{"id":8069,"date":"2018-02-08T09:21:14","date_gmt":"2018-02-08T08:21:14","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8069"},"modified":"2018-02-08T09:21:14","modified_gmt":"2018-02-08T08:21:14","slug":"koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-die-angekuendigten-aenderungen-im-arbeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/02\/08\/koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-die-angekuendigten-aenderungen-im-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD \u2013 Die angek\u00fcndigten \u00c4nderungen im Arbeitsrecht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7159\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7159\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7159\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/zimmermann_a-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/zimmermann_a-168x168.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/zimmermann_a-300x300.jpg 300w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/07\/zimmermann_a.jpg 400w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-7159\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Dr. Andr\u00e9 Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington &amp; Sutcliffe LLP, D\u00fcsseldorf\/M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>In Erg\u00e4nzung und weiterer Detaillierung der <a href=\"https:\/\/www.spd.de\/fileadmin\/Dokumente\/Beschluesse\/Ergebnis_Sondierung_CDU_CSU_SPD_120118.pdf?lipi=urn%3Ali%3Apage%3Ad_flagship3_pulse_read%3BZ0SA%2BYGfTI2wp79lpxCT3Q%3D%3D\">Ergebnisse der Sondierungsgespr\u00e4che<\/a> (vgl. dazu den Blog-Beitrag des Autors <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/01\/16\/die-arbeitsrechtlichen-vorhaben-nach-den-ergebnissen-der-sondierungsgespraeche\/\">hier<\/a>) haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag (Stand: 07.02.2018, 12:45 Uhr) jetzt unter anderem auf konkrete \u00c4nderungen im Befristungs- und Arbeitszeitrecht geeinigt. Vor allem die angek\u00fcndigten \u00c4nderungen im Befristungsrecht, die sich im <a href=\"https:\/\/www.spd.de\/fileadmin\/Dokumente\/Beschluesse\/Ergebnis_Sondierung_CDU_CSU_SPD_120118.pdf?lipi=urn%3Ali%3Apage%3Ad_flagship3_pulse_read%3BZ0SA%2BYGfTI2wp79lpxCT3Q%3D%3D\">Ergebnispapier der Sondierungen<\/a> nicht fanden, aber nach dem SPD-Sonderparteitag eine Bedingung f\u00fcr die Aufnahme der Koalitionsverhandlungen war, schr\u00e4nken die durch die M\u00f6glichkeit der sachgrundlosen Befristung vermittelte Flexibilit\u00e4t von Unternehmen stark ein.<!--more--><\/p>\n<p><strong><b>Gravierende Einschr\u00e4nkungen bei Befristungen<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Die ohnehin schon stark begrenzte M\u00f6glichkeit der Befristung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen wird k\u00fcnftig weiter limitiert:<\/p>\n<p><strong><b>Sachgrundlose Befristung nur noch f\u00fcr die Dauer von 18 Monaten<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Befristungen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes sollen nur noch f\u00fcr die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zul\u00e4ssig sein. Bis zu dieser Gesamtdauer soll nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verl\u00e4ngerung m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p><strong><b>H\u00f6chstquote<\/b><\/strong> <strong><b>f\u00fcr sachgrundlose Befristungen von 2,5 Prozent<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich wird eine H\u00f6chstquote f\u00fcr sachgrundlose Befristungen eingef\u00fchrt: Arbeitgeber mit mehr als 75 Besch\u00e4ftigten d\u00fcrfen nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei \u00dcberschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverh\u00e4ltnis als unbefristet zustande gekommen.<\/p>\n<p><strong><b>Befristungen mit Sachgrund nur noch f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Auch Befristungen mit Sachgrund sollen eingeschr\u00e4nkt werden: Eine Befristung soll k\u00fcnftig nicht mehr zul\u00e4ssig sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverh\u00e4ltnisse mit einer Gesamtdauer von f\u00fcnf oder mehr Jahren bestanden haben.<\/p>\n<p>Bislang gibt es keine zeitliche H\u00f6chstgrenze f\u00fcr Befristungen mit Sachgrund. Lediglich in krassen Ausnahmef\u00e4llen wurde die Befristung trotz Vorliegens eines Sachgrundes f\u00fcr unwirksam gehalten, wenn sich unter W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls, insbesondere der Gesamtdauer der Befristung und der Zahl der aufeinanderfolgenden Vertr\u00e4ge, um eine rechtsmissbr\u00e4uchliche Gestaltung handelte. So hatte das BAG bei einer Gesamtdauer der Befristung von 11 Jahren und 13 aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen Rechtsmissbrauch bejaht.