{"id":8187,"date":"2018-06-18T11:33:41","date_gmt":"2018-06-18T09:33:41","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8187"},"modified":"2018-06-18T11:33:41","modified_gmt":"2018-06-18T09:33:41","slug":"es-bleibt-dabei-streikverbot-fuer-beamte-ist-verfassungsgemaess","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/06\/18\/es-bleibt-dabei-streikverbot-fuer-beamte-ist-verfassungsgemaess\/","title":{"rendered":"Es bleibt dabei: Streikverbot f\u00fcr Beamte ist verfassungsgem\u00e4\u00df"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8186\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8186\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8186\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2018\/06\/Riemann_Minh-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-8186\" class=\"wp-caption-text\">RA Minh Riemann, Dentons Europe LLP, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Beamte d\u00fcrfen auch in Zukunft nicht streiken. Am vergangenen Dienstag wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von vier verbeamteten Lehrern zur\u00fcck, die sich durch das Streikverbot f\u00fcr Beamte in ihren Grundrechten verletzt gesehen hatten. Die Lehrer hatten an Arbeitskampfma\u00dfnahmen einer Gewerkschaft teilgenommen und waren im Anschluss disziplinarrechtlich belangt worden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Nicht im Einklang mit Menschenrechtskonvention<\/strong><\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung ihrer Verfassungsbeschwerde hatten die Lehrer vorgebracht, dass das aus Art. 33 Abs. 5 GG hergeleitete Streikverbot nur f\u00fcr Beamte mit origin\u00e4r \u201ehoheitlichen Aufgaben\u201c wie etwa Polizisten, nicht aber f\u00fcr Beamte mit Aufgaben aus dem Bereich der \u201e\u00f6ffentlichen Daseinsf\u00fcrsorge\u201c, zu denen Lehrkr\u00e4fte z\u00e4hlen, gelte. Weiter f\u00fchrten die Beschwerdef\u00fchrer an, dass das Streikverbot nicht im Einklang mit den Vorgaben der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte stehe.<\/p>\n<p>Dies \u00fcberzeugte die Richter des 2. Senats nicht. In der Urteilsbegr\u00fcndung r\u00e4umten die Verfassungsrichter zwar ein, dass durch das Streikverbot die Koalitionsfreiheit der Beschwerdef\u00fchrer beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde. Diese Beeintr\u00e4chtigung sei jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt: Ein Streikrecht sei nicht mit Grunds\u00e4tzen des Berufsbeamtentums vereinbar, insbesondere dem Alimentationsprinzip und dem Treueprinzip. Hiernach werden Beamten bestimmte Privilegien einger\u00e4umt wie eine lebenslange Anstellung, eine gute Besoldung und hohe Pensionen; im Gegenzug unterliegen sie einer besonderen Treuepflicht, die es ihnen untersagt, an Arbeitskampfma\u00dfnahmen teilzunehmen.<\/p>\n<p><strong>BVerfG-Entscheidung ist richtig<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist richtig. Zum einen h\u00e4tte ein Streikrecht zu einer kaum zu rechtfertigenden Privilegierung der Beamten gef\u00fchrt: Das verfassungsrechtlich gew\u00e4hrleistete Streikrecht dient gerade dazu, die strukturelle Unterlegenheit von Arbeitnehmern gegen\u00fcber ihren Arbeitgebern auszugleichen. Es erm\u00f6glicht Arbeitnehmern, im Kollektiv Druck auf ihre Arbeitgeber auszu\u00fcben und so ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Auf Lebenszeit ernannte und materiell abgesicherte Beamte befinden sich nicht in einer strukturell vergleichbaren Lage. Ein Streikrecht h\u00e4tte es Beamten erm\u00f6glicht, aus einer sehr komfortablen Lage heraus Druck auf ihren Dienstherrn auszu\u00fcben. Der Staat h\u00e4tte \u2013 anders als Arbeitgeber der Privatwirtschaft \u2013 hierauf kaum mit geeigneten Gegenma\u00dfnahmen reagieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>M\u00f6glicherweise h\u00e4tte eine andere Entscheidung auch eine weitere Diskussion \u00fcber die Zeitgem\u00e4\u00dfheit des Berufsbeamtentums angesto\u00dfen und ein Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht h\u00e4tte sich aus Sicht der Beamten letztlich als Pyrrhussieg herausgestellt. Zum anderen st\u00fcnde ein Streikrecht f\u00fcr Beamte im Widerspruch zum Wesen von Arbeitsk\u00e4mpfen: Diese werden mit dem Ziel eines Tarifvertragsabschlusses gef\u00fchrt. Die Besoldung und die Arbeitsbedingungen von Beamten werden aber gerade nicht durch Tarifvertrag, sondern durch Gesetz geregelt. Auch diese Erw\u00e4gung hat das Bundesverfassungsgericht in seine Entscheidung mit einflie\u00dfen lassen.<\/p>\n<p>Ob sich damit die Diskussion um ein Streikrecht f\u00fcr Beamte erledigt hat, bleibt abzuwarten. Schlie\u00dflich steht den Lehrern noch der Gang vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte offen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beamte d\u00fcrfen auch in Zukunft nicht streiken. Am vergangenen Dienstag wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von vier verbeamteten Lehrern zur\u00fcck, die sich durch das Streikverbot f\u00fcr Beamte in ihren Grundrechten verletzt gesehen hatten. Die Lehrer hatten an Arbeitskampfma\u00dfnahmen einer Gewerkschaft &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/06\/18\/es-bleibt-dabei-streikverbot-fuer-beamte-ist-verfassungsgemaess\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,51436],"tags":[7662,1856,51438,44916,51437],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8187"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8187"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8187\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8188,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8187\/revisions\/8188"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8187"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8187"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8187"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}