{"id":8182,"date":"2018-06-14T14:14:55","date_gmt":"2018-06-14T12:14:55","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8182"},"modified":"2018-06-15T09:28:37","modified_gmt":"2018-06-15T07:28:37","slug":"sachgrundlose-befristung-trotz-vorbeschaeftigung-bverfg-kippt-3-jahre-rechtsprechung-des-bag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/06\/14\/sachgrundlose-befristung-trotz-vorbeschaeftigung-bverfg-kippt-3-jahre-rechtsprechung-des-bag\/","title":{"rendered":"Sachgrundlose Befristung trotz Vorbesch\u00e4ftigung \u2013 BVerfG kippt 3-Jahre-Rechtsprechung des BAG"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7079\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7079\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-7079\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2015\/05\/L\u00f6wisch_Manfred-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-7079\" class=\"wp-caption-text\">Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred L\u00f6wisch, Leiter der Forschungsstelle f\u00fcr Hochschularbeitsrecht an der Universit\u00e4t Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr<\/p><\/div>\n<p>Nach \u00a7 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nicht zul\u00e4ssig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor eine befristetes oder unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis bestanden hat. Das BAG hatte in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2011 (<a href=\"https:\/\/der-betrieb-arbeitsrecht.owlit.de\/document.aspx?hitnr=3&amp;t=636645816122679815&amp;url=rn%3aroex%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2f5e%2f0%2f5e0a184c89a16f8e0bb3806e6ffa2a11.xml&amp;ref=hitlist_hl\">7 AZR 716\/09<\/a> und <a href=\"https:\/\/der-betrieb-arbeitsrecht.owlit.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=636645816345586055&amp;url=rn%3aroex%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fdb%2fc8%2f5%2fc852b3a9260b9b73f9060ac939818cd1.xml&amp;ref=hitlist_hl\">7 AZR 375\/10<\/a>) entschieden, dass die Vorschrift einer sachgrundlosen Befristung dann nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverh\u00e4ltnis mehr als drei Jahre zur\u00fcckliegt. Diese Rechtsprechung hat das BVerfG in seinem Urteil vom 06.06.2018 (<a href=\"https:\/\/www.der-betrieb-arbeitsrecht.de\/meldungen\/verbot-mehrfacher-sachgrundloser-befristung-im-grundsatz-verfassungsgemaess\/\">1 BvL 7\/14 und 1 BvR 1375\/14<\/a>) f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Das BAG habe damit den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers \u00fcbergangen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzt. Das sei mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar.<!--more--><\/p>\n<p><strong>BVerfG: Fachgerichten m\u00fcssen im Einzelfall den Anwendungsbereich des \u00a7 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verfassungskonform einschr\u00e4nken<\/strong><\/p>\n<p>Bei diesem Verdikt hat es das BVerfG aber nicht bewenden lassen. Es stellt fest, dass \u00a7 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sowohl die Arbeitsvertragsfreiheit der Besch\u00e4ftigten als auch die Vertrags- und Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers beeintr\u00e4chtigt und deshalb in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gesch\u00fctzte Berufsfreiheit beider eingreift. Die Fachgerichte k\u00f6nnten und m\u00fcssten deshalb durch verfassungskonforme Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift eischr\u00e4nken, soweit das legitime Interesse der Arbeitssuchenden an einer auch nur befristeten Besch\u00e4ftigung und das ebenfalls legitime Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber der Einhaltung des Verbots einer sachgrundlos befristeten Wiedereinstellung entgegensteht. Das komme insbesondere in Betracht, wenn<em> \u201eeine Vorbesch\u00e4ftigung sehr lange zur\u00fcckliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist\u201c<\/em>. So liege es etwa bei geringf\u00fcgigen Nebenbesch\u00e4ftigungen w\u00e4hrend der Schul-, Studien- oder Familienzeit, bei Werkstudierenden und studentischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern im Rahmen ihrer Berufsqualifizierung oder bei einer erzwungenen oder freiwilligen Unterbrechung der Erwerbsbiographie, die mit einer beruflichen Neuorientierung oder einer Aus- und Weiterbildung einhergeht.