{"id":8221,"date":"2018-08-20T15:57:42","date_gmt":"2018-08-20T13:57:42","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8221"},"modified":"2018-08-20T15:57:42","modified_gmt":"2018-08-20T13:57:42","slug":"turbopraemien-weiterhin-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/08\/20\/turbopraemien-weiterhin-zulaessig\/","title":{"rendered":"Turbopr\u00e4mien weiterhin zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7772\" style=\"width: 153px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-7772\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-7772\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/02\/L\u00f6w-440x440.jpg\" alt=\"\" width=\"143\" height=\"143\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/02\/L\u00f6w-440x440.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/02\/L\u00f6w-168x168.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/02\/L\u00f6w-768x768.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/02\/L\u00f6w-755x755.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/02\/L\u00f6w-300x300.jpg 300w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2017\/02\/L\u00f6w.jpg 800w\" sizes=\"(max-width: 143px) 100vw, 143px\" \/><p id=\"caption-attachment-7772\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Hans-Peter L\u00f6w, Partner, Allen &amp; Overy LLP, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Arbeitgeber und Betriebsrat k\u00f6nnen bei einer Betriebs\u00e4nderung im Interesse des Arbeitgebers zus\u00e4tzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen f\u00fcr den Fall vorsehen, dass der Arbeitnehmer von der M\u00f6glichkeit zur Erhebung einer K\u00fcndigungsschutzklage keinen Gebrauch macht oder nach Abschluss der Betriebsvereinbarung einen Aufhebungsvertrag schlie\u00dft. Sie d\u00fcrfen Arbeitnehmer hiervon ausnehmen, die vor einem Stichtag, der vor dem Abschluss der Betriebsvereinbarung liegt, bereits einen Aufhebungsvertrag geschlossen hatten. Das hat das LAG N\u00fcrnberg in einem Urteil vom 16.01.2018 entschieden. <!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Fall<\/strong><\/p>\n<p>Der 1953 geborene Kl\u00e4ger hatte am 25.09.2015 einen Aufhebungsvertrag zum 30. April 2016 geschlossen. Danach stand ihm eine Abfindung in H\u00f6he von 80.000 \u20ac zu. Am 14.10.2015 schlossen Arbeitgeber und Betriebsrat einen freiwilligen Interessenausgleich und Sozialplan. Der Sozialplan enthielt einen Stichtag 01.10.2015. Au\u00dferdem schlossen die Parteien eine weitere Betriebsvereinbarung, welche eine zus\u00e4tzliche Abfindung bei Klageverzicht im Zusammenhang mit den Ma\u00dfnahmen aus dem Interessenausgleich enth\u00e4lt. Nach dem Sozialplan h\u00e4tte dem Kl\u00e4ger eine Abfindung in H\u00f6he von 75.000 \u20ac und nach der freiwilligen Betriebsvereinbarung bei Klageverzicht nach K\u00fcndigung ein Anspruch auf weitere 75.000 \u20ac zugestanden. Der Kl\u00e4ger verlangte die Differenz zwischen der erhaltenen Abfindung und dem Betrag von 150.000 \u20ac. Mit seiner Klage war er in beiden Instanzen nicht erfolgreich.<\/p>\n<p><strong>Sozialplanabfindung f\u00fcr alle?!<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung betrifft eine ganze Reihe wichtiger Aspekte im Zusammenhang mit Sozialplanverhandlungen. Aus dem Zweck des Sozialplans, die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebs\u00e4nderung auszugleichen oder zu mildern, folgt die Verpflichtung der Betriebspartner, betriebsbedingte K\u00fcndigungen und arbeitgeberseitig veranlasste Aufhebungsvertr\u00e4ge gleich zu behandeln. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben sogar Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverh\u00e4ltnis selbst k\u00fcndigen, aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung Anspruch auf die Sozialplanabfindung, wenn ihre K\u00fcndigung durch den Arbeitgeber veranlasst ist.<\/p>\n<p>Im Rahmen ihres weiten Regelungsermessens sind die Betriebspartner aber frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile durch welche Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen. In diesem Zusammenhang sind auch Regelungen zul\u00e4ssig, wonach Sachverhalte vor einem bestimmten Stichtag keinen Sozialplananspruch ausl\u00f6sen. Voraussetzung ist aber, dass der Stichtag am gegebenen Sachverhalt orientiert ist. Der im vorliegenden Fall gew\u00e4hlte Stichtag lag etwa 14 Tag vor Abschluss des Sozialplans und war damit nicht zu beanstanden.<\/p>\n<p>Im entschiedenen Fall hatten die Parteien in dem Aufhebungsvertrag eine Anrechnungs- und Abgeltungsklausel vereinbart. Die Abgeltungsklausel h\u00e4tte den Sozialplananspruch, wenn er denn bestanden h\u00e4tte, nicht beseitigen k\u00f6nnen. \u00dcber den Anspruch aus dem Sozialplan h\u00e4tten die Arbeitsvertragsparteien n\u00e4mlich nach \u00a7\u00a077 Abs.