{"id":8100,"date":"2018-03-02T11:06:49","date_gmt":"2018-03-02T10:06:49","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8100"},"modified":"2018-03-02T11:06:49","modified_gmt":"2018-03-02T10:06:49","slug":"bag-kein-kuendigungsschutz-fuer-in-ihren-befugnissen-beschraenkte-organmitglieder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/03\/02\/bag-kein-kuendigungsschutz-fuer-in-ihren-befugnissen-beschraenkte-organmitglieder\/","title":{"rendered":"BAG: Kein K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr in ihren Befugnissen beschr\u00e4nkte Organmitglieder"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6944\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-6944\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-6944\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/02\/Gennert-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-6944\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will &amp; Emery Rechtsanw\u00e4lte Steuerberater LLP, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Der allgemeine K\u00fcndigungsschutz des K\u00fcndigungsschutzgesetzes gilt grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Mitglieder der Organe einer juristischen Person, z.B. GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Das BAG musste sich in seinem Urteil vom 21. September 2017 (<a href=\"https:\/\/der-betrieb-arbeitsrecht.owlit.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=636555854017214391&amp;url=rn%3aroex%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2f56%2f6%2f56652578d05394b25afbe3d2ed90deab.xml&amp;ref=hitlist_hl\">2 AZR 865\/16<\/a>) mit der Frage auseinandersetzen, ob dies auch dann der Fall ist, wenn ein Unternehmen Besch\u00e4ftigte ab einer gewissen F\u00fchrungsebene systematisch zu Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern bestellt und deren Befugnisse im Innenverh\u00e4ltnis beschr\u00e4nkt sind.<!--more--><\/p>\n<p><strong>K\u00fcndigung eines \u201eExecutive Directors\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Die Beklagte ist eine gro\u00dfe Unternehmensberatung in der Rechtsform der GmbH mit ca. 3.000 Arbeitnehmern und 98 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern. Der Kl\u00e4ger war seit 1996 bei der Beklagten als Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt und wurde 2011 zu deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellt, was der Praxis der Beklagten bei Besch\u00e4ftigten ab einer gewissen F\u00fchrungsebene entsprach. Bei den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern wurden intern zudem weitere Hierarchieebenen unterschieden, f\u00fcr die in einer \u201eUnterzeichnungsrichtlinie\u201c bestimmte (Zeichnungs-)Befugnisse festgelegt wurden. Zuletzt war der Kl\u00e4ger als \u201eExecutive Director\u201c f\u00fcr die Beklagte t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Im Februar 2014 k\u00fcndigte die Beklagte das Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem Kl\u00e4ger ordentlich, berief ihn aber zun\u00e4chst nicht von seinem Amt als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ab. Einige Monate sp\u00e4ter legte der Kl\u00e4ger noch vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist sein Amt als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Beklagten mit sofortiger Wirkung nieder.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger wandte sich zun\u00e4chst vor dem Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 12. August 2015, 56 Ca 4123\/14) und sp\u00e4ter vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 25. August 2016, 21 Sa 1493\/15, 21 Sa 575\/16) mit der Begr\u00fcndung gegen die K\u00fcndigung seines Anstellungsverh\u00e4ltnisses, er sei trotz der Bestellung zum Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer tats\u00e4chlich als Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt gewesen. Seine Organstellung sei allein formales Element seiner Hierarchieebene gewesen und er habe der Bestellung zustimmen m\u00fcssen. Tats\u00e4chlich sei er in seiner Befugnis, die Beklagte zu vertreten, durch die Unterzeichnungsrichtlinie aber stark beschr\u00e4nkt gewesen. Die Beklagte d\u00fcrfe sich deswegen nicht auf seine Stellung als Organmitglied berufen. Die Bestellung sei zudem allein deswegen erfolgt, um den K\u00fcndigungsschutz des Kl\u00e4gers zu beseitigen. Damit sei im Ergebnis eine soziale Rechtfertigung der K\u00fcndigung n\u00f6tig, an der es aber fehle.<\/p>\n<p>Die Klage wurde in den Vorinstanzen abgewiesen. Das BAG wies die hiergegen eingelegte Revision ebenfalls zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>BAG: Keine andere Bewertung bei beschr\u00e4nkten Befugnissen im Innenverh\u00e4ltnis<\/strong><\/p>\n<p>Das BAG ist der Argumentation des Kl\u00e4gers nicht gefolgt und best\u00e4tigte die Entscheidungen der Vorinstanzen.