{"id":7985,"date":"2017-11-13T11:06:26","date_gmt":"2017-11-13T10:06:26","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=7985"},"modified":"2017-11-13T11:06:26","modified_gmt":"2017-11-13T10:06:26","slug":"viel-laerm-um-nichts-zwoelf-tage-arbeit-am-stueck-sind-laut-eugh-urteil-rechtens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2017\/11\/13\/viel-laerm-um-nichts-zwoelf-tage-arbeit-am-stueck-sind-laut-eugh-urteil-rechtens\/","title":{"rendered":"Viel L\u00e4rm um nichts? Zw\u00f6lf Tage Arbeit am St\u00fcck sind laut EuGH-Urteil rechtens"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7984\" style=\"width: 181px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7984\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-7984\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/11\/Bernardi_Amelie.jpg\" alt=\"\" width=\"171\" height=\"233\" \/><p id=\"caption-attachment-7984\" class=\"wp-caption-text\">RAin\/FAinArbR Amelie Bernardi, Kanzlei FPS, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>L\u00e4nger als f\u00fcnf oder sechs Tage in der Woche arbeiten, ohne zwischendurch einen Tag frei zu haben &#8211; ist das \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig? Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen innerhalb einer Woche mindestens ein Ruhetag gew\u00e4hrt werden m\u00fcsse. Dass dies aber gar nicht so ist, best\u00e4tigte nun auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 09.11.2017 (EuGH \u2013 Rs. C 306\/16). Er hat klargestellt, dass es rechtens ist, einen Arbeitnehmer bis zu zw\u00f6lf Tage hintereinander arbeiten zu lassen \u2013 wenn er zum Beispiel den ersten Ruhetag zu Beginn der Arbeitswoche nimmt und der n\u00e4chste Ruhetag erst am Ende der darauffolgenden Arbeitswoche liegt.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Gro\u00dfes Unverst\u00e4ndnis in Medien und im Web<\/strong><\/p>\n<p>Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die lediglich vorsieht, dass pro Siebentages-Zeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 11 Stunden gew\u00e4hrt werden muss. Folgendes Beispiel veranschaulicht das Ganze: Der Arbeitnehmer erh\u00e4lt in der ersten Woche den Montag frei, arbeitet dann in dieser Woche \u00fcber das Wochenende hinaus bis einschlie\u00dflich Samstag der n\u00e4chsten Woche. In diesem Fall hat er zw\u00f6lf Tage am St\u00fcck gearbeitet. In den Medien und im Web herrscht nun zum Teil gro\u00dfes Unverst\u00e4ndnis \u00fcber diese Entscheidung des h\u00f6chsten europ\u00e4ischen Gerichts. Es wird h\u00e4misch gefragt, ob denn auch die Richter am Europ\u00e4ischen Gerichtshof und Politiker tats\u00e4chlich mal zw\u00f6lf Tage am St\u00fcck arbeiten w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>Die Aufregung ist unbegr\u00fcndet<\/strong><\/p>\n<p>Diese Aufregung ist allerdings vollkommen unbegr\u00fcndet. Denn der EuGH hat im Grunde nichts entschieden, was dem deutschen Arbeitsrecht fremd w\u00e4re. Viele Arbeitnehmer gehen nach dem Motto \u201eSechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tage sollst du ruhen\u201c einfach davon aus und sehen es als Selbstverst\u00e4ndlichkeit an, dass ihnen pro Woche ein Ruhetag zusteht. Aber auch unser deutsches Arbeitszeitgesetz sieht eine solche Regelung gar nicht vor. Grunds\u00e4tzlich ist Sonn- und Feiertagsbesch\u00e4ftigung in Deutschland zwar verboten. Aber es gibt Ausnahmen: Arbeitnehmer d\u00fcrfen demnach an Sonn- und Feiertagen besch\u00e4ftigt werden, wenn sie in bestimmten, im Arbeitszeitgesetz benannten Branchen und Einrichtungen t\u00e4tig sind (\u00a7 10 Arbeitszeitgesetz). Dazu z\u00e4hlen etwa Krankenh\u00e4user, Not- und Rettungsdienste oder Gastst\u00e4tten.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger, der vor dem europ\u00e4ischen Gerichtshof klagte, ist in einem Casino besch\u00e4ftigt gewesen. Dass er als Casino-Mitarbeiter auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten muss, d\u00fcrfte sich also von selbst verstehen. Ebenso, dass in solchen Branchen \u2013 wie \u00fcbrigens auch in der Medienbranche \u2013 nicht immer ein Siebentages-Rhythmus bei der Gew\u00e4hrung freier Tage eingehalten werden kann. Das ist schlichtweg nicht m\u00f6glich und auch nicht realistisch.<\/p>\n<p><strong>Das \u00c4quivalent im deutschen Arbeitsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Ist in den entsprechenden Branchen Sonn- und Feiertagsarbeit grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig und m\u00fcssen Arbeitnehmer an einem solchen Tag arbeiten, muss ihnen ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen gew\u00e4hrt werden (\u00a7 11 Arbeitszeitgesetz). Daher haben wir bereits in unserer deutschen Gesetzgebung entsprechende Regelungen, die dem letzten Wort der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes und mithin den europ\u00e4ischen Richtlinien entsprechen. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang vor allem, dass in Deutschland mindestens 15 Sonntage im Jahr besch\u00e4ftigungsfrei bleiben m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00e4nger als f\u00fcnf oder sechs Tage in der Woche arbeiten, ohne zwischendurch einen Tag frei zu haben &#8211; ist das \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig? 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