<\/p>\n<p>Auf die neue H\u00f6chstdauer von f\u00fcnf Jahren soll ein zuvor erfolgter Verleih im Wege der Arbeitnehmer\u00fcberlassung angerechnet werden. Schlie\u00dflich soll ein erneutes befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis mit demselben Arbeitgeber erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p><strong><b>Recht auf befristete Teilzeit<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Das Recht auf befristetet Teilzeit soll kommen wie im <a href=\"https:\/\/www.spd.de\/fileadmin\/Dokumente\/Beschluesse\/Ergebnis_Sondierung_CDU_CSU_SPD_120118.pdf?lipi=urn%3Ali%3Apage%3Ad_flagship3_pulse_read%3BZ0SA%2BYGfTI2wp79lpxCT3Q%3D%3D\">Ergebnispapier der Sondierungen<\/a> festgehalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Der neue Teilzeitanspruch gilt nur f\u00fcr Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter besch\u00e4ftigen.<\/li>\n<li>F\u00fcr Unternehmensgr\u00f6\u00dfen von 46 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingef\u00fchrt: Lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern muss der Anspruch gew\u00e4hrt werden. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 mitgez\u00e4hlt. Bei \u00dcberschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.<\/li>\n<li>Das Unternehmen kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn sie ein Jahr unter- oder f\u00fcnf Jahre \u00fcberschreitet. Hiervon abweichende Regelungen durch Tarifvertrag sollen m\u00f6glich sein.<\/li>\n<li>Nach Ablauf der zeitlich befristeten Teilzeit kann der Arbeitnehmer fr\u00fchestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend der zeitlich befristeten Teilzeit kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit weder einseitig verl\u00e4ngern noch verk\u00fcrzen oder zur fr\u00fcheren Arbeitszeit zur\u00fcckkehren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><b>Arbeit auf Abruf<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Die Regelungen \u00fcber Arbeit auf Abruf (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tzbfg\/__12.html\">\u00a7\u00a012 TzBfG<\/a>) sollen versch\u00e4rft werden: Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass der Anteil abzurufender und zu verg\u00fctender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um h\u00f6chstens 20 Prozent unterschreiten und 25 Prozent \u00fcberschreiten darf.<\/p>\n<p>Fehlt eine Vereinbarung zur w\u00f6chentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart statt wie bisher von zehn Stunden. Im Krankheitsfall und an Feiertagen soll der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate verpflichtende Grundlage werden.<\/p>\n<p><strong><b>\u00d6ffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz<\/b><\/strong><\/p>\n<p>In das Arbeitszeitgesetz soll nun doch eine Experimentierklausel aufgenommen werden. \u00dcber diese Tarif\u00f6ffnungsklausel sollen tarifgebundene Unternehmen mehr Flexibilit\u00e4t bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen. Insbesondere soll auf Grundlage dieser Tarifvertr\u00e4ge die w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit durch Betriebsvereinbarungen flexibler geregelt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><b>Fazit<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Die SPD konnte zwar die in ihrem <a href=\"https:\/\/www.spd.de\/fileadmin\/Dokumente\/Bundesparteitag_2017\/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf\">Wahlprogramm<\/a> angek\u00fcndigte Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht durchsetzen. Allerdings hat sie in den Verhandlungen deutliche Einschr\u00e4nkungen im Befristungsrecht erreicht, was sich nach den Ergebnissen der Sondierungsgespr\u00e4che nicht abgezeichnet hatte. Unternehmen werden sich darauf einstellen m\u00fcssen, dass ihnen eines der wenigen Flexibilisierungs-Tools, die das deutsche Arbeitsrecht bietet, bald nicht mehr zur Verf\u00fcgung stehen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Erg\u00e4nzung und weiterer Detaillierung der Ergebnisse der Sondierungsgespr\u00e4che (vgl. dazu den Blog-Beitrag des Autors hier) haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag (Stand: 07.02.2018, 12:45 Uhr) jetzt unter anderem auf konkrete \u00c4nderungen im Befristungs- und Arbeitszeitrecht geeinigt. 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