<\/p>\n<p>Der allgemeine K\u00fcndigungsschutz des K\u00fcndigungsschutzgesetzes sei wegen der negativen Fiktion in \u00a7\u00a014 Abs. 1 Nr. 1 KSchG auf den Kl\u00e4ger als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht anwendbar. Die Norm sei selbst dann anzuwenden, wenn das der Organstellung zugrundeliegende Rechtsverh\u00e4ltnis selbst als Arbeitsverh\u00e4ltnis zu charakterisieren sei. Die Befugnisse eines GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers seien gesetzlich geregelt und best\u00fcnden im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis unabh\u00e4ngig von etwaigen Beschr\u00e4nkungen im Innenverh\u00e4ltnis. Auf diese komme es daher nicht an und es sei ebenfalls unerheblich, wenn das Amt nach Zugang der K\u00fcndigung niedergelegt werde. Ob dies auch dann gelte, wenn ein Organmitglied zum Zeitpunkt des Zugangs der K\u00fcndigungserkl\u00e4rung bereits abberufen worden sei, lie\u00df das BAG ausdr\u00fccklich offen, deutete aber an, auch f\u00fcr diesen Fall das K\u00fcndigungsschutzgesetz nicht anwenden zu wollen.<\/p>\n<p><strong>Bestellung einer Vielzahl Besch\u00e4ftigter als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist Teil der unternehmerischen Organisationsfreiheit<\/strong><\/p>\n<p>Es sei auch nicht treuwidrig, dass sich die Beklagte auf die Organstellung des Kl\u00e4gers berufe. Es sei nicht erkennbar, dass er nur bestellt worden sei, um in K\u00fcrze unter Umgehung des K\u00fcndigungsschutzes entlassen zu werden. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Beklagte zahlreiche Besch\u00e4ftigte in der F\u00fchrungsebene unter Beschr\u00e4nkung ihrer Befugnisse im Innenverh\u00e4ltnis als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellt habe. Das Gesetz sehe eine Mehrzahl von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern ausdr\u00fccklich vor und schlie\u00dfe unterschiedliche Befugnisse im Innenverh\u00e4ltnis nicht aus. Die Praxis der Beklagten sei im Rahmen ihrer unternehmerischen Organisationsfreiheit zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Auch im \u00dcbrigen sei das Ergebnis der Vorinstanzen nicht zu beanstanden: Es gebe gute Gr\u00fcnde f\u00fcr die M\u00f6glichkeit der K\u00fcndigung von Anstellungsverh\u00e4ltnissen von Organmitgliedern ohne soziale Rechtfertigung nach dem K\u00fcndigungsschutzgesetz. So m\u00fcsse die jeweilige Gesellschaft wegen der weitreichenden, nach au\u00dfen nicht beschr\u00e4nkbaren Vertretungsbefugnisse von Organmitgliedern beispielsweise ein besonderes Vertrauen in diese haben.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das BAG hat mit seinem Urteil klargestellt, dass es f\u00fcr den Ausschluss des allgemeinen K\u00fcndigungsschutzes bei Organmitgliedern juristischer Personen grunds\u00e4tzlich nur auf die formale Stellung als Organmitglied ankommt. Wie das Innenverh\u00e4ltnis ausgestaltet ist oder ob dem Rechtsverh\u00e4ltnis ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zugrunde liegt, spielt grunds\u00e4tzlich keine Rolle. Die bin\u00e4re Betrachtung (Arbeitnehmer \u2013 Organmitglied) entspricht dem deutschen Verst\u00e4ndnis der Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Normen, ist im Lichte des Unionsrechts aber keineswegs selbstverst\u00e4ndlich. So k\u00f6nnen nach der Rechtsprechung des EuGH unter den unionsrechtlichen Begriff des \u201eArbeitnehmers\u201c durchaus auch Organmitglieder zu fassen sein. Dies sieht der EuGH bisher insbesondere beim sog. Fremdgesch\u00e4ftsf\u00fchrer (der nicht an der Gesellschaft beteiligt ist) f\u00fcr die Anwendung von Bestimmungen so, die auf der Mutterschutz- (\u201e<em>Danosa<\/em>\u201c) und Massenentlassungsrichtlinie (\u201e<em>Balkaya<\/em>\u201c) beruhen. Vor diesem Hintergrund darf man gespannt sein, ob die deutschen Gerichte bei rein nationalen Regelungen bei ihrer bin\u00e4ren Betrachtung bleiben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der allgemeine K\u00fcndigungsschutz des K\u00fcndigungsschutzgesetzes gilt grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Mitglieder der Organe einer juristischen Person, z.B. GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Das BAG musste sich in seinem Urteil vom 21. September 2017 (2 AZR 865\/16) mit der Frage auseinandersetzen, ob dies auch dann der &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/03\/02\/bag-kein-kuendigungsschutz-fuer-in-ihren-befugnissen-beschraenkte-organmitglieder\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,39615],"tags":[1856,39617,39730,2762,19758,47391,47389,47392,47390],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8100"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8100"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8100\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8101,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8100\/revisions\/8101"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8100"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8100"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8100"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}