<\/p>\n<p><strong>Voraussetzungen: Keine Gefahr von Kettenbefristungen und das unbefristete Arbeitsverh\u00e4ltnis als Regelbesch\u00e4ftigungsform<\/strong><\/p>\n<p>Das BVerfG stellt die Annahme von Unzumutbarkeit allerdings unter die Vorbehalte, dass <em>\u201eeine Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Besch\u00e4ftigten nicht besteht und das Verbot der sachgrundlosen Befristung nicht erforderlich ist, um das unbefristete Arbeitsverh\u00e4ltnis als Regelbesch\u00e4ftigungsform zu erhalten\u201c<\/em>. Praktische Bedeutung kommt diesen Vorbehalten indessen nicht zu:<\/p>\n<ul>\n<li>Von einer Gef\u00e4hrdung des unbefristeten Arbeitsverh\u00e4ltnisses als Regelbesch\u00e4ftigungsform l\u00e4sst sich aktuell nicht sprechen. Nach Erhebungen des Instituts f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bel\u00e4uft sich der Anteil befristet Besch\u00e4ftigter an allen Besch\u00e4ftigten auf lediglich 8% und ist eher r\u00fcckl\u00e4ufig. Verf\u00fcgen aber \u00fcber 90% der Besch\u00e4ftigten \u00fcber ein unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis, ist dieses auch die Regelform.<\/li>\n<li>Die Gefahr von Kettenbefristungen wird in naher Zukunft schon deshalb nicht mehr bestehen, weil diese durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuregelung des Befristungsrechts ohnehin verboten sein werden. Danach sollen alle Formen befristeter Arbeitsverh\u00e4ltnisse ausgeschlossen sein, wenn zuvor unbefristete oder befristete Arbeitsverh\u00e4ltnisse mit einer Gesamtdauer von f\u00fcnf Jahren oder mehr bestanden haben. Neue befristete Arbeitsverh\u00e4ltnisse sollen dann erst wieder nach einer Karenzzeit von drei Jahren zul\u00e4ssig sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In den vom BVerfG geschilderten F\u00e4llen wird das Verbot f\u00fcr die Arbeitssuchenden also in aller Regel unzumutbar sein. Aber auch die Arbeitgeber, deren Flexibilisierungsinteresse das BVerfG ausdr\u00fccklich f\u00fcr legitim erkl\u00e4rt, werden geltend machen k\u00f6nnen, eine unsichere Auftragslage und wechselnde Marktbedingungen erforderten die M\u00f6glichkeit von Befristungen auch ohne Vorliegen besonderer Befristungsgr\u00fcnde.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Im Ergebnis wird die Entscheidung des BVerfG also durch die geplante gesetzliche Einschr\u00e4nkung von Kettenbefristungen weithin \u00fcberholt werden. Das legt es schon aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit nahe, doch wieder zur &#8222;Dreijahresl\u00f6sung&#8220; des BAG zur\u00fcckzukehren. Gesetzestechnisch k\u00f6nnte diese einfach in die geplante Karenzeit von drei Jahren eingebaut werden. Es m\u00fcsste nur klargestellt werden, dass mit dem erneuten befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnis, von dem der Koalitionsvertrag spricht, auch das sachgrundlos befristete gemeint ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach \u00a7 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nicht zul\u00e4ssig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor eine befristetes oder unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis bestanden hat. Das BAG hatte in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2011 (7 AZR 716\/09 &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/06\/14\/sachgrundlose-befristung-trotz-vorbeschaeftigung-bverfg-kippt-3-jahre-rechtsprechung-des-bag\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,39685],"tags":[1856,14421,44916,51433,51434,47396,51435,51432],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8182"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8182"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8182\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8185,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8182\/revisions\/8185"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8182"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8182"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8182"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}