anrief, um sein K\u00fcndigungsverlangen durchzusetzen. In diesem Verfahren wurde die Kl\u00e4gerin zu dem Vorwurf ordnungsgem\u00e4\u00df angeh\u00f6rt. Das Arbeitsgericht entschied daraufhin, dass die Kl\u00e4gerin ein \u201ebetriebsst\u00f6rendes Verhalten\u201c gem\u00e4\u00df \u00a7 104 BetrVG an den Tag gelegt hat und verpflichtete aus diesem Grund die Beklagte, die Kl\u00e4gerin \u201ezu entlassen\u201c. Die Beklagte k\u00fcndigte sodann das Arbeitsverh\u00e4ltnis der Kl\u00e4gerin au\u00dferordentlich, hilfsweise ordentlich.<\/p>\n<p>Dagegen hat sich die Kl\u00e4gerin mit der vorliegenden Klage gewandt. Sie hat gemeint, es liege weder ein wichtiger Grund im Sinne des \u00a7 626 Abs. 1 BGB f\u00fcr die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung vor noch sei die ordentliche K\u00fcndigung sozial gerechtfertigt im Sinne des \u00a7 1 Abs. 2 KSchG.<\/p>\n<p><strong>Bindung an die Entscheidung im K\u00fcndigungsschutzprozess<\/strong><\/p>\n<p>Beide Vorinstanzen waren der Auffassung, dass zwar die fristlose K\u00fcndigung unwirksam sei, nicht jedoch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche K\u00fcndigung. Das Verfahren nach \u00a7\u00a0104 BetrVG sei pr\u00e4judiziell f\u00fcr den nachfolgenden K\u00fcndigungsschutzprozess.<\/p>\n<p>Dem schloss sich das BAG an und f\u00fchrte diesbez\u00fcglich aus, dass eine Entscheidung im Beschlussverfahren nach \u00a7 104 BetrVG jedenfalls dann ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des \u00a7 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG f\u00fcr die ordentliche K\u00fcndigung darstelle, wenn der betroffene Arbeitnehmer in dem Beschlussverfahren zu dem ihm vorgeworfenen Verhalten angeh\u00f6rt worden sei. Einer erneuten Pr\u00fcfung der Wirksamkeit der K\u00fcndigung in einem sp\u00e4teren K\u00fcndigungsschutzverfahrens bed\u00fcrfe es dann nicht.<\/p>\n<p><strong>Auswirkungen der Entscheidung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Der Entscheidung des BAG ist zun\u00e4chst zuzustimmen, da hierdurch wird die missliche Situation vermieden wird, dass der Arbeitgeber aufgrund der Entscheidung im Verfahren nach \u00a7 104 BetrVG zwar dazu verpflichtet ist, den Arbeitnehmer zu entlassen, er im Nachhinein dieser Verpflichtung jedoch nicht nachkommen kann, weil das Gericht im K\u00fcndigungsschutzprozess die K\u00fcndigung als unwirksam erachtet.<\/p>\n<p>Gleichwohl gilt zu ber\u00fccksichtigen, dass Verfahren nach \u00a7 104 BetrVG in der Praxis selten vorkommen. Bevor der Betriebsrat ein Verfahren nach \u00a7 104 BetrVG anstrebt, wird der Arbeitgeber in den meisten F\u00e4llen bereits darauf bedacht sein, selbst die Initiative zu ergreifen, um sich von dem Arbeitnehmer zu trennen. Das in \u00a7 104 BetrVG vorausgesetzte ernstlich betriebsst\u00f6rende Verhalten d\u00fcrfte n\u00e4mlich regelm\u00e4\u00dfig eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung rechtfertigen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass der Betriebsrat ein gerichtliches Verfahren nach \u00a7 104 BetrVG erfolgreich durchf\u00fchrt und der betroffene Arbeitnehmer in diesem Verfahren angeh\u00f6rt worden ist, gilt jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer entsprechend dem Beschluss des Arbeitsgerichts k\u00fcndigen kann. Er hat hierbei lediglich die formalen Voraussetzungen der K\u00fcndigung zu beachten, insbesondere die Schriftform und bei der ordentlichen K\u00fcndigung die K\u00fcndigungserkl\u00e4rungsfrist. Eine Betriebsratsanh\u00f6rung nach \u00a7 102 BetrVG ist demgegen\u00fcber nicht erforderlich, da in dem K\u00fcndigungsverlangen des Betriebsrats bereits dessen Zustimmung zur K\u00fcndigung vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.1997 \u2013 2 AZR 519\/96, <a href=\"https:\/\/recherche.der-betrieb.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=636263937050292549&amp;url=rn%3aroex^^file%3a%2f%2fR|%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2f4e%2f0%2f4e0f3addb337714ce764d194869a440d.xml&amp;ref=hitlist_hl\">DB 1997 S. 2227<\/a>).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.03.2017 (2 AZR 551\/16) entschieden, dass wenn einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats im Verfahren nach \u00a7 104 BetrVG rechtskr\u00e4ftig aufgegeben worden ist, einen Arbeitnehmer zu entlassen, f\u00fcr eine ordentliche K\u00fcndigung dieses Arbeitnehmers &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2017\/03\/29\/kuendigung-auf-verlangen-des-betriebsrats\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,46583],"tags":[1856,39617,26318,30369,19758,46348,46347],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7818"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7818"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7818\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7823,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7818\/revisions\/7823"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7818"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7818"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7818"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}