{"id":8017,"date":"2017-12-21T15:15:13","date_gmt":"2017-12-21T14:15:13","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8017"},"modified":"2017-12-21T15:16:18","modified_gmt":"2017-12-21T14:16:18","slug":"amazon-in-die-knie-zwingen-streiks-in-der-vorweihnachtszeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2017\/12\/21\/amazon-in-die-knie-zwingen-streiks-in-der-vorweihnachtszeit\/","title":{"rendered":"Amazon in die Knie zwingen? \u2013 Streiks in der Vorweihnachtszeit"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8016\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8016\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8016\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/12\/Aldenhoff-Hans-Hermann_neu-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-8016\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Hans-Hermann Aldenhoff, Partner bei Simmons &amp; Simmons, D\u00fcsseldorf\/Frankfurt\/M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Nach mehreren Arbeitsniederlegungen in den vergangenen Wochen, unter anderem am Standort Leipzig, hat die Gewerkschaft Verdi erneut zum Ausstand bei Amazon in der Vorweihnachtszeit aufgerufen. Damit versucht die Gewerkschaft weiterhin hartn\u00e4ckig, den Versandh\u00e4ndler zu einer Tarifbindung zu bewegen. Verdi nutzt dabei gezielt das umsatzstarke Weihnachtsgesch\u00e4ft aus, um den Druck noch einmal deutlich zu erh\u00f6hen. Es stellt sich zu Recht die Frage, ob ein solches Vorgehen nicht als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig anzusehen ist.<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gewerkschaft hat Pflicht, M\u00f6glichkeiten auszusch\u00f6pfen<\/strong><\/p>\n<p>Die Rechtsprechung spricht eine klare Sprache: Seit einem Beschluss des BBAG aus dem Jahr 1971 (BAG vom 21.04.1971 \u2013 GS 1\/68) ist jede Arbeitskampfma\u00dfnahme am Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu messen. Demnach d\u00fcrfen Streiks nur durchgef\u00fchrt werden, wenn sie zur Erreichung rechtm\u00e4\u00dfiger Ziele geeignet, erforderlich und angemessen sind. Verdis Ziel, Amazon zum Abschluss eines Tarifvertrags zu zwingen, ist als solches legitim. Die Niederlegung der Arbeit ist geeignet und mangels Gespr\u00e4chsbereitschaft ebenso erforderlich, um dieses Ziel zu verfolgen. Die Gewerkschaft hat jedoch die Pflicht, vor der Einleitung von Arbeitskampfma\u00dfnahmen zun\u00e4chst alle Verhandlungsm\u00f6glichkeiten auszusch\u00f6pfen. Erst wenn alle Gespr\u00e4che scheitern, kommt als letzte M\u00f6glichkeit die Arbeitsniederlegung in Betracht. Zweifel kommen jedoch auf, wenn es um die Angemessenheit von Streikma\u00dfnahmen im ohnehin stressigen Weihnachtsgesch\u00e4ft geht.<\/p>\n<p>Ein Streik ist nicht ohne weiteres deshalb unangemessen und damit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, weil er beim Arbeitgeber zu finanziellen Sch\u00e4den f\u00fchrt. Im Gegenteil: Dem Streik ist immanent, dass er den bestreikten Arbeitgeber sch\u00e4digt. Darin liegt die Hebelwirkung, die den Arbeitgeber zum Abschluss einer Tarifvereinbarung bewegen soll. Allgemein wird ein Versto\u00df gegen den Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz deshalb erst dann angenommen, wenn der Streik f\u00fcr den Arbeitgeber unmittelbar existenzgef\u00e4hrdend ist. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Vernichtungsstreik.<\/p>\n<p><strong>Es bleibt weiterhin spannend<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Streiks als unangemessen angesehen werden, wenn sie neben dem Arbeitgeber unbeteiligte Dritte oder die Allgemeinheit \u00fcberm\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmef\u00e4llen und bei ganz erheblichen Beeintr\u00e4chtigungen von besonderen Allgemeinwohlinteressen in Frage kommen. Die Arbeitsgerichte sind hier eher zur\u00fcckhaltend und entscheiden meist zugunsten der Gewerkschaften.<\/p>\n<p>Die durch die Streiks entstehenden St\u00f6rungen im Weihnachtsgesch\u00e4ft m\u00f6gen f\u00fcr Amazon zu erheblichen finanziellen Einbu\u00dfen f\u00fchren, d\u00fcrften jedoch keinesfalls das Ausma\u00df einer Existenzgef\u00e4hrdung erreichen. Und auch wenn es f\u00fcr Amazon-Kunden zu st\u00f6renden Verz\u00f6gerungen kommen w\u00fcrde, w\u00e4ren keine Interessen der Allgemeinheit beeintr\u00e4chtigt. Im Ergebnis sind die vorweihnachtlichen Streiks daher als fragw\u00fcrdig, jedoch nicht als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig anzusehen. Der Tarifstreit zwischen Verdi und Amazon bleibt also weiterhin spannend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach mehreren Arbeitsniederlegungen in den vergangenen Wochen, unter anderem am Standort Leipzig, hat die Gewerkschaft Verdi erneut zum Ausstand bei Amazon in der Vorweihnachtszeit aufgerufen. 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