{"id":8043,"date":"2018-01-18T09:21:50","date_gmt":"2018-01-18T08:21:50","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8043"},"modified":"2018-01-18T09:21:50","modified_gmt":"2018-01-18T08:21:50","slug":"nach-den-sondierungsgespraechen-ende-gut-alles-gut-fuer-die-zeitarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/01\/18\/nach-den-sondierungsgespraechen-ende-gut-alles-gut-fuer-die-zeitarbeit\/","title":{"rendered":"Nach den Sondierungsgespr\u00e4chen: Ende gut, alles gut f\u00fcr die Zeitarbeit?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6929\" style=\"width: 214px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6929\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-6929\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/01\/Falter_Bissels1.png\" alt=\"\" width=\"204\" height=\"145\" \/><p id=\"caption-attachment-6929\" class=\"wp-caption-text\">RAin Kira Falter und RA\/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, K\u00f6ln<\/p><\/div>\n<p>Am 12.01.2018 haben CDU\/CSU und SPD die Sondierungsgespr\u00e4che zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die gesammelten Ergebnisse auf <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/media\/media-42354.pdf\">28 Seiten<\/a> zusammengefasst. Aus arbeitsrechtlicher Sicht waren die Gespr\u00e4che insbesondere mit Blick auf die gesetzliche Regulierung der Arbeitnehmer\u00fcberlassung spannend. <!--more-->Zwar hat die (letzte) Gro\u00dfe Koalition in der vergangenen Legislaturperiode dort bereits erheblich &#8222;nachgesch\u00e4rft&#8220;. Dies manifestiert sich u.a. in der Einf\u00fchrung der gesetzlichen \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer von 18 Monaten, in der zwingenden Anwendung des equal pay-Grundsatzes nach dem 9. Einsatzmonat des Zeitarbeitnehmers bei dem Kunden sowie in neuen Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten zum Ausschluss der sog. &#8222;Fallschirml\u00f6sung&#8220; bei verdeckten Werk-\/Dienstvertr\u00e4gen (vgl. dazu: Bissels\/Falter, ArbR 2017, 4 ff. und 33 ff.). Kritikern ging diese Regulation vor dem Hintergrund der im A\u00dcG ebenfalls vorgesehenen Ausnahmetatbest\u00e4nde, z.B. einer Verl\u00e4ngerung der gesetzlichen \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer durch Tarifvertr\u00e4ge der Einsatzbranche oder durch eine auf dieser Grundlage abgeschlossene Betriebsvereinbarung sowie einem (dauerhaften) Ausschluss des gesetzlichen equal pay bei der Einschl\u00e4gigkeit sog. Branchenzuschlagstarifvertr\u00e4ge, aber nicht weit genug. Auch die nach herrschender Meinung geltende arbeitnehmer- und nicht arbeitsplatzbezogene Betrachtung bei der Bestimmung der f\u00fcr die \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer und den gesetzlichen equal pay-Grundsatz ma\u00dfgeblichen Fristen (vgl. Bissels\/Falter, ArbR 2017, 4 ff.) war bzw. ist zahlreichen Kritikern ein Dorn im Auge, so dass zumindest nicht ausgeschlossen schien, dass das A\u00dcG im Rahmen der Sondierungsgespr\u00e4che inhaltlich erneut &#8222;angepackt&#8220; wird.<\/p>\n<p>Diese Gefahr scheint \u2013 zumindest auf Grundlage des nun ver\u00f6ffentlichten Verhandlungsergebnisses \u2013 zun\u00e4chst gebannt. In diesem hei\u00dft es auf S. 8 zur Arbeitnehmer\u00fcberlassung schlicht:<\/p>\n<blockquote><p><a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/media\/media-42354.pdf\">&#8222;Wir wollen das Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz 2019 evaluieren.&#8220; <\/a><\/p><\/blockquote>\n<p>Sollte diese Formulierung die noch aufzunehmenden Koalitionsverhandlungen &#8222;\u00fcberstehen&#8220;, d\u00fcrfte dies so zu verstehen sein, dass zumindest in den n\u00e4chsten beiden Jahren an den Regelungen des A\u00dcG keine inhaltlichen \u00c4nderungen vorgenommen werden. Einerseits ist diese Aussage im positiven Sinne so zu verstehen, dass eine weitere Versch\u00e4rfung der Bestimmungen zur Arbeitnehmer\u00fcberlassung wohl nicht ansteht. Andererseits bedeutet dies \u2013 insoweit negativ \u2013 auch, dass gleichsam nicht beabsichtigt ist, die mit der A\u00dcG-Reform 2017 verbundenen und als verfehlt zu bezeichnenden &#8222;Erschwerungen&#8220; bei der Zeitarbeit r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen; dies war auf Grundlage der Wahlprogramme von CDU\/CSU und SPD jedoch realistischerweise nicht zu erwarten.