{"id":8198,"date":"2018-06-29T09:00:14","date_gmt":"2018-06-29T07:00:14","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8198"},"modified":"2018-06-29T09:59:10","modified_gmt":"2018-06-29T07:59:10","slug":"bag-arbeitsvertragliche-ausschlussfristen-werden-durch-vorgerichtliche-vergleichsverhandlungen-gehemmt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/06\/29\/bag-arbeitsvertragliche-ausschlussfristen-werden-durch-vorgerichtliche-vergleichsverhandlungen-gehemmt\/","title":{"rendered":"BAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen werden durch vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen gehemmt"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8197\" style=\"width: 213px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8197\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8197\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2018\/06\/Boerding_Andreas_V1-440x528.jpg\" alt=\"\" width=\"203\" height=\"242\" \/><p id=\"caption-attachment-8197\" class=\"wp-caption-text\">RA Andreas B\u00f6rding, Dentons Europe LLP, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Ausschlussfristen sind ein bew\u00e4hrtes Mittel in vielen Arbeitsvertr\u00e4gen, um angesichts der in der Regel dreij\u00e4hrigen gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist schnell Rechtsfrieden zu schaffen. Zum Teil sind sie einstufig formuliert und verlangen, dass Anspr\u00fcche aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis innerhalb einer bestimmten Frist bei der anderen Vertragspartei geltend zu machen sind. \u00dcblich sind aber auch zweistufige Ausschlussfristen, welche zus\u00e4tzlich im Falle der Ablehnung oder des Ausbleibens einer Antwort verlangen, dass der auf erster Stufe geltend gemachte Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist eingeklagt wird.<!--more--><\/p>\n<p>Nach einer bislang nur als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2018 (Az. <a href=\"https:\/\/www.der-betrieb-arbeitsrecht.de\/meldungen\/hemmung-einer-ausschlussfrist-wegen-vergleichsverhandlungen\/\">5 AZR 262\/17<\/a>) hemmen Vergleichsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Ablauf einer Ausschlussfrist \u2013 die Ausschlussfrist wird im Ergebnis um die Dauer der Verhandlungen verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p><strong>Arbeitgeber \u00e4u\u00dferte Verhandlungsbereitschaft<\/strong><\/p>\n<p>In dem zugrundeliegenden Fall wollte sich der klagende Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses offen gebliebene Urlaubstage und \u00dcberstunden von dem beklagten Arbeitgeber auszahlen lassen. Sein Arbeitsvertrag enthielt eine zweistufige Ausschlussklausel mit Fristen von jeweils drei Monaten. Der Arbeitnehmer machte den Anspruch rechtzeitig auf erster Stufe geltend. Der Arbeitgeber lehnte ab, \u00e4u\u00dferte aber Verhandlungsbereitschaft. Die anschlie\u00dfenden Verhandlungen \u00fcber ca. zwei Monate blieben ohne Erfolg. Erst ca. zwei Monate sp\u00e4ter erhob der Arbeitnehmer Klage. Arbeits- und Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab, letztlich wegen Nichteinhaltung der zweiten Stufe der Ausschlussklausel. Vorliegend habe es der Arbeitnehmer vers\u00e4umt, die Anspr\u00fcche rechtzeitig gerichtlich einzufordern. Insbesondere h\u00e4tten die Vergleichsgespr\u00e4che zwischen den Parteien im Vorfeld des Prozesses nicht zu einer Hemmung der dreimonatigen Ausschlussfrist gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Das Bundesarbeitsgericht sah dies anders und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcck. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sei w\u00e4hrend der Vergleichsgespr\u00e4che die Ausschlussfrist gehemmt und damit zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen gewesen. Zur Begr\u00fcndung verwies das Bundesarbeitsgericht auf vergleichbare Grunds\u00e4tze des gesetzlichen Verj\u00e4hrungsrechts, konkret nach \u00a7\u00a7 203 Satz 1, 209 BGB. Diese seien auf Ausschlussfristen im Arbeitsverh\u00e4ltnis entsprechend anwendbar.