{"id":8160,"date":"2018-06-05T11:09:24","date_gmt":"2018-06-05T09:09:24","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8160"},"modified":"2018-06-05T11:09:24","modified_gmt":"2018-06-05T09:09:24","slug":"facebook-jobs-ein-schwieriger-spagat-aus-arbeits-und-datenschutzrechtlicher-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/06\/05\/facebook-jobs-ein-schwieriger-spagat-aus-arbeits-und-datenschutzrechtlicher-sicht\/","title":{"rendered":"Facebook Jobs \u2013 ein schwieriger Spagat aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8159\" style=\"width: 168px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8159\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8159\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2018\/06\/Kurzb\u00f6ck_Christoph-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"158\" height=\"158\" \/><p id=\"caption-attachment-8159\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Dr. Christoph Kurzb\u00f6ck, R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Nachdem das Facebook-Jobportal in den USA sowie weiteren L\u00e4ndern erfolgreich in den Markt eingef\u00fchrt worden ist, startet es nun auch in Deutschland. Die Funktion kann ab sofort genutzt werden. Anders als etwa XING \u2013 das sich vor allem an High Potentials richtet, die \u00fcberregional und ortsungebunden Stellen bei international agierenden Konzernen suchen \u2013 richtet sich Facebook Jobs an mittelst\u00e4ndische und handwerkliche Kleinbetriebe. Zielgruppe sind Arbeitsuchende, die lokal oder regional eine neue Stelle suchen. Angezeigt werden daher auch Stellen in der n\u00e4heren Umgebung. Bisher handelt es sich bei den ausgeschriebenen Stellen zudem oftmals um Aushilfsstellen, Nebent\u00e4tigkeiten bzw. Praktika.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Anwendungsbereich wird auf berufliche Themen erweitert<\/strong><\/p>\n<p>Bisher war Facebook vor allem ein privates Social-Media-Netzwerk. Mit Facebook Jobs wird der Anwendungsbereich auch auf berufliche Themen erweitert. Doch was ist davon eigentlich arbeits- und datenschutzrechtlich zu halten?<\/p>\n<p>Die kontrovers diskutierte und seit dem 25.05.2018 umgesetzte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch im E-Recruiting zu zahlreichen \u00c4nderungen gef\u00fchrt. Vor allem deshalb, da Bewerberdaten besonders sch\u00fctzenswerte personenbezogene Daten darstellen. Der korrekte Umgang mit diesen unterliegt im Geltungsbereich der DSGVO erh\u00f6hten Anforderungen. So ist unter anderem zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Bewerber sollte die M\u00f6glichkeit haben, seine Unterlagen verschl\u00fcsselt zu versenden; idealerweise sollte ein verschl\u00fcsselter \u00dcbertragungsweg zur Verf\u00fcgung stehen.<\/li>\n<li>Art. 13 DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, Bewerber bei Eingang der Bewerbungsunterlagen \u00fcber die Art der Datenerhebung zu informieren (insbesondere Dauer der Aufbewahrung, Verarbeitungszweck). Es empfiehlt sich die Einrichtung einer automatisierten Eingangsbest\u00e4tigung mit diesen Angaben<\/li>\n<li>Bewerberdaten sind nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und Ablauf einer angemessenen Frist von ca. 3-6 Monaten zu l\u00f6schen; idealerweise erfolgt dies \u00fcber ein automatisiertes L\u00f6schkonzept<\/li>\n<li>die Aufnahme in einen Bewerberpool kann nur mit einer schriftlichen Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung des Bewerbers erfolgen<\/li>\n<li>auch die Zugriffsberechtigungen auf die Bewerberdaten sind sorgsam zu pr\u00fcfen. Auf die Bewerberdaten sollten lediglich die HR-Abteilung sowie die jeweiligen Entscheidungstr\u00e4ger Zugriff haben<\/li>\n<li>die Bewerberdaten sollten von anderen Datens\u00e4tzen getrennt aufbewahrt werden<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Kommt Facebook seinen Verpflichtungen nicht nach?<\/strong><\/p>\n<p>Dass Facebook oder auch das Unternehmen, an das die Bewerbung weitergeleitet wird, diesen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen vollumf\u00e4nglich nachkommt, ist nicht ersichtlich. Bewirbt man sich \u00fcber Facebook Jobs auf eine Stelle, erh\u00e4lt man lediglich eine Eingangsbest\u00e4tigung, die die \u00fcbermittelten Daten wie Name, Anschrift, Ausbildung mitteilt. Diese Eingangsbest\u00e4tigung landet im Messenger im allgemeinen Posteingang bei den privaten Nachrichten. Ebenso wird die Bewerbung bei dem Unternehmen im allgemeinen Posteingang angezeigt.<\/p>\n<p>Ob und nach welchem Zeitraum eine L\u00f6schung der Bewerbung erfolgt, ist nicht bekannt. Bekannt ist dagegen, dass Facebook Kommunikationsdaten, Interessen, Suchanfragen etc. speichert, um diese zu einem aussagekr\u00e4ftigen, f\u00fcr die Werbung in digitalen Medien optimierten Profil zusammenzuf\u00fchren. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO wurde Facebook \u00fcberdies vorgeworfen, \u201eZwangszustimmungen\u201c zu den neuen Datenschutzbestimmungen eingeholt zu haben. Auch hat es keine Opt-out-Option aus datenbasierter Werbung gegeben, was aber Voraussetzung f\u00fcr eine freiwillige Einwilligung ist. Auch der Grundsatz der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen wird nicht umgesetzt, da es das Entscheidungsmen\u00fc deutlich leichter macht seine Daten preis zu geben als zu sch\u00fctzen. Datenschutzrechtlich bleiben also viele Fragen im Nebul\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>N\u00e4chste Bewerbung nur ein paar Klicks entfernt<\/strong><\/p>\n<p>Unbestritten bietet Facebook Jobs unter praktischen Gesichtspunkten sowohl Unternehmen als auch Bewerbern zahlreiche Vorteile. Die n\u00e4chste Bewerbung ist nur ein paar Klicks entfernt. Dass Facebook, ebenso wie andere gro\u00dfe US-Tech-Konzerne, datenschutzrechtlich umstritten ist, ist allerdings ebenso lange ein Thema, wie es dieses stetig wachsende Unternehmen gibt. Neu ist aber, dass nun Privates und Berufliches untrennbar miteinander vermengt werden. Ob diese B\u00fcchse der Pandora ge\u00f6ffnet werden soll, muss letztlich jeder f\u00fcr sich selbst entscheiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem das Facebook-Jobportal in den USA sowie weiteren L\u00e4ndern erfolgreich in den Markt eingef\u00fchrt worden ist, startet es nun auch in Deutschland. Die Funktion kann ab sofort genutzt werden. 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