<\/p>\n<p>Es d\u00fcrfte damit zun\u00e4chst alles so bleiben, wie es gegenw\u00e4rtig ist. Die von der SPD in ihrem Wahlprogramm noch geforderten &#8222;Nachsch\u00e4rfungen&#8220;, u.a. Gew\u00e4hrung von equal pay ab dem ersten Einsatztag sowie die Wiedereinf\u00fchrung des Synchronisationsverbotes, d\u00fcrften \u2013 gl\u00fccklicherweise \u2013 keine Rolle mehr spielen. Darauf deuten auch die nach Abschluss der Sondierungsgespr\u00e4che innerhalb der SPD gef\u00fchrten Diskussionen \u00fcber das erzielte Ergebnis hin; dieses wird zwar von gewichtigen Stimmen in der Partei als nicht hinreichend kritisiert. Soweit es um die geplanten arbeitsrechtlichen \u00c4nderungen geht, wird zwar hervorgehoben, dass sich dort nicht die von der SPD im Rahmen des Wahlkampfes noch geforderte Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wiederfindet, eine \u00fcber den gegenw\u00e4rtigen Stand hinausgehende Regulierung der Arbeitnehmer\u00fcberlassung scheint jedoch selbst von den Kritikern in der SPD nicht verlangt zu werden.<\/p>\n<p>Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine (etwaig noch zu bildende) Gro\u00dfe Koalition \u2013 so sie denn \u00fcberhaupt kommen sollte &#8211; nach der im Jahr 2019 durchzuf\u00fchrenden Evaluierung \u2013 je nachdem, wie diese ausfallen wird \u2013 (erneut) t\u00e4tig wird und ggf. weitere gesetzliche, im Zweifel erneut versch\u00e4rfende Anpassungen vornimmt. Die (alte) Gro\u00dfe Koalition hat sich im Jahr 2016\/2017 in \u00a7 20 A\u00dcG n.F. noch darauf verst\u00e4ndigt, dass das A\u00dcG insbesondere mit Blick auf die vorgenommenen \u00c4nderungen erst im Jahr 2020 unter die Lupe genommen werden sollte. Die Evaluierung sollte dabei auch die Einf\u00fchrung der \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer und die Neuregelung zum equal pay erfassen (vgl. BT-Drucksache 18\/10064, S. 16). Das Ergebnis der Sondierungsgespr\u00e4che sieht vor, diesen Zeitpunkt um ein Jahr vorzuziehen. Folge ist, dass \u00a7 20 A\u00dcG in der gegenw\u00e4rtig geltenden Fassung zumindest mit Blick auf das f\u00fcr die Evaluierung relevante Jahr korrigiert und somit angepasst werden muss. Diese eher redaktionell anmutende \u00c4nderung scheint wenig bedeutsam zu sein, kann aber f\u00fcr die Praxis handfeste Auswirkungen haben, da eine weitere gesetzliche Regulierung der Arbeitnehmer\u00fcberlassung bereits ein Jahr fr\u00fcher drohen kann als nach gegenw\u00e4rtiger Rechtslage. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass den Rechtsanwendern noch weniger Zeit bleibt, die neuen gesetzlichen Regelungen umzusetzen und bei etwaigen Pr\u00fcfungen durch die Beh\u00f6rden zu &#8222;bestehen&#8220;. Dies ist umso misslicher, als dass es bis zum Jahr 2019 kaum (h\u00f6chstrichterliche) Entscheidungen zu den vielen offenen Fragen, die in der Praxis zum erst mit Wirkung zum 01.04.2017 angepassten A\u00dcG bestehen, geben wird.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst bleibt jedoch abzuwarten, ob es nicht doch \u2013 wie von Teilen der SPD vehement gefordert \u2013 zu Nachverhandlungen hinsichtlich des Ergebnisses der Sondierungsgespr\u00e4che kommen wird und wie sich \u2013 sofern es zu solchen \u00fcberhaupt kommt \u2013 die Koalitionsverhandlungen entwickeln werden. Ggf. ergeben sich nach deren (m\u00f6glicherweise erfolgreichen) Abschluss \u2013 unter Beachtung <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/media\/media-42354.pdf\">des nach den Sondierungsgespr\u00e4chen ver\u00f6ffentlichten Papiers<\/a> \u2013 bereits unvorhersehbare \u00dcberraschungen \u2013 auch und gerade mit Blick auf die Arbeitnehmer\u00fcberlassung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 12.01.2018 haben CDU\/CSU und SPD die Sondierungsgespr\u00e4che zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die gesammelten Ergebnisse auf 28 Seiten zusammengefasst. 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