{"id":7914,"date":"2017-06-26T12:25:48","date_gmt":"2017-06-26T10:25:48","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7914"},"modified":"2017-06-26T12:31:36","modified_gmt":"2017-06-26T10:31:36","slug":"das-neue-transparenzregister-angaben-mitteilungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2017\/06\/26\/das-neue-transparenzregister-angaben-mitteilungen\/","title":{"rendered":"Das neue Transparenzregister: Angaben, Mitteilungen"},"content":{"rendered":"<p>Heute tritt das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldw\u00e4scherichtlinie in Kraft, nachdem es am 24.6.2017 im Bundesgesetzblatt (S. 1822) verk\u00fcndet wurde. \u201eEs wird ein Register \u2026 \u00fcber den <strong>wirtschaftlich Berechtigten<\/strong> (<strong>Transparenzregister<\/strong>) eingerichtet\u201c (\u00a7 18 GwG). Als solche werden dort <strong>nat\u00fcrliche Personen<\/strong> registriert, die \u00fcber mehr als 25% der Kapitalanteile oder der Stimmrechte in \u201e<strong>Vereinigungen<\/strong>\u201c verf\u00fcgen bzw. diese kontrollieren (\u00a7 3 II GwG). Mit dem neuen Begriff \u201eVereinigung\u201c werden juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften erfasst (\u00a7 20 I 1 GwG); damit nicht dabei ist die BGB-Gesellschaft. <strong>Anteilseigner<\/strong>, die wirtschaftlich Berechtigte sind, haben der Vereinigung Name, Geburtsdatum und Wohnort sowie \u201eArt und Umfang des wirtschaftlichen Interesses\u201c mitzuteilen (\u00a7 20 III GwG). Die Vereinigung hat diese Angaben \u201eeinzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten\u201c und an das Transparenzregister zu melden (\u00a7 20 I GwG). Die Mitteilung an das Transparenzregister hat bis zum <strong>1.10.2017<\/strong> zu erfolgen (\u00a7 59 I GwG).<!--more--><\/p>\n<p>Diese zun\u00e4chst aufwendig anmutende Prozedur wird dadurch erleichtert, dass auf bereits <strong>vorhandene Registerdaten zur\u00fcckgegriffen<\/strong> wird. Die Angabepflicht der wirtschaftlich Berechtigten entf\u00e4llt, wenn sich die Angaben aus dem Handelsregister etc. ergeben (\u00a7 20 IV GwG). \u00a0Ebenfalls entf\u00e4llt die Meldepflicht der Vereinigung (\u201egilt als erf\u00fcllt\u201c), wenn sich die Angaben aus dem Handelsregister etc. ergeben oder wenn es sich um eine b\u00f6rsennotierte Aktiengesellschaft handelt (\u00a7 20 II GwG). Die weiteren Pflichten der Vereinigung (einholen, aufbewahren, aktuell halten) sind allerdings nicht suspendiert, auch wenn das Handelsregister etc. die Daten bereits enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>nicht b\u00f6rsennotierte Aktiengesellschaften<\/strong> bedeutet die neue Transparenzregelung f\u00fcr \u00fcber 25%-Beteiligungen: Der <strong>Inhaberaktion\u00e4r<\/strong> (nat\u00fcrliche Person) muss melden, sofern dies nicht gem. \u00a7 20 AktG schon geschah (weil er \u201eUnternehmen\u201c ist). Der <strong>Namensaktion\u00e4r<\/strong> (nat\u00fcrliche Person) muss nicht melden, wenn er korrekt im Aktienregister eingetragen ist (\u00a7 20 IV Alt. 2 GwG), ansonsten schon. Der Vorstand der AG hat die Meldungen zu archivieren und an das Transparenzregister weiterzuleiten. Die oben erw\u00e4hnten Erleichterungen (Meldefiktion bei Handelsregister etc. -Eintragung) sind also hier nicht anwendbar; das Aktienregister ist kein offizielles und \u00f6ffentliches Register.<\/p>\n<p>F\u00fcr die <strong>GmbH<\/strong> bedeutet die neue Transparenzregelung: Der Gesellschafter (nat\u00fcrliche Person) muss i.d.R. nicht melden, wenn er in der beim Handelsregister befindlichen Gesellschafterliste (\u00a7\u00a7 16, 40 GmbHG) korrekt eingetragen ist. Dazu z\u00e4hlt ab dem 26.6.2017 auch die Angabe der prozentualen Beteiligung am Kapital (Art. 14: \u00c4nderung des \u00a7 40 GmbHG), allerdings erst bei einer Neueinreichung (Art. 15: \u00c4nderung des \u00a78 EGGmbHG). Die Meldepflicht der Gesch\u00e4ftsleitung gilt bei einer im Handelsregister elektronisch erfassten Gesellschafterliste als erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Aber wenn sich aus der Beteiligungsangabe in der Gesellschafterliste die Stellung als wirtschaftlich Berechtigter <em>nicht<\/em> ergibt \u2013 dann muss eigens gemeldet werden. Wenn z.B. der Gesellschafter mit einem 20%-Anteil notiert ist, ihm ein weiterer 10%-Beteiligter kraft einer <strong>Stimmbindung<\/strong> zugerechnet wird, so ist dieser Umstand (Kontrolle in \u201evergleichbarer Weise\u201c, \u00a7 3 II 1 Nr. 3 GwG) der GmbH mitzuteilen, von ihr zu dokumentieren und zum Transparenzregister zu melden. Das bedeutet, dass Stimmbindungen (Poolvertr\u00e4ge, Konsortialabreden) jedenfalls der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bekannt werden sowie den f\u00fcr das Transparenzregister zur Einsicht berechtigten Personen (\u00a7 23 GwG).<\/p>\n<p>Wenn nur Anmeldungen als Gesellschafter nach \u00a7 16 a.F. GmbHG (bis 2008) existieren, muss eigens an das Transparenzregister gemeldet werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die <strong>OHG und KG<\/strong> bedeutet die neue Transparenzregelung: Bei 2 bzw. 3 Gesellschaftern besteht bei gesetzlicher Regellage (Kopfprinzip) eine \u00fcber 25%-Stimmkraft, doch ergibt sich diese aus dem Handelsregister (\u00a7 106 II HGB). Es ist also nichts zu veranlassen. \u00a0Wer als Gesellschafter (nat\u00fcrliche Person) \u00fcber mehr als eine 25%-Stimmkraft verf\u00fcgt aufgrund gesellschaftsvertraglicher Gestaltung, muss die Angaben machen; die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Gesellschafter haben an das Transparenzregister zu melden. Ist keine \u00fcber 25%-Quote (oder sonstige Kontrolle) festzustellen, gilt als wirtschaftlich Berechtigter der <strong>gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Gesellschafter<\/strong> (\u00a7 3 II 5 GwG).<\/p>\n<p>Kompliziert wird es, wenn es um die <strong>wirtschaftliche Berechtigung durch eine mittelbare Kontrolle<\/strong> geht oder bei treuh\u00e4nderisch gehaltenen wirtschaftlichen Berechtigungen; s. dazu <em>Bochmann<\/em> DB 2017, 1310 zu Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute tritt das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldw\u00e4scherichtlinie in Kraft, nachdem es am 24.6.2017 im Bundesgesetzblatt (S. 1822) verk\u00fcndet wurde. \u201eEs wird ein Register \u2026 \u00fcber den wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister) eingerichtet\u201c (\u00a7 18 GwG). 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