\u00a04\u00a0BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats disponieren k\u00f6nnen. Die Anrechnungsklausel hingegen war wirksam. Sie sah die Anrechnung der Sozialplanabfindung auf die individualrechtlich vereinbarte Abfindung vor. Das stellt eine Disposition \u00fcber die individualrechtlich vereinbarte Abfindung dar, die im Rahmen der Vertragsfreiheit zul\u00e4ssig ist. Eine umgekehrte Anrechnung w\u00e4re nicht zul\u00e4ssig gewesen. \u00dcber das Schicksal der Sozialplanabfindung k\u00f6nnen die Parteien ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht wirksam verf\u00fcgen.<\/p>\n<p><strong>Turbopr\u00e4mien in freiwilligen Betriebsvereinbarungen<\/strong><\/p>\n<p>Das LAG N\u00fcrnberg best\u00e4tigt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Betriebsparteien neben dem Sozialplan in einer zus\u00e4tzlichen freiwilligen Betriebsvereinbarung Zahlungsanspr\u00fcche f\u00fcr den Fall der Nichterhebung einer K\u00fcndigungsschutzklage regeln k\u00f6nnen, wenn dadurch der Zweck des Sozialplans nicht unterlaufen wird. Die Arbeitsgerichte erkennen das Interesse des Arbeitgebers an, m\u00f6glichst schnell Planungssicherheit im Hinblick auf die beendigten Arbeitsverh\u00e4ltnisse zu erlangen. Daher ist es zul\u00e4ssig, Arbeitnehmer finanziell zu belohnen, die die Beendigung ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses akzeptieren. Solche Zahlungen sind als Turbopr\u00e4mien bekannt geworden und heute weit verbreitet.<\/p>\n<p>Allerdings zeigt die Entscheidung zwei neue Aspekte auf. Zum einen l\u00e4sst sie in der freiwilligen Betriebsvereinbarung anders als im Sozialplan eine Differenzierung zwischen betriebsbedingten K\u00fcndigungen und arbeitgeberseitig veranlassten Aufhebungsvertr\u00e4gen zu. Das d\u00fcrfte aus rechtlicher Sicht in Ordnung sein. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer fr\u00fcheren Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass f\u00fcr die Anspruchsvoraussetzungen bei Turbopr\u00e4mien nicht die gleichen Voraussetzungen gelten m\u00fcssen wie beim Sozialplananspruch. Ob es personalpolitisch klug ist, die Nichterhebung einer K\u00fcndigungsschutzklage finanziell zu belohnen, nicht aber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, ist eine andere Frage.<\/p>\n<p>Zum anderen billigt das Gericht eine Turbopr\u00e4mie, die in der H\u00f6he dem Sozialplananspruch entspricht. Die vom BAG bisher entschiedenen F\u00e4lle betrafen jeweils Turbopr\u00e4mien, die deutlich niedriger lagen. Ob durch eine Turbopr\u00e4mie, die dem Sozialplananspruch entspricht, der Zweck des Sozialplans unterlaufen wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Der Zweck des Sozialplans w\u00e4re sicherlich dann unterlaufen, wenn wegen der Turbopr\u00e4mie das Sozialplanvolumen nicht ausreichend w\u00e4re. Im vorliegenden Fall wird zwar die Betriebszugeh\u00f6rigkeit des Kl\u00e4gers mit mehr als 27 Jahren, nicht jedoch sein Monatsgehalt mitgeteilt. Daher l\u00e4sst sich eine Abfindungsformel nicht errechnen. Bemerkenswert ist jedenfalls, dass das LAG diesen Gesichtspunkt nicht thematisiert hat.<\/p>\n<p>Ob \u00fcberhaupt die \u00dcberlegungen des BAG zur Ausgleichsfunktion der Sozialplanabfindung und der daraus folgenden Beschr\u00e4nkung f\u00fcr die Ausgestaltung von Turbopr\u00e4mien im Falle eines freiwilligen Sozialplans Anwendung finden, w\u00e4re eine eigene Betrachtung wert. Am Ergebnis des vorliegenden Falles h\u00e4tte sich daran nichts ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Erfreulicherweise ist es auch in Zukunft m\u00f6glich, durch die Vereinbarung von Turbopr\u00e4mien arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Diese Turbopr\u00e4mien k\u00f6nnen auch an zus\u00e4tzliche Voraussetzungen gekn\u00fcpft werden, wenn die darin liegende Gruppenbildung sachlich gerechtfertigt ist. Voraussetzung ist aber, dass der Sozialplan selbst angemessen dotiert ist. Es bleibt abzuwarten, ob auch das Bundesarbeitsgericht eine Turbopr\u00e4mie in H\u00f6he des Sozialplananspruchs akzeptieren wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitgeber und Betriebsrat k\u00f6nnen bei einer Betriebs\u00e4nderung im Interesse des Arbeitgebers zus\u00e4tzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen f\u00fcr den Fall vorsehen, dass der Arbeitnehmer von der M\u00f6glichkeit zur Erhebung einer K\u00fcndigungsschutzklage keinen Gebrauch macht oder nach Abschluss &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/08\/20\/turbopraemien-weiterhin-zulaessig\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,2545],"tags":[1856,19860,30369,19758,45232,51469,51470],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8221"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8221"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8221\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8222,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8221\/revisions\/8222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8221"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8221"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8221"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}