{"id":8137,"date":"2018-05-09T11:01:13","date_gmt":"2018-05-09T09:01:13","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8137"},"modified":"2018-05-09T11:01:13","modified_gmt":"2018-05-09T09:01:13","slug":"personelle-mindestbesetzungsregelungen-in-krankenhaeusern-kein-betaetigungsfeld-fuer-betriebsraete","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/05\/09\/personelle-mindestbesetzungsregelungen-in-krankenhaeusern-kein-betaetigungsfeld-fuer-betriebsraete\/","title":{"rendered":"Personelle Mindestbesetzungsregelungen in Krankenh\u00e4usern \u2013 Kein Bet\u00e4tigungsfeld f\u00fcr Betriebsr\u00e4te"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8136\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8136\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8136\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2018\/05\/Ubber_Thomas-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-8136\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Thomas Ubber, Partner, Allen &amp; Overy LLP (Frankfurt\/M.)<\/p><\/div>\n<p>Eine f\u00fcr viele Experten spektakul\u00e4re Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel wurde nun vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 25.04.2018 (<a href=\"https:\/\/www.der-betrieb-arbeitsrecht.de\/meldungen\/vorgaben-zur-personellen-mindestbesetzung-durch-die-einigungsstelle\/\">6 TaBV 21\/17<\/a>) zu Fall gebracht: Es geht zu weit, wenn der Betriebsrat \u00fcber sein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen \u00fcber den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Personalbesetzungsregelungen durchsetzen k\u00f6nnte.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Auf der Grundlage der Beratungen der Expertenkommission \u201ePflegepersonal im Krankenhaus\u201c hat das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen und den L\u00e4ndern bereits am 07.03.2017 Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung vorgeschlagen. Danach soll die Selbstverwaltung von Krankenh\u00e4usern und Krankenkassen zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen verpflichtet werden, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Sollten bis zum 30.06.2018 keine entsprechenden Vereinbarungen der Selbstverwaltung zustande kommen, die ab dem 01.01.2019 wirksam werden, will das Bundesministerium bis zum Jahresende ersatzweise entsprechende Entscheidungen treffen.<\/p>\n<p>Weitergehend sollen nach dem <a href=\"https:\/\/der-betrieb-arbeitsrecht.owlit.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=636614602365196145&amp;url=rn%3aroex%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2f03%2f02%2f01%2fdivq%2fsonst%2fca%2f3%2fca3f4c0fbbd4e3329e99084f0fa4eb65.xml&amp;ref=hitlist_hl\">Koalitionsvertrag<\/a> sogar strikte Personalvorgaben f\u00fcr alle Stationen verbindlich festgelegt werden. Die Kosten des Pflegepersonals sollen k\u00fcnftig unabh\u00e4ngig von Fallpauschalen erstattet werden.<\/p>\n<p>Der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geht dies alles nicht weit genug. Sie fordert seit geraumer Zeit tarifliche Mindestbesetzungsregelungen im gesamten Pflegebereich, durch die die Pflegekr\u00e4fte in den Krankenh\u00e4usern nachhaltig entlastet werden sollen. Bislang ist es ver.di aber lediglich in Einzelf\u00e4llen gelungen, Tarifvertr\u00e4ge \u00fcber eine Mindestpersonalbesetzung auf den Pflegestationen abzuschlie\u00dfen. Beispiel hierf\u00fcr ist der bereits im Mai 2016 geschlossene Tarifvertrag \u00fcber Gesundheitsschutz und Mindestbesetzungsregelungen in der Pflege bei der Berliner Charit\u00e9.<\/p>\n<p>Dementsprechend verwundert es nicht, dass Betriebsr\u00e4te, auch auf Initiative von ver.di, den Versuch unternehmen, Mindestbesetzungsregelungen \u00fcber ihre Mitbestimmungsrechte durchzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Der Fall<\/strong><\/p>\n<p>Der nun vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 25.04.2018 (6 TaBV 21\/17) entschiedene Fall spielt in einer Spezialklinik f\u00fcr Wirbels\u00e4ulen und Gelenke. Bereits in der Vergangenheit stritten die Klinik und ihr Betriebsrat immer wieder \u00fcber Fragen der Mindestbesetzung f\u00fcr den Pflegedienst auf bestimmten Stationen. Da man sich nicht verst\u00e4ndigen konnte, wurde im Fr\u00fchjahr 2013 eine Einigungsstelle zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gebildet. Im Laufe des Einigungsstellenverfahrens schlossen die Betriebsparteien verschiedene Zwischenvereinbarungen \u00fcber die Einholung von Gutachten zur Belastungs- und Gef\u00e4hrdungssituation des Pflegepersonals. \u00dcber die Bewertung der Ergebnisse der drei eingeholten Gutachten und etwaige hieraus abzuleitende Ma\u00dfnahmen konnten sich Arbeitgeberin und Betriebsrat nicht einigen. Die Einigungsstelle verabschiedete daraufhin am 08.12.2016 durch Spruch eine Betriebsvereinbarung, die Schichtbesetzungen mit einer bestimmten Anzahl von Pflegekr\u00e4ften, abh\u00e4ngig von der jeweiligen Belegungssituation, vorsieht. Ein solcher Spruch darf nur dann ergehen, wenn der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht f\u00fcr sich in Anspruch nehmen kann. Die Einigungsstelle vertrat mehrheitlich die Auffassung, ein solches Mitbestimmungsrecht folge aus \u00a7\u00a087 Abs.\u00a01 Nr.\u00a07 BetrVG, wonach der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen \u00fcber den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mitzubestimmen hat.