{"id":8071,"date":"2018-02-08T12:26:32","date_gmt":"2018-02-08T11:26:32","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8071"},"modified":"2018-02-13T16:59:56","modified_gmt":"2018-02-13T15:59:56","slug":"fuehrt-die-groko-zum-unternehmensstrafrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/02\/08\/fuehrt-die-groko-zum-unternehmensstrafrecht\/","title":{"rendered":"F\u00fchrt die GroKo zum Unternehmensstrafrecht?"},"content":{"rendered":"<div class=\"mceTemp\"><\/div>\n<div id=\"attachment_8078\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8078\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8078\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2018\/02\/Kulz_Minkoff-168x116.png\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"116\" \/><p id=\"caption-attachment-8078\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAStR Philipp K\u00fclz, Partner \/ RA Dr. Andreas Minkoff, ROXIN Rechtsanw\u00e4lte LLP, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>\u201eWir pr\u00fcfen ein Unternehmensstrafrecht f\u00fcr multinationale Konzerne.\u201c So lauteten die Planungen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2013. Diese Pr\u00fcfung scheint mittlerweile zumindest weit fortgeschritten zu sein. In ihrem neuen <a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/downloads\/20936422\/4\/koalitionsvertrag_final.pdf\">Koalitionsvertrag<\/a> (Stand 07.02.2018) f\u00fchren die Parteien aus, das Sanktionsrecht tats\u00e4chlich neu regeln zu wollen \u2013 im Wesentlichen zum Nachteil der Betroffenen. Neben der Erh\u00f6hung des Sanktionsrahmens durch Ausrichtung an der Wirtschaftskraft des Unternehmens (bislang im H\u00f6chstma\u00df zehn Millionen Euro; bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die H\u00f6chstgrenze k\u00fcnftig bei zehn Prozent des Umsatzes liegen) und der Abschaffung des Opportunit\u00e4tsprinzips soll nunmehr offenbar tats\u00e4chlich auch ein Unternehmensstrafrecht kommen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Keine ausdr\u00fcckliche Erw\u00e4hnung eines Unternehmensstrafrechts<\/strong><\/p>\n<p>Bislang k\u00f6nnen Kriminalstrafen in Deutschland ausschlie\u00dflich gegen Individualpersonen verh\u00e4ngt werden. Eigene Sanktionsrisiken ergeben sich f\u00fcr Unternehmen allein aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die auf die individuelle T\u00e4terschuld ausgerichtete deutsche Strafrechtsordnung wollte in der Vergangenheit mit einer Bestrafung von Unternehmen nicht richtig zusammenpassen. Dies soll sich nun offenbar \u00e4ndern. Zwar wird der Begriff des Unternehmensstrafrechts im neuen Koalitionsvertrag vermieden. Allerdings werden dort die vermeintlichen Unzul\u00e4nglichkeiten des \u201ebislang einschl\u00e4gigen\u201c Ordnungswidrigkeitenrechts beschrieben. Schon daraus l\u00e4sst sich ableiten, dass das Ordnungswidrigkeitenrecht in Zukunft eben nicht mehr (allein) einschl\u00e4gig sein soll. Was aber bedeutet das f\u00fcr Unternehmen?<\/p>\n<p><strong>Gesetzliche Vorgaben f\u00fcr \u201eInternal Investigations\u201c <\/strong><\/p>\n<p>In jedem Fall d\u00fcrfte eine Neuregelung neben den sch\u00e4rferen Sanktionsm\u00f6glichkeiten zumindest auch f\u00fcr einen Zugewinn an Rechtssicherheit sorgen, da die bisherigen Regelungen bemerkenswert unklar sind. Die ohnehin nur wenigen Normen sind sehr allgemein formuliert und wenig differenziert ausgestaltet, so dass viele Fragen in der t\u00e4glichen Praxis unbeantwortet sind. Ein Beispiel ist der Umgang mit sogenannten Internal Investigations, in deren Rahmen Unternehmen teilweise unter erheblichen Anstrengungen Pflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter aufkl\u00e4ren, um die Erkenntnisse derartiger Untersuchungen in der Hoffnung auf einen \u201eKooperationsbonus\u201c mit Verfolgungsbeh\u00f6rden zu teilen. Eine spezifische gesetzliche Verankerung dieses praxisrelevanten Vorgehens sucht man bisher vergeblich. Ohnehin ist der Bereich der Unternehmenssanktionierung durch eine uneinheitliche Anwendungspraxis gepr\u00e4gt. Auch kl\u00e4rende Rechtsprechung ist kaum vorhanden, da Unternehmenssanktionen in der Praxis zumeist am Verhandlungstisch der Staatsanwaltschaft diskutiert werden.<\/p>\n<p><strong>Sicherung der Rechte von Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Wie die Neuregelungen am Ende im Detail aussehen werden, ist noch unklar. Der Zugewinn an Rechtssicherheit klingt zun\u00e4chst wie ein Mehrwert f\u00fcr alle Seiten. Die t\u00e4gliche Arbeit zeigt jedoch, dass die Ermittlungsbeh\u00f6rden bereits auf Grundlage der heutigen Gesetzeslage erhebliche Bu\u00dfgelder gegen Unternehmen verh\u00e4ngen k\u00f6nnen. V\u00f6llig unzureichend ausgestaltet sind hingegen die Normen, welche die Rechte von Unternehmen im Krisenfall sichern. Bei allem \u00f6ffentlichkeitswirksamen Verfolgungseifer der Politiker bleibt daher zu hoffen, dass sie auch an diese L\u00fccken denken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eWir pr\u00fcfen ein Unternehmensstrafrecht f\u00fcr multinationale Konzerne.\u201c So lauteten die Planungen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2013. Diese Pr\u00fcfung scheint mittlerweile zumindest weit fortgeschritten zu sein. 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