<\/p>\n<p>Das Landesarbeitsgericht muss nun erneut \u00fcber die Anspr\u00fcche des Kl\u00e4gers befinden und ggf. Beweis dar\u00fcber erheben, ob sie begr\u00fcndet sind. Sie scheitern jedenfalls nicht an der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist. Es ist daher nicht auszuschlie\u00dfen, dass der Arbeitnehmer dieses Mal vor dem Landesarbeitsgericht Erfolg hat, vorbehaltlich des Ergebnisses einer ggf. durchzuf\u00fchrenden Beweisaufnahme.<\/p>\n<p><strong>Urteil mit Signalwirkung<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung ist h\u00f6chst praxisrelevant, finden sich schlie\u00dflich in vielen aktuellen Arbeitsvertr\u00e4gen zweistufige Ausschlussklauseln. Sie mag rechtlich vertretbar sein. Ob sie aber dem Sinn solcher Klauseln gerecht wird und dem Rechtsfrieden dient, muss die k\u00fcnftige Praxis zeigen, darf jedoch bezweifelt werden.<\/p>\n<p>Viele werden die Entscheidung begr\u00fc\u00dfen, da sie die Bereitschaft f\u00f6rdere, au\u00dfergerichtliche Vergleichsverhandlungen zu f\u00fchren, ohne den Ablauf der Ausschlussfrist unmittelbar \u201eim Nacken\u201c zu haben. Damit k\u00f6nnen Verhandlungsspielr\u00e4ume ausgesch\u00f6pft werden, die andernfalls aus zeitlichen Gr\u00fcnden unterblieben.<\/p>\n<p>Andere werden \u2013 nicht ganz zu Unrecht \u2013 einwenden, dass die Entscheidung nun von all denen als Einfallstor genutzt werden k\u00f6nnte, welche zwar Anspr\u00fcche einfordern und diesbez\u00fcglich korrespondieren, eine geltende Ausschlussklausel aber verkannt oder aus anderen Gr\u00fcnden nicht oder nicht rechtzeitig beachtet haben. Wer dies als Anspruchsgegner verhindern oder zumindest Planungssicherheit haben m\u00f6chte, muss au\u00dfergerichtliche Vergleichsgespr\u00e4che ausdr\u00fccklich ablehnen \u2013 sei es von Vorherein oder nach Absehbarkeit des Scheiterns \u2013 und dies im Interesse der Nachweisbarkeit m\u00f6glichst auch schriftlich und unmissverst\u00e4ndlich tun. Sonst k\u00f6nnte sich sp\u00e4ter nach Klageerhebung eine Diskussion mit ungewissem Ausgang entwickeln, ob tats\u00e4chlich Vergleichsverhandlungen gef\u00fchrt wurden und wann sie sp\u00e4testens beendet waren.<\/p>\n<p><strong>Sorgf\u00e4ltiges Abw\u00e4gen ist gefragt<\/strong><\/p>\n<p>Die juristischen Berater werden hierauf m\u00f6glicherweise reagieren und die Formulierung arbeitsvertraglicher Ausschlussklauseln anpassen, etwa im Wege des Ausschlusses der Hemmung des Fristablaufs durch au\u00dfergerichtliche Vergleichsverhandlungen. Damit w\u00fcrde aber die n\u00e4chste, naturgem\u00e4\u00df bislang nicht h\u00f6chstrichterlich entschiedene Frage aufgeworfen, ob dies wirksam w\u00e4re.<\/p>\n<p>Wer als Anspruchsteller nach wie vor auf Nummer sichergehen will, sollte Ausschlussfristen wahren. Diese M\u00f6glichkeit h\u00e4tte hier \u00fcbrigens auch der Kl\u00e4ger in dem Streitfall gehabt \u2013 nach dem Ende der Verhandlungen war noch ca. ein Monat Zeit bis zum Ablauf der Ausschlussfrist auf zweiter Stufe. Aus Sicht des Anspruchsgegners ist anzuraten, das F\u00fchren von Vergleichsverhandlungen sorgf\u00e4ltig abzuw\u00e4gen und ggf. deren Ende unmissverst\u00e4ndlich zu dokumentieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausschlussfristen sind ein bew\u00e4hrtes Mittel in vielen Arbeitsvertr\u00e4gen, um angesichts der in der Regel dreij\u00e4hrigen gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist schnell Rechtsfrieden zu schaffen. Zum Teil sind sie einstufig formuliert und verlangen, dass Anspr\u00fcche aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis innerhalb einer bestimmten Frist bei der &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/06\/29\/bag-arbeitsvertragliche-ausschlussfristen-werden-durch-vorgerichtliche-vergleichsverhandlungen-gehemmt\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[51444,2241],"tags":[1856,19705,51446,39617,19831,51445],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8198"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8198"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8198\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8199,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8198\/revisions\/8199"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8198"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8198"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8198"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}