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin machte beim Arbeitsgericht Kiel (7 BV 67c\/16) die Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle geltend. Dieses wies den Antrag der Klinik mit Beschluss vom 26.07.2017 zur\u00fcck und bejahte damit ein erzwingbares Recht des Betriebsrats, derartige Mindestbesetzungsregelungen durchzusetzen. Es sei gerade Aufgabe der Einigungsstelle \u00fcber die sich aus der Gef\u00e4hrdung der Arbeitnehmer erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu entscheiden. Dabei sei die Vorgabe einer Mindestbesetzung eine Ma\u00dfnahme, mit der der Gef\u00e4hrdung der Mitarbeiter begegnet werden k\u00f6nne. Dadurch werde auch nicht in unzul\u00e4ssiger Weise in die unternehmerische Freiheit der Klinik nach Art.\u00a012 GG eingegriffen. Vielmehr sei den Rechten der Besch\u00e4ftigten aus Art.\u00a031 der EU-Grundrechte-Charta und Art.\u00a02 Abs.\u00a02 GG auf gesunde, sichere und w\u00fcrdige Arbeitsbedingungen Vorrang einzur\u00e4umen. Schlie\u00dflich werde die Arbeitgeberseite auch nicht daran gehindert, ihre Bettenkapazit\u00e4ten voll auszusch\u00f6pfen; sie m\u00fcsse dann lediglich gew\u00e4hrleisten, dass eine entsprechende Anzahl von Pflegekr\u00e4ften verf\u00fcgbar sei. Der Umstand, dass keiner der Sachverst\u00e4ndigen eine Mindestpersonalbesetzung empfohlen hatte, stehe dem nicht entgegen.<\/p>\n<p>Die aufsehenerregende Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel wurde nunmehr im Beschwerdeverfahren durch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu Fall gebracht. Das Beschwerdegericht r\u00fcgt zun\u00e4chst einmal, dass die Einigungsstelle formal ihre Kompetenz \u00fcberschritten hat. Schutzma\u00dfnahmen des Arbeitgebers zur Verh\u00fctung von Gesundheitssch\u00e4den sind n\u00e4mlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 28.03.2017 \u2013 <a href=\"https:\/\/der-betrieb-arbeitsrecht.owlit.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=636614603639436385&amp;url=rn%3aroex%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2f53%2ff%2f53f9d36566326d7d0369716566d7e6ec.xml&amp;ref=hitlist_hl\">1 ABR 25\/15<\/a>) erst dann gefordert, wenn entweder Gef\u00e4hrdungen der Besch\u00e4ftigten feststehen oder im Rahmen einer Gef\u00e4hrdungsbeurteilung konkret festgestellt sind. Hingegen darf die Einigungsstelle die konkrete Gef\u00e4hrdung nicht eigenst\u00e4ndig feststellen oder sich auf ein Gutachten beziehen, das den Anforderungen an eine Gef\u00e4hrdungsbeurteilung nicht gerecht wird. Selbst wenn eine konkrete Gef\u00e4hrdung der Gesundheit von Mitarbeitern vorl\u00e4ge, darf die Einigungsstelle keine Mindestbesetzungsregelungen anordnen. Das Mitbestimmungsrecht nach \u00a7\u00a087 Abs.\u00a01 Nr.\u00a07 BetrVG stellt insoweit keine Grundlage dar.<\/p>\n<p><strong>Keine erzwingbare Mitbestimmung bei Fragen der Personalplanung<\/strong><\/p>\n<p>In der Tat ginge es zu weit, wenn der Betriebsrat \u00fcber sein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen \u00fcber den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Personalbesetzungsregelungen durchsetzen k\u00f6nnte. Dies liefe der aufeinander abgestimmten Intensit\u00e4t der unterschiedlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats zuwider. Bei Fragen der Personalplanung des Arbeitgebers kann der Betriebsrat n\u00e4mlich allenfalls Unterrichtung und Beratung verlangen; erzwingbare Mitbestimmungsrechte hat er hier gerade nicht. Durch die begrenzten Beteiligungsrechte tr\u00e4gt der Gesetzgeber der unternehmerischen Freiheit bei der Personalbemessung Rechnung. Der Arbeitgeber bestimmt letztlich selbst, wie viele Mitarbeiter er f\u00fcr welche Aufgaben besch\u00e4ftigt. Nichts anderes ergibt sich auch aus \u00a7\u00a03 Abs.\u00a02 ArbSchG, der die Grundpflichten des Arbeitgebers bei Ma\u00dfnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beschreibt. Bei der Planung und Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes ist nach dieser Bestimmung die \u2013 vom Arbeitgeber festgelegte \u2013 Zahl der Besch\u00e4ftigten zu ber\u00fccksichtigen. Daraus folgt, dass die Festlegung der Zahl der Besch\u00e4ftigten gerade nicht zu den Ma\u00dfnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geh\u00f6rt. Ein \u00dcberlastungsschutz, bei dem der Betriebsrat mitbestimmen kann, muss daher durch andere Ma\u00dfnahmen, etwa auf organisatorischer Ebene, gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<p>Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Die Auseinandersetzung wird dort weiter fortgesetzt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine f\u00fcr viele Experten spektakul\u00e4re Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel wurde nun vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 25.04.2018 (6 TaBV 21\/17) zu Fall gebracht: Es geht zu weit, wenn der Betriebsrat \u00fcber sein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen \u00fcber den Gesundheitsschutz im Rahmen der &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/05\/09\/personelle-mindestbesetzungsregelungen-in-krankenhaeusern-kein-betaetigungsfeld-fuer-betriebsraete\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,47409],"tags":[1856,26318,30369,21810,47411,47410,47412],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8137"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8137"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8137\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8138,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8137\/revisions\/8138"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8137"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8137"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8137"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}